Die Überschriften der entsprechenden Meldungen klingen recht harmlos: „EU-Kommission legt Maßnahmenkatalog für Kampf gegen künftige Pandemien vor“, heißt es beispielsweise auf euractiv.de, einer Seite, in deren Focus vor allem die EU-Politik steht. Man denkt an die gemeinsame Impfstoffbeschaffung und die Versuche aus Brüssel, für Grenzübergangsregeln innerhalb des einst so grenzenlosen EU-Europa während des Corona-Ausnahmezustands bzw. der vielen nationalen Corona-Ausnahmezustände zu sorgen. Die Möchtegern-Mächtigen in Brüssel, die ja tatsächlich stark in den Alltag der Europäer hineinregieren konnten, bewiesen in der Corona-Krise unfreiwillig, wie machtlos sie plötzlich sein können.
Kein Wunder, dass man an dieser Stelle auch in Brüssel nach dem Motto verfährt, dass keine Krise ungenutzt vorübergehen sollte. Und so finden sich auch in dem Maßnahmenkatalog der EU-Kommission einige höchst gefährliche Vorhaben für die Freiheit der EU-Europäer.
Natürlich wird bei der medialen Verbreitung dieses Maßnahmenkatalogs zunächst vor allem das erwähnt, was erwartbar und ungefährlich klingt, wie beispielsweise der Ausbau der eigenen Kapazitäten zur kurzfristigen Impfstoffproduktion. Wenn sich die EU-Kommission auch schon um Impfstoffe für künftige Pandemien kümmern möchte, mögen das die einen gut finden und die anderen sich Sorgen machen – ein Aufregerthema ist das aber bei weitem nicht.
„Instrumentarium für Krisensituationen“
Das verführt dazu, die gefährlichen Punkte des Maßnahmenkatalogs zu übersehen. Wolkig erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: „Gemeinsam haben wir erreicht, was kein EU-Mitgliedstaat alleine geschafft hätte. Aber wir haben auch gelernt, was gut funktionierte und was wir besser machen können in zukünftigen Pandemien“. Diese Lehren müssten in Veränderungen umgesetzt werden. Textbausteinsätze, die aber bereits einen anderen Klang bekommen, wenn man in die kurze Zusammenfassung des Papiers schaut, die von der Pressestelle der EU-Kommission verbreitet wird. Da tauchen bemerkenswerte Punkte auf. So soll es offenbar bald eine EU-weit gültige offizielle Sicht auf die jeweils zur Pandemie erklärte Krankheit geben:
„Bis Ende des Jahres sollte die EU einen leitenden Epidemiologen ernennen und eine entsprechende Governance-Struktur einrichten“ [Hervorhebungen im Original], heißt es in dem Papier. Abweichler in der aktuellen Corona-Politik, wie der schwedische Staatsepidemiologe Anders Tegnell, würden damit noch mehr an Stimmgewicht innerhalb Europas verlieren. Dabei hat er in einem weitaus größeren Maß recht behalten, als seine De-facto-Amtskollegen in den meisten anderen EU-Ländern, die die Notstands-Politik ihrer Regierungen stützten und rechtfertigten.
Welche praktischen Maßnahmen der EU-Chef-Epidemiologe später legitimieren soll, findet sich zwei Punkte weiter:
"Die EU sollte einen Rahmen zum Ausruf eines Pandemie-Notstands in der EU und ein Instrumentarium für Krisensituationen schaffen.“
Die EU-Kommission möchte also die Ermächtigung für die Brüsseler Institutionen zur Verhängung des Notstands? Soll dies später Legitimation genug für den Grundrechtsentzug sein, so wie es in Deutschland jetzt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist? Sollen sich die Nationalstaaten dem EU-Notstand entziehen dürfen oder nicht? An der zusätzlichen Exekutivgewalt in solchen Notstandszeiten möchte die EU-Kommission offenbar mindestens teilhaben. So lässt sich zumindest der nächste Punkt im Maßnahmenkatalog verstehen:
„Koordinierte Maßnahmen sollten in Europa selbstverständlich werden. Die europäische Gesundheitsunion sollte noch vor Jahresende beschlossen werden. Die Koordinierung und die Arbeitsabläufe zwischen den Organen sind ausbaufähig.“
Im Dschungel der Polit-Poesie
Wohin die EU-Kommission hier gern ausbauen möchte, wird ja in den zehn Punkten des Papiers deutlich: Mehr Macht für die Brüsseler EU-Institutionen. Ein solcher Vorstoß wirkt noch beunruhigender zu einer Zeit, in der die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet, weil das deutsche Bundesverfassungsgericht in der Frage von Anleihekäufen anders geurteilt hat als der Europäische Gerichtshof. Perspektivisch könnte für die Bürger der Rechtsschutz durch Gerichte im eigenen Land auf dem Spiel stehen.
Aber das steht nicht in dem Papier, das sind nur die Gedanken, die einem kommen, wenn man den Weg, den diese zehn Punkte aufzeigen, zu Ende denkt. Verlassen wir hier das Feld der Spekulation wieder und kommen zum Schluss zu Punkt zehn:
„Zur Bekämpfung von Fehl- und Desinformation sollte ein besser koordinierter und ausgereifterer Ansatz entwickelt werden.“
Die EU will also festlegen, welche Informationen richtig und welche falsch sind, um dann die falschen zu bekämpfen. Für die Richtigkeit der Informationen ist dann womöglich der eingangs vorgeschlagene EU-Epidemiologe zuständig.
Dieser Bericht werde in die Beratungen der Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat im Juni einfließen, heißt es weiter. Vorgelegt werde er dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Die Kommission wolle dann im zweiten Halbjahr 2021 konkrete Ergebnisse präsentieren. Man sollte dort genau lesen, was inmitten der erwartbaren Brüsseler Polit-Poesie so alles steht.