News-Redaktion / 26.04.2020 / 13:00 / 0 / Seite ausdrucken

Erste Forderungen nach Klarnamen-Weitergabe aus der Corona-App

Die sogenannte Corona-App gibt es noch gar nicht. Die Bürger hören aber bereits viele beruhigende Worte, dass ihre Daten dort anonymisiert bleiben werden, Doch nun gibt es schon erste Forderungen nach Weitergabe der gesammelten Daten, einschließlich der Klarnamen der Nutzer. In einem Brief an die Bundesregierung verlangt beispielsweise der Deutsche Landkreistag, dass eine App auch "die Kontaktdaten der betroffenen Personen sowie die örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten" an die Behörden übermitteln solle, meldet dernewsticker.de. Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" habe aus dem Brief an Kanzleramtsminister Helge Braun und Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) zitiert. Bislang solle die App nur den anonymen Nutzer der App über den Verdacht einer Infektion informieren.

"Bei der Rückverfolgung von Infektionsketten kommt es ganz entscheidend darauf an, dass das Gesundheitsamt weiß, wann und wo Kontakte mit Infizierten stattgefunden haben. Daher brauchen die Gesundheitsämter auch diese Informationen", habe der Präsident des Landkreistages, Reinhard Sager, der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" gesagt und verlangt, die Landkreise an der Entwicklung der App zu beteiligen.

Auch Städte wie München würden mit einer automatisierten Weiterleitung von Daten an die Behörden liebäugeln. Eine "automatisierte Meldung" ans Gesundheitsamt von Personen, die einen "infektionsrelevanten Kontakt" hatten, würde "viel kostbare Zeit sparen" und helfen, "Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen", wird eine städtische Gesundheitsreferentin zitiert. Die App solle also mit dem Gesundheitsamt verbunden sein und Klarnamen senden.

In Nordrhein-Westfalen werde sogar ein Zwang zur App erwogen. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des dortigen Städtetages, Andreas Meyer-Falcke, habe gesagt: "Wenn ich das freiwillig mache, okay, aber damit die App wirklich Sinn hat, müsste man die eigentlich verpflichtend machen. Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage, die müsste der Bund schaffen."

Kanzleramtsminister Helge Braun habe mit Verständnis auf den Wunsch der Kommunen aber mit einer Absage an die Weitergabe personalisierter Daten reagiert. "Es dürfen keine personalisierten Daten erhoben werden, und es erfolgt keine Nachverfolgung von Ausgangsbeschränkungen, Bewegungsprofilen oder Aufenthaltsorten", habe Braun der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gesagt. Das stehe "außer Frage".

Ob das allerdings auch noch „außer Frage“ steht, wenn sich die App erst einmal etabliert hat oder ob es dann ebenso läuft, wie mit der Maskenpflicht, drängt sich als Frage nahezu auf.

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