Es ist aber eine Menge Zeit vergangen bis zu dem Urteil. Und große Schlagzeilen hat es auch nicht gemacht. Hängen geblieben ist jedoch bei vielen Wählern, dass die AfD nicht einmal in der Lage war die Listen anständig zu erstellen.
In Dresden steht der goldene Reiter. Eine Statue von August dem Starken. Zu DDR Zeiten fand man dort eines Tages einen Zettel vor: „lieber August steig hernieder und reagiere Sachsen wieder, lass in diesen schweren Zeiten lieber Erich weiter reiten.“ (so wurde mir erzählt) Wer den Zettel geschrieben hat, wurde nie herausgefunden.
Glückwunsch an Frau Schreck zur erfolgreichen Delegitimierung der demokratischen Institutionen in Dland. Auch bzw trotz der richterlichen Korrektur dürfte das Vertrauen gelitten haben. Denn, was dem einen sein Nafri zum täglichen Neuverhandeln der Regeln des täglichen Zusammenlebens, ist dem anderen sein Wahlausschuss.
Wenn die AfD-Deligierten, also der Parteisouverän, intern beschliessen, dass die ersten dreissig Listenplätze im Einzel- und die weiteren im Blockverfahren nominiert werden sollen, dann steht dem WAS GENAU entgegen? Das Landesverfassungsgericht bedarf einer gesetzlichen Grundlage, um diese Verfahrensweise für rechtswidrig zu erklären. Da darf man nun abschliessend gespannt sein. Und der offenbar rechtswidrige Spruch des Landeswahlausschusses muss abgesehen davon selbstverständlich umgehend vor den eigentlichen Wahlen personelle Konsequenzen haben, die Beschädigung des Vertrauens in seine Kompetenz und Zuverlässigkeit ist einfach zu gross.
Gerade mal gegoogelt und Telepolis schreibt: 03.01.2019 Neue Präsidentin im Statistischen Landesamt Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider hat heute Carolin Schreck in das Amt der Präsidentin des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen eingeführt. Neben ihrer neuen Führungsposition in der Statistikbehörde, wird Schreck auch neue sächsische Landeswahlleiterin. Na, dann ist ja alles klar. Im neuem Amt muss sie ja die Erwartungen der CDU erfüllen. Jurist als Statistiker, hat das nicht was mit Mathematik zu tun ? Fragen über Fragen .
Einspruch. Ich kann nicht erkennen, daß der Rechtsstaat funktioniert. Der Wähler muß ohne bürokratische Hürden einen von ihm favorisierten Kandidaten ins Parlament wählen können. Insofern sind die Parteilisten bereits grenzwertig. Aber dann auch sog. “Zulassungen” durch Gremien, die den Anschein von Interessenkonflikten geradezu aufdrängen, scheint mir doch eher etwas von Scheindemokratie zu sein. Die Zulassungsverfahren sollten sofort abgeschafft werden, denn sie öffnen der Willkür wie wir sehen Tür und Tor. Es werden bürokratische Hürden aufgebaut bzw. herbeikonstruiert, um lästige Mitwerber von der Wahl auszuschließen. Der Wähler soll in diesem Falle einfach darauf vertrauen, daß der Ausschuß nicht sachfremden Überlegungen folgt. Ehrlichgesagt geht da mein Vertrauen gegen Null. Es ist wie beim Strafrecht. Ob ein Staat ein Rechtstaat ist, zeigt sich nicht am Strafgesetzbuch, sondern an der Strafprozessordnung. Was geschieht eigentlich jetzt mit Frau Schreck (nomen est omen)? Wird sie entlassen oder bekommt sie das Bundesverdienstkreuz?
Wer die Abläufe in Behörden kennt, weiss, dass das Vorhaben die AfD Liste zu kürzen vermutlich nicht von der Landeswahlleiterin ausging, aber dafür mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit dem Ministerpräsidenten abgestimmt war. Die Begründung von Frau Schreck vorgetragen in der Pressekonverenz war sehr dürftig und bestenfalls noch ab Listenplatz 31 halbwegs nachvollziehbar. Dies aber auch nur dann wenn die Änderung ab Platz 31 nicht zu Beginn des Folgeparteitags beschlossen wurde. Insoweit kann man von einem unzulässigen staatlichen Eingriff in die Wahl sprechen. Dass zudem Konkurrenten über die Zulassung anderer Kandidaten entscheiden dürfen, sagt alles über den Zustand der Demokratie in Deutschland. Es war daher erfreulich, dass das sächsische Verfassungsgericht den Coup der CDU (meine Sicht) zumindest teilweise gekippt hat. Der Mut den staatlichen Eingriff völlig zu unterbinden hat den Richtern bedauerlicherweise gefehlt. Ich vermute, dass die Richter, die ihre Posten allesamt den etablierten Parteien verdanken, einen Sieg der AfD auf ganzer Linie für unangebracht hielten. Eine solche Klatsche hätte der AfD möglicherweise zuviel Auftrieb gegeben, ein Risiko, das die Richter nicht bereit waren einzugehen. Vermutlich hoffen sie nun darauf, dass die 30 Plätze genügen und sich eine Wiederholung der Wahl damit erübrigt, die fällig wäre, wenn die AfD nicht alle ihr zustehenden Sitze besetzen könnte. Was nach wie vor nicht auszuschließen ist. Es spricht nämlich vieles dafür, dass auch die Listenplätze 31 bis 61 zugelassen werden müssten, insbesondere dann, wenn die Entscheidung über das Blockwahlverfahren ab Platz 31 bereits bei Beginn des Folgeparteitags fiel. Selbst wenn dem nicht so war, gibt es Stimmen die hier keine Benachteiligung von Bewerben erkennen, zumal es auch keine Beschwerden gab.
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