Martina Binnig, Gastautorin / 29.03.2023 / 12:00 / 61 / Seite ausdrucken

EU schießt sich mit Verboten ins eigene Bein

Die EU ist ein supranationaler Machtapparat geworden, der regelrecht besessen nach Regulierung und Verboten lechzt, wie viele Beispiele zeigen. Nun könnte sie über ihr eigenes Verbot stolpern. 

Ausgerechnet der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments könnte den Umstieg auf Wärmepumpen bremsen, auf den Habeck setzt, wenn ab 2024 keine neuen Gas- oder Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Denn der Ausschuss hat bereits am 1. März für einen raschen Ausstieg aus der Verwendung von fluorierten Kältemitteln, die bei den meisten Wärmepumpen verwendet werden, gestimmt. So berichtet das Nachrichtenportal euractiv, dass das Verbot von Geräten, die sogenannte F-Gase enthalten, zu einem Engpass bei Wärmepumpen führen könnte. Dabei spielen Wärmepumpen auch im REPowerEU-Plan der EU eine entscheidende Rolle, durch den das Ziel der europäischen Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden soll. Mit anderen Worten: Die EU schießt sich ins eigene Bein.

Anlass genug, um sich einmal mit dem bunten Reigen weiterer EU-Verbote zu beschäftigen, die in Rechtsakten wie Verordnungen und Richtlinien festgehalten sind. Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder unmittelbar in vollem Umfang umsetzen müssen. Steht eine Verordnung im Konflikt mit einem nationalen Gesetz, so hat die Verordnung Vorrang. In einer Richtlinie wird ein Ziel festgelegt, das zwar auch von allen EU-Ländern erreicht werden muss, doch es ist Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen. Aktuell beschäftigt sich die EU also u.a. mit der Regulierung der PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), die auch Ewigkeitschemikalien genannt werden, da sie sehr stabil sowie wasser-, schmutz-, und fettabweisend sind.

Mit PFAS wird eine Gruppe von mehr als 10.000 Chemikalien bezeichnet, die beispielsweise für Outdoor-Ausrüstungen, Kochgeschirr, schmutzabweisende Teppiche, Nahrungsmittelverpackungen oder eben auch in Wärmepumpen eingesetzt werden. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sieht die angekündigten Maßnahmen der EU jedoch kritisch, da die breite Regulierung ganzer Stoffgruppen, unabhängig vom tatsächlichen Risiko der einzelnen Substanzen, nicht angemessen sei. Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 23. März läuft nun bis zum 25. September dieses Jahres eine Konsultation der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Wer mehr dazu wissen möchte, kann am 5. April von 11 bis 13 Uhr über die ECHA-Homepage an einer Online-Informationsveranstaltung teilnehmen.

EU gefährdet Krabbenfischerei

Ebenfalls aktuell ist der am 21. Februar dieses Jahres veröffentlichte „EU-Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung mariner Ökosysteme für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“, der u.a. ein Verbot von Grundschleppnetzen in Schutzgebieten vorsieht. Hier formiert sich jedoch breiter Widerstand wie etwa bei der Agrarministerkonferenz in Büsum vergangene Woche. Denn ein pauschales Verbot würde das Ende der Krabbenfischerei an der Nordseeküste bedeuten. Der Vorsitzende des Landesfischereiverbandes Weser-Ems, Dirk Sander, kommentierte die EU-Pläne wie folgt: „Du kannst keine Krabbe im Wattenmeer und wo auch immer mit Netzen fischen, die nicht am Grund sind. Angeln kann man sie auch nicht.“ 

Ähnlich verhält es sich mit den EU-Vorgaben für die Landwirtschaft wie etwa in der Verordnung für Düngemittel und dem Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. In den Niederlanden, wo die Regierung schon besonders rigide Stickstoff-Maßnahmen vorgelegt hat, fällt der Protest der Landwirte entsprechend massiv aus, denn etwa 30 Prozent der Vieh-Betriebe stünden vor dem Aus, wenn die Landwirtschaft – wie gefordert – ihren Ausstoß an Stickstoffverbindungen tatsächlich bis 2030 um 50 Prozent reduzieren würde.

Die „Gemeinsame Agrarpolitik“ (GAP) gehört auch laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft „zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik“. Dafür sind sieben Öko-Regelungen formuliert worden (Achgut berichtete), deren Ziel wiederum die angestrebte Klimaneutralität ist.

Deindustrialisierung, Verarmung und Unfreiheit

Die ideologische Fixierung auf CO2-Emissionen ist auch Hintergrund für das im Moment noch umstrittene EU-weite Verbrennerverbot ab 2035 (Achgut berichtete hier bzw. hier) und für die Transformation des Gebäudebestands in Nullemissionsgebäude bis 2050. Dagegen wecken die klassischen EU-Verbote wie etwa die Glühbirnenverordnung von 2009 , die Bananenverordnung von 1995 oder die Gurkenverordnung der Kommission von 1988 geradezu nostalgische Erinnerungen: Was waren das noch für harmlose Zeiten! Man hat drüber gelacht, den Kopf geschüttelt und ist weiter seines Weges gegangen. Ein paar Jahrzehnte und etliche Verordnungen später bleibt einem das Lachen nun allzu oft im Hals stecken. Die Zeichen stehen auf Deindustrialisierung, Verarmung und Unfreiheit.

Nichts bleibt mehr unreguliert: Seien es Kryptowährungen, große Fernseher oder Kaffeekapseln. Und wie geht es nun mit den Wärmepumpen weiter? Möglicherweise werden natürliche Kältemitteln subventioniert, oder es wird Ausnahmeregelungen geben für Importe von Wärmepumpen nach Europa, um das Erreichen der REPowerEU-Ziele der EU nicht zu gefährden. Sicher ist nur, dass der Einfluss der EU auf die Heizsysteme selbst in Hinterposemuckel immens ist. So teilt auch der Bundesverband Wärmepumpe e.V., der wiederum zu den Gründungsmitgliedern der European Heat Pump Association (EHPA) gehört, auf seiner Webseite mit: „Energiepolitik wird maßgeblich von der Europäischen Union mitbestimmt.

Hier werden unter anderem Ausbauziele für Erneuerbare Energien sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Energieverbräuchen und Treibhausgas-Emissionen vereinbart. Auch direkt für Verbraucher sichtbare Regelungen werden durch die EU getroffen, z.B. zum Energielabel, mit dem die Energieeffizienz von Heizsystemen gekennzeichnet wird. Auf EU-Ebene beschlossene Richtlinien, Gesetze und Verordnungen müssen in Deutschland verpflichtend umgesetzt werden.“ Das klingt nicht gerade beruhigend.

 

Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Foto: Pixabay

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Nate Green / 29.03.2023

In den Augen vieler Europäer ist die EU immer noch eine art Country Club, dessen Mitgliedschaft eine Art Garantie darstellt, mit Geld überschüttet zu werden. Das ist nicht ganz richtig. Die EU ist in erster Linie eine politische Maschinerie die von Deutschland und Frankreich gegründet wurde, nachdem beide bei dem Versuch Europa mit militärischen Mitteln zu beherrschen aufs Maul gefallen sind. Die EU sollte politische Hegemonialspielchen mit etwas softeren Mitteln erlauben und dabei gleichzeitig ein System schaffen, bei dem die Deutschen den gesamten europäischen Markt für sich wirtschaftlich nutzen konnten und umgekehrt die Machteliten der beteiligten Staaten die von ihnen bevorzugten Gruppen mit deutschen Steuergeldern füttern konnten. Hauptprofiteure waren dabei die Landwirte, aber auch andere konnten kräftig profitieren. Im laufe der Jahrzehnte wuchs der bürokratische Appart der EU wie ein Krebsgeschwür an und parallel dazu auch die autoritären Allüren des Brüsseler Haufens. Diese erreichen derzeit einen Höhepunkt, das Problem besteht aber darin, dass die deutsche Wirtschaft mittlerweile aus dem letzten Loch pfeift und perspektivisch gesehen Deutschland dabei ist, zum Entwicklungsland resp. politischen Sozialfall zu werden. Ohne deutsches Geld aber fällt die Klammer weg, die den europäischen Flohzirkus bisher zusammen gehalten hat und dummerweise ist niemand sonst blöd genug, die Rolle der Deutschen zu übernehmen. Der Rest der EU ist ohnehin pleite und das bedeutet, dass der Traum vom Grosseuropäischen Reich bald ausgeträumt sein wird. Die Zeit läuft langsam aber sicher ab für das EU-Karzinom. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern was ihm endgültig den Garaus machen wird.

Bernhard Ferdinand / 29.03.2023

Es wird immer deutlicher, was aus der „europäischen Gemeinschaft“ geworden ist: ein Verbund zerfallender Staaten, der von Apparatschiks beherrscht, die sich alle Kompetenzen unter den Nagel gerissen haben, die früher die Parlamente der ehemals souveränen Staaten besaßen. Roman Herzog wies schon darauf hin, dass über 90% der Vorschriften aus „Brüssel“ kommen, schon damals! Ich glaube aber, dass die EU als zentral verwaltete aber zerstrittene Entität das gleiche Ende nehmen wird, das bislang alle Planwirtschaften ereilt hatte, wenn die Ideologie von der Wirklichkeit beseitigt wurde.

Moritz Ramtal / 29.03.2023

Da alle Macht von Souverän ausgeht konnte geliehene Macht nie rechtmäßig an die EU gegeben werden. Es reicht wenn eine Bundesregierung das feststellt und der Moloch ist beendet.

Arnold Balzer / 29.03.2023

Ich seh da erstmal kein *prinzipielles* Problem hinsichtlich irgendwelcher Verbote für bestimmte Fluor-Verbindungen. Solange wir immer noch Kühlschränke und Tiefkühltruhen kaufen und benutzen dürfen, kann man die darin verwendeten Fluoralkane auch für eine Wärmepumpe verwenden. (Es wurden nur solche verboten, die die Ozonschicht schädigen.) Eine Wärmepumpe ist nichts anderes als ein Kühlschrank, nur umgedreht: Die warme Rohrschlange an der Schrankrückseite, in der das komprimierte, verflüssigte (und dadurch erwärmte) Kältemittel fließt, wird bei der Wärmepumpe im Hausinneren durch alle Räume geleitet. Außerhalb des Hauses wird mittels Außenluft oder Erdwärme das entspannte (also wieder gasförmige und erkaltete) Kältemittel erwärmt. Das Ganze ist eh ineffizient und energievergeudend im Vergleich zu Öl- oder Gasheizungen, aber das kümmert kein kenntnisbefreites Greenpiss-Hirn, Hauptsache der Betriebsstrom ist grün und ansonsten alles CO2-frei. Möglicherweise werden jetzt Kältemittel verboten, die für Wärmepumpen ideal wären, kann ich nicht beurteilen. (Ideal heißt hier, von allem energetischen Schwachsinn am wenigsten schwachsinnig.) Aber wie gesagt, Kältemittel für Kühlschränke sind ja (noch) nicht verboten.  *** Im Grundsatz haben Sie freilich recht, Frau Binnig: Je mehr Bürokratie-Schlangen die Uschi gebiert, desto mehr wird sie zusammen mit ihren Kommissions-“Söhnen” umschlungen, erdrückt und am Ende totgebissen ...

S. Andersson / 29.03.2023

Die EU kann, nein muss weg! Wenn ich das lese: “Auf EU-Ebene beschlossene Richtlinien, Gesetze und Verordnungen müssen in Deutschland verpflichtend umgesetzt werden.“ .... einen Scheiß muss ich .... wird irgend wann der Urnenpöbel zu den IQ Raketen sagen. Die haben nur Unsinn im Kopf und das auch noch auf unsere Kosten. Aber eine Sache ist sehr gut .... der Soziale Frieden wackelt gewaltig. Ich denke das wird irgend wann das Faß zum Überlaufen bringen und das ist dann sehr gut….

Andreas Müller / 29.03.2023

Was in Deutschland vor allem anderen ausgetauscht werden sollte, ist der völlig unfähige Wirtschaftsminister.

Roland Stolla-Besta / 29.03.2023

Europäer, zerschlagt dieses absolutistisch-bürokratische Konstrukt EU, kehrt zurück zur EWG,  zum Wohle Europas und seiner Demokratien!

Chr. Kühn / 29.03.2023

“EU schießt sich mit Verboten ins eigene Bein”. Und wieder falsch, Frau Binnig. Das mag so aussehen, realiter sind es die EU-Bürger, und hier auch wieder großteils die Deutschen, denen ins Bein geschossen wird. Und die für die “Heilung” dann auch wieder zur Kasse gebeten werden. Wenn am Ende die niederländischen Bauern ohne Hof dastehen und es keine Büsumer Krabbensemmeln mehr gibt, ist doch das - so nicht erklärte - Ziel der EU erreicht worden. So wie bisher. Der Juncker-Spruch hat uneingeschränkt Gültigkeit. Es kann doch nicht so schwer sein, dieses Muster zu erkennen und zu verstehen?

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