Die EU ist ein supranationaler Machtapparat geworden, der regelrecht besessen nach Regulierung und Verboten lechzt, wie viele Beispiele zeigen. Nun könnte sie über ihr eigenes Verbot stolpern.
Ausgerechnet der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments könnte den Umstieg auf Wärmepumpen bremsen, auf den Habeck setzt, wenn ab 2024 keine neuen Gas- oder Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Denn der Ausschuss hat bereits am 1. März für einen raschen Ausstieg aus der Verwendung von fluorierten Kältemitteln, die bei den meisten Wärmepumpen verwendet werden, gestimmt. So berichtet das Nachrichtenportal euractiv, dass das Verbot von Geräten, die sogenannte F-Gase enthalten, zu einem Engpass bei Wärmepumpen führen könnte. Dabei spielen Wärmepumpen auch im REPowerEU-Plan der EU eine entscheidende Rolle, durch den das Ziel der europäischen Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden soll. Mit anderen Worten: Die EU schießt sich ins eigene Bein.
Anlass genug, um sich einmal mit dem bunten Reigen weiterer EU-Verbote zu beschäftigen, die in Rechtsakten wie Verordnungen und Richtlinien festgehalten sind. Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder unmittelbar in vollem Umfang umsetzen müssen. Steht eine Verordnung im Konflikt mit einem nationalen Gesetz, so hat die Verordnung Vorrang. In einer Richtlinie wird ein Ziel festgelegt, das zwar auch von allen EU-Ländern erreicht werden muss, doch es ist Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen. Aktuell beschäftigt sich die EU also u.a. mit der Regulierung der PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), die auch Ewigkeitschemikalien genannt werden, da sie sehr stabil sowie wasser-, schmutz-, und fettabweisend sind.
Mit PFAS wird eine Gruppe von mehr als 10.000 Chemikalien bezeichnet, die beispielsweise für Outdoor-Ausrüstungen, Kochgeschirr, schmutzabweisende Teppiche, Nahrungsmittelverpackungen oder eben auch in Wärmepumpen eingesetzt werden. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sieht die angekündigten Maßnahmen der EU jedoch kritisch, da die breite Regulierung ganzer Stoffgruppen, unabhängig vom tatsächlichen Risiko der einzelnen Substanzen, nicht angemessen sei. Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 23. März läuft nun bis zum 25. September dieses Jahres eine Konsultation der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Wer mehr dazu wissen möchte, kann am 5. April von 11 bis 13 Uhr über die ECHA-Homepage an einer Online-Informationsveranstaltung teilnehmen.
EU gefährdet Krabbenfischerei
Ebenfalls aktuell ist der am 21. Februar dieses Jahres veröffentlichte „EU-Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung mariner Ökosysteme für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“, der u.a. ein Verbot von Grundschleppnetzen in Schutzgebieten vorsieht. Hier formiert sich jedoch breiter Widerstand wie etwa bei der Agrarministerkonferenz in Büsum vergangene Woche. Denn ein pauschales Verbot würde das Ende der Krabbenfischerei an der Nordseeküste bedeuten. Der Vorsitzende des Landesfischereiverbandes Weser-Ems, Dirk Sander, kommentierte die EU-Pläne wie folgt: „Du kannst keine Krabbe im Wattenmeer und wo auch immer mit Netzen fischen, die nicht am Grund sind. Angeln kann man sie auch nicht.“
Ähnlich verhält es sich mit den EU-Vorgaben für die Landwirtschaft wie etwa in der Verordnung für Düngemittel und dem Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. In den Niederlanden, wo die Regierung schon besonders rigide Stickstoff-Maßnahmen vorgelegt hat, fällt der Protest der Landwirte entsprechend massiv aus, denn etwa 30 Prozent der Vieh-Betriebe stünden vor dem Aus, wenn die Landwirtschaft – wie gefordert – ihren Ausstoß an Stickstoffverbindungen tatsächlich bis 2030 um 50 Prozent reduzieren würde.
Die „Gemeinsame Agrarpolitik“ (GAP) gehört auch laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft „zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik“. Dafür sind sieben Öko-Regelungen formuliert worden (Achgut berichtete), deren Ziel wiederum die angestrebte Klimaneutralität ist.
Deindustrialisierung, Verarmung und Unfreiheit
Die ideologische Fixierung auf CO2-Emissionen ist auch Hintergrund für das im Moment noch umstrittene EU-weite Verbrennerverbot ab 2035 (Achgut berichtete hier bzw. hier) und für die Transformation des Gebäudebestands in Nullemissionsgebäude bis 2050. Dagegen wecken die klassischen EU-Verbote wie etwa die Glühbirnenverordnung von 2009 , die Bananenverordnung von 1995 oder die Gurkenverordnung der Kommission von 1988 geradezu nostalgische Erinnerungen: Was waren das noch für harmlose Zeiten! Man hat drüber gelacht, den Kopf geschüttelt und ist weiter seines Weges gegangen. Ein paar Jahrzehnte und etliche Verordnungen später bleibt einem das Lachen nun allzu oft im Hals stecken. Die Zeichen stehen auf Deindustrialisierung, Verarmung und Unfreiheit.
Nichts bleibt mehr unreguliert: Seien es Kryptowährungen, große Fernseher oder Kaffeekapseln. Und wie geht es nun mit den Wärmepumpen weiter? Möglicherweise werden natürliche Kältemitteln subventioniert, oder es wird Ausnahmeregelungen geben für Importe von Wärmepumpen nach Europa, um das Erreichen der REPowerEU-Ziele der EU nicht zu gefährden. Sicher ist nur, dass der Einfluss der EU auf die Heizsysteme selbst in Hinterposemuckel immens ist. So teilt auch der Bundesverband Wärmepumpe e.V., der wiederum zu den Gründungsmitgliedern der European Heat Pump Association (EHPA) gehört, auf seiner Webseite mit: „Energiepolitik wird maßgeblich von der Europäischen Union mitbestimmt.
Hier werden unter anderem Ausbauziele für Erneuerbare Energien sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Energieverbräuchen und Treibhausgas-Emissionen vereinbart. Auch direkt für Verbraucher sichtbare Regelungen werden durch die EU getroffen, z.B. zum Energielabel, mit dem die Energieeffizienz von Heizsystemen gekennzeichnet wird. Auf EU-Ebene beschlossene Richtlinien, Gesetze und Verordnungen müssen in Deutschland verpflichtend umgesetzt werden.“ Das klingt nicht gerade beruhigend.
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Werte Frau Binnig, wenn jemand als Bürokrat in Straßburg oder Brüssel hockt, muß er irgendwie seine Daseinsberechtigung beweisen. Das ist mit jedem Verkehrsamt auch nicht anders. Auf so einem Posten existiert keine andere Performance als die Regulierung. Mit einem Europa-Rat, der aus Vertretern der Nationalstaaten gebildet würde, wie auch bi – oder europalateral wäre man effizienter & billiger unterwegs. Die EU muß man abschaffen, um eine Föderation zu gründen. Aber dieser Gedanke ist für Sie sicherlich nichts neues. Entscheidend ist die mangelnde demokratische Legitimation, auch die des EU-Parlaments. Natürlich ist nicht jede Stimme gleich gewichtbar. Aber daß meine Stimme nur 1/15 der eines Maltesers wert ist, läßt mich für eine Abschaffung dieses Parlaments votieren.
Ich war vor vielen Jahren – ich gestehe es zu meiner Schande – EU-Fan, in meinem Büro hing sogar der blaue Lappen. Was ist passiert? Wie viele andere große Institutionen auch, entwickeln sie eine unsteuerbare Eigendynamik, neigen wie Bürokratien dazu, sich immer weiter zu vergrößern und mehr Macht anzuhäufen. Da kann man noch so hehre Ziele ursprünglich im Auge gehabt haben, mit der Zeit schleift sich da und dort was ab, nivelliert sich hier dieses und dort jenes und schwuppdiwupp und simsalabim haben wir ein riesiges Bürokratiemonster geschaffen, daß Gurkenkrümmungen zu regeln versucht und Autobahnbrücken in Landstriche baut, wo gar keine gebraucht werden. Die Angestellten verdienen fürstlich und können Betrügereien coram publico verüben, ohen dafür belangt zu werden. Beweise gefällig? Zum Wochenende kommen viele EU-Abgeordnete schon mit dem Flugrollköfferchen zu der Stelle gefahren, wo man sich für eine Sitzung, für die es ungefähr € 280 Sitzunggeld gibt, einschreiben kann. Das tun sie auch, aber an der Sitzung teilnehmen tun sie nicht. War sogar im Fernsehen zu sehen. Was passierte? Das TV-Team wurde rausgeworfen, aber das auch nur ein Abgeordneter wegen Betruges angezeigt wurde oder sogar bestraft wurde, davon war nichts mehr zu lesen. Vielleicht darf der Redakteur, der das veröffentlichte, ja jetzt aus Burundi berichten oder aus dem Kongo. Der ganze Zirkus ist derart undemokratisch, daß, wäre die EU ein unabhängier Staat, der Aufnahme in die EU beatragen würde, mangels demokratische Strukturen nicht aufgenommen werden könnte. Kann man wissen, interessiert aber keinen. Wo aller einer Meinung sind, interessieren Vorschriften nicht. Haben wir bei Corona ja wieder mal prima vorgeführt bekommen. Allein, es ist zu spät. Der Haufen ist unreformierbar und eine Mehrheit für´s Austreten ist in den nächsten tausend Jahren auch nicht zu erwarten. Versuchen wir´s mit Humor zu ertragen: Nicht so gut wie Monty Pyton, aber genauso absurd.
Leider ist der ideologiezerfressenen linksgrünen Polit-Nomenklatura – egal wo sie auf diesem Planeten ihr Unwesen treibt – nicht klar, daß die klimarettenden Heilsbringer, die Wärmepumpen, jede für sich, der technisch realisierte Nachweis der Gültigkeit des 2. Hauptsatzes der Thermodynamik ist : Energie ist von einem kälteren Medium auf ein wärmeres Medium nur unter Einsatz äußerer Arbeit übertragbar. Damit wird auch, – von der logarithmisch abnehmenden Fähigkeit des CO2 Wärmestrahlung zu absorbieren abgesehen -, die postulierte „Rückstrahlung“ vom CO2 auf die Erde zur Makulatur. Und dieses Rückstrahlungspostulat ist der Kern der AGW These. Ihre Apologeten sind die Alchemisten der Moderne, behaupten aus Dreck Gold machen zu können (z.B. daß subventionierte Lösungen langfristig tragfähig sind) und werden nach erwiesener Unfähigkeit mit überbordenden Pensionen belohnt.
Gleichzeitig werden dreistellige €Milliardenbeträge für die Rüstung aufgewendet. Dafür werden klimaschonende, CO2 freie Panzer, Granaten und Raketen gefertigt, die mit grünem aus erneuerbaren Energien oder blauen CO2-neutral aus Erdgas gewonnenen Wasserstoff oder mit Biomasse betrieben werden. Dadurch wird die Führung von Kriegen biologisch abbaubar ermöglicht.
Zur Planungsbeschleunigung sollen nach den neuen Beschlüssen der Bundesregierung auch Änderungen im Naturschutzrecht beitragen. Der bisherige Grundsatz, wonach es für den Verlust von Naturflächen Kompensationen auf anderen Flächen geben muss, wird aufgeweicht. Stattdessen soll die Kompensationen auch in Form von Geldleistungen erfolgen können. Ist kein Aprilscherz, daß haben die tatsächlich gestern beschlossen.
Beschlossen hat die Bundesregierung gestern auch, daß das alles keine zusätzlichen Kosten im Bundeshaushalt verursachen soll.
Vorwärts immer! Rückwärts nimmer! Und das alles auch noch feministisch.
@Andreas Müller…nicht der Wirtschaftsminister ist das Problem……das Wahlschaf ist das Problem….
Liebe Frau Binnig, ja, EU Verordnungen sind in der Umsetzung für ihre Mitglieder verpflichtend. Deutschland legt meistens sogar noch eine Schüppe drauf und gerade die südlichen EU Länder sagen,: ich brauch da mal ein paar Milliarden, dann kann ich das auch machen. Die paar Milliaden fließen dann ja auch, die Verordnungen werden ja dann auch in Gesetzte gegossen. Aber es interesssiert dann vor Ort kein Schwein. Papier ist da eben noch geduldig. Wirfst du bei uns versehentlich was falsches in die gelbeTonne und dein Nachbar ist ein linksgrüner Radikaler zählst du 400 Euronen.
Frau Binnig! Ihr Versuch ist ehrenhaft den EU-Verordnungsirrsinn in so einem kurzen Text aufzuzeigen. Tatsächlich können Sie heute anfangen zu schreiben und währen Weihnachten noch nicht fertig. Aus der Innensicht des öffentlichen Dienstes und als weitere Umweltverwaltung, sage ich Ihnen, dass rund 90% der Geschäftsprozesse sich mit EU-Richtlinien und Verordnungen befassen. Wir arbeiten schon lange nicht gegen die Realität an sondern gegen sich widersprechende Regelungen. Das Vergaberecht ist ein Beispiel. Die Förderung von Biosprit-Erzeugung und Biogasanlagen ein anders. Dies führt zu einer Flächenkonkurrenz zu den Öko-Bauern, die die hohen Pachtpreise nicht zahlen können. Also mit einer Ökomaßnahme wird eine andere Ökomaßnahme torpediert bzw. „muss“ dann mit anderen Subventionen alimentiert werden. Die Euro5-Richtlinie hat zu einem höheren NOx-Ausstoß moderner Dieselmotoren geführt. Deshalb muss dann Euro 6 eingeführt werden um mit „pippi“/Harnstoff-Einspritzung die NOx-Emission zu senken. – Wenn das alles abgeschafft würde, würde uns nichts fehlen.