Zitat: “Aber auch wenn man ernstzunehmende Publikationen betrachtet, gibt es keinerlei belastbare Evidenz, dass Masken die Anzahl an „Infektionsfällen” oder „Covid-19-Todesfällen” verringern.” - Und wenn der Sachverständigenrat diese nicht heranziehen mochte, hätte er wenigstens die Entwicklung der “Infektionszahlen” ohne, mit und nach Einführung der verschärften “Maskenpflicht” hin zum FFP2-Standard betrachten können. Die “Maskenpflicht” kam und wurde verschärft jeweils Wochen NACHDEM die erste bzw. zweite “Welle” ihren Höhepunkt überschritten hatte. Und vergleicht man die “Infektionszahlen” in Ländern mit und ohne “Maskenpflicht” stellt man fest, dass die Kurven davon unabhängig praktisch zur Deckung kommen. Fazit: Aus den offiziellen Daten lässt sich überhaupt kein Zusammenhang zwischen “Infektionsgeschehen” und “Maskenpflicht” entnehmen. Die Wirksamkeit der “Maskenpflicht” wird maßlos überschätzt. Wie Frank-Ulrich Montgomery im Streitgespräch mit Dr. Gunter Frank auf “BILD” zu der Einschätzung gelangen konnte, FFP2-Masken verringerten das Infektionsrisiko um 85%, bleibt somit sein Geheimnis. Vermutlich hat der “Weltärztepräsident” diese Zahl frei erfunden.
Noch ein Nachtrag: Kommentar von Kathrin Muthesius in den Tagesthemen im ARD: „Jeder hat ein Recht auf eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten. Doch wenn Fakten fehlen, bleibt am Ende Meinung gegen Meinung stehen. Welche Maßnahmen haben funktioniert während der Corona-Pandemie und welche nicht? … Das sollte eigentlich der Sachverständigen-Bericht klären, der am Freitag vorgelegt wurde. Doch leider hat er genau das nicht getan und dafür können die beteiligten Wissenschaftler exakt gar nichts. Denn Wissenschaft liefert dann Ergebnisse, wenn sie Daten auswerten kann. Nun kommt das Wort „Daten“ in dem Bericht genau 234 Mal vor. Leider geht es fast immer um Datenmangel, unzureichende Daten, eine imperfekte Datenlage oder Daten, die ab jetzt nun wirklich mal erhoben werden müssen. Schon 2001, also vor mehr als zwanzig Jahren, hat das Robert Koch-Institut angemahnt, dass man die Wirkung von Pandemie-Maßnahmen dringend vorbeugend untersuchen sollte. Passiert ist… nichts. Also: Wirken Schulschließungen, helfen Lockdowns? Tja, irgendwie Pech, dass diese Maßnahmen nicht von Anfang an wissenschaftlich begleitet wurden. So konnten auch die Sachverständigen diese Fragen nicht abschließend klären. Ich könnte schreien… laut und lange. Denn durch dieses Nicht-Ergebnis sieht sich wieder jede Seite in ihrer Meinung bestätigt. Die Maßnahmen-Gegner sagen: `Seht Ihr, es ist nicht erwiesen, dass die Maßnahmen wirken´. Die Maßnahmen-Befürworter sagen: `Es ist aber auch nicht erwiesen, dass sie nicht wirken.´ Ich sage: Ich will Daten und Fakten sehen, sonst klebe ich bald an jedes zuständige Ministerium das Schild „Wir können alles, außer Daten, Fakten und Pandemie“.
Was stört mich dieser Expertenbericht - sowas muß man streng genommen gar nicht erst lesen, um zu “wissen”, was drinsteht. Oder glaubt jemand allen Ernstes, da kommen plötzlich wie aus dem Nichts einige todesmutige Gesellen, die denen da oben Buchstabe für Buchstabe die Leviten lesen? Kurz: Herr Zimmermann hat mit seiner Einschätzung - von all den anderen Rezensionen, die mir bisher unter die Augen gekommen sind - so ziemlich den besten, wenn auch kaum schmackhaften, “Senf” dazu abgegeben,
Soso, unzulängliche Datengrundlage. Nach zweieinhalb Jahren. Was haben die die ganze Zeit gemacht, geschlafen?
Auch wenn ich große Teile, erst recht politische Interpretationen, der Wikipedia nicht mehr ernst nehme, lasst mich aus dieser den Begriff Staatsterror zitieren - der im Artikel besprochene Bericht ist irrelevant: Staatsterror Staatsterror bezeichnet staatsphilosophisch den gezielten Einsatz der Angst der Bürger vor dem staatlichen Gewaltmonopol als Zwangsmittel des Staates zur Erzwingung der Gesetzestreue seiner Bürger. Nicht zu verwechseln ist der Staatsterror mit dem jüngeren Begriff des Staatsterrorismus. Polizeistaat Allgemeiner gefasst werden als Staatsterror auch Formen des Polizeistaates bezeichnet, die keine rechtsstaatliche Grundlage besitzen oder deren rechtsstaatliche Grundlagen in Zweifel gezogen werden. Die Begründung eines Ausnahmezustandes dient in vielen staatlichen Krisensituationen dem Staat zur Legitimierung von Zwangsmitteln, die gemeinhin als terroristische verurteilt werden. Wir brauchen den Dreck der Zahlen, Statistiken, Evidenzen, Rechtfertigungen, Lügen etc. nicht mehr diskuttieren, lasst uns mit dem beschäftigen, was es ist - nicht zu letzt mit der USA und deren Marionetten! Die Freiheit beginnt dort, wo wir uns von der Tiefenindoktrination aller Medien befreien und anfangen zu denken und zu handeln!
Eine Evaluierung kann man auf vielen Blogs lesen und überall fällt diese vernichtend aus. Z.B. bei TE: „Selten hat man bei der Vorstellung eines „Expertenberichtes“ so oft Sätze wie „das weiß ich nicht“, „das kann ich nicht beurteilen“, oder „dazu liegen keine Erkenntnisse vor“ gehört.“ Für mich stand das Ergebnis schon vor Veröffentlichung fest. Nun ja, deshalb müssen ab Oktober sämtliche Maßnahmen nochmals wiederholt werden, damit man im nächsten Bericht fundierte Ergebnisse präsentieren kann. Erinnert mich irgendwie an ein Zitat von Einstein: „“Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.” Übrigens, die Autoren des Evaluationsberichtes konnten ja gar nichts anderes schreiben, sonst stünden nämlich demnächst um 5 Uhr in der Früh das SEK vor deren Haustür und würden die Autoren unsanft aus dem Schlaf wecken. Sie wissen schon, Haldenwang, Faeser und Verfassungsschutzbericht….muss ich hier nicht näher erläutern.
Die Präsentation dieser Evalution kam mir vor wie ein stalinistischer Schauprozess: Wohlfeiles Theater, das Urteil stand schon vorher fest, Stunden später wurden die ersten ‘Maßnahmen’ für den Herbst verkündet. Abartig und widerlich. Dieser Staat ist am Ende.
@Hugo Bernthaler Stefan Homburg hat ein link zum “Bericht”. Begriff der Bande im Strafrecht.—> “Eine Bande i.S.d. §§ 244 Absatz 1 Nr. 2, 244a Absatz 1 StGB ist der Zusammenschluss von min. 3 Personen. Diese müssen sich mit dem Willen zusammengeschlossen haben, in Zukunft und ebenso für eine bestimmte Dauer mehrere eigenständige Diebes- oder Raubtaten zu verüben, die im Einzelnen noch ungewiss sind. Es müssen maßgeblich drei Voraussetzungen vorliegen. Zusammenschluss von mindestens 3 Personen. Die fortgesetzte Begehung einer Mehrzahl selbstständiger Delikte. Ausdrückliche oder stillschweigende Bandenabrede. Der BGH hat zudem entschieden, dass es nicht erforderlich ist, dass alle Bandenmitglieder auch zusammen vor Ort sind.——Es wird lediglich ein organisatorisches Zusammenwirken gefordert.——”<—Damit ist vieles zu dem Covid Terrorismus gesagt. Ausser dass das RKI und die Humbug Uni Berlin ebenso zur Bande gehören.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.