Am 29. Januar ist weitgehend unbemerkt eine EU-Verordnung erlassen worden, die die koordinierte Reaktion der Mitgliedstaaten bei Gesundheitsgefahren regelt. Sie umfasst nur wenige Seiten, hat es aber in sich: Es geht um eine weitreichende Vereinheitlichung der Maßnahmen, die im Falle einer gesundheitlichen Notlage in der EU getroffen werden müssen. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Durchführungsverordnung, die bestehende Rechtsakte konkretisiert, um deren einheitliche Anwendung in der Praxis sicherzustellen. Im EU-Sprech klingt das so: „Mit dieser Verordnung werden die Verfahren festgelegt, die für die einheitliche Durchführung des Informationsaustauschs, der Konsultation und der Koordinierung im Gesundheitssicherheitsausschuss (Health Security Committee, kurz: HSC) im Anschluss an eine Warnmeldung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2022/2371 oder ein Ersuchen der Kommission oder eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 2 Absatz 4 der genannten Verordnung erforderlich sind.“
Zum Verständnis: Artikel 19 der hier genannten Verordnung regelt, dass die zuständigen nationalen Behörden oder die Kommission Warnmeldungen aussenden müssen, wenn die Entstehung oder Entwicklung einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr folgende Bedingungen erfüllt: a) Sie ist für den betreffenden Ort und Zeitpunkt ungewöhnlich oder unerwartet, sie ist tatsächlich oder potenziell für eine erhebliche Morbidität oder Mortalität bei Menschen verantwortlich, sie wächst tatsächlich oder potenziell rasch an oder sie überschreitet tatsächlich oder potenziell die nationalen Reaktionskapazitäten; b) sie betrifft tatsächlich oder potenziell mehr als einen Mitgliedstaat; und c) sie erfordert tatsächlich oder potenziell eine koordinierte Reaktion auf Unionsebene. Hier springt vor allem das Wörtchen „potenziell“ ins Auge. Wer modelliert und entscheidet, was „potenziell“ erforderlich ist?
Die Behörden und die Kommission müssen außerdem „unverzüglich alle relevanten Informationen“ zur Verfügung stellen, die für die Koordinierung der Reaktion nützlich sein können, beispielsweise auch Nachweismethoden und personenbezogene Daten, die für die Kontaktnachverfolgung notwendig sind. Und der genannte Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung besagt, dass ein Mitgliedstaat oder die Kommission in außerordentlichen Notlagen den Gesundheitssicherheitsausschuss um Koordinierung der Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren ersuchen kann, wenn sich zuvor eingeleitete Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit als unzureichend erwiesen haben.
Dabei soll der EU-Gesundheitssicherheitsausschuss, in dem unter Vorsitz der EU-Kommission die Gesundheitsbehörden der EU-Länder vertreten sind, u.a. auch die „Risiko- und Krisenkommunikation“ koordinieren. Das heißt: Die EU-Staaten verpflichten sich dazu, „effektive Kommunikationskanäle“ zwischen den jeweils zuständigen Behörden einzurichten sowie „kohärente“ Informationen bereitzustellen. Dazu gehört auch die „Ausarbeitung widerspruchsfreier Krisenkommunikationsaussagen“, die sich an die Öffentlichkeit und an Interessenträger wie Angehörige der Gesundheitsberufe und Fachkräfte für öffentliche Gesundheit richten.
Kontaktnachverfolgung als „wichtiges Instrument“
Insgesamt baut die neue Durchführungsverordnung, die unter (EU) 2026/220 geführt wird, ausdrücklich auf den „aus der COVID-19-Pandemie gewonnenen Erfahrungen“ auf. Demnach – so behauptet die Kommission – sei eine enge Koordinierung der Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren in der EU erforderlich. Dass Schweden, das sich als damaliges Nicht-NATO-Mitglied den EU-weiten Maßnahmen entzogen hat, im Rückblick besser durch die Krise gekommen ist als die Länder mit „koordinierten Reaktionen“, wird verschwiegen.
Künftig soll das Frühwarn- und Reaktionssystem (Early Warning Response System, kurz: EWRS) das Hauptinstrument sein, mit dem die Reaktion auf Gesundheitsgefahren koordiniert wird, sobald eine Warnmeldung übermittelt wurde. Es handelt sich dabei um ein EU-weites webgestützte Schnellwarnsystem zum vertraulichen Austausch von Informationen zwischen der Europäischen Kommission und den auf nationaler Ebene zuständigen Behörden. Schon während der Corona-Jahre hatte das EWRS den Austausch von Reiseformularen für die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung unterstützt. Die EU-Kommission nennt die Kontaktnachverfolgung ein „wichtiges Instrument“ für eine „wirksame Eindämmung“ der Ansteckungen, mit dem „möglicherweise infizierte Personen“ rasch identifiziert werden können, um sie zu isolieren, zu testen oder zu behandeln.
Zusätzlich greifen die Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Vertragsstaaten sind nämlich verpflichtet, der WHO innerhalb von 24 Stunden Ereignisse zu melden, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) darstellen können. Erstatten die zuständigen nationalen Behörden eine Meldung an die WHO, müssen sie nun gleichzeitig eine Warnmeldung über das EWRS übermitteln. Sie können umgekehrt auch eine Meldung aus dem EWRS an die IGV-Anlaufstelle der WHO weiterleiten.
Außerdem spielt noch die Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (Integrated Political Crisis Response, kurz: IPCR) eine Rolle: Durch diese Regelung, die auch „Integrierter Krisenrektionsmechanismus“ genannt wird, kann der Ratsvorsitz die politische Reaktion auf eine Krise steuern, indem er die EU-Institutionen, die betroffenen Mitgliedstaaten und weitere Akteure zusammenbringt. Und schließlich fällt in der neuen Verordnung folgender verräterischer Satz: „Angesichts der Komplexität gesundheitsbezogener Krisen bedarf es einer sektorübergreifenden Zusammenarbeit nach dem Konzept Eine Gesundheit für eine wirksame und verhältnismäßige Reaktion.“
Mit „Eine Gesundheit“ („One Health“) ist der Ansatz der WHO gemeint, die menschliche Gesundheit mit derjenigen von Tieren und Pflanzen sowie des gesamten Planeten zu verbinden, wozu ein radikaler Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft Richtung Klimaneutralität nötig ist. In einem 2022 veröffentlichten Fünfjahresplan wird dafür eine „globale Governance im Bereich One Health“ unter dem Dach der WHO gefordert.
Die neue EU-Verordnung dient also in erster Linie dem Klima- und „Impfstoff“-Markt und den Interessen all derer, die von einem entsprechenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft profitieren. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Für die EU-Bürger hat das fatale Folgen: Sie unterliegen im Fall von echten oder lediglich ausgerufenen Gesundheitskrisen dem Krisenreaktionsmechanismus der EU und der WHO. Was das bedeutet, haben sie schon während der Corona-Jahren zu Genüge erlebt.
Den Verordnungstext finden Sie hier.
Redaktioneller Hinweis: Der Beitrag wurde am 5. Februar 2026 aktualisiert.

@Christiane Neidhardt, „In den über drei Millionen veröffentlichen Seiten an Epstein Emails findet sich unter anderem eine Nachricht eines unbekannten Absenders an Jeffrey Epstein vom 20.3.2015 “Vorbereitung auf Pandemien…lassen Sie uns die nächsten Schritte besprechen, zum Beispiel, wie wir die WHO und die CDC offiziell einbeziehen können„ —
Der “unbekannte Absender„ heißt Terje Rød-Larsen. 2020 musste er wegen der Verbindungen zu Epstein seinen Hut als Präsident des IPI nehmen. Die Wien-Dependance des IPI wurde laut DerStandard in Folge abgewickelt.
Übrigens wurde nicht das CDC, sondern ICRC in der Mail erwähnt. Spielt aber eigentlich keine Rolle, weil Epstein sich weder für WHO, noch für CDC, ICRC oder Pandemien interessierte, sondern für Kontakte.
Dieses neue „Spielzeug“ der EU ist weniger potenziell als tatsächlich gefährlich; deshalb auch die fast lautlose Veröffentlichung in bester Junckerscher Manier. Eine Horrorvorstellung bei dem, was da auf uns zukommt. Green Deal (von der Laiens Lieblingsprojekt neben DSA) und anrüchige Verträge mit Big Pharma, keine Widerspruchsmöglichkeit weder der EU-Staaten noch deren Bevölkerung, ein erneuter, weitreichender Entzug der Nationalen Souveränität der einzelnen Staaten, das alles geht schon im Alleingang der EU-Granden. Als Überbau greift die EU frohlockend zu den Pandemie-Visionen der korrupten WHO und wartet gespannt auf deren Verdikt in Sachen „Volksgesundheit“. Der Gebreyesus trommelt mit den klebrigen Fingern ungeduldig auf seinem Schreibtisch: Wann kommen endlich genügend Zahlen für die Ausrufung einer Pandemie auf meinen Tisch; Pandemie sofort, und wenn’s auch nur die Vogelgrippe ist! Kein Leerlauf für die Gelddruckmachine!
Solange ich darf, werde ich in den Saloon der Achse eintreten. Nicht, weil ich das möchte, sondern weil man es von mir fordert. Bruce Willis und seine Frauen? Es gibt einen neuen Film in Amerika, den hat er mitbegründet. Bruce, fragst Du mich ehrlich? Ja, ich hatte das Vergnügen. Rammstein? Manche Katastrophen sind unumgänglich. Das ist nicht Euer Problem.
@Sabine Lotus. „Komische Zeiten in denen die größten Irrlichter und Schwurbler am Ende richtig lagen.“ Weil in einem typischen Martina Binnig Artikel mal wieder das Beamten-Biotop angefüttert wird. Mehr als 95% des Artikels befassen sich mit den wahnwitzigen bürokratischen Verordnungen und Maßnahmen der EU-Beamtenapparate und der WHO-Beamten, wobei das Wort „Beamte“ kein einziges mal erscheint. Reife Leistung – meine Gratulation! Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass die WHO über keine staatliche Befugnisse verfügt. ++ Jeder Bürger kann gerade live miterleben, wie sich das deutsche Beamtentum eine unverschämte Gehalts- und Pensionserhöhung selbst genehmigt, mit freundlicher Unterstützung des BVerfG (Bundesbeamtengericht). Ein riesiger Scheißhaufen mitten im heimeligen deutschen Wohnzimmer. Und was macht die Achse samt Forum? Legt einen dicken Teppich über den Haufen. Mit der Zeit stinkt es natürlich trotzdem.
Wird es wieder Zeit fürs öffentliche Gebet? Offensichtlich wollen die weltlichen Herrscher die mentale Gesundheitskrise in Form kollektiv-konditionierter Hysterie und Angstpsychose, die ich bei vielen Mitbürgern zu beobachten glaube, nicht heilen (quo vadis?).
Übrigens, kein Mensch muss Kirchengänger oder getauft sein, um zu beten.
Maria, HILF
Global ? Mit Sicherheit nicht … Der Arm der EU geht mir am A*sch vorbei, aber soetwas von ;o))
„Die neue Verordnung dient in erster Linie dem Klima- und “Impfstoff„-Markt und den Interessen all derer, die von einem entsprechenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft profitieren.“ ++ Die neue Verordnung dient vor allem den Interessen der nationalen Beamtenapparate und dem EU-Beamtenapparat: Kontrollieren, Regulieren, Koordinieren, Modellieren, Bestrafen, … . Folge der neuen Verordnung: (1) Weitere Aufblähung der Beamten- und Staatsapparate in der EU. (2) Weitere Überwachung und Reglementierung der Bevölkerung durch die Beamten- und Staatsapparate der EU. ++ Inwiefern hier Energie- oder Pharma-Unternehmen profitieren, ist aus dem Artikel nicht ersichtlich. Der ganze Artikel handelt von staatlichen Maßnahmen, nur ganz zum Schluss wird einfach behauptet bzw. suggeriert, dass Energie- oder Pharma-Unternehmen profitieren würden. ++ Fakt ist: Staatliche Verordnungen können ausschließlich nur durch staatliche Organe – also Parlamente, Regierungen, Staatsapparate – beschlossen und umgesetzt werden. Nur der Staatsapparat hat dafür die Legitimation, die Macht und die Mittel. Kein Unternehmen, kein WEF, … kann staatliche Vorschriften beschließen und realisieren. Der Artikel lenkt von der Verantwortung und der Haftung der staatlichen Organe ab, und versucht die Verantwortung irgendwelchen Unternehmen in die Schuhe zu schieben. Billiger Populismus. ++ @Martina Binding. Offenbar trauen Sie sich nicht die aufgeblähte, parasitäre und zunehmend totalitäre Beamten-Politiker Kaste der EU zu kritisieren. Das Orwell’sche Monstrum, das die arbeitenden Bürger auf den Status von Leibeigenen herunter drückt, sind die Beamten- und Staatsapparate der EU, und nicht irgendwelche Unternehmen. Ohne die Unternehmen würde das bürokratische Kartenhaus EU ganz schnell zusammenbrechen. Ohne Pharmaindustrie würden in kurzer Zeit Abermillionen Menschen in der EU ins Gras beißen. ++ Voltaire: Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst.