Joachim Nikolaus Steinhöfel / 07.07.2022 / 18:06 / Foto: Achgut.com / 28 / Seite ausdrucken

Facebook vorsätzlicher Rechtsbrecher

Facebook/Meta Platforms darf man jetzt auch mit oberlandesgerichtlicher Billigung einen vorsätzlichen Rechtsbrecher nennen. Heute, am 07.07.2022, hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine fehlerhafte Entscheidung der Zivilkammer 22 aufgehoben und unserer Unterlassungsklage stattgegeben. Die Urteilsgründe finden für die Lösch- und Sperrpraxis des IT-Riesen sehr deutliche Worte. BILD berichtet: Klatsche vor Gericht: Facebook löscht „ohne rechtliche Grundlage“!

Der Rechtsstreit drehte sich um ein fälschlich Napoleon zugeschriebenes Zitat, das im Netz sehr populär war und von Facebook massenhaft rechtswidrig als „Hassrede“ gelöscht wurde. Es stammt tatsächlich von Johann Joseph Görres, einem einflussreichen katholischen politischen Publizisten der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, den die Konrad-Adenauer-Stiftung auf ihrer Seite als weltanschaulichen Vorläufer der CDU einordnet. Görres ein Hassredner?

„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

Während wir unseren Fall 22  bei „Meinungsfreiheit im Netz" in Dresden schon lange rechtskräftig gewonnen haben, mussten wir mit Fall 25, um den es hier geht, in die zweite Instanz. Das OLG Hamburg führt in dem Urteil vom 07.07.2022 aus:

„Es kommt jedoch hinzu, dass [Facebook] nach dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin nicht nur an ihren gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksamen AGB zur Löschung von Beiträgen und Sperrung von Nutzerkonten festhält, indem sie diese offenbar bis heute unverändert lässt, sondern sogar ihre Sanktionspraxis auf Basis dieser rechtswidrigen AGB fortsetzt. Sie nimmt also Löschungen und Kontosperrungen gegenüber Nutzern vor, obwohl sie positiv weiß, dass dafür gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung keine rechtliche Grundlage besteht.“

Meta Platforms haben es jetzt also von einem Oberlandesgericht schriftlich attestiert bekommen, dass das Unternehmen ein vorsätzlicher Rechtsbrecher ist. Jede Löschung und jede Sperre von Inhalten, die nicht strafbar sind und die seit Spätsommer 2021 erfolgen, stellen einen vorsätzlichen Rechtsbruch dar.

Da erhebt sich die Frage: Wo bleibt der Gesetzgeber? Warum gibt es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch? Warum denkt man nicht über einen pauschalierten Schadensersatz nach, pro ungerechtfertigter Löschung und für jeden Tag rechtswidriger Sperre?

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Yehudit de Toledo Gruber / 07.07.2022

“Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deusche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen…” war m.E. ein Zitat des Kaisers der Franzosen, Napoleon Bonaparte, über die Deutschen. Wie klarsichtig damals schon! Von einem Bekannten erfuhr ich vergangens Jahr, daß sein Facebook-Acount gesperrt wurde, weil er dieses Zitat verteilt hatte ...

Dr. Joachim Lucas / 07.07.2022

Der Staat macht nichts, weil Facebook aus der Sicht einer linken Regierung die richtigen sperrt. Das Zensur-Netzwerkdingsbums ist als Knüppel nur für unliebsame Kritiker gemacht. Es ist auf dem linken Auge blind.

Thomas Szabó / 07.07.2022

Facebook erfüllt die Funktion eines öffentlichen Raumes und deshalb muss dort die Meinungsfreiheit gewahrt werden. Selbst vermeintlich strafrechtlich relevante Inhalte sollten nicht ohne individuelles, gerichtliches Urteil gelöscht werden dürfen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hebt die verfassungsmäßige Gewaltentrennung auf und fügt Judikative, Legislative, Exekutive in den Händen privater Anbieter zusammen. So wird die Meinungsfreiheit unter politischem Druck privatisiert und zugleich politisiert. Das NetzDG unterdrückt Aussagen die strafrechtlich gar nicht relevant sind, aber wem nicht ins politische Kram passen. Pseudo-juristische Gummi-Begriffe wie “Hate Speech” / “Hassrede” haben in der Rechtssprechung nichts verloren. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit sollte eine Straftat sein.

Holger Büchert / 07.07.2022

Die Schlußfrage meint Herr Steinhöfel selbstverständlich rein rhetorisch, da er die Antwort ja schon kennt. Billiger und effektiver kann kein Staat indirekt Zensur ausüben, ohne sich demselbigen Vorwurf aussetzen zu müssen. Fein ist, welchen anderen Staaten besagtes Gesetz zum Vorbild gedient hat. Eben solchen Staaten, die auch an willfährigen Lemmingen interessiert sind.

Harald Unger / 07.07.2022

“Da erhebt sich die Frage: Wo bleibt der Gesetzgeber?” - - - Den findet man, in Gestalt der gelernten DDR-Marxistin, in ihrer Machtzentrale im ehemaligen Büro Margot Honecker. Von dort aus führt sie ihre vom Regime gemästeten Kampfgruppen, die sich heute ‘Zivilgesellschaft’ nennen und jedes gewünschte Heer von Fake-Bots in den ‘Sozialen’ Medien inszenieren können, jeden von ihr angewiesenen Shitstorm im Netz zu faken. Flächendeckend geboostert von ihren Gleichschaltungs-MSM. Wer es wagt, sich auch nur gedanklich in Opposition zu ihr zu stellen, wird ohne viel Federlesens ruckzuck abgetan. Egal, um wen es sich handelt. Nach gelernter Marxisten Methode: “Zeige mir den Mann, den du loswerden willst - und ich bringe Dir das nötige Verbrechen”.

Nikolaus Szczepanski / 07.07.2022

Ich erwarte nicht, daß ein vorsätzlicher Rechtsbrecher (in Sachen GG) einem anderen vorsätzlichen Rechtsbrecher in die Parade fährt. Es fehlt schlicht an der Legitimation des Rechtschaffenden.

Paul Siemons / 07.07.2022

“Wo bleibt der Gesetzgeber? Warum gibt es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch?” Diese Fragen können nur rhetorisch gemeint sein. Solche Rechtsbrüche sind gewollt und gefördert. Da Kritik und überhaupt andere Meinungen heute generell als “Hass” gelten, muss so vorgegangen werden. Facebook wird sich einen feuchten Kehricht um Rechtsstaatlichkeit scheren, das war so und wird so bleiben, so lange man von Oben protegiert wird.

Dr. med. Jesko Matthes / 07.07.2022

Das am Ende sind doch rhetorische Fragen, oder?

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