Unser Beitrag „Staatsschutz verfolgt Achse des Guten wegen SPD-Zitats“ hat ein umfangreiches Medienecho hervorgerufen. Der Vorwurf lautet: „Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen“ (Paragraph 86 a StGB). (Achgut berichtete hier, hier und hier). Mittlerweile haben auch andere Medien diesen kafkaesken Fall aufgegriffen.
BILD-Zeitung (02.04.2026)
Hans-Jörg Vehlewald, Chefreporter Politik bei der BILD-Zeitung, legte mit seiner Berichterstattung noch einmal nach: „Dieser Verfolgungsfuror macht fassungslos“
Die Verfolgungsjagd der Justiz ruft nun auch Ex-Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (74, FDP) auf den Plan: „Diese Melde- und Verfolgungspraxis bedroht langsam wirklich den Rechtsfrieden“, so Kubicki zu BILD. „Im ‚Achgut‘-Artikel ging es um den historischen Kontext der Formel und ihre Verwendung durch die Sozialdemokraten. Das kann schon per se nicht tatbestandsmäßig sein – das muss jeder Jurist wissen, der sich eine halbe Stunde ernsthaft damit beschäftigt. Dieser Verfolgungsfuror macht wirklich fassungslos. Da hilft langsam nur noch eine Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger.“
BILD-Zeitung (01.04.2026)
Hans-Jörg Vehlewald, Chefreporter Politik bei der BILD-Zeitung, hakte im Beitrag „Staatsschutz ermittelt gegen ‚Achgut‘-Autoren“ bei der ermittelnden Staatsanwalt Augsburg nach:
„BILD erfuhr auf Anfrage bei den Augsburger Ermittlern: Man habe ‚das Verfahren noch nicht erfasst‘. Daher würden ‚weitergehende Auskünfte im Moment nicht erteilt‘. Bedeutet: Keiner will verstanden haben oder begreifen, dass ‚Achgut‘ die Parole eingehend historisch unter die Lupe genommen hat. Und belegt, dass ‚Alles für Deutschland‘ eben KEINE ‚kennzeichnende Parole‘ von SA oder anderen Nazi-Truppen war, auch wenn sie das Motto – lange NACH SPD, Gewerkschaften und Kirchen – für sich nutzten. Die Analyse stellte damit auch in Zweifel, ob die mehrmalige Verurteilung des AfD-Politikers Björn Höcke rechtens war, der das Motto vielfach im Wahlkampf für sich nutzte.“
Tichys Einblick
Maximilian Tichy äußert sich im Beitrag „Staatsschutz außer Rand und Band wegen ‚Alles für Deutschland‘“ für Tichys Einblick:
„Der Ablauf folgt einem klaren Muster: Ein anonymer Nutzer meldet den Text bei HessenGegenHetze. Diese dem Innenministerium Hessens untergeordnete Stelle bewertet die Äußerung als strafbar. Der Fall wird an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet weitergereicht, eine Art Internetwache des Bundeskriminalamts. Von dort geht es an den Staatsschutz.
Ein digitalisiertes Denunziationssystem, das effizient arbeitet und keinerlei demokratische Kontrolle kennt. Besonders perfide: HessenGegenHetze ist eine staatliche Einrichtung, der durch das hessische Innenministerium der Status als ‚Trusted Flagger‘, also besonders vertrauenswürdiger Denunziant, verliehen wurde. Meldungen von HessenGegenHetze müssen damit mit besonderer Priorität geprüft werden. Wenn ein BKA-Mitarbeiter eine Meldung von HessenGegenHetze als nichtig einstuft, weiß er dabei: Das CDU-geführte hessische Innenministerium wünscht hier besonders intensive Zusammenarbeit.“
Junge Freiheit
Die Junge Freiheit schreibt in ihrem Beitrag „Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ‚Achse des Guten‘ – wegen SPD-Zitat“:
„Die Darstellung verfassungsfeindlicher Kennzeichen ist im deutschen Recht ausdrücklich nicht strafbar, wenn sie der „staatsbürgerlichen Aufklärung“ oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Wieso die deutsche Justiz den Fall dennoch verfolgt, ist unklar.“
Kontrafunk
Im Kontrafunk-Format „Das Abendjournal – live mit Silke Bunners“ vom 30. März wurde Achgut-Herausgeber Dirk Maxeiner zu dem Vorgang interviewt. Maxeiner äußerte im Gespräch unter anderem:
„Was wir da machen, ist journalistischer Geschichtsunterricht. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass man wegen sowas gegen uns ermittelt. Vor ein paar Jahren hätte ich noch gedacht, das ist Satire oder eine Kömodie. Aber heute kann man es offensichtlich nicht mehr wissen.
(…)
Das greift irgendwie um sich. Und das kommt natürlich auch durch diese ganzen Meldestellen zustande. Man hat ja eine ganze staatliche Struktur von Meldestellen geschaffen, bei denen dann jeder Denunziant sich sozusagen ausmären kann. In unserem Fall war das auch so (…) Man schafft eine Infrastruktur, die dann natürlich auch solche Denunziationen hervorbringt. Und offensichtlich fühlen sich die Behörden dann auch verpflichtet – oder sind es sogar – dem dann in entsprechender Form auch nachzugehen. Sowas gehört natürlich sofort in den Papierkorb. Aber in unserem Fall ist es den ganzen Behördenweg schon bis zur Staatsanwaltschaft Augsburg nach unten gewandert.“
NIUS
Felix Perrefort erläutert im Beitrag „Staatsschutz ermittelt gegen Journalisten: Weil sie über ‚Alles für Deutschland‘-Parole bei Sozialdemokraten berichteten“ für NIUS:
„Der Fall zeigt: Selbst historisch eingeordnete Zitate können eine Kette strafrechtlicher Prüfungen auslösen – von der Meldestelle über das BKA und LKA bis hin zur Staatsanwaltschaft. Zugleich verweist der zugrunde liegende Artikel auf die historische Mehrdeutigkeit der Parole, die im politischen Kontext der Weimarer Republik auch von Gegnern des Nationalsozialismus verwendet wurde.“
Apollo News
Boris Cherny beleuchtet den Fall in seinem Beitrag „Wegen Artikel über ‚Alles für Deutschland“: Hessen gegen Hetze und das BKA gehen gegen Achse des Guten vor‘“:
In einer diffusen Antwort auf die Anfrage von Apollo News hieß es knapp: „Das Verfahren ist derzeit noch nicht bei der Staatsanwaltschaft Augsburg erfasst. Weitergehende Auskünfte können daher im Moment nicht erteilt werden.“ Damit wird zwar die Existenz eines Verfahrens bestätigt, alles Weitere will man jedoch für sich behalten.
Proklamation König Ludwigs I. von Bayern
Ein Leser machte uns darauf aufmerksam, dass König Ludwig I. von Bayern eine Proklamation vom 6. März 1848 mit den Worten schloss: „Alles für Mein Volk! Alles für Teutschland!“ So überliefert es zum Beispiel das Haus der Bayerischen Geschichte, eine Behörde, die dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst unterstellt ist.
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Es ist wichtig, diejenigen zu belangen, die die Justiz zur Einschüchterung Oppositioneller misbrauchen.
Medestellen gegen sogenannte Hetze haben zwei Ziele:……
A) Unliebsame Meinungströger zu markieren, willige Staatsanwaltschaften auf sie anzusetzen. Dazu wird alles nach einem Furz durchsucht, damit die Ebene der Strafverfolgungsinstanz daraus eine öffentlichkeitswirksamen Donner konstruieren kann. Gekoppelt an gewünschte Verurteilungskraft…..
B) Um eigene Hetze und Hasssprech moralisch und juristisch gegen die unliebsamen Meinungsträger legitimieren zu können. Zum Beispiel durch die aufgetrommelte sogenannte Zivilgesellschaft, ein Konglomerat aus Hilfstruppen. Das fällt dann grundsätzlich immer gerne unter Bagatelle, sollte es zu Strafanzeige gegen Protagonisten der Zivilgesellschaft kommen….
In beiden Fällen sind die Mainstreammedien stets hilfreich zur Stelle oder gar treibende öffentlichkeitswirksame Kraft…..
Die Meldestellen sind nicht alleine im Einsatz gegen unwünschte Meinungungen, die sich vielleicht strafrechtlich relevante durch Wörter und Worte im Kontext eines Textes einer Rede unbedarft verfangen haben. Daraus wird dann der Strick gedreht. Diese methodische Vorgehensweise ist nicht neu, allerdings raffinierter und subtiler als das
Stasi-Original.
,,Wieso die Justiz den Fall verfolgt ist unklar„.
Ist überhaupt nicht unklar: Die Justiz gehorcht der Politik, denn die verfolgt in totalitärer Anwandlung ihre Kritiker, ganz einfach.
Jede dieser unzähligen Hitler-Dokus in den regierungsnahen ÖRR böte sonst Anlass für entsprechende Anklagen…
Es wäre logisch, die Verbote von Nazisymbolen und Nazisprüchen aufzuheben.
Für unsere Moslems sind sie bereits aufgehoben, warum für uns Deutsche nicht?
Hauptziel der Nazi-Ideologie war die Vernichtung der Juden. Moslems dürfen in
Deutschland öffentlich fordern: „Juden ins Gas“ oder „Tötet alle Juden“ usw.
Auch sagte die Linken-Politikerin Bianca Deubel im Dezember 2018 öffentlich:
„Alle AfDler gehören in die Gaskammer“ Gaskammer ist eine Nazi-Erfindung zum
Töten von Menschen.
Nachdem die Forderungen „AfDler töten“ und „Juden töten“ erlaubt sind und nicht
juristisch verfolgt werden, muß es auch erlaubt sein „Grüne töten“,„Moslems töten“
usw. zu fordern. Entweder sind alle diese Forderungen normal, oder alle sind schlecht.
Dagegen ist der Spruch „Alles für Deutschland“ harmlos. Damit ist das heutige Land
gemeint, und nicht ein Deutschland aus der Vergangenheit, für das man nichts
mehr tun kann.
Der Fall Ph. Jenninger lag nach meiner Erinnerung ähnlich, nur wurde das beanstandete Zitat damals sprachlich ( vor dem „Hohen Hause“) und nicht schriftlich geäußert.
H. Steinke
Es hat jetzt auch einen Mitarbeiter von Apollo News erwischt, der einen Artikel über einen BR-Rundfunkrat schrieb: Vgl. „Strafanzeige von BR-Rundfunkrat: Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Apollo News-Journalisten“ v. 01.04.2026. (Leider kein Aprilscherz).
Mal sehen, wann der Herr Hoecke die erste Zeile der ersten Strophe der Nationalhymne rezitiert, statt der verbotenen SPD-Parole… denn die ist offiziell (noch) nicht verboten. Auf die Wortklaueberei und Sinnverbiegungsorgie waere ich gespannt.. in einem Land, wo schon die Landesfarben als rechtsextrem gelten und nur Regenbogen und Sternenkreis ohne Hammer und Sichel erlaubt sind zu zeigen