Joachim Nikolaus Steinhöfel / 07.07.2022 / 18:06 / Foto: Achgut.com / 28 / Seite ausdrucken

Facebook vorsätzlicher Rechtsbrecher

Facebook/Meta Platforms darf man jetzt auch mit oberlandesgerichtlicher Billigung einen vorsätzlichen Rechtsbrecher nennen. Heute, am 07.07.2022, hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine fehlerhafte Entscheidung der Zivilkammer 22 aufgehoben und unserer Unterlassungsklage stattgegeben. Die Urteilsgründe finden für die Lösch- und Sperrpraxis des IT-Riesen sehr deutliche Worte. BILD berichtet: Klatsche vor Gericht: Facebook löscht „ohne rechtliche Grundlage“!

Der Rechtsstreit drehte sich um ein fälschlich Napoleon zugeschriebenes Zitat, das im Netz sehr populär war und von Facebook massenhaft rechtswidrig als „Hassrede“ gelöscht wurde. Es stammt tatsächlich von Johann Joseph Görres, einem einflussreichen katholischen politischen Publizisten der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, den die Konrad-Adenauer-Stiftung auf ihrer Seite als weltanschaulichen Vorläufer der CDU einordnet. Görres ein Hassredner?

„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

Während wir unseren Fall 22  bei „Meinungsfreiheit im Netz" in Dresden schon lange rechtskräftig gewonnen haben, mussten wir mit Fall 25, um den es hier geht, in die zweite Instanz. Das OLG Hamburg führt in dem Urteil vom 07.07.2022 aus:

„Es kommt jedoch hinzu, dass [Facebook] nach dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin nicht nur an ihren gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksamen AGB zur Löschung von Beiträgen und Sperrung von Nutzerkonten festhält, indem sie diese offenbar bis heute unverändert lässt, sondern sogar ihre Sanktionspraxis auf Basis dieser rechtswidrigen AGB fortsetzt. Sie nimmt also Löschungen und Kontosperrungen gegenüber Nutzern vor, obwohl sie positiv weiß, dass dafür gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung keine rechtliche Grundlage besteht.“

Meta Platforms haben es jetzt also von einem Oberlandesgericht schriftlich attestiert bekommen, dass das Unternehmen ein vorsätzlicher Rechtsbrecher ist. Jede Löschung und jede Sperre von Inhalten, die nicht strafbar sind und die seit Spätsommer 2021 erfolgen, stellen einen vorsätzlichen Rechtsbruch dar.

Da erhebt sich die Frage: Wo bleibt der Gesetzgeber? Warum gibt es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch? Warum denkt man nicht über einen pauschalierten Schadensersatz nach, pro ungerechtfertigter Löschung und für jeden Tag rechtswidriger Sperre?

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F. Michael / 07.07.2022

Danke Herr Steinhöfel für Ihre gute Arbeit eine Spende für die Meinungsfreiheit ist auf dem Weg.

Kerstin Behrens / 07.07.2022

Man nehme ein Provinznest wie Ganderkesee (Faschings-Hochburg) mit geschätzten irgendwas an Bewohnern. Da präsentiert ein Zahnarzt via Facebook seine aufgespritzte ehemalige Putze als Empfangskraft seiner Praxis. Oder ein abgehalfterter Jurist versucht sich via Facebook, das bekannte einschlägige provinzielle Publikum zu behalten. Es gibt sogar Handwerker, die mal die Yacht von Heidi Horten ausbauen durften. Der Pole Gregor Olexi betreibt Waffenhandel vom Feinsten, Waffen-Messen finden nur in Paris, London, Warschau und natürlich in den Emiraten statt. Das Anwesen von Herrn Olexi in Ganderkessee/Hengstwerholz ist besser geschützt als “Fort Knox”. Der Gute hat übrigens bis auf etwas “weniger intelligente Telefondamen” keine Angestellten. Soweit der Ausblick in die alte deutsche Provinz. Hamburg lebt, immer mehr junge Leute wachsen, sind gut ausgebildet und dulden vor allem keine Vetternwirtschaft oder beschäftigen sich eben nicht mit “Facebook”, “Instagram”, “Twitter” und Konsorten. Ich bin davon überzeugt, diese junge gut ausbildete Elite hängt nach Besuch Kuba als letzte Enklave nicht dem kollektiven Wahnsinn aus Armut und Mangelwirtschaft nach. Der armselige Rest reist eben ins Dreckloch China und errichtet dort seine Produktion, um den Schrott via Schiff wieder in Hamburg zu verkaufen.

Lutz Herzer / 07.07.2022

Wir dürfen jetzt also Facebook einen Rechtsbrecher nennen. Ich wäre der letzte, der das nicht begrüßen würde. Aber was dürfen wir noch? Darf ich jetzt an Mark Zuckerbergs Luxusjacht pinkeln? Und wie schaffe ich es zuvor, die Security abzulenken? Darf Facebook deutsche Richter von nun an “kleine Richterlein” nennen, wie es dieser Montgomery bereits vorgemacht hat? Macht es Sinn, eine barsche oberbayerische Obergerichtsvollzieherin darauf hinzuweisen, dass sie als Voraussetzung für die Androhung einer Erzwingungshaft eine gesetzliche Grundlage gem. Artikel 103 Abs. 2 GG bräuchte, der ein sog. Rundfunkstaatsvertrag formal nicht gerecht wird? Genug der Fragen.

Dr Stefan Lehnhoff / 07.07.2022

Ich durfte FB schon immer eine Kriminelle Vereinigung nennen- weil sie eine ist. Da brauche ich keine Genehmigung eines Gerichts des Unrechtsstaat BRD dafür.

Gerd Alois Werz / 07.07.2022

Weil es die “Regierung” nicht will???

Leo Hohensee / 07.07.2022

Ich sehe da doch dieses Netzwerk-Durchsetzungs-Gesetz von Heiko Mass im übergeordneten Recht. Ist das falsch? Nochmal Heiko Mass - der Rächer der Enterbten, Heiko Mass der Durchblicker, Heiko Mass der Gerechte! - der Mann mit den Kommunionsanzügen ( ich weiß, das sollte ich lassen, aber der erinnert mich einfach daran ) - Hab ich irgendetwas nicht richtig verstanden? Welche Partei war das noch ? SPD ! ja dann !

Dr. Rene Brunsch / 07.07.2022

Mag sein, dass man Facebook einen Rechtsbrecher nennen darf, doch was ändert das? Nachdem die Gallionsfigur der illegalen Massenmigration in unsere Sozialsysteme ihren längst überfälligen Platz in der politischen Bedeutungslosigkeit eingenommen hat (auf dem sie hoffentlich bleibt) haben unsere “mutigen” Richter nun auch festgestellt, dass ihre unverschämte aber umgesetzte Forderung zur Revision der Thüringer MP-Wahl ein Verfassungsverstoß war. Und? Was nützt es?  Diese Erosion des Rechtsstaates lässt Parallelen zu den (bisher) dunkelsten Zeiten unserer Geschichte aufkommen. Aber immerhin, ganz am Ende ist der Rechtsstaat noch nicht. Das kann jeder bestätigen, der mit seinem Auto mal 3 Minuten im Parkverbot gestanden hat…

lutzgerke / 07.07.2022

Für die Umsetzung der tyrannischen Regeln nach eigener Willkür setzt der Parteioligarch auf die Unterwürfigkeit derer, die glauben, sie kämen damit ungeschorener davon, und auf das „Hausrecht“. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet man das Hausrecht unter §903. Das Hausrecht läßt Maskenzwänge, G-Regeln usw. natürlich nicht zu. Es findet seine Grenzen im Persönlichkeitsrecht, beziehungsweise in den Grundrechten. Der Geschäftsmann darf weder von den Mitarbeitern, noch von den Kunden die Maske verlangen, nicht der Arzt und nicht der Apotheker. Das wird einem sehr schnell klar, wenn man überlegt, daß der Geschäftsmann vom männlichen Kundenstamm ein Zertifikat verlangen könnte, das die Heterosexualität garantiert, und der bereit ist, zu unterschreiben, daß er Homosexualität ablehnt. / Das Hausrecht erlaubt, einem Konfliktpartner Hausverbot zu erteilen. Es erlaubt nicht, dem Handwerker eine Maske aufzusetzen. Das ist nämlich hochgradig erniedrigend, um nicht Latein zu sprechen, und kann in einem Rechtsstaat selbst mit dem obskuren Antidiskriminierungsgesetz strafverfolgt werden! / Das “Hausrecht” spielt auch bei Facebook und Google eine Rolle. Die Tür ist offen, man schaue nach. / In letzter Zeit halte ich Sprachregeln nicht ein und das zeigt sich in einer miserablen grammatikalisch-formalen Abstimmung der Satzglieder. Scheint eine Legasthenie zu sein? Das bitte ich zu entschuldigen. Ich gehe morgen zum Arzt und lasse mich gesundspritzen.  

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