Ein Deal pünktlich zur Amtsübernahme.
Rechtzeitig vor seiner Ernennung als neuer Chef des Bundeskanzleramts wurde das Verfahren gegen den Olaf-Scholz-Vertrauten Wolfgang Schmidt (SPD) eingestellt, meldet welt.de. Knapp zwei Wochen vor der Bundestagswahl hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück Mitte September bekanntlich ein Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Wolfgang Schmidt, eingeleitet. Der Vorwurf: Der SPD-Politiker hätte auf Twitter wesentliche Teile des Durchsuchungsbeschlusses im Finanzministerium veröffentlicht. Laut Paragraf 353d des Strafgesetzbuches sei es verboten, Dokumente aus Ermittlungsverfahren wie Durchsuchungsbeschlüsse öffentlich zu machen, bevor sie vor Gericht verhandelt würden, habe die Osnabrücker Staatsanwaltschaft das Verfahren begründet und es anschließend an die Berliner Justiz abgegeben, die ebenfalls einen Anfangsverdacht gesehen hätte.
Zwei Tage, bevor Schmidt am Mittwoch als Nachfolger von Helge Braun (CDU) neuer Chef des Bundeskanzleramts wurde, sei das Verfahren nun gegen eine Geldauflage von 5000 Euro vorläufig eingestellt worden. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet hätte, sei das Ermittlungsverfahren wegen einer „verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“ im Gegenzug eingestellt worden. Schmidt müsse deshalb keine Anklage mehr befürchten, das habe die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigt.