Peter Grimm / 29.07.2019 / 07:56 / Foto: Pixabay / 76 / Seite ausdrucken

Es ist nicht alles faul im Staate D.

Vor 30 Jahren – im Frühjahr 1989 – gab es in der DDR eine Veranstaltung, die nannte sich Kommunalwahlen, obwohl sie mit den gleichnamigen demokratischen Verfahren andernorts nichts zu tun hatte. Zu wählen gab es bekanntlich im SED-Staat nichts. Wer welche Funktion einzunehmen hatte, war ebenso vorab festgelegt worden, wie das Wahlergebnis. Niemand glaubte die Farce, doch als regelmäßiges Unterwerfungsritual der Untertanen gegenüber der Obrigkeit war der SED-Führung diese Aufführung wichtig. Jeder Bewohner der DDR wusste, dass er – wenn er nicht unangenehm auffallen wollte – im Wahllokal zu erscheinen und seinen Wahlschein, so wie er war, in die Urne zu werfen hatte. Wer nicht erschien oder vor Ort die eine aufgestellte Wahlkabine aufsuchte, demonstrierte mindestens, dass er sich nicht so leicht unterwarf, wenn nicht gar Gegnerschaft zum Regime.

Vor 30 Jahren nun hatten Oppositionelle die Überwachung der Auszählungen in den Wahllokalen organisiert und die Ergebnisse selbst ausgewertet, um die Wahlfälschung nachzuweisen und um damit deutlich zu machen, wie wenig Legitimität die SED-Führung in der DDR-Bevölkerung besaß.

Ältere Bewohner im Osten denken auch an diese Geschichten, wenn von Wahlen und der Rettung der Demokratie die Rede ist. Und viele von ihnen reagieren auch allergisch und trotzig, wenn sie das Gefühl haben, dass ihnen vor einer demokratischen Wahl Politiker und Medienvertreter, die sie als Teil der Obrigkeit wahrnehmen, parteiübergreifend vor allem von der Wahl einer Partei abraten, statt im Wettstreit für ihre eigenen Lösungsansätze der drängenden Probleme zu werben.

Diese Strategie ist bekanntlich schon seit sechs Jahren erfolglos. Trotz aller Irrlichter in den eigenen Reihen konnte die AfD Wahlerfolg auf Wahlerfolg verbuchen, und den etablierten Parteien aller Couleur fiel dennoch nichts anderes ein, als konsequent auf ihrem von Erfolglosigkeit gekrönten Weg zu bleiben. Dass es in Europa Parteien wie die dänischen Sozialdemokraten mit dem Anpacken genau der unangenehmen Problemfelder geschafft haben, die heimischen Rechten zurückzudrängen, ficht sie offenbar nicht an.

Halbwertszeit von Abgrenzungsbeschlüssen

So sehen sich nun alle Parteien vor einem kleinen Showdown bei der sächsischen Landtagswahl am 1. September. Die AfD könnte stärkste Partei werden und es der seit 1990 im Freistaat regierenden CDU unmöglich machen, eine Regierungsmehrheit zu finden, die der eigenen Basis noch vermittelbar ist. Die Angst geht mancherorts bekanntlich um, dass einige Christdemokraten schwach werden und den über die AfD verhängten Bann brechen könnten. Selbst wenn es nicht gleich um eine Koalition ginge, sondern beispielsweise „nur“ um die Duldung einer Minderheitsregierung – es wäre eine Zäsur wie einst 1994 die Duldung der rot-grünen Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt durch die PDS. Bis zu diesem Zeitpunkt galt es als undenkbar, dass ausgerechnet die SED-Nachfolger wieder einen Fuß in die Tür zur Macht bekommen. Mit dieser Minderheitsregierung begann die allgemeine Verklärung der Erben der letzten Diktatur zu einem Bestandteil der bundesdeutschen Demokratie.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die SED-Erben und die AfD sollen hier nicht einfach gleichgesetzt werden, aber das Muster, wie bislang politisch Unberührbare plötzlich die Akzeptanz der Mächtigen finden können, ist gerade vielen Ostdeutschen noch deutlich in Erinnerung, so dass sie die Halbwertzeit von Abgrenzungsbeschlüssen nicht besonders hoch veranschlagen.

In dieser Gemengelage wirkte der Beschluss des sächsischen Landeswahllausschusses, der AfD wegen angeblicher Formfehler nur die ersten 18 Plätze auf der Wahlliste zuzugestehen – bei nach damaligen Umfrageergebnissen zu erwartenden 30 Mandaten – wie ein Stimmungssprengsatz. Sollte das politische Establishment wirklich auf diese Weise das Problem mit dem mutmaßlich schwierigsten Wahlergebnis der deutschen Nachkriegsgeschichte lösen wollen? Nichtzulassung von Oppositionskandidaten zur Wahl, das gibt es in Putins Russland, aber hier im Land des Grundgesetzes?

Die Begründungen des Landeswahlausschusses für diese Kürzung waren nicht gerade überzeugend, zumal es nicht einmal einen unterlegenen Möchtegern-Kandidaten gab, der die Liste angezweifelt hätte. Allenfalls die Änderung des Wahlmodus, ohne rechtzeitige Ankündigung, wirkte noch als nachvollziehbarer Mangel, doch der griff bekanntlich erst ab Listenplatz 31.

„Demokratische Tragödie“

Spannend waren die Reaktionen nach dem Beschluss des Landeswahlausschusses. Natürlich gab es auch Spott und Häme gegenüber der AfD, die angeblich zu blöd gewesen sei, eine ordentliche Wahlliste einzureichen. Doch das war eher ein Randphänomen. Stattdessen meldeten sich plötzlich viele Stimmen, die – jeder AfD-Sympathie völlig unverdächtig – durch dieses Verdikt die Glaubwürdigkeit des Wahlergebnisses in Gefahr geraten sahen und auch schwere rechtliche Bedenken anmeldeten.

Sie gingen allerdings davon aus, dass das Landesverfassungsgericht nicht vor der Wahl über die Zulässigkeit der Listenkürzung entscheiden würde und fürchteten die Folgen für die Gültigkeit dieser Wahl. Der Wahlrechtsexperte Wilko Zicht sagte beispielsweise in einem taz-Interview, dass „Verfassung und Wahlgesetz bewusst in Kauf nehmen, eine fehlerhafte Wahl abzuhalten und dies erst im Nachhinein zu korrigieren. Man will damit der Gefahr begegnen, dass sich eine Wahl wegen Streitigkeiten verschiebt. Die Fristen sind eng, in wenigen Tagen soll die Briefwahl beginnen.“ Im Nachhinein hätte die AfD dann aber aus seiner Sicht die Chance, „eine erfolgreiche Wahlprüfungsbeschwerde einzureichen. In letzter Konsequenz könnte das bedeuten, dass der Landtag neu gewählt werden muss.“

Und die Professorin Sophie Schönberger, Direktorin am Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung der Universität Düsseldorf sprach sogar von einer "demokratischen Tragödie". Dem Spiegel sagte sie, warum:

„Weil die Landtagswahl, so wie es aussieht, nun in jedem Fall demokratischen Schaden nehmen wird. Da sich die Nichtzulassung der AfD-Liste jetzt nicht mehr korrigieren lässt, droht die Legitimität des Landtags zu erodieren, wenn später festgestellt wird, dass der Landeswahlausschuss hier falsch entschieden hat.“ Das schwäche die demokratischen Institutionen.

Falsche Sieger

Diese Bedenken haben offenbar auch die Richter am sächsischen Landesverfassungsgericht umgetrieben, und sie haben am letzten Donnerstag, entgegen der Erwartung der Experten, eben diese Nichtzulassung der AfD-Liste zumindest teilweise korrigiert. Mit diesem Urteil haben sie den Sachsen gezeigt, dass der Rechtsstaat doch noch funktionieren kann und in der Lage ist, eine „demokratische Tragödie“ abzuwenden. Ein hoffnungsvolles Signal.

An diesem kann man sich erfreuen, allerdings gab es in der Zeit, als alle auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts gewartet haben, auch einen Anlass, noch einmal auf die Vorsitzende des Landeswahlausschusses zu schauen. Landeswahlleiterin Carolin Schreck ist auch Präsidentin des Landesamtes für Statistik. Ihre Behörde hatte nach den Kommunalwahlen im Freistaat am 26. Mai zwar Ergebnisse veröffentlicht, doch eine Gesamtrechnung der Gemeinde- und Stadtratswahlen fehlte zunächst. Für die Kreistage hatte das Amt die Ergebnisse im Angebot, doch wer die gleiche Übersicht für die Städte und Dörfer haben wollte, musste sie sich selbst aus den vielen Einzelergebnissen zusammenrechnen. Auf Anfragen reagierte das Amt hinhaltend. Erst in der vorletzten Woche wurde dieses Ergebnis veröffentlicht.

Was zu anderen Zeiten oder andernorts vielleicht als ärgerliche Behörden-Nachlässigkeit durchgehen könnte, hat in Sachsen durchaus ein Geschmäckle. Denn in den Tagen nach dem 26. Mai hieß es allenthalben in der Presse, dass die CDU im Freistaat kommunal stärkste Kraft geblieben wäre. Andere Zahlen lagen nicht vor. Das nun in der vorvergangenen Woche endlich veröffentlichte Gesamtergebnis wies aber einen ganz anderen Wahlsieger aus, der sich an diesem Erfolg nun erst Wochen später erfreuen darf, allerdings mit geringerer öffentlicher Wahrnehmung:

„Die gesamten Kommunalwahlen inklusive der Gemeinde- und Stadtratswahlen haben aber mit 25,8 Prozent klar und eindeutig die Freie Wähler e.V. und die Unabhängigen Wählervereinigungen gewonnen – in jedem der zehn Landkreise des Freistaates Sachsen. Auch in der Summe aller Stimmen, die bei den Kommunalwahlen in Sachsen angegeben wurde, inklusive der drei kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.“

Sensible Sachsen

Das schreibt die Landesgeschäftsführerin der Freien Wähler, Antje Hermenau, – also quasi eine Wahlsiegerin – jetzt im Cicero. Die CDU hat demnach nur 23,8 Prozent der Stimmen erhalten, dicht gefolgt von der AfD mit 23,66 Prozent. Nun sind Kommunalwahlen keine Landtagswahlen und Freie Wähler sind regional immer stärker als überregional. Doch warum war es nötig, zu suggerieren, die CDU hätte sich als stärkste Kraft behauptet? Vielleicht kann sich die Präsidentin des sächsischen Landesamts für Statistik auch nicht vorstellen, dass manche Sachsen mit dem Blick auf ihre Geschichte äußerst sensibel sind, was den Umgang mit Wahlergebnissen angeht. Als man im Osten der SED-Obrigkeit mit der Beobachtung der Auszählung und eigenen Ergebnisauswertungen die Wahlfälschung nachwies, begann sie gerade ihr Rechtsreferendariat im Landgericht Mosbach (Baden).

Jetzt darf man sich aber erst einmal über das Urteil des sächsischen Landesverfassungsgerichts freuen. Nicht wegen der AfD, sondern wegen des Rechtsstaats und der Demokratie.

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Wilfried Düring / 29.07.2019

Der Streit um die Zulassung der AfD-Landesliste und die Aktivitäten links-grüener Aktivisten (‘Zukunft Sachsen’) überdecken einen wichtigen und vielleicht wesentlichen Fakt: Die Freien Wähler in Sachsen können evtl. in den Sächsischen Landtag einziehen - als unabhängige bürgerlich-konservative Kraft. Als SÄCHSISCHE Kraft, die nicht in einer Berliner Zentrale nachfragen muß! In Umfragen stehen die FW bei 3-4 Prozent (manchmal werden sie auch unter dem dann hohen Anteil der ‘Sonstigen’ versteckt). Ein Einzug der FW in den sächsischen Landtag ist der Alptraum aller, die sich für den Tag nach der Wahl eine schwarz-gruen-rote ‘Kenia-Koalition’ im ‘Bündnis der Demokraten’ - und damit ein ‘weiter so!’ mit starken (dominierenden ?) Gruenen - wünschen. Genau darum werden die FW auch in den Medien benachteiligt und von Wahl-Foren ausgeschlossen! Der Einzug der FW in den Landtag ist aus meiner Sicht noch wichtiger als 2 oder 3 Prozentpunkte mehr oder weniger für die AfD. Spitzenkandidaten der FW ist überigens Cathleen Martin - eine Polizistin, die viele Jahre bei der Mordkommission der Polizeidirektion LEIPZIG gearbeitet hat. (Quelle lvz) Da wird sie nicht vergessen haben, wer in Leipzig Polizeiwachen angreift und Polizeistreifenwagen anzündet. ... Alles Gute Cathleen Martin + Antje Hermenau + Mannschaft !!!  Freie Wähler im sächsischen Landtag wären ein Segen. (Mit der Erst-Stimme kann man - je nach eigener Präferenz - immer noch CDU oder AfD wählen.)

Paul Mittelsdorf / 29.07.2019

Wenn die Zulassung der Hälfte der AFD-Liste ein Erfolg für die Demokratie ist, dann ist man hier mittlerweile schon mit sehr wenig zufrieden. Ist dieses Auseinanderklaffen der Ansprüche bei Besetzung der gleichen Themenfelder der Grund, warum Achgut-Autoren die AFD so sehr hassen?

Petra Wilhelmi / 29.07.2019

Also ich sehe das völlig anders. Wieso sollte der Rechtsstaat funktionieren, wenn willkürlich welche aus der 2. Liste gestrichen werden? Warum darf der 2. Teil der Liste 2 nicht und der 1. Teil darf? Die Begründung dafür war lächerlich. Für mich sieht das noch undemokratischer aus. Hätte man die 2. Wahlliste gänzlich außen vorgelassen, wäre das undemokratisch gewesen, aber nur Teile der 2. Liste zuzulassen, ist Willkür und kein Teilerfolg. Es gibt bei solchen Entscheidungen keinen Mittelweg, sondern nur ein Für oder Wider. Aber es geht weder den Altparteien, deren NGOs und andere Kumpanen sowie den Gerichten nicht um Demokratie, sondern um die Fernhaltung der AfD aus dem sächsischen LT bzw. deren Kleinhaltung. Wenn sogar schon in der TAZ ein Grüner sagt, dass man die 2. Liste nicht hätte streichen dürfen, will das viel heißen. Die Wahl soll zur Farce gemacht werden. Damals bei der angesprochenen Kommunalwahl in der DDR, war ich Wahlhelfer. Bei uns wurde ordentlich ausgezählt, es wurde anderweitig gefälscht, in dem man Bürger nicht auf die Wahllisten aufnahm. Die standen dann im Wahllokal und haben protestiert. Die jetzige Vorgehensweise ähnelt dem doch sehr, zwar auf anderer Ebene, aber das ist für den Bürger eigentlich irrelevant. Dazu kommt noch, dass bei uns im Wahllokal kein Personalausweis vorgelegt werden muss, nur der Zettel, den jeder Bürger für die Wahl bekommt. Das ist auch mehr als grenzwertig und legt den Verdacht nahe, dass viel passieren könnte, wenn man nicht nachweisen muss, dass man derjenige ist, der die Wahlbenachrichtigung vorweist. Es ist eine konzertante Aktion gegen die AfD. Man muss diese Partei nicht mögen, aber die Demokratie sollte bei jeder Betrachtung Vorrang haben.

Leane Kamari / 29.07.2019

Erfreulich, gerade wenn man bedenkt das in Hessen in einigen auch großen Gemeinden (z.B. Frankfurt/M.) die Wahlergebnisse der letzten Landtagswahlen erst mal nur geschätzt wurden und es auch sonstige Merkwürdigkeiten gab.

Detlef Rogge / 29.07.2019

Die von der geschätzten Leserschaft zu unterschiedlichsten Artikeln, auch zu diesem, oft geteilte Einschätzung, die Nazis wären eine eher linke Bewegung gewesen, ist so abwegig nicht, m.E. aber kein Alleinstellungsmerkmal. Die NSDAP war im politischen Parteienspektrum der Weimarer Republik ein Novum. Sie zeigte sich als eine autoritär national-völkisch, radikal antimarxistisch und antisemitisch orientierte Massenintegrationspartei, die weit mehr linke, antikapitalistische Elemente in sich vereinigte als klassisch konservatives Gedankengut. Die nicht unerheblichen sozialrevolutionären Anteile in der NS-Programmatik sowie die kategorisch antibürgerliche und antireligiöse Grundhaltung zeigen erheblichen Abstand zum klassischen Konservativismus. Dazu noch ein erhellendes Zitat des allseits anerkannten “Parteienforschers” Prof. Jürgen W. Falter:  “Hitlers Partei lässt sich als eine Bewegung charakterisieren, die bis 1933 für viele Unterschiedlichstes bedeutetet zu haben scheint: Bollwerk gegen eine wohl tatsächlich als real empfundene kommunistische Gefahr für die Oberschicht, Sammelpartei des sozialen und wirtschaftlichen Protestes für die Mittelschicht, nationale Alternative zu den beiden sozialistischen Parteien für Teile der Arbeiterschaft, Aufbruchsbewegung in eine bessere Zukunft für die Jugend und Speerspitze für die völkisch-antisemitischen Gruppen, die zwar die Parteielite stellten, innerhalb der nationalsozialistischen Wählerschaft aber nur eine kleine Minderheit ausgemacht haben dürfte. Vor 1933 war die NSDAP sowohl eine Partei des Mittelstandsextremismus als auch der radikalisierten Unpolitischen aller Couleur und sozialen Herkunft, sowohl Heils- als auch Protestbewegung, somit die erste moderne Integrationspartei.”

Sabine Schönfelder / 29.07.2019

Herr@Kleinophorst, diese Hashtags, werden von ideologisch stimulierten Werbestrategen organisiert (mit sehr wahrscheinlich Steuergeldern aus dem ‘antirrächts-Topf’ eines Bundesministerium), um eine Schein-Solidarität für die Öffentlichkeit, ein Anfurzen des politischen Gegners im Netz zu propagieren. Es ist ein gesteuertes, abseits der Realität angesiedeltes, Unterfangen, das sowohl Trump und erst recht uns selbst nicht das leichteste Arschrunzeln abgewinnen kann. Isn’t it? Wer in Gottes Namen, außer bezahlten Internet -Söldnern und linken Ideologen, sollte sich mit gewalttätigen Schwachköpfen solidarisieren,  die wie eine nationalsozialistische SS Menschen zusammenschlagen, weil sie eine andere, von der eigenen abweichende Meinung vertreten, die nicht einmal die eigene ist, sondern ihnen selbst in den hohlen Schädel oktroyiert wurde? Keiner mit einem IQ über 75. LG

Friedrich Neureich / 29.07.2019

“Die AfD könnte stärkste Partei werden und es der seit 1990 im Freistaat regierenden CDU unmöglich machen, eine Regierungsmehrheit zu finden, die der eigenen Basis noch vermittelbar ist.” Mit dem gerade zu großer Form auflaufenden Höcke als Braunem Mann zur Einschüchterung der sogenannten demokratischen Parteien und der Sicherheitsbremse von 30 Sitzen für die AfD ist die Situation für Merkel & Co. perfekt: Die Rundfront von CDU, SPD, Grünen, Linken und vielleicht sogar noch FDP “zur Verhinderung eines Rechtsrucks” ist damit schon so gut wie gesichert. Dass eine Vier- oder Fünfparteienkoalition erfahrungsgemäß nichts auf die Reihe bekommen kann - geschenkt. Viel wichtiger ist für die Merkulatura, dass damit Sündenböcke zuhauf zur Verfügung stehen. Merkwürdig, dass bei SPD, FDP und Grünen niemand die Lehre aus Merkels ersten anderthalb Jahrzehnten zu ziehen vermag: Jeder, der sich dieser Frau als Mehrheitsbeschaffer andiente, war hernach politisch am Ende - die FDP flog sogar aus dem Bundestag.

Astrid Klüppel / 29.07.2019

Erstaunlich, daß mal vor vollendeten Tatsachen (vielleicht) ein Urteil gefällt wird . Warum merkt eigentlich niemand, daß dieses “Danach ein Gerichtsurteil fällen ” eigentlich auch verfassungsfeindlich sein müßte ??? Es ist doch so : Irgendwann wird entschieden, die Wahl ist ungültig. Das dauert so lange, daß dann ggf. schon die nächste Wahl fällig ist. Was ist mit den Gesetzen, die in dieser Zeit gar nicht hätten erlassen werden dürfen ?? Die müßten dann doch eigentlich für ungültig erklärt werden ! Was ist mit den Schäden, die den Steuerzahlern dadurch entsteht ?? Merkt ihr was ???

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