Peter Grimm / 29.07.2019 / 07:56 / Foto: Pixabay / 76 / Seite ausdrucken

Es ist nicht alles faul im Staate D.

Vor 30 Jahren – im Frühjahr 1989 – gab es in der DDR eine Veranstaltung, die nannte sich Kommunalwahlen, obwohl sie mit den gleichnamigen demokratischen Verfahren andernorts nichts zu tun hatte. Zu wählen gab es bekanntlich im SED-Staat nichts. Wer welche Funktion einzunehmen hatte, war ebenso vorab festgelegt worden, wie das Wahlergebnis. Niemand glaubte die Farce, doch als regelmäßiges Unterwerfungsritual der Untertanen gegenüber der Obrigkeit war der SED-Führung diese Aufführung wichtig. Jeder Bewohner der DDR wusste, dass er – wenn er nicht unangenehm auffallen wollte – im Wahllokal zu erscheinen und seinen Wahlschein, so wie er war, in die Urne zu werfen hatte. Wer nicht erschien oder vor Ort die eine aufgestellte Wahlkabine aufsuchte, demonstrierte mindestens, dass er sich nicht so leicht unterwarf, wenn nicht gar Gegnerschaft zum Regime.

Vor 30 Jahren nun hatten Oppositionelle die Überwachung der Auszählungen in den Wahllokalen organisiert und die Ergebnisse selbst ausgewertet, um die Wahlfälschung nachzuweisen und um damit deutlich zu machen, wie wenig Legitimität die SED-Führung in der DDR-Bevölkerung besaß.

Ältere Bewohner im Osten denken auch an diese Geschichten, wenn von Wahlen und der Rettung der Demokratie die Rede ist. Und viele von ihnen reagieren auch allergisch und trotzig, wenn sie das Gefühl haben, dass ihnen vor einer demokratischen Wahl Politiker und Medienvertreter, die sie als Teil der Obrigkeit wahrnehmen, parteiübergreifend vor allem von der Wahl einer Partei abraten, statt im Wettstreit für ihre eigenen Lösungsansätze der drängenden Probleme zu werben.

Diese Strategie ist bekanntlich schon seit sechs Jahren erfolglos. Trotz aller Irrlichter in den eigenen Reihen konnte die AfD Wahlerfolg auf Wahlerfolg verbuchen, und den etablierten Parteien aller Couleur fiel dennoch nichts anderes ein, als konsequent auf ihrem von Erfolglosigkeit gekrönten Weg zu bleiben. Dass es in Europa Parteien wie die dänischen Sozialdemokraten mit dem Anpacken genau der unangenehmen Problemfelder geschafft haben, die heimischen Rechten zurückzudrängen, ficht sie offenbar nicht an.

Halbwertszeit von Abgrenzungsbeschlüssen

So sehen sich nun alle Parteien vor einem kleinen Showdown bei der sächsischen Landtagswahl am 1. September. Die AfD könnte stärkste Partei werden und es der seit 1990 im Freistaat regierenden CDU unmöglich machen, eine Regierungsmehrheit zu finden, die der eigenen Basis noch vermittelbar ist. Die Angst geht mancherorts bekanntlich um, dass einige Christdemokraten schwach werden und den über die AfD verhängten Bann brechen könnten. Selbst wenn es nicht gleich um eine Koalition ginge, sondern beispielsweise „nur“ um die Duldung einer Minderheitsregierung – es wäre eine Zäsur wie einst 1994 die Duldung der rot-grünen Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt durch die PDS. Bis zu diesem Zeitpunkt galt es als undenkbar, dass ausgerechnet die SED-Nachfolger wieder einen Fuß in die Tür zur Macht bekommen. Mit dieser Minderheitsregierung begann die allgemeine Verklärung der Erben der letzten Diktatur zu einem Bestandteil der bundesdeutschen Demokratie.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die SED-Erben und die AfD sollen hier nicht einfach gleichgesetzt werden, aber das Muster, wie bislang politisch Unberührbare plötzlich die Akzeptanz der Mächtigen finden können, ist gerade vielen Ostdeutschen noch deutlich in Erinnerung, so dass sie die Halbwertzeit von Abgrenzungsbeschlüssen nicht besonders hoch veranschlagen.

In dieser Gemengelage wirkte der Beschluss des sächsischen Landeswahllausschusses, der AfD wegen angeblicher Formfehler nur die ersten 18 Plätze auf der Wahlliste zuzugestehen – bei nach damaligen Umfrageergebnissen zu erwartenden 30 Mandaten – wie ein Stimmungssprengsatz. Sollte das politische Establishment wirklich auf diese Weise das Problem mit dem mutmaßlich schwierigsten Wahlergebnis der deutschen Nachkriegsgeschichte lösen wollen? Nichtzulassung von Oppositionskandidaten zur Wahl, das gibt es in Putins Russland, aber hier im Land des Grundgesetzes?

Die Begründungen des Landeswahlausschusses für diese Kürzung waren nicht gerade überzeugend, zumal es nicht einmal einen unterlegenen Möchtegern-Kandidaten gab, der die Liste angezweifelt hätte. Allenfalls die Änderung des Wahlmodus, ohne rechtzeitige Ankündigung, wirkte noch als nachvollziehbarer Mangel, doch der griff bekanntlich erst ab Listenplatz 31.

„Demokratische Tragödie“

Spannend waren die Reaktionen nach dem Beschluss des Landeswahlausschusses. Natürlich gab es auch Spott und Häme gegenüber der AfD, die angeblich zu blöd gewesen sei, eine ordentliche Wahlliste einzureichen. Doch das war eher ein Randphänomen. Stattdessen meldeten sich plötzlich viele Stimmen, die – jeder AfD-Sympathie völlig unverdächtig – durch dieses Verdikt die Glaubwürdigkeit des Wahlergebnisses in Gefahr geraten sahen und auch schwere rechtliche Bedenken anmeldeten.

Sie gingen allerdings davon aus, dass das Landesverfassungsgericht nicht vor der Wahl über die Zulässigkeit der Listenkürzung entscheiden würde und fürchteten die Folgen für die Gültigkeit dieser Wahl. Der Wahlrechtsexperte Wilko Zicht sagte beispielsweise in einem taz-Interview, dass „Verfassung und Wahlgesetz bewusst in Kauf nehmen, eine fehlerhafte Wahl abzuhalten und dies erst im Nachhinein zu korrigieren. Man will damit der Gefahr begegnen, dass sich eine Wahl wegen Streitigkeiten verschiebt. Die Fristen sind eng, in wenigen Tagen soll die Briefwahl beginnen.“ Im Nachhinein hätte die AfD dann aber aus seiner Sicht die Chance, „eine erfolgreiche Wahlprüfungsbeschwerde einzureichen. In letzter Konsequenz könnte das bedeuten, dass der Landtag neu gewählt werden muss.“

Und die Professorin Sophie Schönberger, Direktorin am Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung der Universität Düsseldorf sprach sogar von einer "demokratischen Tragödie". Dem Spiegel sagte sie, warum:

„Weil die Landtagswahl, so wie es aussieht, nun in jedem Fall demokratischen Schaden nehmen wird. Da sich die Nichtzulassung der AfD-Liste jetzt nicht mehr korrigieren lässt, droht die Legitimität des Landtags zu erodieren, wenn später festgestellt wird, dass der Landeswahlausschuss hier falsch entschieden hat.“ Das schwäche die demokratischen Institutionen.

Falsche Sieger

Diese Bedenken haben offenbar auch die Richter am sächsischen Landesverfassungsgericht umgetrieben, und sie haben am letzten Donnerstag, entgegen der Erwartung der Experten, eben diese Nichtzulassung der AfD-Liste zumindest teilweise korrigiert. Mit diesem Urteil haben sie den Sachsen gezeigt, dass der Rechtsstaat doch noch funktionieren kann und in der Lage ist, eine „demokratische Tragödie“ abzuwenden. Ein hoffnungsvolles Signal.

An diesem kann man sich erfreuen, allerdings gab es in der Zeit, als alle auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts gewartet haben, auch einen Anlass, noch einmal auf die Vorsitzende des Landeswahlausschusses zu schauen. Landeswahlleiterin Carolin Schreck ist auch Präsidentin des Landesamtes für Statistik. Ihre Behörde hatte nach den Kommunalwahlen im Freistaat am 26. Mai zwar Ergebnisse veröffentlicht, doch eine Gesamtrechnung der Gemeinde- und Stadtratswahlen fehlte zunächst. Für die Kreistage hatte das Amt die Ergebnisse im Angebot, doch wer die gleiche Übersicht für die Städte und Dörfer haben wollte, musste sie sich selbst aus den vielen Einzelergebnissen zusammenrechnen. Auf Anfragen reagierte das Amt hinhaltend. Erst in der vorletzten Woche wurde dieses Ergebnis veröffentlicht.

Was zu anderen Zeiten oder andernorts vielleicht als ärgerliche Behörden-Nachlässigkeit durchgehen könnte, hat in Sachsen durchaus ein Geschmäckle. Denn in den Tagen nach dem 26. Mai hieß es allenthalben in der Presse, dass die CDU im Freistaat kommunal stärkste Kraft geblieben wäre. Andere Zahlen lagen nicht vor. Das nun in der vorvergangenen Woche endlich veröffentlichte Gesamtergebnis wies aber einen ganz anderen Wahlsieger aus, der sich an diesem Erfolg nun erst Wochen später erfreuen darf, allerdings mit geringerer öffentlicher Wahrnehmung:

„Die gesamten Kommunalwahlen inklusive der Gemeinde- und Stadtratswahlen haben aber mit 25,8 Prozent klar und eindeutig die Freie Wähler e.V. und die Unabhängigen Wählervereinigungen gewonnen – in jedem der zehn Landkreise des Freistaates Sachsen. Auch in der Summe aller Stimmen, die bei den Kommunalwahlen in Sachsen angegeben wurde, inklusive der drei kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.“

Sensible Sachsen

Das schreibt die Landesgeschäftsführerin der Freien Wähler, Antje Hermenau, – also quasi eine Wahlsiegerin – jetzt im Cicero. Die CDU hat demnach nur 23,8 Prozent der Stimmen erhalten, dicht gefolgt von der AfD mit 23,66 Prozent. Nun sind Kommunalwahlen keine Landtagswahlen und Freie Wähler sind regional immer stärker als überregional. Doch warum war es nötig, zu suggerieren, die CDU hätte sich als stärkste Kraft behauptet? Vielleicht kann sich die Präsidentin des sächsischen Landesamts für Statistik auch nicht vorstellen, dass manche Sachsen mit dem Blick auf ihre Geschichte äußerst sensibel sind, was den Umgang mit Wahlergebnissen angeht. Als man im Osten der SED-Obrigkeit mit der Beobachtung der Auszählung und eigenen Ergebnisauswertungen die Wahlfälschung nachwies, begann sie gerade ihr Rechtsreferendariat im Landgericht Mosbach (Baden).

Jetzt darf man sich aber erst einmal über das Urteil des sächsischen Landesverfassungsgerichts freuen. Nicht wegen der AfD, sondern wegen des Rechtsstaats und der Demokratie.

Foto: Pixabay

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P. Wedder / 29.07.2019

Es ist aber eine Menge Zeit vergangen bis zu dem Urteil. Und große Schlagzeilen hat es auch nicht gemacht. Hängen geblieben ist jedoch bei vielen Wählern, dass die AfD nicht einmal in der Lage war die Listen anständig zu erstellen.

P. Wedder / 29.07.2019

In Dresden steht der goldene Reiter. Eine Statue von August dem Starken. Zu DDR Zeiten fand man dort eines Tages einen Zettel vor: „lieber August steig hernieder und reagiere Sachsen wieder, lass in diesen schweren Zeiten lieber Erich weiter reiten.“ (so wurde mir erzählt) Wer den Zettel geschrieben hat, wurde nie herausgefunden.

Frank Dom / 29.07.2019

Glückwunsch an Frau Schreck zur erfolgreichen Delegitimierung der demokratischen Institutionen in Dland. Auch bzw trotz der richterlichen Korrektur dürfte das Vertrauen gelitten haben. Denn, was dem einen sein Nafri zum täglichen Neuverhandeln der Regeln des täglichen Zusammenlebens, ist dem anderen sein Wahlausschuss.

Silas Loy / 29.07.2019

Wenn die AfD-Deligierten, also der Parteisouverän, intern beschliessen, dass die ersten dreissig Listenplätze im Einzel- und die weiteren im Blockverfahren nominiert werden sollen, dann steht dem WAS GENAU entgegen? Das Landesverfassungsgericht bedarf einer gesetzlichen Grundlage, um diese Verfahrensweise für rechtswidrig zu erklären. Da darf man nun abschliessend gespannt sein. Und der offenbar rechtswidrige Spruch des Landeswahlausschusses muss abgesehen davon selbstverständlich umgehend vor den eigentlichen Wahlen personelle Konsequenzen haben, die Beschädigung des Vertrauens in seine Kompetenz und Zuverlässigkeit ist einfach zu gross.

Claudius Pappe / 29.07.2019

Gerade mal gegoogelt und Telepolis schreibt: 03.01.2019Neue Präsidentin im Statistischen LandesamtInnenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider hat heute Carolin Schreck in das Amt der Präsidentin des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen eingeführt. Neben ihrer neuen Führungsposition in der Statistikbehörde, wird Schreck auch neue sächsische Landeswahlleiterin.Na, dann ist ja alles klar. Im neuem Amt muss sie ja die Erwartungen der CDU erfüllen. Jurist als Statistiker, hat das nicht was mit Mathematik zu tun ? Fragen über Fragen .

Michael Hoffmann / 29.07.2019

Einspruch. Ich kann nicht erkennen, daß der Rechtsstaat funktioniert. Der Wähler muß ohne bürokratische Hürden einen von ihm favorisierten Kandidaten ins Parlament wählen können. Insofern sind die Parteilisten bereits grenzwertig. Aber dann auch sog. "Zulassungen" durch Gremien, die den Anschein von Interessenkonflikten geradezu aufdrängen, scheint mir doch eher etwas von Scheindemokratie zu sein. Die Zulassungsverfahren sollten sofort abgeschafft werden, denn sie öffnen der Willkür wie wir sehen Tür und Tor. Es werden bürokratische Hürden aufgebaut bzw. herbeikonstruiert, um lästige Mitwerber von der Wahl auszuschließen. Der Wähler soll in diesem Falle einfach darauf vertrauen, daß der Ausschuß nicht sachfremden Überlegungen folgt. Ehrlichgesagt geht da mein Vertrauen gegen Null.Es ist wie beim Strafrecht. Ob ein Staat ein Rechtstaat ist, zeigt sich nicht am Strafgesetzbuch, sondern an der Strafprozessordnung.Was geschieht eigentlich jetzt mit Frau Schreck (nomen est omen)? Wird sie entlassen oder bekommt sie das Bundesverdienstkreuz?

Martin Stumpp / 29.07.2019

Wer die Abläufe in Behörden kennt, weiss, dass das Vorhaben die AfD Liste zu kürzen vermutlich nicht von der Landeswahlleiterin ausging, aber dafür mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit dem Ministerpräsidenten abgestimmt war. Die Begründung von Frau Schreck vorgetragen in der Pressekonverenz war sehr dürftig und bestenfalls noch ab Listenplatz 31 halbwegs nachvollziehbar. Dies aber auch nur dann wenn die Änderung ab Platz 31 nicht zu Beginn des Folgeparteitags beschlossen wurde.Insoweit kann man von einem unzulässigen staatlichen Eingriff in die Wahl sprechen. Dass zudem Konkurrenten über die Zulassung anderer Kandidaten entscheiden dürfen, sagt alles über den Zustand der Demokratie in Deutschland.Es war daher erfreulich, dass das sächsische Verfassungsgericht den Coup der CDU (meine Sicht) zumindest teilweise gekippt hat. Der Mut den staatlichen Eingriff völlig zu unterbinden hat den Richtern bedauerlicherweise gefehlt. Ich vermute, dass die Richter, die ihre Posten allesamt den etablierten Parteien verdanken, einen Sieg der AfD auf ganzer Linie für unangebracht hielten. Eine solche Klatsche hätte der AfD möglicherweise zuviel Auftrieb gegeben, ein Risiko, das die Richter nicht bereit waren einzugehen. Vermutlich hoffen sie nun darauf, dass die 30 Plätze genügen und sich eine Wiederholung der Wahl damit erübrigt, die fällig wäre, wenn die AfD nicht alle ihr zustehenden Sitze besetzen könnte. Was nach wie vor nicht auszuschließen ist.Es spricht nämlich vieles dafür, dass auch die Listenplätze 31 bis 61 zugelassen werden müssten, insbesondere dann, wenn die Entscheidung über das Blockwahlverfahren ab Platz 31 bereits bei Beginn des Folgeparteitags fiel. Selbst wenn dem nicht so war, gibt es Stimmen die hier keine Benachteiligung von Bewerben erkennen, zumal es auch keine Beschwerden gab.

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