Gesetze und Verordnungen mit absurden Namen und undurchschaubarem Inhalt greifen immer mehr um sich. Angeblich geht es um Umweltschutz, in Wahrheit um Kontrolle, Zentralisierung, Machtkonzentration und die Steuerung künstlicher Märkte für „klimaneutrale“ Technologien.
Dem Klimaschutz wird alles geopfert. Sogar der Naturschutz. Zumindest in der EU wird derzeit alles daran gesetzt, um Investoren für vermeintlich klimaneutrale Technologien wie Windkraft anzulocken, was zu absurden Auswüchsen in der EU-Gesetzgebung und zur Konterkarierung des echten Umweltschutzes führt. Dabei spielen EU-Richtlinien eine große Rolle, die die unangenehme Eigenschaft besitzen, dass ihre Auswirkungen zunächst gar nicht spürbar sind, da sie noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Sobald dies jedoch geschehen ist, gibt es kein Zurück mehr.
Außerdem beziehen sich die Richtlinien oft auf schon bestehende EU-Gesetze, die sie ergänzen oder abändern, sodass sie in etwa so durchsichtig sind wie das Passierschein-Verfahren A38, das Asterix und Obelix im Film „Asterix erobert Rom“ durchlaufen müssen. Das „Haus, das Verrückte macht“, das die beiden unerschrockenen Gallier dafür aufsuchen, erscheint im Vergleich mit dem EU-Moloch jedoch geradezu harmlos.
Ein aktuelles Beispiel: Am 14. August wurde im Bundesgesetzblatt 189 das
„Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes“
veröffentlicht.
Normalsterbliche blicken kaum noch durch
Die entsprechende EU-Richtline, die auch als Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED-III) bezeichnet wird, wurde bereits am 31.10.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert und heißt vollständig:
„Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates“.
Und so weiter und so fort. Normalsterbliche blicken hier kaum noch durch, da ihnen selbstverständlich nicht sämtliche Verordnungen aus dem Jahr 1999 oder sämtliche Richtlinien aus dem Jahr 2018 geläufig sind, und es äußerst mühsam ist, sich sozusagen im Rückwärtsgang durch die Gesetzestexte zu arbeiten.
Machen wir es also kurz. Worum geht es im Kern? Es geht zum Beispiel darum, dass durch die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren und durch deren beschleunigte Bearbeitungszeiten neue Flächen für Windenergieanlagen leichter genehmigt werden können, was zu Planungssicherheit für diese Vorhaben führen soll. Außerdem sieht die Neuregelung eine finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erträgen aus Wind- und Solarenergie vor. Diese finanziellen Kompensationen für die betroffenen Kommunen sollen auch die Akzeptanz erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Windparks in der Bevölkerung erhöhen.
Zwei Prozent der Gesamtfläche Deutschlands für Windenergie
Kritiker befürchten jedoch, dass durch die beschleunigten Genehmigungen von Windenergieprojekten der echte Naturschutz vollends unter die (Wind-)Räder gerät. Der Wattenrat Ostfriesland – ein lockerer Zusammenschluss verbandsunabhängiger Naturschützer aus der Küstenregion Ostfrieslands – weist etwa darauf hin, dass im Planungs- und Zulassungsverfahren von Windkraftanlagen Umweltverträglichkeitsprüfungen entfallen und verbindliche Flächenziele zum Ausbau der Windenergie gravierende Auswirkungen auf den Flächenbedarf und den Artenschutz haben werden. Dabei gibt das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vor, dass zwei Prozent der Gesamtfläche Deutschlands bis Ende 2032 für Windenergie zur Verfügung stehen müssen. Die Gesamtfläche Deutschlands beträgt 357.592 Quadratkilometer, zwei Prozent davon sind rund 7.115 Quadratkilometer. Das entspricht dreimal der Fläche des Saarlandes.
Gleichzeitig hat die EU-Kommission gerade Investitionen in Höhe von 116 Millionen Euro für 13 neue Projekte im Rahmen der „EU-Mission Ocean and Waters“ zur Wiederherstellung der Gesundheit von Ozeanen und Gewässern bis 2030 angekündigt. Die Projekte konzentrieren sich auf die Verringerung von Umweltschäden durch die Fischerei, auf die Lebensräume von wandernden Fischarten sowie auf den Erhalt von Offshore-Meeresschutzgebieten.
Außerdem soll der sogenannte europäische digitale Ozean-Zwilling verbessert werden: eine virtuelle Nachbildung der Meere, die mit Messwerten von Sensoren und Satelliten gespeist wird und auch historische Daten verwendet, um Modelle der Vergangenheit zu entwickeln und mögliche Zukunftsszenarien zu simulieren. Die digitale Kopie soll Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern und Bürgern unter anderem dabei helfen, die Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die Ozeane zu verstehen. Und sie soll vollständig kompatibel mit „Destination Earth“ sein, dem europäischen digitalen Modell der Erde zur Überwachung von Naturphänomenen und den damit in Verbindung gesetzten menschlichen Aktivitäten.
Echtzeitüberwachung „maritimer Tätigkeiten“
Die geförderten Projekte sollen von Forschungseinrichtungen, lokalen Behörden, Unternehmen und Schulen und in verschiedenen Meeresgebieten wie etwa am Schwarzen Meer, der Donau, Ost- und Nordsee, Mittelmeer, Atlantik und in der Arktis durchgeführt werden. Dabei soll auch bürgerschaftliches Engagement gefördert werden, indem etwa sogenannte „Bürgerwissenschaftler“ Meeresdaten austauschen können. Darüber hinaus will die EU-Kommission ein Netzwerk für Meeres-Jugendbotschafter einrichten, das interessierte, junge Menschen in die Maßnahmen für die Nachhaltigkeit der Meere in der gesamten EU und weltweit einbindet.
Ein weiteres Projekt will Wissenschaft und Kunst verbinden, um Maßnahmen für gesündere EU-Gewässer in der Zukunft anzuregen. Mit diesen Investitionen unterstützt die EU auch den Europäischen Ozeanpakt, den die EU-Kommission am 5. Juni dieses Jahres vorgestellt hat. Schaut man sich dessen Ziele an, überkommen einen jedoch Zweifel, ob tatsächlich das Wohl von wandernden Fischarten im Mittelpunkt der EU-Bemühungen steht oder nicht doch ganz andere Interessen.
Hier heißt es nämlich unter anderem, dass die Kommission mit dem Pakt die maritime Sicherheit und Verteidigung stärken will – konkret die Zusammenarbeit der Küstenwache und der Marine. Dafür sind auch Investitionen in eine europäische Drohnenflotte sowie in Technologien wie künstliche Intelligenz und fortschrittliche Sensoren für die Echtzeitüberwachung „maritimer Tätigkeiten“ geplant.
Kontrolle, Zentralisierung, Machtkonzentration
Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit der „nachhaltigen blauen Wirtschaft“ durch eine neue Industriestrategie für die maritime Wirtschaft und eine Strategie für die Häfen der EU verbessert werden. Die Kommission will 2026 eine „langfristige Vision“ für eine florierende Fischerei und Aquakultur in der EU und bis 2027 einen Rechtsakt für die Meere vorlegen. Und sie will einen hochrangigen Ozeanausschuss einrichten, in dem verschiedene meeresbezogene Sektoren vertreten sind, um die Umsetzung des Pakts für die Meere anzuleiten, sowie ein EU-Dashboard ins Leben rufen, das zwecks Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung des Meerespakts eine öffentliche zentralisierte Plattform bieten soll. Das Übliche also: Kontrolle, Zentralisierung, Machtkonzentration und die Steuerung künstlicher Märkte für „klimaneutrale“ Technologien – auf der Grundlage des von Ursula von der Leyen 2019 vorgestellten europäischen Grünen Deals mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050.
Um diesem „Haus, das Verrückte macht“, zu entkommen, hilft wahrscheinlich letztlich nur ein beherztes Durchtrennen des gordischen Knotens der überbordenden EU-Bürokratie. In Form eines Dexits – oder wie auch immer. Schließlich stellt auch Obelix in der Filmszene zum Passierschein A38 resigniert fest: „Hier kommen wir nie mehr raus, Asterix. Hier kann uns nicht mal der Zaubertrank helfen. Hier verlieren wir unser letztes bisschen Verstand und werden Caesars Sklaven.“ Woraufhin Asterix natürlich heldenhaft entgegnet: „Kommt gar nicht infrage.“ Und tatsächlich gelingt es den beiden, ihre Aufgabe zu lösen und den irren Verwaltungsapparat ins Wanken zu bringen. Ganz ohne Zaubertrank.
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

„be queer, do crime“ – das ist ein neuer Aufkleber der Linksjugend. Das ist kaum zu fassen, was für ein verblödeter und verrotter Staat aus Deutschland geworden ist. Die Innenminister scheinen nur noch Brei im Kopf zu haben? In der Bild steht heute, daß die klebrige Koalition weitere 10 Millionen Euro für linke NGOs locker macht. „Noch eine CDU-Kehrtwende: Plötzlich mehr Mio. für linke Organisationen bild.de 22h“ Gleichzeitig fährt die Springer-Presse jeden Tag neue Schwachsinn gegen die AfD auf. Natürlich sieht Reiner Haseloff eine große Gefahr in der AfD, weil die ihn von seinem Posten verjagt. Das nennt man Demokratie. Aber damit haben die alle nichts am Hut.
@Jochen Lindt. „Diese Gesetze und Verordnungen werden nicht vom Staat/Regierung formuliert, sondern von privaten Großkanzleien. … “ Sie behaupten also, dass die Privatwirtschaft an dem Regulierungswahnsinn selbst schuld ist. ++ (1) In Kraft gesetzt werden Rechtsakte (Gesetzte, Richtlinien, Verordnungen) vom EU-Parlament und den nationalen Parlamenten. Niederwertige Rechtsakte (z.B. Ausführungsverordnungen) können auch vom Beamtenapparat in Kraft gesetzt werden. (2) Der Beamtenapparat ist verantwortlich(!) für die Formulierung der Rechtsakte, die er dann den Parlamenten zur Abstimmung vorlegt. Die Verantwortung ist unabhängig davon, wer die Texte formuliert, das könnte auch ein Praktikant sein. (3) Also: Verantwortlich(!) für die Rechtsakte sind ausschließlich die Parlamente und der Beamtenapparat. Zur Verantwortung gehört normalerweise auch die Haftung. ++ Gegenfrage: Was machen denn die mehr als 60.000 EU-Beamten den lieben langen Tag? Insbesondere die mindesten 30.000 Beamten der EU-Kommission? Was machen die 22.000 Ministerialbeamten der Bundesregierung den lieben langen Tag, siehe [fnanznachrichten.de: Fast 50 Prozent mehr Beamte in Bundesministerien seit 2013]? Wenn Sie recht hätten, könnte man 90% dieser unverschämt teuren Beamten rausschmeißen.
Den Berlaymont abschließen und den Schlüssel verlieren – oder gleich in die Luft jagen (man wird ja noch träumen dürfen)
„Worum geht es im Kern?“ Um die Macht und die fetten Privilegien eines parasitären, aufgeblähten und unfähigen Beamtenregimes. Der EU-Beamtenapparat ist die Spitze des Beamtenregimes, die nationalen Beamtenapparate sind die Basis. Die wahnwitzigen, überbordenden Regulierungen führen zu einer Lähmung der Gesellschaft, vor allem des produktiven Sektors. Der aufgedunsene bürokratische Bullshit wirkt im Endeffekt wie Beton: Er härtet aus, und dann bewegt sich nicht mehr viel. Das System ist nicht mehr reformfähig. ++ Das Leitparadigma des Beamtenregimes: Jeder Furz muss bis ins kleinste Detail reguliert und kontrolliert werden. Im Jahr 2024 wurden vom EU-Beamtenapparat 1.717 Rechtsakte erlassen. Siehe hierzu [eur-lex.europa.eu/statistics: Statistiken zu Rechtsakten]. Die besagte Statistik beginnt 1990, pro Jahr wurden durchschnittlich mehr als 1.300 Rechtsakte erlassen (konservativ geschätzt; wer will, kann die gesamte Anzahl genau bestimmen). Das ergibt seit 1990 mehr als 33.800 Rechtsakte (26 * 1300). Insgesamt führt das zu zehntausenden Seiten Text. Das System ist mehr konsistent, da sich vermutlich viele Rechtsakte gegenseitig widersprechen und/oder so schwammig formuliert sind, dass man alles mögliche damit begründen kann. Das System ist daher nicht mehr vernünftig ausführbar. Folge: Willkür, Korruption, Selbstbedienung, Betrug. ++ Es wäre mal interessant zu erfahren wie andere Staaten – vor allem Großmächte – das Problem staatlicher Regulierungen lösen.
Das Schlimme ist, dass das Problem der Unverständlichkeit von EU-Rechtsakten sowohl bekannt als auch gewollt ist.
Der berühmte und veröffentlichte(!) Spruch von J. C. Juncker, „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“, beschreibt genau das in dürren, allgemeinverständlichen Worten.
Dass er bzw. das Problem weder von Politikakteuren noch von der Mehrzahl der Medienschaffenden als skandalös und alarmierend begriffen wird und nichts passiert, ist ein Unding.
Schon Juristen müssen sich sehr anstrengen, um – vorab gelangweilt durch jeweils 50 Erwägungsgründe, die es nicht in die Vorschriften geschafft haben, aber doch irgendwie beachtlich sind – durch alle Vorgängervorschriften neuer Rechtsakte durchzuarbeiten, um diese verständig lesen zu können. Für Bürger, deren Beruf dies nicht ist, ist dies unzumutbar bis unmöglich.
Dringend ist von der EU Rechtsklarheit zu fordern, insbesondere durch eine Konsolidierungspflicht (d.h., es muss einen aktuellen Normtext geben, der sich ohne historische Studien lesen lässt), griffigere Benennungen als „VO (EU) 2018/1999“ und die Verbannung der Erwägungsgründe von den Veröffentlichungen in Beratungsprotokolle o.Ä. Die Bürger müssen ohne Weiteres erkennen können, was sie können, dürfen oder müssen, ohne sich durch eine immer länger werdende Änderungshistorie wühlen zu müssen.
Und die Medien, insbesondere Tagesschau und heute sind gefordert, endlich regelmäßig zu berichten, was in Brüssel und Strasburg besprochen wird, bevor dort die Messe gesungen und die Rechtsakte, die womöglich hier keiner will, für Deutschland verbindlich sind. Dass dies mit EUR 9 Mrd. Budget nicht möglich sein soll, glaube ich nicht.
Ich habe als „Anwender“ mit solchen Verordnungen zu tun (anderes Fachgebiet, aber das ändert nichts) – sie sind so komplex und detailliert, daß man ohne juristischen Beistand kaum Chancen hat, sie korrekt umzusetzen. Anders formuliert: Mikromanagement „vom Feinsten“ (eher schon „Nano“). Dieser Unfug gilt dann immer gleich mal für die gesamte EU, unter der unausgesprochenen und schwachsinnigen Prämisse, daß die Bedingungen überall identisch sind. Klassischer planwirtschaftlicher Größenwahn, hier getrieben von einer Bande von totalitären Extrem-Ideologen.
Richtig, die einzige Lösung, um dem europäischen Totalitarismus zu entkommen, Dexit und dann in D die Kettensäge, oder?