Am 29. Januar ist weitgehend unbemerkt eine EU-Verordnung erlassen worden, die die koordinierte Reaktion der Mitgliedstaaten bei Gesundheitsgefahren regelt. Sie umfasst nur wenige Seiten, hat es aber in sich: Es geht um eine weitreichende Vereinheitlichung der Maßnahmen, die im Falle einer gesundheitlichen Notlage in der EU getroffen werden müssen. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Durchführungsverordnung, die bestehende Rechtsakte konkretisiert, um deren einheitliche Anwendung in der Praxis sicherzustellen. Im EU-Sprech klingt das so: „Mit dieser Verordnung werden die Verfahren festgelegt, die für die einheitliche Durchführung des Informationsaustauschs, der Konsultation und der Koordinierung im Gesundheitssicherheitsausschuss (Health Security Committee, kurz: HSC) im Anschluss an eine Warnmeldung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2022/2371 oder ein Ersuchen der Kommission oder eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 2 Absatz 4 der genannten Verordnung erforderlich sind.“
Zum Verständnis: Artikel 19 der hier genannten Verordnung regelt, dass die zuständigen nationalen Behörden oder die Kommission Warnmeldungen aussenden müssen, wenn die Entstehung oder Entwicklung einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr folgende Bedingungen erfüllt: a) Sie ist für den betreffenden Ort und Zeitpunkt ungewöhnlich oder unerwartet, sie ist tatsächlich oder potenziell für eine erhebliche Morbidität oder Mortalität bei Menschen verantwortlich, sie wächst tatsächlich oder potenziell rasch an oder sie überschreitet tatsächlich oder potenziell die nationalen Reaktionskapazitäten; b) sie betrifft tatsächlich oder potenziell mehr als einen Mitgliedstaat; und c) sie erfordert tatsächlich oder potenziell eine koordinierte Reaktion auf Unionsebene. Hier springt vor allem das Wörtchen „potenziell“ ins Auge. Wer modelliert und entscheidet, was „potenziell“ erforderlich ist?
Die Behörden und die Kommission müssen außerdem „unverzüglich alle relevanten Informationen“ zur Verfügung stellen, die für die Koordinierung der Reaktion nützlich sein können, beispielsweise auch Nachweismethoden und personenbezogene Daten, die für die Kontaktnachverfolgung notwendig sind. Und der genannte Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung besagt, dass ein Mitgliedstaat oder die Kommission in außerordentlichen Notlagen den Gesundheitssicherheitsausschuss um Koordinierung der Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren ersuchen kann, wenn sich zuvor eingeleitete Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit als unzureichend erwiesen haben.
Dabei soll der EU-Gesundheitssicherheitsausschuss, in dem unter Vorsitz der EU-Kommission die Gesundheitsbehörden der EU-Länder vertreten sind, u.a. auch die „Risiko- und Krisenkommunikation“ koordinieren. Das heißt: Die EU-Staaten verpflichten sich dazu, „effektive Kommunikationskanäle“ zwischen den jeweils zuständigen Behörden einzurichten sowie „kohärente“ Informationen bereitzustellen. Dazu gehört auch die „Ausarbeitung widerspruchsfreier Krisenkommunikationsaussagen“, die sich an die Öffentlichkeit und an Interessenträger wie Angehörige der Gesundheitsberufe und Fachkräfte für öffentliche Gesundheit richten.
Kontaktnachverfolgung als „wichtiges Instrument“
Insgesamt baut die neue Durchführungsverordnung, die unter (EU) 2026/220 geführt wird, ausdrücklich auf den „aus der COVID-19-Pandemie gewonnenen Erfahrungen“ auf. Demnach – so behauptet die Kommission – sei eine enge Koordinierung der Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren in der EU erforderlich. Dass Schweden, das sich als damaliges Nicht-NATO-Mitglied den EU-weiten Maßnahmen entzogen hat, im Rückblick besser durch die Krise gekommen ist als die Länder mit „koordinierten Reaktionen“, wird verschwiegen.
Künftig soll das Frühwarn- und Reaktionssystem (Early Warning Response System, kurz: EWRS) das Hauptinstrument sein, mit dem die Reaktion auf Gesundheitsgefahren koordiniert wird, sobald eine Warnmeldung übermittelt wurde. Es handelt sich dabei um ein EU-weites webgestützte Schnellwarnsystem zum vertraulichen Austausch von Informationen zwischen der Europäischen Kommission und den auf nationaler Ebene zuständigen Behörden. Schon während der Corona-Jahre hatte das EWRS den Austausch von Reiseformularen für die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung unterstützt. Die EU-Kommission nennt die Kontaktnachverfolgung ein „wichtiges Instrument“ für eine „wirksame Eindämmung“ der Ansteckungen, mit dem „möglicherweise infizierte Personen“ rasch identifiziert werden können, um sie zu isolieren, zu testen oder zu behandeln.
Zusätzlich greifen die Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Vertragsstaaten sind nämlich verpflichtet, der WHO innerhalb von 24 Stunden Ereignisse zu melden, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) darstellen können. Erstatten die zuständigen nationalen Behörden eine Meldung an die WHO, müssen sie nun gleichzeitig eine Warnmeldung über das EWRS übermitteln. Sie können umgekehrt auch eine Meldung aus dem EWRS an die IGV-Anlaufstelle der WHO weiterleiten.
Außerdem spielt noch die Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (Integrated Political Crisis Response, kurz: IPCR) eine Rolle: Durch diese Regelung, die auch „Integrierter Krisenrektionsmechanismus“ genannt wird, kann der Ratsvorsitz die politische Reaktion auf eine Krise steuern, indem er die EU-Institutionen, die betroffenen Mitgliedstaaten und weitere Akteure zusammenbringt. Und schließlich fällt in der neuen Verordnung folgender verräterischer Satz: „Angesichts der Komplexität gesundheitsbezogener Krisen bedarf es einer sektorübergreifenden Zusammenarbeit nach dem Konzept Eine Gesundheit für eine wirksame und verhältnismäßige Reaktion.“
Mit „Eine Gesundheit“ („One Health“) ist der Ansatz der WHO gemeint, die menschliche Gesundheit mit derjenigen von Tieren und Pflanzen sowie des gesamten Planeten zu verbinden, wozu ein radikaler Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft Richtung Klimaneutralität nötig ist. In einem 2022 veröffentlichten Fünfjahresplan wird dafür eine „globale Governance im Bereich One Health“ unter dem Dach der WHO gefordert.
Die neue EU-Verordnung dient also in erster Linie dem Klima- und „Impfstoff“-Markt und den Interessen all derer, die von einem entsprechenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft profitieren. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Für die EU-Bürger hat das fatale Folgen: Sie unterliegen im Fall von echten oder lediglich ausgerufenen Gesundheitskrisen dem Krisenreaktionsmechanismus der EU und der WHO. Was das bedeutet, haben sie schon während der Corona-Jahren zu Genüge erlebt.
Den Verordnungstext finden Sie hier.
Redaktioneller Hinweis: Der Beitrag wurde am 5. Februar 2026 aktualisiert.

Es gibt interessante neue Ausrichtungen speziell der pseudo linken. Nicht nur in Australien z.B. „Farrah @australianwoma1 , A Letter to the Left“. Inzwischen kapieren auch die Dümmsten wie sie am politischen Nasenring, allen voran den der RRG gegen angeblich rechts geführt wurden. NIUS -->>„Die Bundesregierung fördert in München eine halbjährige Antifa-Ausstellung mit 133.000 Euro Steuergeld, deren Teilnehmer zur “Sabotage von digitaler Infrastruktur„ aufrufen.“<<-- Nius, nee das ist nicht Antifa alleine. Es wird nicht lange dauern und das was vorher für die grüne Märchenerzählung Klima und „regelbasierte Ordnung gegen rechts“ aktiv demonstrierte, wird der Regierung ganz kräftig selbst auf die Füsse fallen. Dann wenn sie feststellen das sie umfassend ausgenutzt, indoktriniert wurden und das Selbstdenken einsetzt. Und festgestellt haben das sie durch Indoktrination die verlorene Generation ist und auf ihrem Rücken ein neuer Faschismus durchgesetzt wurde! Im Entwicklungsgrad hinkt die GenZ sowieso >10 Jahre hinterher. DEXIT aus dem Großraumkartell der braunen Suppe mit ihren faschistoiden Vorstellungen wie „EU-Gleichschritt bei Gesundheitskrisen: Pharma und Klima-Lobby frohlocken“