Der Sender muss seiner ehemaligen Intendantin zunächst ein Ruhegeld für einen Monat zahlen. Finanziert wird auch dies, wie Schlesingers Luxusausgaben, von den Gebührenzahlern.
Nach der fristlosen Entlassung von Patricia Schlesinger als Intendantin des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) gab es Streitigkeiten zwischen ihr und dem Sender über finanzielle Ansprüche. Obwohl Schlesinger auf die Zahlung eines Ruhegeldes bestand, verlangte der RBB von ihr Schadensersatz und Rückzahlungen in Millionenhöhe.
Das Berliner Landgericht hat nun entschieden, dass der RBB Schlesinger ein monatliches Ruhegeld von rund 18.400 Euro für einen Monat zahlen muss, meldet spiegel.de. Die Klärung weiterer Ansprüche steht noch aus.
Der Skandal um Schlesinger hatte 2022 den RBB erschüttert. Es gab Vorwürfe der Verschwendung und Vetternwirtschaft, die symptomatisch für das System des gebührenfinanzierten Rundfunks standen, der einerseits immer mehr Geld fordert, andererseits dieses verschwendet. Schlesinger hatte einen Vertrag, der ihr ein lebenslanges Ruhegeld zugesteht, doch der RBB hatte ihr Pflichtverletzungen vorgeworfen und erhebt finanzielle Forderungen in Millionenhöhe gegen sie.
Achgut hatte damals ausführlich zum Thema berichtet, etwa hier, hier und hier.
