Danke Herr Steinhöfel für Ihre gute Arbeit eine Spende für die Meinungsfreiheit ist auf dem Weg.
Man nehme ein Provinznest wie Ganderkesee (Faschings-Hochburg) mit geschätzten irgendwas an Bewohnern. Da präsentiert ein Zahnarzt via Facebook seine aufgespritzte ehemalige Putze als Empfangskraft seiner Praxis. Oder ein abgehalfterter Jurist versucht sich via Facebook, das bekannte einschlägige provinzielle Publikum zu behalten. Es gibt sogar Handwerker, die mal die Yacht von Heidi Horten ausbauen durften. Der Pole Gregor Olexi betreibt Waffenhandel vom Feinsten, Waffen-Messen finden nur in Paris, London, Warschau und natürlich in den Emiraten statt. Das Anwesen von Herrn Olexi in Ganderkessee/Hengstwerholz ist besser geschützt als “Fort Knox”. Der Gute hat übrigens bis auf etwas “weniger intelligente Telefondamen” keine Angestellten. Soweit der Ausblick in die alte deutsche Provinz. Hamburg lebt, immer mehr junge Leute wachsen, sind gut ausgebildet und dulden vor allem keine Vetternwirtschaft oder beschäftigen sich eben nicht mit “Facebook”, “Instagram”, “Twitter” und Konsorten. Ich bin davon überzeugt, diese junge gut ausbildete Elite hängt nach Besuch Kuba als letzte Enklave nicht dem kollektiven Wahnsinn aus Armut und Mangelwirtschaft nach. Der armselige Rest reist eben ins Dreckloch China und errichtet dort seine Produktion, um den Schrott via Schiff wieder in Hamburg zu verkaufen.
Wir dürfen jetzt also Facebook einen Rechtsbrecher nennen. Ich wäre der letzte, der das nicht begrüßen würde. Aber was dürfen wir noch? Darf ich jetzt an Mark Zuckerbergs Luxusjacht pinkeln? Und wie schaffe ich es zuvor, die Security abzulenken? Darf Facebook deutsche Richter von nun an “kleine Richterlein” nennen, wie es dieser Montgomery bereits vorgemacht hat? Macht es Sinn, eine barsche oberbayerische Obergerichtsvollzieherin darauf hinzuweisen, dass sie als Voraussetzung für die Androhung einer Erzwingungshaft eine gesetzliche Grundlage gem. Artikel 103 Abs. 2 GG bräuchte, der ein sog. Rundfunkstaatsvertrag formal nicht gerecht wird? Genug der Fragen.
Ich durfte FB schon immer eine Kriminelle Vereinigung nennen- weil sie eine ist. Da brauche ich keine Genehmigung eines Gerichts des Unrechtsstaat BRD dafür.
Weil es die “Regierung” nicht will???
Ich sehe da doch dieses Netzwerk-Durchsetzungs-Gesetz von Heiko Mass im übergeordneten Recht. Ist das falsch? Nochmal Heiko Mass - der Rächer der Enterbten, Heiko Mass der Durchblicker, Heiko Mass der Gerechte! - der Mann mit den Kommunionsanzügen ( ich weiß, das sollte ich lassen, aber der erinnert mich einfach daran ) - Hab ich irgendetwas nicht richtig verstanden? Welche Partei war das noch ? SPD ! ja dann !
Mag sein, dass man Facebook einen Rechtsbrecher nennen darf, doch was ändert das? Nachdem die Gallionsfigur der illegalen Massenmigration in unsere Sozialsysteme ihren längst überfälligen Platz in der politischen Bedeutungslosigkeit eingenommen hat (auf dem sie hoffentlich bleibt) haben unsere “mutigen” Richter nun auch festgestellt, dass ihre unverschämte aber umgesetzte Forderung zur Revision der Thüringer MP-Wahl ein Verfassungsverstoß war. Und? Was nützt es? Diese Erosion des Rechtsstaates lässt Parallelen zu den (bisher) dunkelsten Zeiten unserer Geschichte aufkommen. Aber immerhin, ganz am Ende ist der Rechtsstaat noch nicht. Das kann jeder bestätigen, der mit seinem Auto mal 3 Minuten im Parkverbot gestanden hat…
Für die Umsetzung der tyrannischen Regeln nach eigener Willkür setzt der Parteioligarch auf die Unterwürfigkeit derer, die glauben, sie kämen damit ungeschorener davon, und auf das „Hausrecht“. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet man das Hausrecht unter §903. Das Hausrecht läßt Maskenzwänge, G-Regeln usw. natürlich nicht zu. Es findet seine Grenzen im Persönlichkeitsrecht, beziehungsweise in den Grundrechten. Der Geschäftsmann darf weder von den Mitarbeitern, noch von den Kunden die Maske verlangen, nicht der Arzt und nicht der Apotheker. Das wird einem sehr schnell klar, wenn man überlegt, daß der Geschäftsmann vom männlichen Kundenstamm ein Zertifikat verlangen könnte, das die Heterosexualität garantiert, und der bereit ist, zu unterschreiben, daß er Homosexualität ablehnt. / Das Hausrecht erlaubt, einem Konfliktpartner Hausverbot zu erteilen. Es erlaubt nicht, dem Handwerker eine Maske aufzusetzen. Das ist nämlich hochgradig erniedrigend, um nicht Latein zu sprechen, und kann in einem Rechtsstaat selbst mit dem obskuren Antidiskriminierungsgesetz strafverfolgt werden! / Das “Hausrecht” spielt auch bei Facebook und Google eine Rolle. Die Tür ist offen, man schaue nach. / In letzter Zeit halte ich Sprachregeln nicht ein und das zeigt sich in einer miserablen grammatikalisch-formalen Abstimmung der Satzglieder. Scheint eine Legasthenie zu sein? Das bitte ich zu entschuldigen. Ich gehe morgen zum Arzt und lasse mich gesundspritzen.
Wo bleiben die Abmahnanwälte, wenn man sie mal braucht?
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