Eine große Mehrheit stimmte für die Verschiebung des praxisuntauglichen Gesetzes. Die EU-Kommission hatte bereits im Februar eine Verschiebung und Vereinfachung der Regelung vorgeschlagen.
Das Europäische Parlament in Straßburg hat mit großer Mehrheit entschieden, das europäische Lieferkettengesetz, offiziell die neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, um ein Jahr zu verschieben. 531 Parlamentarier stimmten dafür, 69 dagegen, 17 enthielten sich. Das Parlament folgte damit einer Empfehlung der Europäischen Kommission, die am 26. Februar Vorschläge zur Vereinfachung des Lieferkettengesetzes gemacht hatte (Achgut hatte berichtet).
Die Mitgliedsstaaten haben nun ein Jahr mehr Zeit, bis Mitte 2027, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die ersten Regelungen sollen nun 2028 greifen. Ziel der Gesetzgebung ist es, „Unternehmen zu verpflichten, ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren“, wie es im EU-Jargon heißt. Firmen sollen sicherstellen, das keiner ihrer zahlreichen Zulieferer nach EU-Vorstellungen umweltschädlich oder ausbeuterisch produziert. Kritiker meinen, dass dies in der Praxis unmöglich zu implementieren sei und die Unternehmer nur mit noch mehr Bürokratie belasten und Europas Wettbewerbsfähigkeit schaden würde.