EU: Erneutes Regulieren bis zum Anschlag

Von Etiketten auf Produkten, die den Zugang zu Informationen über die jeweilige Nachhaltigkeit bieten, über eine Strommarkt-Reform und den Umgang mit Gesundheitsdaten bis zum Schutzstatus des Wolfes: Gegen Jahresende regulierten die EU-Institutionen noch einmal bis zum Anschlag.

In den Wochen vor Weihnachten waren die EU-Institutionen noch einmal besonders fleißig: Sie einigten sich nicht nur – wie jeweils ausführlich berichtet – auf das Lieferkettengesetz, das Asylpaket, das Gesetz für die Künstliche Intelligenz, die überarbeitete Gebäuderichtlinie, die Richtlinien zur Straßenverkehrssicherheit, den Haushaltsplan 2024, das Gesetz über kritische Rohstoffe, die digitale Brieftasche und die europäische digitale Identität, das Renaturierungsgesetz und das Medienfreiheitsgesetz, sondern sie brachten zum Beispiel auch noch eine Ökodesign-Verordnung auf den Weg. Laut der entsprechenden Pressemitteilung der EU-Kommission sollen „nachhaltige Produkte“ zur Norm in der EU werden. Dabei sollen die neuen Ökodesign-Anforderungen weit über die Energie- und Ressourceneffizienz hinausgehen und beispielsweise die Kreislaufwirtschaft fördern sowie zur Verringerung der Klimaauswirkungen beitragen. Um den CO2- und Umweltfußabdruck eines Produkts erfassen zu können, soll ein „digitaler Produktpass“ eingerichtet werden, der Verbrauchern und Unternehmen dabei helfen soll, nachhaltigere Produktentscheidungen zu treffen.

Dieser „Pass“ soll als Etikett auf Produkten leicht zu finden sein und den Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeit der jeweiligen Produkte bieten. Er soll nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden von Nutzen sein. Außerdem soll die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuherzeugnisse verboten werden. Im Laufe der Zeit könnten noch weitere Sektoren von solchen Verboten erfasst werden. Eine vorläufige Bewertung der Kommission habe nämlich ergeben, dass besonders Produktkategorien wie Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Detergenzien (Stoffe, die in Reinigungs- und Waschmitteln enthalten sind), Farben, Schmierstoffe sowie Zwischenprodukte wie Eisen, Stahl und Aluminium immenses Verbesserungspotenzial haben. Die Kommission wird eine entsprechende Liste von Produkten erstellen und regelmäßig aktualisieren. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage einer gründlichen Analyse sowie von Kriterien, die insbesondere die Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzziele der EU betreffen. Darüber hinaus müssen große Unternehmen jedes Jahr offenlegen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgen und warum. Dadurch sollen Unternehmen davon abgehalten werden, sich weiterhin „an dieser Praxis zu beteiligen“. 

Laut EU gehen nämlich die Hälfte der weltweiten Treibhausgase und 90 Prozent des Verlusts an biologischer Vielfalt auf die Gewinnung und Verarbeitung von Primärrohstoffen zurück. Eine kürzlich durchgeführte Studie habe gezeigt, dass die „globalen Belastbarkeitsgrenzen des Planeten in mehreren Bereichen beinahe erreicht sind oder bereits überschritten werden“. Die EU müsse jetzt handeln, um diese Tendenzen umzukehren. Die Studie wurde allerdings von der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, kurz: JRC) der EU-Kommission durchgeführt. Es wäre durchaus überraschend, wenn sie als eine der Generaldirektionen der Europäischen Kommission zu einem Ergebnis kommen würde, dass der politischen Linie der EU widersprechen würde. Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič begrüßte die politische Einigung auf die Ökodesign-Verordnung denn auch mit den Worten: „Mit der Verordnung wird sichergestellt, dass Produkte auf dem EU-Markt energieeffizienter, langlebiger, wiederverwendbar, reparierbar, recyclingfähiger und zunehmend aus recycelten Materialien hergestellt werden.“ Er betonte weiter: „Dies ist eine enorme Chance für Unternehmen und Verbraucher, und es ist auch von entscheidender Bedeutung, Klimaneutralität zu erreichen, den Verlust an biologischer Vielfalt umzukehren, Europas Abhängigkeiten zu verringern und unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.“ 

Bald gibt's neue Vorschriften

Es geht bei der Verordnung also wieder einmal um das Ziel der „Klimaneutralität“ und damit um den Green-Deal-Plander EU, mit dem die EU Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent transformieren will. Prinzipiell ist natürlich nichts gegen Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten einzuwenden, doch der „digitale Produktpass“ soll u.a. auch die Festlegung verbindlicher Kriterien für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge ermöglichen. Wörtlich heißt es: „Die neuen Maßnahmen werden auch die Marktüberwachung und Durchsetzung stärken, die Einhaltung der Vorschriften fördern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle gewährleisten, die Produkte auf den EU-Markt bringen.“ Und weiter: „Auch wenn es bereits einige sektorspezifische EU-Vorschriften gibt, um Produkte umweltfreundlicher und energieeffizienter zu machen, ist ein breiterer Rahmen für die Festlegung harmonisierter Vorschriften für ökologische Nachhaltigkeit erforderlich, um den Übergang zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft zu beschleunigen sowie die Hebelwirkung des EU-Binnenmarkts voll auszuschöpfen und gleichzeitig seine Fragmentierung zu vermeiden.“ Marktkontrolle und Protektionismus spielen also im Namen der hehren Öko-Ziele keine unwesentliche Rolle. 

Sowieso wird völlig ausgeblendet, dass die Hälfte der Menschheit an Hunger und Krankheiten sterben würde, wenn Wirtschaft und Gesellschaft wirklich „klimaneutral“ umgebaut werden und etwa Stickstoffdünger verboten würden. Das sagt zumindest der Greenpeace-Mitbegründer Patrick Moore in einem Interview mit BizNewsTV. Auch die Fixierung auf alarmistische Klimamodelle und auf die Vermeidung von CO₂-Emissionen, auf der der Green Deal basiert, ist problematisch. Wissenschaftler wie Fritz Vahrenholt oder Bernd Fleischmann weisen immer wieder darauf hin, dass der „Klimanotstand“ keineswegs wissenschaftlicher Konsens ist. Dessen ungeachtet hält die EU an ihrem Deal fest und versucht, ihn den EU-Bürgern auch finanziell schmackhaft zu machen: So hätten allein die im Dezember 2019 beschlossenen Öko-Verordnungen für bestimmte Elektrogeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen zu Einsparungen von geschätzt mehr als 120 Milliarden Euro im Jahr 2021 geführt, und die prognostizierten Energieeinsparungen würden im kommenden Jahrzehnt weiter zunehmen, da der vorhandene Gerätebestand schrittweise durch Modelle ersetzt werde, die den Anforderungen der EU entsprechen. Zum Beispiel sollen auch für Produktgruppen, die derzeit noch nicht reguliert sind – wie Smartphones, Tablets und Photovoltaiksysteme – bald neue Vorschriften gelten. Durch Maßnahmen zu einer „wirksamen nationalen Marktüberwachung“ und zur Unterstützung von Herstellern, Importeuren und Einzelhändlern bei der Einhaltung der Vorschriften soll sichergestellt werden, dass es weniger „verlorene Einsparungen“ aufgrund von Verstößen gibt. Ein Web-Tool soll zudem Verbrauchern helfen, effiziente Alternativen zu ihren alten Geräten zu finden, sowie den Behörden und Unternehmen die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge erleichtern.

Doch damit nicht genug der vorweihnachtlichen EU-Kreationen: Zu nennen ist auch noch die Strommarkt-Reform, auf die sich das EU-Parlament und der Rat am 14. Dezember geeinigt haben und die zu „sinkenden Energierechnungen und mehr erneuerbaren Energien“ führen soll. Dadurch soll der Anteil fossiler Brennstoffe auf den Stromrechnungen kleiner werden, während die niedrigeren Kosten der erneuerbaren Energien spürbar werden sollen. Denn nur wenn der Einsatz erneuerbarer Energien bis Ende des Jahrzehnts verdreifacht werde, können die Energie- und Klimaziele laut EU-Kommission erreicht werden. „Schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher sowie von Energiearmut betroffene Menschen“ sollen vor Stromabschaltungen bewahrt werden, und die Mitgliedstaaten sollen künftig im Krisenfall „regulierte Endkundenpreise“ besser auf Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anwenden können. 

Das Strom-Paradies auf Erden?

Wörtlich heißt es: „Darüber hinaus kann die Kommission dem Rat vorschlagen, im Falle eines drastischen Anstiegs der Endkundenpreise eine Strompreiskrise auszurufen, sodass die Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen zum Schutz der Kunden und zur Gewährleistung des Zugangs zu erschwinglicher Energie ergreifen können.“ Fragt sich: Welche Maßnahmen würden das sein? Konkret schwebt der EU außerdem vor, dass Verbraucher – zu denen auch Unternehmen und Behörden zählen – überschüssigen Solarstrom vom Dach ihres Hauses nicht nur an ihre Versorger, sondern auch an Nachbarn verkaufen können. Auch soll den Verbrauchern die Nutzung erneuerbarer Energien mithilfe von Plug-in-Mini-Solarsystemen erleichtert werden. Darüber hinaus soll die „Integrität und Transparenz des Energiemarktes“ künftig besser überwacht werden. Dazu soll die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Agency for the Cooperation of Energy Regulators, kurz: ACER), eine dezentrale Agentur der Europäischen Union mit Sitz in Ljubljana, befugt werden, „einen potenziellen länderübergreifenden Marktmissbrauch und Fälle zu untersuchen, in denen ein Geschäftsgebaren mindestens zwei Mitgliedstaaten betrifft. Zur Durchführung ihrer Untersuchungen wird die ACER ermächtigt, Inspektionen vor Ort durchzuführen, Auskunftsersuchen zu stellen und Befragungen durchzuführen“. Im Sinne flexiblerer Energiesysteme müssen die Mitgliedstaaten zudem künftig ihren Bedarf beziffern und „Ziele für mehr nichtfossile Flexibilität“ benennen.

Durch die Reform sollen stabilere langfristige Verträge wie Strombezugsverträge (Power Purchase Agreements, PPA) erleichtert werden, sodass Unternehmen für ihre eigene direkte Energieversorgung sorgen und von CO₂-armen Energiequellen profitieren können. Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, „marktbasierte Garantien“ für PPA sicherzustellen. So sollen Versorger und Verbraucher vor übermäßigen Preisschwankungen geschützt werden. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hebt hervor: „Im Mittelpunkt der Reform stehen neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte Contracts for Difference (CfDs). Mit diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen tätigen. Gelten soll dies für Investitionen in erneuerbare Energien wie Wind- und Solarkraft und in Kernkraft. Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein und gleicht die Differenz aus. Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Auf diese Weise sollen Anreize für die heimische Erzeugung von sauberem Strom geschaffen werden.“

Klingt wie das Strom-Paradies auf Erden? Auch die zuständigen EU-Kommissare brechen in Jubel-Tiraden aus. So freut sich Kadri Simson, Kommissarin für Energie: „Diese Einigung ist eine großartige Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Da erneuerbare Energien einen immer größeren Anteil am Energiemix der EU ausmachen, ist es an der Zeit, dass sich für unsere Bürgerinnen und Bürger und für unsere Unternehmen die Vorteile der Energiewende auf den Stromrechnungen bemerkbar machen. Eine zukunftssichere Gestaltung des Strommarkts ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, Investitionen in eine saubere und flexible Stromerzeugung anzukurbeln. Dadurch können wir unsere Bemühungen um ein klimaneutrales Energiesystem vorantreiben und gleichzeitig Wohlstand erhalten.“ Und Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau, stimmt zu: „Mit der Reform des Strommarkts bringen wir die dringend benötigte Integration erneuerbarer Energien in unser Energiesystem auf den Weg. Dadurch profitieren unsere Unternehmen von stabileren und berechenbaren Energiepreisen, was für den Erhalt der globalen Wettbewerbsfähigkeit entscheidend ist. Für die Menschen in Europa, insbesondere die schutzbedürftigsten unter ihnen, bedeutet die Reform, dass sie die Energiepreise stemmen können. Kurzum: Die heutige Einigung ist gut für unsere Bürgerinnen und Bürger, für unsere Industrie und für unseren Planeten.“

Muttermilch und Darmmikrobiota

Sonst noch etwas Neues aus EU-Kreisen? Da wäre beispielsweise noch die Verordnung zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V), auf die sich Parlament und Rat am 19. Dezember geeinigt haben. Denn nicht nur der Strommarkt, sondern auch Europas Verkehrsnetz soll „nachhaltiger und widerstandsfähiger“ werden. So ist unter anderem festgelegt worden, dass es Schienenpersonenverkehrsstrecken im TEN-V-Kernnetz und im erweiterten Kernnetz ermöglichen müssen, dass Züge bis 2040 mit 160 km/h oder schneller fahren können. Weiß das schon die Deutsche Bahn? Außerdem müssen alle 430 Großstädte des TEN-V-Netzes Pläne „für nachhaltige urbane Mobilität“ entwickeln, um die emissionsfreie Mobilität zu fördern. Darüber hinaus sollen die Ukraine, die Republik Moldau sowie sechs weitere Westbalkan-Länder in die neu eingerichteten europäischen Verkehrskorridore integriert werden.

Wörtlich ist zu lesen: „Um die rechtzeitige Fertigstellung des Netzes – für das Kernnetz bis 2030, für das erweiterte Kernnetz bis 2040 und für das Gesamtnetz bis 2050 – zu gewährleisten, sieht diese Vereinbarung auch eine bessere Governance vor, beispielsweise mit Durchführungsrechtsakten für die wichtigsten grenzüberschreitenden Abschnitte und andere spezifische nationale Abschnitte entlang der neun europäischen Verkehrskorridore.“ Allerdings hat Deutschland schon die bisherigen EU-Vorschriften über den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum nicht ausreichend befolgt. Deshalb erhält es von der Europäischen Kommission im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens nun schon das zweite Aufforderungsschreiben zur ordnungsgemäßen Umsetzung einiger Richtlinienbestimmungen. Die Kommission hatte bereits am 10. Oktober 2019 ein erstes Aufforderungsschreiben übermittelt. Deutschland muss nun binnen zweier Monate auf die Beanstandungen der Kommission reagieren. 

Sogar um Muttermilch und Darmmikrobiota haben sich die EU-Organe übrigens noch vor Weihnachten gekümmert und sich am 14. Dezember auf die Verordnung über Substanzen menschlichen Ursprungs (substances of human origin, kurz: SoHO) geeinigt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und Qualität von Blutspenden, Geweben und Zellen zu verbessern und deren grenzüberschreitende Verwendung in der EU zu erleichtern. So soll sie einen besseren Schutz von Spendern und Empfängern sowie von Kindern, die nach medizinisch unterstützter Fortpflanzung geboren wurden, gewährleisten. Auch hier wird wieder auf Regulierung, Kontrolle und Datenerhebung gesetzt: So soll ein SoHO-Koordinierungsgremium auf EU-Ebene zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Verordnung eingerichtet werden. Außerdem sollen ein EU-weites Verfahren für die Zulassung und Bewertung von SoHO-Präparaten sowie eine gemeinsame IT-Plattform zur Registrierung und zum Austausch von Informationen über SoHO-Tätigkeiten eingeführt werden.

Alle zwei Jahre ein Tätigkeitsbericht

Zum Hintergrund gibt der Rat an: „Die bestehenden Richtlinien zu Blut, Gewebe und Zellen wurden als Reaktion auf die Übertragung ansteckender Krankheiten in den 1980er und 1990er Jahren angenommen. Aus ihrer jüngsten Bewertung ging hervor, dass Patienten, Spender und Kinder, die mithilfe von Eizell-, Samen- oder Embryonenspenden geboren werden, nicht vollständig vor vermeidbaren Risiken geschützt waren, da der derzeitige Rechtsrahmen nicht dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Entwicklung entspricht. Darüber hinaus wenden die Mitgliedstaaten unterschiedliche Aufsichtssysteme an. Dies hat den grenzüberschreitenden Austausch von Blut, Geweben und Zellen behindert und nicht der Förderung von Innovationen in diesem Sektor gedient. Am 19. Juli 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs vor. Der Vorschlag baut auf bisher gewonnenen Erkenntnissen, unter anderem jüngst aus der COVID‑19-Pandemie, auf. Er befasst sich mit dem Risiko der Übertragung von Krankheiten durch Blut, Gewebe und Zellen und dem Erfordernis einer ausreichenden Versorgung.“

Dazu passt, dass das Parlament am 13. Dezember auch seine Position zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space, kurz: EHDS) angenommen hat. Demnach soll der Zugang zu personenbezogenen Daten europaweit erleichtert und der Austausch von Daten gefördert werden, um die gemeinsame Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu unterstützen. Bereits am 6. Dezember hatte der Rat seinen Standpunkt zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten veröffentlicht, der eine „gesundheitsspezifische Datenumgebung“vorsieht, die zu einem „Binnenmarkt für digitale Gesundheitsdienste und -produkte“ beitragen werde. Als Begründung wird angegeben: „Derzeit gibt es in der EU Unterschiede beim grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdaten. Nach den neuen Vorschriften soll es beispielsweise möglich werden, dass ein spanischer Tourist eine Verschreibung in einer deutschen Apotheke abholt, oder dass Ärzte auf die Gesundheitsinformationen eines belgischen Patienten zugreifen können, der in Italien behandelt wird.“

Doch es geht offenbar um weit mehr. Die bereits bestehende Infrastruktur zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs elektronischer Gesundheitsdaten (MyHealth@EU) soll ausgebaut und die neue Plattform HealthData@EU entwickelt werden. Die EU-Länder sollen verpflichtet werden, nationale digitale Gesundheitsbehörden zur Umsetzung der neuen Bestimmungen einzurichten und alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Außerdem sollen alle Systeme für elektronische Patientenakten (European Health Record Systems, kurz: EHR-Systeme) dem „europäischen Austauschformat für elektronische Patientenakten“ entsprechen. Der Europäische Raum für Gesundheitsdaten soll zudem den Austausch von Informationen über Krankheitserreger, genetische Daten und öffentliche Gesundheitsregister zum Beispiel für Forschung, Innovation und Politikgestaltung ermöglichen. Die Weitergabe von Daten zu Werbezwecken oder zur Bewertung von Versicherungsanträgen soll allerdings untersagt werden. Die Abgeordneten des Parlaments fordern nun mehr Mitspracherecht für Patienten bei der Verwendung ihrer Daten und verlangen beispielsweise, dass für die Sekundärnutzung (Weiterverwendung) sensibler Daten wie genetischer und genomischer Informationen die ausdrückliche Zustimmung des Patienten erforderlich sein soll.

Reform der EU-Schuldenregeln

Gut, dass der Rat am 8. Dezember auch seine Schlussfolgerungen zur „Stärkung der Rolle und der Wirkung von Forschung und Innovation im Politikgestaltungsprozess der Union“ (impact of research and innovation in policymaking, kurz: R&I) gebilligt hat. Ziel ist laut dem entsprechenden Dokument, das Potenzial von Forschung und Innovation (FuI) für Gesellschaft und Wirtschaft wirksamer auszuschöpfen und einen einheitlichen Raum für Forschung, Innovation und Technologie zu schaffen. Dafür sollen 3 Prozent des BIP der Union investiert werden. Außerdem ermutigt der Rat die Kommission, das Konzept „Science for Policy“ weiterzuentwickeln und „die Rolle wissenschaftlicher und evidenzbasierter Kenntnisse sowie deren bereichsübergreifende Integration in politische Maßnahmen“ zu fördern und dabei u.a. das Gender-Mainstreaming anzuerkennen. Der Rat erinnert die Kommission auch daran, dass sie eine Halbzeitbewertung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) durchführen muss, die im Februar 2024 vorliegen soll.

Die ARF als zentrales Element des Aufbaufonds NextGenerationEU ist mit 723 Milliarden Euro ausgestattet und wurde als Reaktion auf die Coronakrise eingerichtet. Sie trat am 19. Februar 2021 in Kraft und dient der Finanzierung von Reformen und Investitionen der EU-Länder von Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2026. Die Länder können bis zu einem zuvor vereinbarten Höchstbetrag Finanzmittel erhalten, wenn sie bestimmte Etappenziele erreichen. Dabei müssen sie mindestens 37 Prozent der Mittel für Klimaschutz- und 20 Prozent für Digitalisierungsmaßnahmen einplanen, die den „grünen und digitalen Wandel“ der EU voranbringen. Am 15. Dezember legte der Europäische Rat nun eine Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) vor, durch die die erforderlichen Beträge für die Begleichung der Kosten im Zusammenhang mit dem Aufbaufonds NextGenerationEU – vor allem Zinszahlungen für Darlehen – gesichert sind. Allerdings kann unter Umständen ein neues Instrument geschaffen werden, das über die Obergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens hinausgeht. Dieses Instrument soll jedoch eine Ausnahme darstellen und sich „darauf beschränken, einer Situation gerecht zu werden, in der die fortlaufende Mittelaufnahme für NextGenerationEU unter sich verändernden Marktbedingungen erfolgt“. 

Weitere Prioritäten im MFR, der eine Laufzeit von sieben Jahren hat, sind die Unterstützung der Ukraine, Migration und Grenzmanagement sowie eine Plattform für strategische Technologien. Am 21. Dezember einigten sich die EU-Finanzminister zudem auf eine Reform der EU-Schuldenregeln, die von der EU-Kommission am 26. April dieses Jahres vorgeschlagen worden war. Danach sollen die einzelnen Mitgliedstaaten Pläne ausarbeiten und vorlegen, in denen ihre Haushaltsziele, Maßnahmen zur „Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte“ sowie „vorrangige Reformen und Investitionen“ über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren dargelegt sind. Diese Pläne sollen von der Kommission bewertet und vom Rat gebilligt werden. 

Deutsche blicken optimistisch auf die Zukunft der EU

Bei so viel Fleiß ist es der EU natürlich zu gönnen, dass sie sich nicht nur selbst auf Erfolgskurs sieht, sondern auch im „Eurobarometer“ positiv bewertet wird, für das zwischen dem 23. Oktober und dem 15. November 2023 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten insgesamt 26.471 EU- Bürger persönlich befragt wurden. Aus einer entsprechenden Pressemitteilung der Kommission vom 15. Dezember geht hervor, dass 59 Prozent der Deutschen optimistisch auf die Zukunft der EU blicken. Europaweit teilen sogar 61 Prozent diese Ansicht; in Frankreich sind es jedoch nur 47 Prozent. Lediglich eine relative Mehrheit von 48 Prozent der Deutschen gibt allerdings an, dass sie der Europäischen Union vertraut. Dabei wuchs das Vertrauen immerhin um 5 Prozentpunkte im Vergleich zum Eurobarometer im Frühjahr 2023. Die Werte gehen indes im Osten und Westen des Landes deutlich auseinander: 53 Prozent (+5 Prozentpunkte) sind es in Westdeutschland, 30 Prozent (+6 Prozentpunkte) in Ostdeutschland. Steigende Lebenshaltungskosten sind für 66 Prozent der Deutschen das größte individuelle Problem (EU-Durchschnitt: 57 Prozent). Als größtes Problem für die EU sehen 43 Prozent der Deutschen die Einwanderung an (EU-Durchschnitt: 28 Prozent). 68 Prozent der Deutschen befinden dennoch, dass die Europäische Union für sie „ein Ort der Stabilität in einer unruhigen Welt“ sei.

Wie lässt sich diese Zufriedenheit erklären? Möglicherweise freuen sich die Europäer auf die geplante EU-Erweiterung? Immerhin haben die EU-Führungsspitzen mittlerweile die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau beschlossen und Georgien den Status eines Bewerberlandes zuerkannt. Oder sind sie vielleicht glücklich über den erfolgreichen Abschluss der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 28) in Dubai, der die Reduktion der Emissionen in Richtung Klimaneutralität bis 2050 beschleunigen soll, sodass die globalen Emissionen bis 2030 um 43 Prozent und bis 2035 um 60 Prozent reduziert und eine Abkehr von fossilen Brennstoffen in den Energiesystemen vollzogen werden kann? 

Vielleicht sind sie auch ganz einfach stolz darauf, dass die EU-Kommission am Nikolaustag furchtlos zu Toleranz und Respekt aufgerufen hat? Damit soll nämlich ein für allemal klargestellt werden, dass in Europa kein Platz für Hass ist. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu: „Europa ist ein Ort, an dem die vielfältigen kulturellen und religiösen Identitäten gewürdigt werden. Respekt und Toleranz sind die grundlegenden Werte unserer Gesellschaften. Daher müssen wir uns Antisemitismus und antimuslimischem Hass entgegenstellen, wann immer wir damit konfrontiert sind.“ Zum Schutz vor Bedrohungen im Internet will die Kommission bis Februar 2024 außerdem einen verstärkten Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet durchsetzen. So wird versichert: „Anfang 2024 wird die Kommission eine hochrangige Konferenz zur Bekämpfung von Hass mit hochrangigen Teilnehmenden organisieren, die sich für die Bekämpfung von Hass und Diskriminierung einsetzen.“

Der Wolf und von der Leyens Pony

Am 12. Dezember legte die Kommission zusätzlich ein Paket zur Verteidigung der Demokratie vor. Unter anderen geht es darin um Medienfreiheit, denn Medienfreiheit und Medienpluralismus seien für Demokratien von zentraler Bedeutung und in der Charta der Grundrechte verankert. Sie seien entscheidend, um Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen und den Bürgern fundierte Entscheidungen zu erleichtern. Klingt doch gut. Vielleicht ist es ja die aktuelle Situation der freien Medien, die die Bürger so zufrieden mit der Arbeit der EU macht? Sicherlich spielt für die Zustimmung der Bürger zur EU auch eine Rolle, dass die EU-Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) erstmals ein förmliches Verfahren eingeleitet hat – und zwar gegen die Plattform X. Es besteht nämlich u.a. der Verdacht, dass „die Benutzeroberfläche irreführend gestaltet ist, insbesondere in Bezug auf die mit bestimmten Abonnementprodukten verbundenen Häkchen, die so genannten Blue Checks“. So viel Fürsorge der EU-Kommission für die Nutzer von X in der EU ist doch geradezu rührend.

Und auch der Bericht der Kommission über die Chat-Kontrolle vom 19. Dezember stößt bestimmt auf die Begeisterung der EU-Bürger: Die Massenüberwachung der privaten Kommunikation von Nutzern durch etwa Meta, Google, LinkedIn oder Microsoft vermittelt schließlich ein ungemein beruhigendes Gefühl. Vielleicht findet bei den EU-Bürgern aber auch die Mitteilung der Kommission Zustimmung, dass sie ein Hilfspaket von 118,4 Millionen Euro für die Palästinensische Autonomiebehörde geschnürt hat? Dieses Paket soll laut Kommission zur wirtschaftlichen und politischen Stabilität in Gaza und im Westjordanland beitragen, indem über den EU-Mechanismus PEGASE (Palestino-européen de Gestion de l’Aide Socio-économique) etwa Gehälter und Pensionen von Beamten bezahlt werden, und es sei „Teil der umfassenderen internationalen Bemühungen um die Wiederherstellung einer Zweistaatenlösung“. Immerhin ist die EU der „größte Geber von Außenhilfe für die Palästinenser“ im Rahmen der „Gemeinsamen Europäischen Strategie für den Zeitraum 2021 bis 2024“. Das PEGASE-Programm soll zu einem demokratischen, rechenschaftspflichtigen und wirtschaftlich lebensfähigen palästinensischen Staat beitragen. Insgesamt geht es um fast 1,2 Milliarden Euro an Finanzmitteln. Da weiß man wenigstens, wo die Steuergelder landen!

Aber halt, jetzt fällt mir endlich ein, woher die Zufriedenheit der EU-Bürger in allererster Linie rührt: Es ist der Wolf! Vielmehr der Kommissionsvorschlag zur Änderung des internationalen Schutzstatus des Wolfes. Der internationale Schutzstatus des Wolfes soll nämlich von „streng geschützt“ auf „geschützt“ angepasst werden. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte dazu: „Mit dem Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs im Rahmen des Berner Übereinkommens wird anerkannt, dass die Herausforderungen, die sich aus den wachsenden Wolfspopulationen ergeben, angegangen werden müssen, ohne das Ziel der Erhaltung der Artenvielfalt und eines günstigen Erhaltungszustands dieser Spezies aus den Augen zu verlieren. Die Kommission wird die nationalen und lokalen Behörden weiter mit finanziellen Mitteln und Leitlinien unterstützen, um die Koexistenz mit Wölfen und anderen großen Raubtieren zu fördern. Investitionen in Schadensverhütungsmaßnahmen bleiben von entscheidender Bedeutung für die Verringerung der Nutzviehrisse.“

Derzeit ist die Wolfspopulation nämlich auf mehr als 20.000 Exemplare in insgesamt 23 Mitgliedstaaten angewachsen. Diese Zunahme bringe den Wolf jedoch zunehmend in Konflikt mit menschlichen Aktivitäten. Moment mal, gab es nicht auch einen Konflikt mit Ursula von der Leyen (kurz: UvdL) und einem Wolf – jedenfalls indirekt? Richtig! Das Familienpony der von der Leyens fiel im September 2022 einem Wolf zum Opfer! Und der NDR berichtete am 27. Januar dieses Jahres: „Trotz einer Abschussgenehmigung darf der Wolf, der unter anderem das Pony von UvdL getötet haben soll, vorerst nicht abgeschossen werden.“ Dabei hatte die Region Hannover im Oktober 2022 noch den Abschuss des Wolfes GW950m, der zahlreiche Nutztiere und das Pony Dolly von UvdL gerissen hatte, genehmigt. „Die ganze Familie ist fürchterlich mitgenommen“, hatte UvdL damals mitteilen lassen, was die EU-Bürger in tiefste Trauer stürzte. Das soll natürlich nicht noch einmal vorkommen! Also musste ein Kommissionsvorschlag her, der nun am 20. Dezember gefasst wurde. Ende gut, alles gut. Wiederum ein Beweis dafür, dass für die EU-Kommission nichts unmöglich ist.

Freuen wir uns also auf ein neues Jahr voller bemerkenswerter EU-Kreationen!

 

Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

 

Foto: Montage Achgut.com

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Leserpost

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Wolfgang Richter / 28.12.2023

“Dieser „Pass“ soll als Etikett auf Produkten leicht zu finden sein und den Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeit..”—Wenn ich Einkaufen gehe, will ich einkaufen, habe entsprechend bestimmte Waren im Blick. Ich habe nicht die Absicht, aus dem Einkauf einen “Doktor” für irgendwas zu machen. Ist mir völlig wurscht, was irgendwer da drauf druckt, erst recht wenn unter dem Subventions- und Verbotslabel “Nachhaltigkeit.” Fehlt nur noch der Co2-Fußabdruck. Ich habe knapp Gr. 46, da ändern auch die uns ungefragt betreuenden Belehrungstruppen nichts dran. Was ich ansonsten zu den EUrokraten noch schreiben könnte, erspare ich den Mitlesern in der “2. Reihe”.

Olaf Dietricho / 28.12.2023

Ihr habt Probleme!!!  Raus da!!!

Steffen Huebner / 28.12.2023

Der WHO- Vertrag ist ohne Zweifel sitten- und grundgesetzwidrig. Ein Schurkenstūck aus der Hölle - Widerstand ist angesagt.

Karl Dreher / 28.12.2023

Dieses rechtliche Konstrukt - nicht wirklich europaweit gleich demokratisch gewählt - maßt sich immer mehr “Gestaltungsrechte” an und führt immer mehr hin zum ideologisch staatsmonopolgelenkten Politik- und Wirtschaftraum.

K.Schönfeld / 28.12.2023

Nächstes Jahr wird dreilagiges Klopapier zur Pflicht. Ein Durchschlag geht nach Brüssel.

Gert Friederichs / 28.12.2023

Wahnsinn hoch drei! Der neue Gott nach Jahwe und Allah heißt Nachhaltigkeit!

K.Schönfeld / 28.12.2023

Hat sich mal jemand gefragt, wieso die leistungsfähigsten Rechner dieses Planeten tagelang rechnen müssen, wenn das ganze komplizierte Klimageschehen seit 20 Jahren auf 2 Zahlen reduziert ist ( 2Grad in 50 Jahren) und einzig und allein ist CO2 dran Schuld. Da müssten doch alle Faktoren, die da berechnet werden sich gegenseitig aufheben und völlig bedeutungslos sein. Dann kann man die ja weglassen. Wenn dann nur noch CO2 übrig bleibt, könnten das Ganze sogar Berliner Hauptschüler ausrechnen ... in drei Tagen. Und niemand bräuchte mehr Klimaforscher. Ein Schritt in die richtige Richtung.

Thomas Dresen / 28.12.2023

Verehrte Autorin, sehr geehrte Frau Binnig, wie konnten Sie sich - und damit uns - diese Zusammenfassung des Monster Machwerks der EU (eMMdEU) nur antun? Ich habe Ihre ganze Fleißarbeit nicht durcharbeiten können: sorry, auf halber Strecke wurde mir schwindelig! Die EU war vom ersten Tag an für mich ein Schuss in den Ofen, die EWG dagegen hatte sich bewährt, war sinnvoll, überschaubar und gut. Aber irgendwo muss man scheinbar unfähige Politiker der verschiedenen Staaten unterbringen, und in der EU können sie sich bis zum Exzess austoben und ihre unmäßige Regulierungswut ausleben. Mein Gott bin ich froh, dass ich ein alter weißer Mann bin mit der Gnade der frühen Geburt, und ich mir das nicht mehr so lange antun muss… PS: ich habe einen Parterre Balkon mit Lauffläche auf Niveau des Vorgartens und warte immer noch krampfhaft auf die 20 cm Erhöhung meines Balkongeländers! An wen kann ich mich da wenden, dass die Vorschrift der EU endlich umgesetzt wird?

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Im aktuellen Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wird ein „kollektives Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft“ gefordert. Ausführlich wird die haarsträubende Ideologie der Verantwortlichen präsentiert. Fast die Hälfte aller Kindern…/ mehr

Martina Binnig, Gastautorin / 19.09.2024 / 06:23 / 102

Der Bertelsmann-Bürgersowjet

Die Bertelsmann Stiftung verrät voller Stolz, dass sie mit ihrem Bürgerrat „Forum gegen Fakes" aktiven Einfluss auf die Antidesinformations-Politik der Regierung nehme. Warum nur befinden…/ mehr

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