Die EU-Kommission plant, den Mitgliedsstaaten durch neue Regelungen innovative Ansätze bei der Migrationsbegrenzung zu ermöglichen, darunter auch die sogenannten Rückkehrzentren außerhalb der EU.
Gemäß einem Entwurf einer „Rückführungsverordnung“ des EU-Innenkommissars Magnus Brunner sollen Abschiebungen von illegalen Migranten aus der Europäischen Union (EU) erleichtert werden. Diese neuen EU-Regeln werden direkt und für alle Mitgliedstaaten gültig sein, womit nationale Anpassungen vermieden werden können, meldet Euractiv. Sie sollen eine Richtlinie von 2008 ersetzen. Ziel ist es, ein einheitliches Rückführungssystem in der EU zu etablieren und die Abschiebungen zu erhöhen, da aktuell vier von fünf illegalen Migranten trotz Rückführungsbescheid in der EU bleiben. Das soll nun durch Abschiebezentren in Drittstaaten erleichtert werden. Italien hatte mit seinem Albanien-Modell (was wegen eines Gerichtsbescheid zurzeit nicht operativ ist) die Initiative genommen, in Deutschland wird darüber diskutiert.
Weitere strengere Regeln für abgelehnte Asylbewerber sind vorgesehen, etwa eine Verlängerung der Wiedereinreiseverbote von fünf auf bis zu zehn Jahre. Die EU-Kommission plant auch, dass EU-Mitgliedsländer künftig Ausreiseanordnungen für Drittstaatsangehörige gegenseitig anerkennen. Ziel ist es, Lücken zu schließen, damit abgelehnte Asylbewerber nicht erneut in einem anderen EU-Staat Asyl beantragen. Außerdem soll die Verhängung von Abschiebehaft erleichtert werden, besonders wenn Migranten ein Sicherheitsrisiko darstellen. Auch sollen Behörden Maßnahmen wie das Einziehen von Ausweisdokumenten einfacher durchsetzen können, falls abgelehnte Asylbewerber sich widersetzen. Auch die Rolle von Frontex bei Rückführungen soll gestärkt werden. Eine finale Liste sicherer Herkunftsländer wird im Juni erwartet.
Diese Vorschläge der Kommission benötigen noch die Zustimmung der EU-Staaten und des Europaparlaments.