Justus Lex, Gastautor / 20.05.2020 / 11:00 / Foto: pixabay / 49 / Seite ausdrucken

Es kommt zum Schwur: Die Konsequenzen des EZB-Urteils (3)

Von Justus Lex.

Das Urteil ist überzeugend und mutig. Aber es geht nicht weit genug. Das Urteil ist überzeugend, weil sich das Bundesverfassungsgericht treu geblieben ist und seine Rechtsprechung zur begrenzten Einzelermächtigung und zur ultra-vires-Kontrolle, die es bereits im Maastricht-Urteil und im Lissabon-Urteil begonnen hatte, konsequent beibehalten hat. Es ist wohltuend, in der heutigen Zeit wieder einmal zu erleben, dass beim Thema Euro nicht einfach blind das getan wird, was politisch machbar und ökonomisch angeblich notwendig oder „alternativlos“ ist, sondern dass eine echte juristische Prüfung stattgefunden hat zu der Frage, was denn eigentlich die EZB so in den letzten Jahren getrieben hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat – im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof – gezeigt, dass es sich wirklich noch als unabhängiges Gericht versteht, das einen Sachverhalt genau untersucht und darauf das Recht präzise anwendet, und dass es sich nicht nur als Erfüllungsgehilfe der Bundesregierung und der EU betrachtet. Das Gericht hat sich in dem Urteil zur deutschen Souveränität bekannt und unmissverständlich klargemacht, dass in Deutschland immer noch das Grundgesetz die höchstrangige Rechtsquelle ist und dass das Grundgesetz im Streitfalle, dem Art. 23 GG zum Trotz, über dem Vertrag von Maastricht und dem von Lissabon steht. Es ist befriedigend, dass das Gericht sich geweigert hat, Grundrechte und wichtige Verfassungsgüter des Grundgesetzes auf dem Altar einer gesichtslosen und oftmals undurchschaubaren Europäischen Union zu opfern. Das ist sehr zu begrüßen.

Die Begründung des Gerichts, weshalb angeblich kein Verstoß gegen Art. 123 Abs. 1 AEUV vorlag, obwohl die EZB über viele Jahre hinweg Schuldtitel von Mitgliedstaaten im Wert von 2 Billionen aufkaufte, überzeugt zwar nicht vollständig. Hier hätte die Wertung näher gelegen, dass das gesamte PSPP mit dem mittelbaren Erwerb solcher Schuldtitel ein riesiges Umgehungsgeschäft der Vorschrift war. Aber das Bundesverfassungsgericht hat seine Meinung umfassend und nachvollziehbar begründet (vgl. z.B. Randnummer 216 des Urteils) und ist in juristischer Hinsicht gut vertretbar. Wie oft in der Juristerei, gibt es Rechtspositionen, die nicht „richtig“ oder „falsch“ sind, sondern vertretbar oder nicht vertretbar. Und in dieser Hinsicht ist auch die Entscheidung zu Art. 123 Abs. 1 AEUV jedenfalls gut vertretbar.

Die Verweigerung der völligen Entmachtung

Das Urteil ist auch mutig. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Stirn geboten und deutlich gemacht, dass es sich nicht alles gefallen lässt.

Das Gericht hat seine Autonomie, auch gegenüber dem Europäischen Gerichtshof, bekräftigt und jedem gezeigt, dass es sich nicht alles vom Europäischen Gerichtshof oder von der EZB bieten lässt. Es hat sich geweigert, sich selbst und Deutschland völlig entmachten und zum bloßen Befehlsempfänger aus Brüssel und Straßburg machen zu lassen. Dazu kann man nur „Bravo“ sagen. Den Richtern des 2. Senats war sicher bewusst, welche Tragweite, ja welche Sprengkraft das Urteil haben kann. Die Tatsache, dass sie dennoch so entschieden haben, sogar mit klaren und deutlichen Worten, nötigt Respekt ab.

Das Urteil geht aber nicht weit genug. Am Ende bekamen die Richter anscheinend doch Angst vor der eigenen Courage. Was sollte sonst die ausdrückliche Anordnung, dass die EZB noch innerhalb von drei Monaten ihre Geldpolitik im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung begründen kann? Herr Voßkuhle und die übrigen Richter des 2. Senats sind hochkarätige Juristen, die überdurchschnittliche Rechtskenntnisse und viel Erfahrung haben. Sie wurden von kompetenten Sachverständigen beraten. Sie waren daher zweifelsfrei in der Lage, die Verhältnismäßigkeitsprüfung, die der Europäische Gerichtshof nicht ausreichend durchgeführt hatte, selbst zu machen.

Nach allgemeinen Gepflogenheiten hätte das Gericht, in diesem Stadium angekommen, selbst durchentscheiden sollen. Es brauchte nicht mehr eine wie auch immer geartete Auskunft der EZB. Auch prozessual ist die Anordnung dieser Frist sehr zweifelhaft. Wenn nämlich die Auskunft der EZB in den nächsten drei Monaten erfolgt und in den Augen des Bundesverfassungsgerichts positiv ausfällt: Wird dann die Urteilsformel, mit der bereits die Verletzung der Beschwerdeführer in ihren durch das Grundgesetz garantierten Rechten festgestellt wurde, wieder kassiert?

Von der Auskunft der EZB sollte man sich außerdem nicht zu viel versprechen. Eine EZB, die es nicht einmal nötig hatte, zur mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu erscheinen, und die aktuell von Christine Lagarde geleitet wird, einer Frau, die in Frankreich rechtskräftig wegen fahrlässiger Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt wurde, dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sein, dem Bundesverfassungsgericht noch wirklich neue und durchgreifende Informationen zu liefern, die in Karlsruhe nicht schon ohnehin bekannt sind und die noch eine grundlegende Änderung der Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht herbeiführen könnten. Allein in diesem Punkt, dass sich der Senat mit der Dreimonatsfrist noch ausdrücklich ein Hintertürchen zum Ausstieg aus seiner eigenen Rechtsprechung offen gehalten hat, ist das Urteil kritikwürdig.

Rückzieher oder politisches Erdbeben?

Wie geht es jetzt weiter? Was sind die Folgen des Urteils?

Beides hängt davon ab, was in den nächsten drei Monaten passiert. Wenn die EZB eine, wie auch immer geartete, Erklärung abgibt, mit der sich das Bundesverfassungsgericht zufrieden gibt, wenn es also „einknickt“, hat das Urteil keinerlei Wirkung mehr. Dann kauft die EZB weiter Staatsanleihen in Milliardenhöhe, auch von maroden Ländern. Dann wird daran auch wieder die Deutsche Bundesbank zu etwa einem Viertel beteiligt sein. Und diesen Spaß darf dann weiterhin der deutsche Steuerzahler finanzieren. In einem solchen Fall würde der Paukenschlag, den das Urteil darstellt, schnell verhallen.

Anders sieht es aus, wenn keine ausreichende Erklärung von der EZB kommt und das Bundesverfassungsgericht hart bleibt. Dann werden wir ein politisches Erdbeben erleben. Denn dann darf sich die Deutsche Bundesbank nicht mehr an den Anleihekäufen der EZB beteiligen, was selbstverständlich sofort auffällt, weil Deutschland der größte Einzahler in der EU ist und auch an dem PSPP den größten Anteil hält. Die Anleihekäufe in dem bisherigen Umfang dürften damit der Geschichte angehören. Eine weitere Folge wäre, dass die Autorität des Europäischen Gerichtshofs, die bereits jetzt durch das Urteil vom 05.05.2020 in Frage gestellt wurde, weiter leiden würde und dass auch die Verfassungsgerichte anderer Länder auf die Idee kommen könnten, nicht jeden Unsinn der EU widerstandslos zu akzeptieren.

Außerdem würde es dann vermutlich zu einem Machtkampf zwischen der EU und der Bundesrepublik Deutschland kommen. Denn die EU, das hat Kommissionspräsidentin von der Leyen schon durchblicken lassen, wird wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vermutlich ein Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258 ff. AEUV) gegen Deutschland einleiten. Wenn ein solches Verfahren zugunsten der EU ausfallen sollte, was nach den Buchstaben des Lissabon-Vertrages wahrscheinlich ist, stellt sich die Frage, ob sich die Bundesrepublik das gefallen lassen und ihre Souveränität aufgeben würde. Denn nichts anderes wäre die Befolgung einer Verurteilung Deutschlands wegen dieses Urteils vom 5.5.2020 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Aber alle EU-Enthusiasten, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für antiquiert, falsch und störend halten und die möchten, dass es möglichst schnell aufgehoben wird, seien gewarnt.

Wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.5.2020 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens aufgehoben würde, wenn sich die EU in immer größerem Ausmaß Hoheitsrechte und Kompetenzen aneignen und dabei das Gefüge des Grundgesetzes immer weiter aushöhlen würde und wenn man dagegen in Deutschland keinen effektiven Rechtsschutz im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG mehr bekäme, weil das Bundesverfassungsgericht dann ja ausgeschaltet wäre und nur noch als Befehlsempfänger des Europäischen Gerichtshofs fungieren würde – wenn also mit anderen Worten dagegen keine Abhilfe mehr möglich wäre, dann würden zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik alle Deutschen das Recht haben, gemäß Art. 20 Abs. 4 GG Widerstand zu leisten. Eine solche Eskalation sollte tunlichst vermieden werden.

Hoffen wir also, dass das Bundesverfassungsgericht hart bleibt, dass der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung überdenkt und dass die Politiker der EU diesen Streit nicht auf die Spitze treiben. Denn wenn Deutschland weiter entmachtet wird und wenn die EZB weiter Anleihen kauft, die zu einem Viertel mit deutschen Steuergeldern bezahlt werden, dann kann die politische Stimmung in Deutschland sehr schnell kippen. Sofern die deutsche Bevölkerung keine Lust mehr haben sollte auf eine Schulden-EU, die zwar gerne das Geld des deutschen Steuerzahlers annimmt, aber nichts von deutschen Gerichten und nichts vom deutschen Grundgesetz wissen will, dann könnte der Tag kommen, an dem auch in Deutschland ein Antrag auf Austritt aus der EU eine Mehrheit findet.

Teil 1 finden Sie hier, Teil 2 hier, Teil 3 hier

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym

Foto: pixabay

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Leserpost

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Marc Blenk / 20.05.2020

Lieber Justus Lex, mein Eindruck ist, dass die gesamte EU bald auf der Kippe steht, denn auch die lateineuropäischen Bevölkerungen scheinen immer weniger Lust auf sie zu haben. Die Perspektive dort scheint zu sein, zwar deutsches Geld zu bekommen, aber dafür am Gängelband der großen Führerin zu hängen und seine Souveränität ebenfalls komplett aufgeben zu müssen. Das ganze ist doch entwürdigend. Die EU entpuppt sich immer mehr als Institution, die bei weiterer Ausgestaltung eher der Sowjetunion ähneln dürfte als den USA. Das einzige, was die EU noch zusammenhält, ist das Geld aus dem Norden. Der Kit ist Geld, sonst nichts mehr. Und das zeigt, es handelt sich nicht mehr wie die EWG und die EG um ein Friedensprojekt, sondern um genau das Gegenteil. Das ist die Folge eines Transferdenkens, das nicht befriedet, sondern vielmehr Unfrieden und totalitären Geist geschaffen hat. Was könnte kommen? Nur das Ende des Euro? Oder steht darüber hinaus eine Teilung in eine Südunion und eine Nordunion ins Haus? Es böte sich ja an, weil es unterschiedliche fiskal - und wirtschaftspolitische Traditionen berücksichtigen würde. Die jetzige EU hat keine demokratische Legitimation und dafür unglaublich viel Macht. Der Europäische Gerichtshof gehört entmachtet, denn wir haben keine europäische Verfassung. Worauf sollte sich seine Macht denn gründen? Auf eine noch zu schaffende europäische Einheitspartei? Letztlich ist die EU nur ein Bündel von Verträgen einzelner Staaten, tut aber so, als wäre sie fast schon so was wie ein feudalistischer Zentralstaat. Helmut Schmidt hat es noch vor der Brexitentscheidung vorausgesagt, es könnte zu einer Revolution kommen. Vielleicht sogar zu mehreren?

Bernhard Maxara / 20.05.2020

So dankenswert die ausführliche Darstellung des Urteils mitsamt seiner Bedeutung auch ist, verstehe ich den letzten Passus nicht ganz: Da kein Deutscher jemals gefragt wurde, ob er der EU beitreten möchte, wie sollte es jemals zu einem Referendum über einen Austritt kommen???

Dr. Petra Palmer / 20.05.2020

Super Beitrag, mehr davon!

Peter Maier / 20.05.2020

Auch wenn ich es mir anders wünsche, gehe ich doch davon aus, dass das BVG der Begründung der EZB bzgl Verhältnismäßigkeitsprüfung folgen wird und somit seiner Marginalisierung Vorschub leistet. Der bundesdeutschen Eigenstaatlichkeit dürfte mit der Zeit ähnliche Bedeutung zukommen, wie einem Navajo Reservat in Arizona der Eigenstaatlichkeit der dort lebenden Navajo Indianer. Der letzte Zug fährt nicht nach Gun Hill sondern nach Brüssel, dem Hauptsitz einer sich immer absolutistischer gebärdenden EU-Bürokratie und die bundesdeutschen Duodezfürsten inklusive deren Entourage aus Politik und Medien sowie der alternativlos geliebten Königin können es kaum noch erwarten endlich ihren Platz am Hofe des neuen Versailles zu finden und die ungeliebte, vormals als Deutschland bekannte Provinz, hinter sich zu lassen. Für eventuell unsichere Kantonisten am BVG, welche immer noch der biedermeierlich-romantischen Vorstellung einer souveränen Eigenstaatlichkeit der Bundesrepublik anhängigen, dürfte unsere alternativlose Oberschwester Angela bereits ein Rezept zur polit-physiotherapeutischen Behandlung übergeben haben, gegen welches sich ein gepflegtes waterboarding in Quantanamo wie die reinste Kneippkur ausnimmt.

Ulla Schneider / 20.05.2020

Herzlichen Dank, verehrter Autor für diese Unterweisung.  Diese drei Folgen, werde ich, wenn Sie erlauben, kopieren und weitergeben. Ich bin zwar jur. Laie, aber dass man Termine, bezügl.  eines Verfahrens einhalten muss, ausser man ist halb tot oder unfallisiert, brachte mir schon in jungen Jahren meine Hausanwältin bei. Ich finde das nicht nur ungehörig, sondern auch frech. Bemerkenswert ist die Rolle der UvdL. Anstatt laut über eine Prüfung nachzudenken, verhält sie sich ungehörig mit Schuldzuweisungen ( höflich ausgedrückt). Ausgerechnet diese Dame. Sind Sie sich sicher, dass meine Zeigenossen den Paragraphen 20 in Anspruch nehmen? Wir sind doch entwaffnet? Mit Mistforken kommt man nicht weit.

Marina Blach / 20.05.2020

Leider haben Grün-und Sozialisten die mediale Hoheit in diesem Land. Der Michel ist nicht bekannt für ein Aufbegehren. Er ist eher und Opportunist und Obrigkeitsfanatiker. Wenn es dann zur Katastrophe kommt, wird er wieder sagen.. Wir können nichts dafür. Ja, ja der gute, fleißige Michel, aber zur Aussuebung einer lebendigen Demokratie völlig untauglich. Da bei ihm der Konzens über allem steht, ist bei ihm nur Widerstand zu erwarten, wenn es ihm ökonomisch schlecht geht, sehr schlecht. Und genau dann könnte es wieder in die falsche Richtung losgehen. Egal ob nach Rechts oder Links? Magret Thatcher hatte meiner Meinung Recht als sie gegen die Wiedervereinigung aussprach. Geteilt könnten sie sich kulturell untereinander austauschen. Diese Denker und Dichter (und Träumer), aber Politik? Nichts gefährlicher als das!

Hans Schmidt / 20.05.2020

Der neue Präsident des BVer,G, Stephan Harbarth, ist ein Protege von Madame Schwurbel. Er verdankt seine Ernennung zum Verfassungsrichter seinem Engagement für den Migrationspakt, den die Madame unbedingt durchsetzen wollte, um ihren Verfassungsbruch während der Migrationskrise im Jahr 2015 im nachhinein zu legitimieren. Merkel hat bekanntlich zum Urteil des BVerG verlautbart, dass, das Problem, das durch das EZB-Urteil entstanden ist, “heilbar” sei. Sie wird wie bei der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen ihre Truppen in Bewegung setzen, um das Urteil des BVerG “rückgängig” zu machen. Mit Stephan Harbarth hat sie einen willigen Helfer in der Sphäre der Justiz. Schwurbels Spezi im BVerG wird schon dafür sorgen, dass die Transferunion und die Enteigung der deutschen Sparer vollendet wird.

Michael Sachs / 20.05.2020

Ja sehr guter Kommentar Herr Lex Sie liegen genau richtig, es kommt ja dazu das Frau Merkel u. diese sogenannte Regierung ja kaum mehr irgendwelche Gesetze beachtet ich erinnere an Herrn Kemmerich der demokratisch gewählt wurde u. Frau Merkel hat ihn aus Afrika aus dem Parlament geschmissen u. wie einen Hund zurückgepfiffen ohne das ein Herr Lindner aufgemuckt hätte, ein schändliches Demokratieverständnis dieses Herrn Lindner u. ein eben solches unglaublich diktatorisches Verhalten der CDU u. Merkel da kam kein Stopp aus dieser Abnickpartei nichts, wir sind bereits in der DDR angekommen u. keiner merkt es, das ist schlimmer als in der DDR da wußte man wenigstens das es ein Unrechtsstaat war.

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