Johannes Eisleben / 23.09.2019 / 13:00 / Foto: EFF-Graphics / 11 / Seite ausdrucken

Facebook und Co.: Zensur? Nein, Marktversagen

Immer, wenn Social-Media-Betreiber wie Facebook, Google oder Twitter Nutzer temporär oder für immer sperren, deren Kanäle schließen oder sie in den “shadow ban” abschieben, hören wir einen Aufschrei, dies sei ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Rechtsanwälte wie der Achgut-Anwalt Joachim Steinhöfel und Gerichte beschäftigen sich dann mit der rechtlichen Zulässigkeit des Vorgehens der Social-Media-Betreiber. Die Gerichte urteilen unterschiedlich darüber, die rechtliche Sachlage ist komplex. Doch die Klagen der Betroffenen, die ganze Debatte und die Gerichtsverfahren sind nur Symtome. Der Kern des Problems : Es geht hier nicht in erster Linie um Meinungsfreiheit, es geht erst einmal um Marktversagen. Wie ist das zu verstehen? 

Social-Media-Betreiber sind moderne Medienunternehmen, die Kommunikationsinhalte verbreiten. Ihre Nutzer haben mit ihnen ein Vertragsverhältnis, das beginnt, wenn ein Nutzer beim Betreiber ein Konto anlegt und dabei den Nutzungsbedingungen zustimmt. Die Leistung des Betreibers besteht in der Bereitstellung einer Kommunikationsplattform, mit deren Hilfe der Nutzer Texte, Bilder, Tonaufnahmen und Filme anderen Nutzern zugänglich machen und so mit ihnen kommunizieren kann. Milliarden von Menschen lieben dieses Angebot, da es ihr existentielles Bedürfnis nach Vergemeinschaftung in einem wichtigen Aspekt befriedigt. Jeder Mensch hat durch dieses neue Medium die Möglichkeit erhalten, sich vor der Weltöffentlichkeit zu äußern. Dies ist eine großartige Errungenschaft, die zum Mobilisierungsprogramm der Industriegesellschaft gehört: Technologie macht Menschen mobil und erleichtert die Kommunikation. 

Die Gegenleistung der Nutzer besteht nun im Einverständnis damit, dass die Betreiber ihre Daten zur Platzierung von Werbung, mit der sie ihr Geld verdienen, nutzen dürfen. Bezahlt wird dafür letztlich von den Kunden der Unternehmen, die Google für die Werbung bezahlen, sie preisen diese Kosten in die Preise ihrer Waren ein: An der Ladenkasse oder beim Warenkorb-Checkout im Internet zahlen wir dann indirekt doch für die Social Media, und zwar auch diejenigen, die diese gar nicht verwenden. Während bei traditionellen privaten Medien Werbung der Hauptumsatzträger ist, ist es hier der einzige.

Für dieses Vertragsverhältnis gilt die Vertragsfreiheit, die zum Funktionieren der freien Marktwirtschaft unabdingbar ist. Diese Freiheit bedeutet, dass es beiden Seiten freisteht, in einen Vertrag einzutreten, aber auch, ihn unter den Voraussetzungen, die der Vertrag festlegt, wieder zu beenden. Daher können Nutzer sich jederzeit von Social Media abmelden, und ihre Betreiber können ihnen auch unter den im Vertrag geregelten Voraussetzungen die Nutzung einschränken oder ganz aufkündigen.

Klassische natürliche Monopole sind Versorgungswerke oder das Schienennetz

Dies hat mit Meinungsfreiheit zunächst einmal nichts zu tun, sondern mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Warum wird dann im Zusammenhang mit der Ausübung der Vertragsfreiheit durch die Betreiber immer wieder von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit gesprochen? Weil die Nutzer auf den Social Media ihre Meinung kundtun, ohne sich bewusst zu sein, dass sie dies lediglich im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses tun. Anders gesagt können sie ihre Meinung nur so lange publizieren, wie es dem Betreiber gefällt.

So war es bei privaten Medien schon immer: Niemals konnte ein Journalist in einer Zeitung schreiben, was er wollte, sondern er wurde und wird bis heute über die Redaktionshierarchie kontrolliert, damit er im Sinne des Herausgebers, dem die Zeitung gehört oder der im Auftrag der Eigentümer handelt, schreibt. So ist es auch bei allen anderen privaten Medien. Daher sollten sich die Nutzer der Social Media nicht wundern, wenn ihnen Publikationsmöglichkeiten genommen werden, wenn sie sich nicht im Sinne der Betreiber äußern.

Die Situation wird dadurch komplizierter, dass es sich bei Social Media um nahezu natürliche Monopole handelt, was für klassische Medien nicht gilt. Natürliche Monopole sind Geschäftsmodelle mit sehr hohen Fixkosten und geringen Grenzkosten, die stark steigende Skalenerträge generieren. Das bedeutet, dass man sehr viel investieren muss, um sie aufzubauen, dann im Betrieb aber geringe Kosten hat und an steigenden Nutzerzahlen sehr gut verdient.

Klassische natürliche Monopole sind die Versorgungswerke oder das Schienennetz. Bei natürlichen Monopolen ist die redundante, parallele Anlage von Infrastruktur sehr teuer, weshalb der Betrieb am kostengünstigsten als Monopol erfolgt. Monopolisten können ihre Stellung aber zu Ungunsten der Kunden missbrauchen, wie etwa der Besitzer einer Wasserquelle in der Wüste, der seinen Kunden horrende Preise abverlangt oder die Deutsche Bahn, die ihr Monopol auf der Schnellfernstrecke dafür nutzt, schlechte Qualität zu hohen Preisen zu liefern.

Nun ist ein Social Medium zwar kein echtes natürliches Monopol, doch ist seine Etablierung sehr teuer, da sehr viel Werbung erforderlich ist, während sein Betrieb günstig ist. Denn wenn es allerdings einmal eine kritische Anzahl von Nutzern hat, wird es für weitere Nutzer attraktiv, dem Netzwerk beizutreten, und für vorhandene Nutzer ist es unattraktiv, das Netzwerk zu verlassen, da seine Größe eine hohe potentielle Kommunikationsreichweite ermöglicht. Gleichzeitig ist es für die zahlenden Werbekunden der Betreiber viel attraktiver, Verträge mit großen Social Media abzuschließen, da sie dann mehr potentielle Endkunden erreichen.

Es wird für neue Social-Media-Anbieter immer schwerer sich zu etablieren, da die vorhandenen Netzwerke durch ihre Größe für Nutzer und Werbekunden so attraktiv sind. Neue Anbieter können sich nur noch durch sehr innovative Angebote etablieren. Daher bilden die großen Social-Media-Betreiber gemeinsam ein Oligopol, derzeit vereinigen Google mit der Marke Youtube, Facebook mit Instagramm sowie Twitter einen großen Teil (über 70 Prozent) der weltweiten Nutzer und generieren 2018 über  50 Milliarden US-Dollar Werbeeinnahmen. In dieser Situation ist es für Nutzer besonders hart, wenn sie von einem Social Medium oder gleich von mehreren ausgeschlossen werden, da durch den oligopolartigen Markt kaum alternative Kommunikationsplattformen mit vergleichbarem Potential bestehen. Viele der gesperrten Nutzer radikalisieren sich durch die Sperrungen weiter, insbesondere Rechts- und Linksextreme.

Warum die Social Media Nutzer sperren

Social Media sperren Nutzer, deren Kommunikationsinhalte strafbar sind, gegen das Urheberrecht verstoßen oder ihnen nicht gefallen. Blenden wir dabei zunächst einmal das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aus, das mit Sicherheit verfassungswidrig ist und einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten wird. Auch ohne dieses Gesetz nutzen die Betreiber die Vertragsfreiheit, um Nutzer auszuschließen, auch wenn diese keine strafbaren oder gegen das Urheberrecht verstoßenden Inhalte verbreiten. Warum tun sie das?

Wir haben im gesamten abendländischen Westen ein Klima der gesinnungsmoralischen Repression, welches die Grenzen des im öffentlichen Diskurs Schicklichen drastisch eingeengt hat. Ohne Gefahr der gesellschaftlichen Ächtung kann nur noch geäußert werden, was dem pseudoliberalen Gesinnungskonsens entspricht. Wer sich aber verantwortungsethisch äußert, beispielsweise den Nationalstaat befürwortet, sich für den Erhalt der Industriegesellschaft und gegen Klimahysterie ausspricht, darauf hinweist, dass Identitätspolitik der Vergesellschaftung das Substrat entzieht oder sich für die Schließung von Staatsgrenzen stark macht, wird gesellschaftlich diskriminiert. Denn solche abweichenden Meinungen gefährden die heutige Herrschaftsideologie.

Social-Media-Betreiber sperren daher aus zwei Gründen. Erstens fürchten sie einen Rückgang ihrer Werbeumsätze und schlimmstenfalls (wie in Deutschland mit dem NetzDG) staatliche Repressionen, wenn sie auf ihren Plattformen verantwortungsethische motivierte Meinungen oder gar Minderheiten diskriminierende Inhalte zulassen. Zweitens sind ihre Eigentümer und Herausgeber wie Marc Zuckerberg oder Larry Page selbst lupenreine pseudoliberale Globalisten, die aus eigener Überzeugung solche Meinungen in ihren Medien nicht zulassen wollen – vergleichbar mit einem bürgerlichen Zeitungsmagnaten wie Axel Springer, der in der Welt und der Bild Zeit seines Lebens keine klassisch-sozialdemokratischen Meinungen duldete.

Was die Meinungsfreiheit erlaubt

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist laut der Interpretation des BVerfG (Lüth-Urteil, 1958)

"als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend."

Diese Auslegung gilt seitdem und über die Bestätigung der Verfassungskonformität des Satzes "Soldaten sind Mörder." im Jahr 1995 bis heute. So argumentierte Verfassungsrichter J. Masing 2012, dass die Meinungsfreiheit auch voll und ganz für die Äußerung verfassungswidriger Inhalte gilt. Nur wenige Äußerungen, wie Beleidigungsstraftaten (§§185-187 StGB), Aufrufe zu Straftaten (§111 StGB), der Holocaust-Leugner-Paragraph 130 StGB oder Verstöße gegen das Deliktrecht schränken die Meinungsfreiheit ein. Der §130 StGB ist – trotz der Widerwärtigkeit der Holocaust-Leugnung – jedoch verfassungsrechtlich umstritten und letztlich nur durch die Sonderrolle des Holocausts als das konstituierende Merkmal schlechthin des Verfassungspatriotismus ex negativo in der BRD zu erklären (Egon Flaig, Die Niederlage der politischen Vernunft).

Dies bedeutet, dass sogenannte "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" und sogar verfassungsfeindliche Äußerungen von Islamisten, linken Faschisten, Rechtsextremisten oder ultraliberalen Anarchisten von der Verfassung gebilligt werden. Tatsächlich ist eine funktionierende demokratische Öffentlichkeit ohne diese weit gefasste Meinungsfreiheit nicht möglich, weil sonst weder politische Willensbildung noch Eindämmung von Extremisten funktionieren kann.

Meinungsfreiheit im Marktversagen

Zusammengefasst: Social Media sind für Menschen sehr attraktiv und haben sich als ein neues Medium etabliert, in dem jedermann sich öffentlich äußern kann. Doch treten die Betreiber als Oligopol auf und sperren im eigenen wirtschaftlichen Interesse Nutzer, deren Meinungen ihnen nicht passen, auch wenn deren Meinungsäußerungen von der Verfassung geduldet werden. Es gibt am Markt für Social Media also eine Diskrepanz zwischen Nachfrage und Angebot zulasten der Nutzer. Daher ist es gerechtfertigt, von einem Marktversagen zu sprechen: Die Marktkräfte alleine schaffen es nicht, Nachfrage und Angebot in Übereinstimmung zu bringen und eine Markträumung zu erreichen.

Vielmehr kämpfen sich Nutzer und Anwälte mit Hilfe von Gerichten gegen einen Zustand ab, der übermächtig ist, weil gewaltige Marktkräfte und die Interessenlage riesiger Wirtschaftssubjekte ihn schaffen und erhalten. Die Betreiber werden weiter täglich zahlreiche Nutzer sperren, ob mit oder ohne NetzDG, gerichtliche Erfolge dagegen sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Es ist eine nicht endende Debatte, einzige Sieger sind in dieser Lage die Social Media Betreiber, die mit der Werbung Oligopolistenmargen von 80-95 Prozent erzielen. Ansonsten gibt es nur Verlierer, allen voran die demokratische Öffentlichkeit, auf der unser Gemeinwesen beruht.

In einer Marktwirtschaft muss der Staat in das Marktgeschehen eingreifen, wenn ein Marktversagen vorliegt. Dies kann er durch Regulierung und Kartellverbote versuchen, doch lässt sich das Social-Media-Problem so nicht lösen, da es aufgrund der geschilderten Situation, die einem natürlichen Monopol gleicht, nur wenig Anbieter gibt – kartellrechtliche Maßnahmen wie Verbote griffen in's Leere, Zerschlagung ist unrealistisch und nicht möglich. Dies hat sich schon beim Versuch, dem Google-Monopol bei Suchmaschinen kartellrechtlich beizukommen, gezeigt.  Daher muss der Staat das Monopol knacken, indem er selbst Social Media betreibt, in denen volle Meinungsfreiheit im Sinne des BVerfG ermöglicht wird und nur gesperrt wird, wer durch Äußerungen die oben aufgeführten Straftaten ausführt. Nur so kann das Marktversagen im Bereich Social Media bewältigt werden. 

Es entstünden staatliche Plattformen, die die demokratische Öffentlichkeit revitalisierten, die heutigen Radikalisierungstendenzen minderten und die Abhängigkeit von US-Konzernen beendigen würden. Zur Finanzierung könnte ein radikaler Abbau des öffentlichen Rundfunks genutzt werden. Denn in diesem Bereich benötigen wir keine staatliche Aktivität mehr, da es hier schon lange kein Marktversagen mehr gibt, sondern dank Privatsendern und Internet einen sehr gut funktionierenden Markt, der alle Menschen mit Informationen und Unterhaltung versorgt. 

Auf den ersten Blick mögen Bundestwitter, Bundesfacebook und Bundesinstagram seltsam erscheinen, aber man kann sie ja föderal organisieren und bessere Namen finden. Die ewige Debatte um die Meinungsfreiheit in Social Media wäre beendet und ein neues Marktgleichgewicht zu Gunsten der Nachfrage würde sich einstellen.

Parteienstaat contra Verfassungsethos

Es stellt sich allerdings die Frage, warum auf staatlichen Plattformen weniger zensiert werden sollte als auf privaten. Mit einem echten Verfassungsethos der Amtsträger ist das durchaus möglich, wie die Geschichte des öffentlichen Rundfunks zeigt, der in den 1980er Jahren noch recht pluralistisch aufgestellt war und sowohl Konservativen als auch Sozialisten und sogar grünen Totalitären eine Plattform geboten hat. Ohne entsprechendes Ethos allerdings gäbe es auf staatlichen Plattformen auch Zensur, und beim heutigen Zustand des Staatsfunks ist das sicher zu erwarten. Und so wird mit dem heutigen Parteienstaat wohl  keine staatliche Social-Media-Plattform kommen, denn die Politiker, die das Gemeinwesen als Einkommensmodell betrachten, brauchen den öffentlichen Rundfunk und das NetzDG, um trotz ihrer gegen die eigene Bevölkerung gerichtete Politik zu überleben.

Doch es kommen auch andere Zeiten, technischer Fortschritt hat historisch bisher netto emanzipierend gewirkt. Arbeiten wir daran, dass es so bleibt.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Dr. Ralph Buitoni / 23.09.2019

Aber selbstverständlich ließen sich diese Oligopole eingrenzen, bzw. zerschlagen - es ist ja nicht so, dass Facebook, Twitter und Youtube von Anfang an demselben Konzern angehörten - das waren unabhängige Firmen, die von Microsoft zusammengekauft wurden. Klassische Monopolbildung. Da könnte sogar schon das deutsche Kartellrecht greifen. Ein weiterer Irrtum des Artikels: diese Monogpolbildung ist nicht aufgrund “natürlicher” Marktkräfte und Bedingungen zustande gekommen. Es hatte ja gerade für Facebook durchaus ernstzunehmende “nationale” Konkurrenz gegeben, wie z.B. StudiVZ. Diese Konkurrenzen wurden aggressiv vom Markt weggebissen, und zwar vor allem über die milliardenschwere Aufrüstung von Facebook und Co. durch “Investoren”. Es dürfte inzwischen allgemein bekannt sein, dass ein wesentlicher (im Falle Facebooks vermutlich sogar der ursrpünglich einzige) “Investor” die amerikanischen Geheimdienste sind. Die haben für sowas Jahresbudgets in Milliardenhöhe. Glaubt denn irgendjemand ernsthaft, das bubihafte “man-child” (Christopher Hitchens) Zuckerberg hätte mit genialischem Weitblick und strategischer Raffinesse in wenigen Jahren den Weltkonzern Facebook geschaffen? Wer sowas glaubt, der glaubt auch, dass eine Greta Thunberg zu kometenhafter Prominenz kam, weil sie mit einem Pappschild um den Hals zunächst ihre Eltern und dann die ganze Welt erpresste….

Karla Kuhn / 23.09.2019

Ich stimme Ihnen voll zu Frau Juliane Mertz.

Margit Broetz / 23.09.2019

Danke Herr Eisleben! Manche Angelegenheiten können eben nicht durch den Markt allein geregelt werden, sondern es bedarf im Interesse der Rechte Dritter eines Regelwerks, an das sich alle zu halten haben. das Problem, wie wir den Staat (hier: den Rundfunk) aus den Klauen der Parteien bekommen, ist noch zu lösen. Ein Vorschlag wäre, den Fraktionszwang abzuschaffen, denn der ist grundgesetzlich auch eigentlich nicht gedeckt, die Abgeordneten sollen ihrem Gewissen folgen heißt es da doch, nicht der Parteidisziplin. Nur eine Frage: hieß es nicht immer, wir hätten eine Soziale Marktwirtschaft?

Hans-Hasso Stamer / 23.09.2019

Lieber P. Sticherlink, genauso ist es.  Auch wenn es rechtlich einwandfrei ist: Diese zweckgerichteten Sperrungen und Behinderungen sind deshalb so ärgerlich und auch gefährlich, weil die genehme Meinungen ungehindert weiter verbreitet werden dürfen.  Damit wird die Öffentlichkeit nichts weniger als manipuliert Auch ich bin von diesen Sperrungen betroffen, die „Welt“ hat mich auf einen relativ harmlosen Beitrag gesperrt, woraufhin ich gekündigt habe. Wenn ich jetzt die dortigen Meinungsforen durchsehe, weiß ich, dass ich bei weitem nicht der einzige war. Zwar habe ich meinen privaten Blog, aber dessen Reichweite ist naturgemäß begrenzt. Immerhin erreiche ich wesentlich mehr Leute, als wenn ich privat mit Menschen sprechen würde. Wer ihn übrigens mal testen möchte, mein Vorname plus „Splitter“ googeln. Im Übrigen bin ich auch gespannt, ob das NetzDG Bestand hat. Ich bin da eher pessimistisch, wenn ich mir die Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts ansehe, die eine Gender-„Wissenschaftlerin“ ist. Die Online-Portale der Öffentlich-rechtlichen, von denen erwarte ich gar nichts, obwohl sie theoretisch die Funktion erfüllen könnten und auch müssten. Die sind längst Bestandteile des Propagandaapparats der bestimmenden gesellschaftlichen Kräfte. Gilt auch für die Privatsender. Überall nur noch Gefälligkeitsfernsehen.

beat schaller / 23.09.2019

Grandios geschrieben Herr Eisleben und der letzte Abschnitt ist absolut treffend geschrieben. Da gibts nichts anzufugen.  b.schaller

Andreas Rühl / 23.09.2019

Das Problem ist längst gelöst und nennt sich Drittwirkung von Grundrechten. Aus dem Grund gewinnt Kollege steinhöfel so oft. Die vielen worte haetten sie sich sparen koennen. Da braucht es auch keine Monopole und staatliche eingriffe. Wer quasimonopole aufbaut, Kommunikationsmittel fuer jedermann bereitstellt, darf eben nicht seinerseits nach belieben in die Meinungs Freiheit seiner Nutzer eingreifen, da kann er in seine AGB schreiben, was er will. Der Weg geht ueber die Gerichte, worüber auch sonst? Sehe kein Problem.

B. Ollo / 23.09.2019

Da muss ich klar widersprechen! Sie schreiben: ” ohne sich bewusst zu sein, dass sie dies lediglich im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses tun”. Hier liegt ein Irrtum vor. Was Facebook oder Twitter anbieten, ist grundsätzlich die Bereitstellung einer Infrastruktur. Genau so, wie es auch Telefonanbieter machen. Ein passender Vergleich eines Vertrages wäre, wenn Sie kostenlos telefonieren könnten, aber Ihr Telefonanbieter z.B. alle 30 Sekunden Ihre Gespräche unterbricht und einen Werbejingle einspielt. Oder wenn Sie kostenlos Briefe verschicken könnten, sofern die Post ihre Briefumschläge mit Werbung bedrucken darf. Das gibt aber weder dem Telefonanbieter noch der Post das Recht, Ihre Gespräche oder Briefe zu zensieren, das Fernmeldegeheimnis zu missachten. Der Erfolg und das Konzept von Facebook beruht im Wesentlichen darauf, dass die meisten Menschen weder Zeit, Lust noch das Know How haben, eigene Internetseiten zu erstellen und untereinander Netzwerke aufzubauen. Nicht mehr und nicht weniger. Auch wenn das immer so dargestellt wird: Facebook hat außer seinem Netzwerk und der Profilmaske, wie die Telekom ihre Telefonleitungen und die (mittlerweile frei verkäuflichen) passenden Endgeräte, keinen Anteil an den eigenen Inhalten. Als Provider hat Facebook lediglich, wie jeder andere Webseitenbetreiber auch, nur die Möglichkeit und verdammte Pflicht, strafbare Inhalte zu löschen. So wie die Post sicherlich Sicherheitsmaßnahmen gegen Briefbomben hat oder die Telekom Betrug durch Telefonanbieter unterbinden muss.

Marcel Seiler / 23.09.2019

Ein zensurfreies deutsches Netzwerk wäre gut. Das wird die etablierte Politik nicht zulassen: weder in der DDR noch unter den Nazis hätte es das gegeben, und dahin entwickeln wir uns.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Johannes Eisleben / 28.03.2024 / 10:00 / 59

Wird der Schuldenturm „kontrolliert” gesprengt?

Der globale Schuldenturm wächst und wächst und wächst. Stürzt er zusammen oder wird er gesprengt, könnte die größte Umverteilungsaktion aller Zeiten von unten nach oben…/ mehr

Johannes Eisleben / 24.07.2023 / 06:00 / 57

Wie geht’s dem Schuldenturm?

Wie alle Propheten der Schuldenkrise weiß auch ich nicht, wann und wie der Schuldenturm kippt. Die globale Verschuldung hat Ausmaße angenommen, die in relativen oder absoluten…/ mehr

Johannes Eisleben / 08.04.2023 / 06:00 / 86

Covid-19 und die Massenunterwerfung

COVID war die Gelegenheit für die Etablierung eines globalen Systems der direkten Massenkontrolle. Russland und China entwickelten eigene „Impfstoffe”, um diese Kontrolle unabhängig von westlichen…/ mehr

Johannes Eisleben / 20.04.2021 / 06:15 / 129

Der Anfang vom Ende des Rechtsstaats

Die Berliner Republik war die demokratisch legitime, rechtsstaatliche Nachfolgerin des Deutschen Reichs. Diesen Rechtsstaat wird es bald nicht mehr geben. Schon am 18. November 2020…/ mehr

Johannes Eisleben / 12.04.2021 / 12:00 / 33

Wenn der Staat deinen Körper kontrolliert

Um „Corona zu bekämpfen”, wird unsere Wahrnehmung neu geprägt, unser Verhalten beobachtet, werden unsere Bewegungen überwacht und unsere Körper der staatlichen Kontrolle unterworfen. Dabei wissen…/ mehr

Johannes Eisleben / 09.04.2021 / 06:25 / 54

Sie wissen nicht, was Vollgeld ist? Dann schnallen Sie sich an

Die Bilanzsumme des Eurosytems (Aktiva der EZB und der Nationalbanken) betrug 2019 4.671 Milliarden EUR, Ende 2020 waren es 6.979 Milliarden EUR. Das ist ein Anstieg…/ mehr

Johannes Eisleben / 09.03.2021 / 06:00 / 62

Das Armuts-Beschaffungs-Programm

Die Erosion der Ersparnisse durch reale Negativzinsen währt nun seit mehr als zehn Jahren, deutsche Sparer haben dadurch schon hunderte von Milliarden an Alterssicherung verloren.…/ mehr

Johannes Eisleben / 13.02.2021 / 06:00 / 121

Querdenker-Demos schuld an Infektionen? Analyse einer Schrott-Studie

Von Deutschlandfunk bis Welt, von Ärzteblatt bis FAZ wird – „pünktlich zum Corona-Gipfel“ seit Mitte der Woche eine „Studie“ aufgeblasen, die nachweisen soll, dass „Querdenker“(-Demos) zu einer Verbreitung des Corona-Virus beigetragen haben. “Querdenken-Demos für…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com