EU-Generalanwalt: Facebook muss „Hasskommentare“ filtern
Das soziale Netzwerk Facebook kann womöglich von Gerichten zu einer umfassenden Suche nach Hasspostings verpflichtet werden. Laut einem Bericht von „n-tv.de“ hat der EU-Generalanwalt Maciej Szpunar in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erklärt, dass solche Verpflichtungen prinzipiell zulässig seien. Sie müssten jedoch verhältnismäßig sein. Hintergrund ist nach Angaben von „n-tv.de“ eine Klage der früheren österreichischen Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik sei die Politikerin bei Facebook unter anderem als „miese Volksverräterin“ beschimpft worden. Der Oberste Gerichtshof Österreichs habe den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten.
In seinem Schlussplädoyer habe Generalanwalt Szpunar die Ansicht vertreten, dass Facebook bei der Feststellung eines rechtswidrigen Postings gezwungen werden könne, das Netz auf „wortgleiche“ Kommentare zu durchsuchen. Das soziale Netzwerk könne auch verpflichtet werden, nach „sinngleichen“ Kommentaren zu suchen. Diese müssten allerdings von dem Facebook-Nutzer stammen, der für den zunächst als rechtswidrig eingestuften Kommentar verantwortlich ist. Eine Verpflichtung „von allen Nutzern gepostete sinngleiche Informationen zu identifizieren“, habe Szpunar als unverhältnismäßig verworfen. Der Generalanwalt habe allerdings betont, dass die beanstandeten Kommentare weltweit entfernt werden müssten, da sich im EU-Recht keine Reglung für die Reichweite einer Löschverpflichtung finde.
Die Richter des EuGH sind nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgen diesen aber in vielen Fällen. Laut „n-tv.de“ wird ein Urteil in dem Verfahren erst in einigen Wochen erwartet.