Die EU-Kommission verhält sich gegenüber den EU-Mitgliedstaaten wie zu Kindern, deren Versetzung gefährdet ist und die daher einen blauen Brief erhalten. Kurz vor der Sommerpause hat sie zahlreiche sogenannte Vertragsverletzungsverfahren gegen die Staaten eingeleitet. Damit will sie gewährleisten, dass die Länder artig die EU-Richtlinien „vollständig und fristgerecht“ umsetzen.
Sollten die Länder nicht nachbessern und der Kommission innerhalb von zwei Monaten Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung mitteilen, kann die Kommission zunächst „mit Gründen versehene Stellungnahmen“ übermitteln und die Länder dann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Verurteilt der EuGH ein Land, muss es den Verstoß beenden. Tut es das immer noch nicht, kann die Kommission erneut klagen und der EuGH hohe Einmalstrafen oder tägliche Zwangsgelder verhängen.
Der Hauptzweck von Vertragsverletzungsverfahren besteht laut der EU-Webseite darin, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten das EU-Recht im Allgemeininteresse anwenden. Sie beträfen daher „systemische Probleme, die sich auf viele Menschen oder Unternehmen auswirken“. Da haben wir es wieder, das angebliche Allgemeinwohl, das im EU-System letztlich über den bürgerlichen Freiheiten steht, wie sie im deutschen Grundgesetz verankert sind. Im Gegensatz zu Verordnungen, die sofort ab dem Tag ihres Inkrafttretens in der gesamten EU gelten, müssen Richtlinien von den EU-Ländern erst noch innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei kommt es regelmäßig zu Verzögerungen.
Gasnetz stilllegen oder doch nicht?
So weit zum ganz normalen Wahnsinn der EU-Gesetzgebung. Doch worum geht es inhaltlich in den insgesamt 15 EU-Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten noch nicht ordentlich umgesetzt worden sind? Zum Beispiel um verschärfte Vorschriften zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden! Während selbst der Weltklimarat die Klimapanik allmählich abbläst, hält die EU eisern daran fest. Schließlich vollzieht sie ihren Gesetzgebungsprozess bis zum bitteren Ende. Groteskerweise hat sie daher ausnahmslos allen 27 Mitgliedstaaten die Aufforderung zukommen lassen, die Neufassung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig in nationales Recht umzusetzen.
Diese Richtlinie wurde 2024 beschlossen, und die Mitgliedstaaten mussten ihre Maßnahmen zu deren Umsetzung bis zum 29. Mai 2026 mitteilen ‒ mit Ausnahme von Artikel 17 Absatz 15 über das Verbot finanzieller Anreize für die Installation von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln, der bereits früher ‒ nämlich bis zum 1. Januar 2025 ‒ umgesetzt werden musste. Doch kein einziger der Mitgliedstaaten hat die Richtlinie tatsächlich fristgerecht umgesetzt!
Dabei soll die Richtlinie dafür sorgen, die derzeit angeblich viel zu niedrige jährliche Quote der energetischen Renovierungen in der EU zu erhöhen, die Abhängigkeit der EU von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern und bis 2050 einen „emissionsfreien“ und „vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand“ zu erreichen. Laut EU-Kommission verbrauchen nämlich Gebäude die meiste Energie in Europa.
Daher sollen neue Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden gelten sowie Maßnahmen für die schrittweise Renovierung von Wohngebäuden, für eine „nachhaltige Mobilität“ und für Solarenergie in Gebäuden. Außerdem müssen zentrale Anlaufstellen für die Beratung bei Gebäuderenovierungen eingerichtet und Bestimmungen zur öffentlichen und privaten Finanzierung von Renovierungen erlassen werden. Wer also dachte, dass das sogenannte Heizungsgesetz vom Tisch sei, hat sich zu früh gefreut. Noch ist es nicht so weit. Daher herrscht in den Kommunen nun auch allenthalben Konfusion darüber, ob das Gasnetz nun stillgelegt werden soll oder doch noch nicht.
Deindustrialisierungspolitik und „Klimaneutralität“
Am 17. Juli stellte die EU-Kommission zudem mit der Veröffentlichung ihrer Pläne zur Elektrifizierung Europas und zur Überarbeitung des Emissionshandelssystems (ETS) unmissverständlich klar, dass sie insgesamt an ihrer Deindustrialisierungspolitik und am Ziel der „Klimaneutralität“ bis 2050 festzuhalten gedenkt. Sie ist lediglich dazu bereit, die Zügel ein klein wenig zu lockern. So will sie der europäischen Industrie großzügig ein paar Jahre mehr Zeit für ihren „klimafreundlichen Umbau“ lassen. Die jährliche Obergrenze für den erlaubten Ausstoß von CO2 soll nämlich ab 2031 langsamer sinken als bisher geplant. Doch grundsätzlich bleibt es dabei: Im Europäischen Emissionshandelssystem (ETS) müssen Unternehmen für ihren CO2-Ausstoß Zertifikate kaufen. Die Menge an Zertifikaten nimmt jährlich ab, wodurch eine „klimafreundliche Produktion“ zunehmend Preisvorteile erhalten soll.
Künftig soll der Emissionshandel zusätzlich noch auf internationale Flüge innerhalb eines Radius von 5.000 Kilometern erweitert werden. Außerdem soll der Anteil der Elektrifizierung in der EU bis 2040 verdoppelt werden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will Europa sogar „zum ersten elektrobetriebenen Kontinent der Welt“ machen und setzt unverdrossen auf Wärme-Pumpen und E-Autos.
Dafür sollen die Steuern auf Strom in Zukunft niedriger ausfallen als die Steuern auf Gas. Auch die Nutzung von intelligenten Stromzählern, den sogenannten Smart Metern, soll verstärkt werden. Diese sind jedoch nicht nur Messgeräte, sondern melden unentwegt Daten und könnten sogar dem gezielten Abschalten des Stroms dienen. Wo allerdings der benötigte Strom für die allgemeine Elektrifizierung herkommen soll, bleibt offen. Aber was soll´s: die Deindustrialisierung, den fehlenden Datenschutz und die Stromrationierungen müssen ja nur die Bürger und die Industrie ausbaden. Der Emissionshandel hat der EU seit 2013 immerhin Einnahmen in Höhe von rund 270 Milliarden Euro eingebracht!
„Bank für industrielle Dekarbonisierung“
Das überarbeitete Emissionshandelssystem soll sich nun auf Investitionen in die Dekarbonisierung konzentrieren, wofür die neue „Bank für industrielle Dekarbonisierung“ (Industrial Decarbonisation Bank, kurz: IDB) geschaffen wurde, die über Mittel in Höhe von 100 Milliarden Euro verfügt. Zunächst soll die Bank den von Präsidentin von der Leyen am 19. März 2026 angekündigten „Investitionsbooster“ für den Zeitraum 2028 bis 2030 in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bereitstellen. Auch der EU-ETS-Innovationsfonds soll weiterhin kommerzielle Anwendungen innovativer „sauberer“ Technologien unterstützen, und der Modernisierungsfonds soll einkommensschwächere Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer Energiesysteme und bei ihrem „industriellen Wandel“ subventionieren. Nicht zuletzt müssen auch die Mitgliedstaaten 50 Prozent ihrer nationalen ETS-Einnahmen für Investitionen zur Dekarbonisierung ausgeben. Das entspricht Investitionen in Höhe von mehr als 100 Milliarden Euro noch vor dem Jahr 2030. Und dieses gigantische Geschäft will sich die EU-Kommission nun mal nicht so schnell verderben lassen.
So viel zum Thema Klima als Geschäftsmodell. Eine weitere Richtlinie betrifft die Arbeitskräftemigration. Hiervon sind 17 Mitgliedstaaten betroffen. Darunter auch Deutschland und Österreich. Durch die überarbeitete Richtlinie (EU) 2024/1233 über eine kombinierte Erlaubnis soll die Zulassung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten erleichtert werden. So soll etwa die Aufenthalts- mit der Arbeitsgenehmigung kombiniert werden, und Behörden müssen über diesen kombinierten Antrag innerhalb von höchstens 90 Tagen entscheiden.
Deutschland und Österreich sind ebenfalls dazu aufgefordert worden, die Richtlinie (EU) 2024/1346 über Aufnahmebedingungen umzusetzen. Diese soll sicherstellen, dass alle EU-Länder Personen, die internationalen Schutz beantragen, angemessene und vergleichbare Lebensbedingungen bieten. Die vollständige Umsetzung der Richtlinie sei für das ordnungsgemäße Funktionieren des Migrations- und Asylsystems der EU von entscheidender Bedeutung, hebt die EU-Kommission hervor.
Wer entscheidet, welche Klagen unbegründet sind?
Gleich 23 Mitgliedstaaten ‒ darunter wiederum Deutschland und Österreich ‒ wurden gerügt, weil sie noch nicht die vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt mitgeteilt haben. Umweltkriminalität sei weltweit die viertgrößte Form der organisierten Kriminalität mit geschätzten jährlichen Verlusten in Höhe von 80 bis 230 Milliarden Euro. Die Richtlinie enthält eine aktualisierte Liste schwerer Umweltstraftaten mit strengeren Sanktionen für Verstöße gegen das Umweltrecht. Zwar weder Deutschland noch Österreich, dafür aber Länder wie Belgien, Frankreich und Spanien müssen außerdem nachbessern bei der Umsetzung der Richtlinie zu gemeinsamen Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtlinie 2009/65/EG), der Eigenkapitalrichtlinie (Richtlinie 2013/36/EU) und der Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (Richtlinie (EU) 2019/2034) im Rahmen der EMIR-Verordnung, einem EU-Regelwerk zum Handel mit Derivaten. Das gleiche gilt für die Richtlinie zum Rechtsakt über die Börsennotierung (Richtlinie (EU) 2024/2811), die „die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte der EU steigern“ und die Spar- und Investitionsunion der EU vorantreiben soll. Diese angestrebte Spar- und Investitionsunion zielt unter anderem darauf ab, die Ersparnisse der Bürger in Investitionen in der EU zu lenken.
Wem jetzt noch nicht schwindelig geworden ist, der kann sich zum Beispiel noch mit den Vertragsverletzungsverfahren wegen der fehlenden Umsetzung von Vorschriften zu Straßenkontrollen von Gefahrguttransporten, zur Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten und zu bestimmten Gemüsearten beschäftigen. Oder aber mit den Vorschriften zur Bekämpfung missbräuchlicher Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Hiervon sind abermals auch Deutschland und Österreich betroffen.
Dabei geht es um den „Schutz der Menschen vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung“, also um die sogenannten SLAPP-Klagen (Richtlinie (EU) 2024/1069). SLAPP ist die Abkürzung für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“, und SLAPP-Klagen sind unbegründete oder missbräuchliche Klagen, die darauf abzielen, diejenigen zum Schweigen zu bringen, die sich „im öffentlichen Interesse äußern“. SLAPP-Klagen richten sich beispielsweise gegen Journalisten und zivilgesellschaftliche Organisationen, also NGOs. Auch Unterlassungsklagen wegen kritischer Recherchen und Berichte zählen dazu. Interessant. Wird sich achgut dann künftig weniger mit Zensurversuchen etwa durch Bewertungsdienste wie „NewsGuard“ herumschlagen müssen, oder werden diese Dienste im Gegenteil besser vor juristischen Prozessen geschützt werden? Denn künftig sollen offensichtlich unbegründete Klagen von Gerichten vorzeitig abgewiesen werden können. Doch wer entscheidet, welche Klagen unbegründet sind?
Subventionen nur für Ideologie-Folgsame
Insgesamt 22 EU-Staaten inklusive Deutschland und Österreich haben von der Kommission darüber hinaus Aufforderungsschreiben zur vollständigen Umsetzung der neuen Vorschriften über Standards für Gleichbehandlungsstellen bekommen (Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates und Richtlinie (EU) 2024/1500 des Europäischen Parlaments und des Rates). In den Richtlinien sind EU-weite Mindestanforderungen für Gleichstellungsstellen festgelegt, die gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung kämpfen. Übrigens hat der deutsche Gesetzgeber auch die Frist zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verpasst, die die Lohndiskriminierung zwischen Männern und Frauen aufdecken soll.
Und schließlich ist da noch das „Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung von Produkten im Zusammenhang mit einem Binnenmarkt-Notfall“ (Richtlinie (EU) 2024/2749). Hier sind insgesamt 24 Staaten in Verzug, wiederum auch Deutschland und Österreich. Die Richtlinie wurde am 9. Oktober 2024 zusammen mit der Verordnung (EU) 2024/2747 über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts (IMERA) und der Omnibus-Verordnung (EU) 2024/2748angenommen. Zusammen bilden sie das sogenannte „IMERA“-Paket. Diese Abkürzung steht für „Internal Market Emergency and Resilience Act“, zu deutsch: Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz.
Das Gesetzespaket wurde geschaffen, um besser auf die Auswirkungen „künftiger Krisen“ zu reagieren. Dazu heißt es auf der Webseite wörtlich: „Es baut auf den Lehren auf, die aus früheren Notfällen wie der COVID‑19-Pandemie, der Energieversorgungskrise und Russlands Krieg gegen die Ukraine gezogen wurden.“ Das bedeutet: Wenn der EU-Binnenmarkt von einer Krise getroffen wird und zum Beispiel Lieferketten unterbrochen werden, kann ein „Notfallmodus“ ausgelöst werden. Dann wären nationale Alleingänge der Mitgliedsländer verboten und es würde eine koordinierte ‒ sprich: zentralisierte ‒ EU-Krisenreaktion ausgelöst, die sogar direkte Eingriffe der EU-Kommission in die Produktionsabläufe von Unternehmen zuließe (achgut berichtete).
Sehr zum Missfallen der EU-Kommission haben die Länder dabei aber noch nicht so recht mitgezogen. Da sollen nun die zahlreichen blauen Briefe, die sie zur Sommerpause verschickt hat, ein wenig nachhelfen. Gleichzeitig lässt die Kommission keinen Zweifel daran, dass sie ihr zerstörerisches Werk der Deindustrialisierung auf Biegen und Brechen fortsetzen will. Und nur wer sich dieser Ideologie beugt, kann mit Subventionen aus den Fleischtöpfen der EU rechnen.

Nachdem sie den ersten hirnfreien Kontinent der Welt bereits erreicht hat, ist dies der nächste logische Schritt.
mal überlegen … Wie konnte es so weit kommen?
Die Frage als Anlass einmal auf die Einfachheit des Grundgesetzes zuschauen.
Hier heißt es in Art. 16a Abs. 2, … Drittstaatenregelung kann keinen Asylantrag stellen. Was jetzt ist das denn heute im Gerichtsalttag. Es wird damit begründet, das dieses Ewigkeitsrecht ruhend gestellt ist, da er nicht vom Gesetzgeber verändert werden darf.
Ebensolches gilt mit den Artikeln 1 bis einschließlich Artikel 20 .
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
…
Wenn aber dieses Recht zunehmend durch die EU Richtlinien oder/und Verordnungen außer Kraft gesetzt werden, widerspricht das diesem Grundsatz, weil die Kommunen Länder und der Bund sowie die Industrie, der Mittelstand und jeder einzelne Haushalt in seiner Finanzhoheit durch Konformitätskosten aus Brüsseler mit EU-Regulierungen ausgehebelt werden. Meist gilt dies, als Vorwand der Regierenden sich diesem zu beugen sehenden Auges, welche Einschnitte bei jedem Einzelnen damit verbunden sind. Alle Klagen über zunehmende Bürokratie und alle erkennen das dies zunehmend aus einfacher Regulierungswut erzeugte unnötigerweise vieles verkompliziert und überbordend wird.
Was könnten WIR ändern ?
Art 23 GG in der Weise wie Art. 16a ruhend stellen, dann kann man die Brüsseler Verordnungen so behandeln wie es passt oder ein Nein nach Brüssel Retouren und gut ist.
Der Aufschrei wird gewaltig, gleichfalls braucht man nicht unnötig Geld über die Mauer schmeißen für nichts .
Handelt es sich um ein bewußtes Zerstörungswerk? Um einen Plan? Um pure Naivität? Um unfassbare Abgehobenheit? Um Dummheit? Um Machtgier? Um Bereicherung? Oder verstehe ich einfach nicht, wie fürsorglich mütterlich man sich mit überlegener Einsicht um unser aller Wohlergehen kümmert? Viel besser als es in einer Demokratie je möglich wäre? Als wir es mit unserem begrenzten Einsichtsvermögen es je selbst hinkriegen könnten, wenn wir selbst über unsere Angelegenheiten entscheiden könnten? Werden wir den Verantwortlichen dereinst dankbar sein, oder werden wir sie verfluchen für alle Zeiten?
Die EU ist ein durch und durch totalitäres Gebilde. Kann weg, nein: muss weg.
Souverän wäre ,auf alle Vorgaben dieser Truppe um Merkels verlängerten Arm in Brüssel mit Verlaub einen riesengroßem
Schiss zu geben.
Was soll passieren?
Deutschland bekommt kein Geld mehr aus Brüssel?
Prima ,zahlen wir auch nix mehr.
Das Saldo ist eh negativ für uns.
Was noch?
Uns rausschmeissen?
Ich gebs zu meine Lieblingsvision.
Machen sie nicht.
Die ganze Schmarotzergilde hängt am deutschen Steuersack.
Hier einmarschieren,die beleibte Altkommunistin die Internationale singend eingehakt mit ihrer Stadthalterin Uschi?
Eben,ab dafür.
Eine vitale alte Dame fragte ich was sie von der EU hält und folgendes sagte sie mir dazu:
Das mit der EU fing so harmlos an und wir konnten uns amüsieren. Die Krümmung der Banane war wichtig und ich glaubte dass sie uns aus der Luft versorgen wollten. Als dann aber die Staubsauger limitiert in der Leistung waren, war ich schon leicht misstrauisch. Und dann später auch noch die Geschichte mit den elektrisch fahrenden Autos. Das klang irgendwie nach Nostradamus. Doch jetzt endlich merke ich dass sie in Brüssel alle verrückt sind und der Teufel von ihnen Besitz ergriffen hat.
Na ja, Uschi hat ja 7 Kinder gesäugt, aber irgendwie wird sie den Mutterkomplex nicht los und will noch mehr Kinder, selbst wenn das ganz Europa ist. Sie möchte die beste Volkserzieherin und Mutter der Welt sein, sich mal als Mutti Europas Respekt verschaffen. Da ist noch der Herden Immunitätskomplex Corona, wo die Herde ausschert, weil sie nicht an die Wundermedizin glaubt. Mutti Uschi hat an alles gedacht, auch an Panzer für Schwangere, damit geschützt durch Panzerblech das Baby voll Freude und Sehnsucht nach Mutterglück nach der Geburt schreit. Ein Lied heißt „Sag, wo sind die Clowns, ach die Clowns sind wir“, deshalb darf der Schminkspiegel auch nicht fehlen.