Die EU-Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Elon Musk mit seiner Plattform X gegen EU-Recht verstößt. Dies könnte zu hohen Geldstrafen führen.
Die Kommission kritisiert, dass die Verifizierung von Nutzerkonten bei X (vormals Twitter) irreführend sei, da jeder einen „verifizierten“ Account bekommen könne. Früher bestand bei Twitter eine Regelung, nach der nur „glaubwürdige Nutzer“ eine Verifizierung als Gütesiegel bekommen konnten. Aber seit Musk Twitter übernommen hat, bzw. seit dem 1. April 2023 wurde dieser Verifizierungsprozess beendet und ist der „blaue Haken“ für verifizierte Accounts für jeden käuflich. Diese nicht mehr so neue Regelung wurde auch an die Nutzer kommuniziert.
Weiterhin wurde X vorgeworfen, die erforderliche Transparenz in Bezug auf Werbung nicht einzuhalten, da es kein durchsuchbares und zuverlässiges Werbearchiv biete.
Dies ist das erste Mal, dass die EU-Kommission vorläufige Ergebnisse unter dem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) veröffentlicht. X hat nun die Möglichkeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, würde die Kommission einen Verstoßbeschluss erlassen. Eine solche Entscheidung könnte zu Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters führen und den Anbieter anweisen, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verstoß zu beheben.
(Quellen: Handelsblatt, DTS-Nachrichten)