Es dauerte genau 22 Sekunden. Doch diese 22 Sekunden könnten von historischer Tragweite sein. In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der deutsche Bundesrat am 19. Dezember nämlich dem Gesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugestimmt. Im Videomitschnitt der Sitzung ist zu sehen, dass es keinerlei Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt gibt. Er ist einfach einer von vielen, nämlich TOP 31 mit dem bürokratisch anmutenden Titel „Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“. Der Sitzungsleiter weist lediglich daruf hin, dass der Gesundheitsausschuss empfiehlt, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen. Dann wird per einfachem Handzeichen abgstimmt und eine Mehrheit festgestellt. Und das war´s. Überraschend kommt das Ergebnis zwar nicht, doch die Vertreter der Bundesländer werden sich bis an ihr Lebensende fragen lassen müssen, ob ihnen wirklich nicht klar war, wofür sie da gerade votiert haben.
Schließlich hatte die Bundesregierung schon im Juli ihren Gesetzesentwurf vorgelegt (achgut berichtete) und der Bundestag am 6. November sein Placet dazu gegeben. Der Bundesrat hatte also mehr als genug Zeit, sich mit dem Gesetz zu befassen. Und in dessen Artikel 2 heißt es klipp und klar, dass durch dieses neue Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person,des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt werden.
Können die Vertreter der Bundesländer nicht lesen? Oder wissen sie überhaupt nicht, was in den IGV steht? Das wäre fatal und völlig unverantwortlich. In den überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften ist schließlich ausdrücklich festgelegt, dass der WHO-Generaldirektor künftig dazu befugt ist, eine „pandemische Notlage“ auszurufen, die es ihm erlaubt, den Mitgliedstaaten Empfehlungen zu geben – wie zum Beispiel die Überprüfung von Impfnachweisen, die Durchführung von Quarantänen und Einreisestopps. Durch die Annahme der IGV verpflichtet sich nun jeder Staat dazu, bei unklaren Gesundheitsreignissen die WHO zu informieren, die von der WHO koordinierten Maßnahmen zu unterstützen, eine nationale IGV-Behörde einzurichten, „Labordiagnostikkapazitäten“ bereitzuhalten sowie „Desinformation“ zu bekämpfen – sprich: kritische Stimmen zu unterdrücken.
Ist tatsächlich weder den Regierungsmitgliedern noch den Bundestagsabgeordneten noch den Ländervertretern bewusst, dass sie der WHO mit der Zustimmung zu den IGV verbindlich die Befugnis erteilt haben, über einen Ausnahmezustand in Deutschland entscheiden zu können? Lediglich die einzelnen Bundesländer könnten sich im Ernstfall dagegen wehren, weil sie respektive die zuständigen Länderministerien verantwortlich für die Umsetzung der Gesundheitspolitik auf Landesebene sind. Hier hätten also entsprechende Landesregierungen durchaus noch eine Chance, totalitäre Willkür abzuwehren. Sie müssten es allerdings wollen.
Sämtliche Dokumente zu diesem Gesetzgebungsvorgang sind öffentlich:

Beitragsbild: G.E. Ulrich, USGSHike395 (talk · contribs) - USGS, Public Domain, via Wikimedia Commons

Wenn wir bei der nächsten Runde RNA-Vergiftung keine Plazebos kriegen und die Fans von der Brühe sich bei der Vergiftung vorn anstellen, Politiker, Experten, und staatstreue Journalisten zuerst, statt Frauen und Kinder, wie früher bei der Titanic, dann ist doch alles im grünen Bereich. Dann ist bald keiner mehr da, zur Überwachung der Umsetzung der Euthanasie 2.0 durch die WHO.
Dies hier ist längst keine Demokratie mehr. Es geht immer mehr Richtung Diktatur der Kartellparteien. Und die Verantwortlichen Zustimmer werden wohl nie in diesem Unrechtsstaat belangt werden. Alles Gewissenlose Figuren. Da gibts nur ein Pfui!
Wie die Regierung tickt, sieht man an der Impfwerbung für Corona. Die wird vom Bund unterstützt.
Wir sind im Gegenteil dessen angekommen, was die Parteien versprochen haben.
Gleich nach dem Krieg wollte die CDU die Chemie- und Pharmaindustrie zerschlagen. Warum es dazu nicht kam, ist eine andere Geschichte.
Am Rhein sitzen alle Chemieriesen und als unter Kohl einmal ein großes Fischesterben auftrat, war der Schuldige ein Chemieunternehmen, das seine giftige Brühe einfach in den Rhein abgelassen hat. Die mediale Empörung war groß, und aus „Solidarität“ mit dem Umweltsünder, und um ihre Macht zu demonstrieren, leiteten alle ansässigen Unternehmen ihre randvollen Giftbecken in den Rhein.
Man sollte sich „Indien, die größte Apotheke der Welt – Arte“ anschauen, um eine Vorstellung zu bekommen, welches Ausmaß die giftigen Abfälle der Chemie- und Pharmaindustrien haben.
In diesen verkusteten Einheitsparteien mit ihren geistig vergreisten Führungen brauchen neue Ideen und Talente 100 Jahre, bis die sich durchgesetzt haben. Den Marsch durch SPD, Grüne, CDU nimmt allerdings kein vernünftiger Mensch auf sich. Und wenn das einer versuicht, wird der von den Frauen weggebissen.
Der demokratische Widerstand gegen ein begonnenes Vorhaben ist meistens erfolglos, auch wenn der Gesamtnutzen in keinem Verhältnis zu den Gesamtkosten steht.
Die meisten haben sich vom Imperium abgewendet und wählen ohne innere Beteiligung. Nach Lebensformen abseits des Staates zu suchen wie im alten Rom, gelingt hier aber nicht.
So vegetiert man lustlos dahin in der Hoffnung auf einen baldigen Tod.
Je mehr sich der Staat für alles zuständig wähnt, desto häufiger trifft man auf apathische, schlecht informierte, und desinteressierte Mehrheiten, die sachkundigen Minderheiten gegenüber stehen. Die Mehrheit mault, ist aber träge.
Die Grünen weckten die Befürchtung, bei einer Beteiligung an der Macht würden die der Chemie- und Pharmaindustrie den Garaus machen. Und jetzt liegen zusammen im Bett!
Grundrechte können durch Gesetze beschränkt werden, aber nicht soweit, dass deren wesentlicher Gehalt verloren geht (Wesentlichkeitsgarantie). Das wurde vom BVerfG in der Vergangenheit mehrfach so gesagt. Die entscheidende Frage lautet: Gilt das heute noch? Angesichts der massiven Veränderungen im Lande (und auch beim BVerfG) würde ich darauf nicht wetten. Corona Urteile und „Klima“ Urteile der letzten Jahre zeigen, wohin der Weg geht. Und dann noch die kürzlich erfolgte Teilneubesetzung. -- Da wird man es wohl schon so auslegen können, dass es völlig in Ordnung sei, dass per Automatismus Entscheidungen der (nicht vom Volk gewählten) WHO unsere Grundrechte aushöhlen können. Gefahr, Gesundheitsalarm! Lassen sie sich impfen! Der Staat zahlt. Mit den sicheren, wirkungsvollen Substanzen! Nebenwirkungen sind nur eingebildet. Todesfälle sind Fake-News. Und setzen sie die Maske auf, bleiben sie zu Hause und melden sie Menschen, die das nicht mitmachen, sonst wirkt die Impfung nicht….
Die Bundesländer und ihre Vertreter im Bundesrat sind Mittäter der Corona-Verbrechen. Die WHO ist quasi der Pate der Pharma-/Corona-Mafia, auch Pate der deutschen Corona-Familie. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften beschreiben das schändliche Geschäft der WHO. Wer das kritisiert, muss auch die Schandtaten der WHO in der Corona-Zeit kritisieren, an denen die Bundesländer beteiligt waren. Das macht in einer Mafia-Familie keiner. Also werden auch im Bundesrat WHO-Ehrenkodex und Omertà beachtet: absolute Loyalität und absolutes Schweigen.
>>Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit können in Deutschland künftig eingeschränkt werden.<< ## Hoha, der ist gut. In ZUUUKUNFTT, haha. Hahahahaha! Brief und Postgeheimnis, hahaha, ich kriege mich gar nicht mehr ein. Grundrechte, hahaha. Ha Ha! Ha. „KÖNNEN eingeschränkt werden“, hahahahahahaha! Alles kann, nichts muß. Und das ist absolut rechtssicher!
@ I. Grimm Richtig, diese Bibel ist es nicht. Versuchen Sie es mit der Thora, da kommen Sie der Sache ganz nah!