Die EU-Kommission will auf die Möglichkeit verzichten, ein Veto gegen das österreichische Glyphosat-Verbot einzulegen, berichtet die „Tiroler Tageszeitung“. Damit könne das Verbot wie geplant am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Kommission habe allerdings in einem Schreiben die österreichische Vorgehensweise kritisiert und rechtliche Bedenken geäußert. Denn eigentlich ist ein „nationaler Alleingang“ nur unter zwei Bedingungen durchführbar. Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die bei der EU-weiten Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren. Oder es müssten spezielle Probleme, etwa für Umwelt oder Gesundheit, nachgewiesen werden, die es nur in Österreich, aber in keinem anderen EU-Staat, gibt. Beide Fälle liegen nicht vor. Nach Angaben der „Tiroler Tageszeitung“ drohen Österreich daher nicht nur ein Vertragsverletzungsverfahren, sondern auch Klagen, etwa von Landwirten, die bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen könnten.
Das nationale Glyphosatverbot war am 2. Juli 2019 mit dem Stimmen der sozialdemokratischen SPÖ, der nationalkonservativen FPÖ, der liberalen Neos und der ökologischen Jetzt – Liste Pilz vom österreichischen Nationalrat beschlossen worden. Lediglich die konservative ÖVP stimmte gegen den Gesetzesentwurf. Sie befürwortet ein Verbot der Ausbringung in der Nähe von Kindergärten und anderen sensiblen Orten, aber kein Komplettverbot (Achgut.com berichtete).
Glyphosat wird weltweit zur Unkrautbekämpfung eingesetzt, unter anderem als Bestandteil des populären Breitbandherbizids „Roundup“. Umstritten ist das Pflanzenschutzmittel vor allem deshalb, weil die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen einstufte. Zu beachten ist allerdings, dass die IARC Glyphosat in die selbe Gefährlichkeitsstufe wie Wurst eingeordnet hat. Auch durch hohen Konsum von Wurst oder Schinken steigt die Krebsgefahr. Dutzende andere Forschungsinstitute und Regulierungsbehörden in aller Welt vertreten die Ansicht, dass von Glyphosat bei sachgemäßer Handhabung überhaupt keine Gefahr für den Menschen ausgeht.
In Deutschland sieht das sogenannte „Aktionsprogramm Insektenschutz“ eine Minderungsstrategie für Glyphosat ab 2020 mit Verboten und Teilverboten und ein Komplettverbot zum Ende der aktuell gültigen EU-Zulassung bis spätestens 31.12.2023 vor. Das Programm wurde im September dieses Jahres von der Regierung beschlossen. Auch der französische Präsident Emmanuel Macron spricht sich für ein Ende der Glyphosat-Anwendung aus. Laut n-tv.de will er das Pflanzenschutzmittel bis 2021 vom Markt nehmen. Außerhalb Europas haben Brasilien und Kolumbien den Einsatz von Glyphosat komplett verboten.