Facebook/Meta Platforms darf man jetzt auch mit oberlandesgerichtlicher Billigung einen vorsätzlichen Rechtsbrecher nennen. Heute, am 07.07.2022, hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine fehlerhafte Entscheidung der Zivilkammer 22 aufgehoben und unserer Unterlassungsklage stattgegeben. Die Urteilsgründe finden für die Lösch- und Sperrpraxis des IT-Riesen sehr deutliche Worte. BILD berichtet: Klatsche vor Gericht: Facebook löscht „ohne rechtliche Grundlage“!
Der Rechtsstreit drehte sich um ein fälschlich Napoleon zugeschriebenes Zitat, das im Netz sehr populär war und von Facebook massenhaft rechtswidrig als „Hassrede“ gelöscht wurde. Es stammt tatsächlich von Johann Joseph Görres, einem einflussreichen katholischen politischen Publizisten der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, den die Konrad-Adenauer-Stiftung auf ihrer Seite als weltanschaulichen Vorläufer der CDU einordnet. Görres ein Hassredner?
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“
Während wir unseren Fall 22 bei „Meinungsfreiheit im Netz" in Dresden schon lange rechtskräftig gewonnen haben, mussten wir mit Fall 25, um den es hier geht, in die zweite Instanz. Das OLG Hamburg führt in dem Urteil vom 07.07.2022 aus:
„Es kommt jedoch hinzu, dass [Facebook] nach dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin nicht nur an ihren gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksamen AGB zur Löschung von Beiträgen und Sperrung von Nutzerkonten festhält, indem sie diese offenbar bis heute unverändert lässt, sondern sogar ihre Sanktionspraxis auf Basis dieser rechtswidrigen AGB fortsetzt. Sie nimmt also Löschungen und Kontosperrungen gegenüber Nutzern vor, obwohl sie positiv weiß, dass dafür gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung keine rechtliche Grundlage besteht.“
Meta Platforms haben es jetzt also von einem Oberlandesgericht schriftlich attestiert bekommen, dass das Unternehmen ein vorsätzlicher Rechtsbrecher ist. Jede Löschung und jede Sperre von Inhalten, die nicht strafbar sind und die seit Spätsommer 2021 erfolgen, stellen einen vorsätzlichen Rechtsbruch dar.
Da erhebt sich die Frage: Wo bleibt der Gesetzgeber? Warum gibt es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch? Warum denkt man nicht über einen pauschalierten Schadensersatz nach, pro ungerechtfertigter Löschung und für jeden Tag rechtswidriger Sperre?

Die Debatten um den menschengemachten Klimawandel und um Corona zeigen, dass Gesetze nur noch für regierungstreue Gesetzesunterworfene gelten. Für die anderen gilt die pure Willkür.
“Warum denkt man nicht über einen pauschalierten Schadensersatz nach, pro ungerechtfertigter Löschung und für jeden Tag rechtswidriger Sperre?” - Na ja, also dann müsste man ja ..., also man müsste dann ja zugeben ..., äh also… - Das ist ja nicht das, was man (Hüsterchen) will…, weil dann würde man ja…, ähm, also, genau das Gegenteil, also, von dem…, äh ... ;-)
In vielen Fällen, in welchen Rechtsbruch begangen wird, folgt die finanzielle Strafe auf dem Fuß. Das wäre doch eine Gelegenheit für “unsere” raffgierigen Politiker.
“Da erhebt sich die Frage: Wo bleibt der Gesetzgeber?” - Genau! Wie konnte es passieren, daß ein Gericht es immer noch wagt, gegen die rot-grün gewollte Zensur zu urteilen? Der Gesetzgeber muß dringend handeln, solchen Urteilen muß ein Riegel vorgeschoben werden! Und morgen früh um 5 Uhr ein Stasi-Rollkommando dem Richter ins Haus gesendet; bestrafe einen, erziehe alle anderen…
« Facebook vorsätzlicher Rechtsbrecher» Genauso wie Königin Merkel. Ganz ohne Konsequenzen.
Weil das Netzwerkdurchsuchungsgesetz die Partei und ihre Symbole schützen soll. Was passiert denn im Internet? Die Parteien benehmen sich wie Neonazi 2.0 und in den alternativen Medien empören sich Autoren und Kommentatoren darüber. Ab einem bestimmten Punkt kostet das Wählerstimmen. Kritik, die in einer Demokratie völlig legitim ist, nennt die Diktatur “Hassrede”. Das Gesetz gegen Hetzer und Schwätzer, also das Parteienschutzgesetz, wird nun ausgerechnet im Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz publiziert. Beim Löschvorgang geht’s gar nicht um hate-speech und fake-news, sondern um Empfindlichkeiten.
“Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deusche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen…” war m.E. ein Zitat des Kaisers der Franzosen, Napoleon Bonaparte, über die Deutschen. Wie klarsichtig damals schon! Von einem Bekannten erfuhr ich vergangens Jahr, daß sein Facebook-Acount gesperrt wurde, weil er dieses Zitat verteilt hatte ...