Im vergangenen Oktober, Monate vor den Sylter Sängerknaben, sorgten Männer bei einem Erntefest in Vorpommern für Aufsehen, als sie "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" zu Gigi D’Agostinos "L’amour toujours" sangen. In diesem Fall entschieden die Justizbehörden jetzt.
Ein Video des Vorfalls verbreitete sich in den sozialen Medien. Es war sozusagen die Ursünde, die zu -zig Nachahmern führte, der bekannteste Fall vor einiger Zeit in Kampen auf Sylt (mehr dazu auf Achgut hier und hier).
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellte die Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen vier Verdächtige nun ein, da keine strafbare Handlung nachgewiesen werden konnte. Laut der Staatsanwaltschaft fällt die Parole unter die Meinungsfreiheit, es sei denn, bestimmte Umstände, wie die Bereitschaft zu Übergriffen auf Ausländer lägen vor. Diese konnten hier nicht festgestellt werden. Ähnlich urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 in einem Urteil zu dem Schlagspruch „Ausländer raus“. Dies sei nur dann ein Angriff auf die Menschenwürde, wenn dies mit „weiteren Begleitumständen“ einherginge, etwa der Forderung von gewaltsamen Rückführungen von Ausländern.
Auch andere Staatsanwaltschaften in Deutschland kamen in ähnlichen Fällen zu ähnlichen Ergebnissen, darunter in Augsburg und Stade, wo keine Strafbarkeit nachgewiesen wurde. Eine Ausnahme bildet ein Fall in Fulda, wo Anklage wegen Volksverhetzung erhoben wurde, da die Parole in Anwesenheit vieler Menschen mit Migrationshintergrund gerufen wurde. Die Ermittlungen zu dem prominenten Fall auf Sylt dauern an.
Eingestellt wird vermutlich auch ein Verfahren gegen eine Gruppe osteuropäischer Frauen, die vor kurzem anhand eines TikTok-Videos die Parole mitsangen, ohne zu wissen, was dies bedeute, da sie kein oder kaum Deutsch verstanden.
(Quelle: Spiegel)
