Die EU finanziert offenbar weiter Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in palästinensischen Gebieten, bei denen Terroristen angestellt sind, berichtet bild.de. Eigentlich gibt es eine relativ neue Anti-Terror-Klausel der EU, um einen Geldfluss von EU-Geldern in die Hände von Terroristen zu verhindern. Doch die würde an der bisherigen Praxis nichts ändern, habe ein EU-Vertreter den protestierenden palästinensischen NGOs kürzlich versichert.
Nach einem Anschlag der Terrorgruppe PFLP im letzten August, bei dem die 17-jährige Rina Shnerb getötet wurde, haben israelische Sicherheitskräfte bei ihren Ermittlungen gegen das Terrornetzwerk festgestellt, dass mehrere der Verhafteten bei palästinensischen NGOs arbeiteten, die von der EU finanziert werden. Zum Teil hätten sie dort leitende Positionen bekleidet. Beispielsweise sei Samer Arbid, der Anführer der PFLP-Terrorzelle, gleich für mehrere palästinensische NGOs tätig, die EU-Gelder erhielten – mal als Buchhalter oder mal als Finanzdirektor.
Anfang Dezember 2019 hatte die EU dann die Finanzierung von NGOs weltweit an eine neue Klausel gebunden: Geförderte Organisationen müssten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter oder Ausrichter von Workshops nicht auf der EU-Terrorliste stünden. Das dürften die allermeisten europäischen Steuerzahler, die diese Fördermittel erarbeiten müssen, für eine Selbstverständlichkeit halten, doch die palästinensischen Geldempfänger protestierten stattdessen scharf gegen die Klausel. Der Grund ist einleuchtend: So wichtige und einflussreiche Palästinenser-Organisationen wie die Hamas, die al-Aqsa-Märtyrerbrigaden, der Palästinensisch-Islamische Dschihad und auch die PFLP stehen verdientermaßen auf der EU-Terrorliste. Etliche ihrer Mitglieder, Sympathisanten und Unterstützer dürften über eine Tätigkeit bei palästinensischen NGOs von EU-Gelder profitieren. Davon kann man ausgehen, auch wenn derzeit niemand seriös sagen kann, wie viele NGO-Mitarbeiter das ganz genau betrifft.
Offenbar genug, dass die PNGO, die Dachorganisation palästinensischer Nichtregierungsorganisationen, massive Sorgen hatte, dass nun Millionenzahlungen aus der EU ausbleiben könnten. Der Verband forderte, in Brüssel müsste die Anti-Terror-Klausel für die palästinensischen Organisationen wieder gestrichen werden. Die Begründung ist von atemberaubender Schlichtheit: Die palästinensischen Gruppen auf der EU-Terrorliste seien gar keine Terrorgruppen, sondern politische Organisationen und „Widerstandsfraktionen“, deren Rechtsstatus nicht durch ein EU-Dokument festgelegt werden könne. Deshalb müsse die EU ihre „ungerechten Bedingungen“ wieder zurücknehmen, sonst – so die PNGO – würden die Palästinenser keine Förderverträge mit der EU annehmen. Dazu heißt es im Bild-Bericht zutreffend zusammengefasst: „Eigentlich könnte die Geschichte hier zu Ende sein: Die EU als großzügiger Geldgeber kann schließlich selbst bestimmen, unter welchen Bedingungen sie die Millionen Steuergelder verteilt – die Einhaltung der Anti-Terror-Richtlinien sollte dabei Grundvoraussetzung sein.“
Doch die EU mühte sich offenbar, den palästinensischen Forderungen entgegenzukommen, ohne damit Aufsehen zu erregen. Mehrere EU-Vertreter hätten der PNGO versichert, dass sich an der bisherigen Förderpraxis nichts ändern werde, wie die Organisation NGO Monitor dokumentiert habe. Am 30. März soll Sven Kühn von Burgsdorff, EU-Vertreter in den Palästinensergebieten, demnach in einem offiziellen Schreiben an die Dachorganisation PNGO erklärt haben, dass palästinensische NGOs weiter gefördert würden wie bisher. Denn auf der EU-Sanktionsliste, so der EU-Vertreter, stünden ja keine palästinensischen Einzelpersonen, sondern nur Terrorgruppen. Solange aber nicht die konkreten Einzelpersonen mit „genauen Vor- und Zunamen und bestätigter Identität“ auf der EU-Sanktionsliste stünden, wäre ihre Mitarbeit auch kein Ausschlussgrund von der Förderung durch die EU, selbst wenn sie Terrorgruppen angehören oder sie unterstützen würden.