In vielen Fällen, in welchen Rechtsbruch begangen wird, folgt die finanzielle Strafe auf dem Fuß. Das wäre doch eine Gelegenheit für “unsere” raffgierigen Politiker.
“Da erhebt sich die Frage: Wo bleibt der Gesetzgeber?” - Genau! Wie konnte es passieren, daß ein Gericht es immer noch wagt, gegen die rot-grün gewollte Zensur zu urteilen? Der Gesetzgeber muß dringend handeln, solchen Urteilen muß ein Riegel vorgeschoben werden! Und morgen früh um 5 Uhr ein Stasi-Rollkommando dem Richter ins Haus gesendet; bestrafe einen, erziehe alle anderen…
« Facebook vorsätzlicher Rechtsbrecher» Genauso wie Königin Merkel. Ganz ohne Konsequenzen.
Weil das Netzwerkdurchsuchungsgesetz die Partei und ihre Symbole schützen soll. Was passiert denn im Internet? Die Parteien benehmen sich wie Neonazi 2.0 und in den alternativen Medien empören sich Autoren und Kommentatoren darüber. Ab einem bestimmten Punkt kostet das Wählerstimmen. Kritik, die in einer Demokratie völlig legitim ist, nennt die Diktatur “Hassrede”. Das Gesetz gegen Hetzer und Schwätzer, also das Parteienschutzgesetz, wird nun ausgerechnet im Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz publiziert. Beim Löschvorgang geht’s gar nicht um hate-speech und fake-news, sondern um Empfindlichkeiten.
“Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deusche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen…” war m.E. ein Zitat des Kaisers der Franzosen, Napoleon Bonaparte, über die Deutschen. Wie klarsichtig damals schon! Von einem Bekannten erfuhr ich vergangens Jahr, daß sein Facebook-Acount gesperrt wurde, weil er dieses Zitat verteilt hatte ...
Der Staat macht nichts, weil Facebook aus der Sicht einer linken Regierung die richtigen sperrt. Das Zensur-Netzwerkdingsbums ist als Knüppel nur für unliebsame Kritiker gemacht. Es ist auf dem linken Auge blind.
Facebook erfüllt die Funktion eines öffentlichen Raumes und deshalb muss dort die Meinungsfreiheit gewahrt werden. Selbst vermeintlich strafrechtlich relevante Inhalte sollten nicht ohne individuelles, gerichtliches Urteil gelöscht werden dürfen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hebt die verfassungsmäßige Gewaltentrennung auf und fügt Judikative, Legislative, Exekutive in den Händen privater Anbieter zusammen. So wird die Meinungsfreiheit unter politischem Druck privatisiert und zugleich politisiert. Das NetzDG unterdrückt Aussagen die strafrechtlich gar nicht relevant sind, aber wem nicht ins politische Kram passen. Pseudo-juristische Gummi-Begriffe wie “Hate Speech” / “Hassrede” haben in der Rechtssprechung nichts verloren. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit sollte eine Straftat sein.
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