« Facebook vorsätzlicher Rechtsbrecher» Genauso wie Königin Merkel. Ganz ohne Konsequenzen.
Weil das Netzwerkdurchsuchungsgesetz die Partei und ihre Symbole schützen soll. Was passiert denn im Internet? Die Parteien benehmen sich wie Neonazi 2.0 und in den alternativen Medien empören sich Autoren und Kommentatoren darüber. Ab einem bestimmten Punkt kostet das Wählerstimmen. Kritik, die in einer Demokratie völlig legitim ist, nennt die Diktatur “Hassrede”. Das Gesetz gegen Hetzer und Schwätzer, also das Parteienschutzgesetz, wird nun ausgerechnet im Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz publiziert. Beim Löschvorgang geht’s gar nicht um hate-speech und fake-news, sondern um Empfindlichkeiten.
“Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deusche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen…” war m.E. ein Zitat des Kaisers der Franzosen, Napoleon Bonaparte, über die Deutschen. Wie klarsichtig damals schon! Von einem Bekannten erfuhr ich vergangens Jahr, daß sein Facebook-Acount gesperrt wurde, weil er dieses Zitat verteilt hatte ...
Der Staat macht nichts, weil Facebook aus der Sicht einer linken Regierung die richtigen sperrt. Das Zensur-Netzwerkdingsbums ist als Knüppel nur für unliebsame Kritiker gemacht. Es ist auf dem linken Auge blind.
Facebook erfüllt die Funktion eines öffentlichen Raumes und deshalb muss dort die Meinungsfreiheit gewahrt werden. Selbst vermeintlich strafrechtlich relevante Inhalte sollten nicht ohne individuelles, gerichtliches Urteil gelöscht werden dürfen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hebt die verfassungsmäßige Gewaltentrennung auf und fügt Judikative, Legislative, Exekutive in den Händen privater Anbieter zusammen. So wird die Meinungsfreiheit unter politischem Druck privatisiert und zugleich politisiert. Das NetzDG unterdrückt Aussagen die strafrechtlich gar nicht relevant sind, aber wem nicht ins politische Kram passen. Pseudo-juristische Gummi-Begriffe wie “Hate Speech” / “Hassrede” haben in der Rechtssprechung nichts verloren. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit sollte eine Straftat sein.
Die Schlußfrage meint Herr Steinhöfel selbstverständlich rein rhetorisch, da er die Antwort ja schon kennt. Billiger und effektiver kann kein Staat indirekt Zensur ausüben, ohne sich demselbigen Vorwurf aussetzen zu müssen. Fein ist, welchen anderen Staaten besagtes Gesetz zum Vorbild gedient hat. Eben solchen Staaten, die auch an willfährigen Lemmingen interessiert sind.
“Da erhebt sich die Frage: Wo bleibt der Gesetzgeber?” - - - Den findet man, in Gestalt der gelernten DDR-Marxistin, in ihrer Machtzentrale im ehemaligen Büro Margot Honecker. Von dort aus führt sie ihre vom Regime gemästeten Kampfgruppen, die sich heute ‘Zivilgesellschaft’ nennen und jedes gewünschte Heer von Fake-Bots in den ‘Sozialen’ Medien inszenieren können, jeden von ihr angewiesenen Shitstorm im Netz zu faken. Flächendeckend geboostert von ihren Gleichschaltungs-MSM. Wer es wagt, sich auch nur gedanklich in Opposition zu ihr zu stellen, wird ohne viel Federlesens ruckzuck abgetan. Egal, um wen es sich handelt. Nach gelernter Marxisten Methode: “Zeige mir den Mann, den du loswerden willst - und ich bringe Dir das nötige Verbrechen”.
Ich erwarte nicht, daß ein vorsätzlicher Rechtsbrecher (in Sachen GG) einem anderen vorsätzlichen Rechtsbrecher in die Parade fährt. Es fehlt schlicht an der Legitimation des Rechtschaffenden.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.