Weil die polnische Regierung sich weigert, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Justizreformen umzusetzen, soll das Land jeden Tag ein Zwangsgeld in Höhe von einer Million Euro zahlen. Dazu hat der EuGH Polen in einer neuen Entscheidung verurteilt, meldet welt.de.
Konkret gehe es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Deren Tätigkeit sei nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.
Die Finanzsanktionen gegen Polen sollen bereits am 9. September von der für die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit in der EU zuständigen EU-Kommission beantragt worden sein. Sie würden nun so lange fällig, bis Polen den Anordnungen des EuGH Folge leiste.
Zuvor hatte der EuGH bekanntlich Mitte Juli entschieden, dass Polen mit der Disziplinarkammer gegen europäisches Recht verstoße. Zudem sei das Land mit einer einstweiligen Anordnung aufgefordert worden, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt werde, über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden.
Polen habe daraufhin angekündigt, dass die umstrittene Disziplinarkammer in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden solle. Sie hätte zuletzt aber noch alte Fälle abgearbeitet.
Das neue EuGH-Urteil dürfte das angespannte Verhältnis zwischen Brüssel und Warschau noch verschärfen. Jüngst hatte Polens Verfassungsgericht entschieden, dass EU-Recht nicht umgesetzt werden dürfe, wenn es gegen die polnische Verfassung verstößt.