Die BW-Justizministerin will Autohersteller verpflichten, bei Bedarf Schlüsselcodes oder Zweitschlüssel an Ermittler herauszugeben, damit die Autos verwanzt und die Insassen leichter abgehört werden können.
Die Strafverfolger stoßen zunehmend auf Schwierigkeiten, Gespräche potenzieller Straftäter in Autos abzuhören durch das Installieren von Wanzen, da moderne Diebstahlsicherungen dies erschweren, berichtet Legal Tribune Online. Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) will eine Änderung der Strafprozessordnung anregen, dass Autohersteller verpflichtet, bei Bedarf Schlüsselcodes oder Zweitschlüssel an die Ermittler herauszugeben.
Die Herausgabe von Schlüsselcodes soll es ermöglichen, die Diebstahlsicherungen legal zu überwinden. "Die aktuellen Standards der Hersteller bei der technischen Diebstahlprävention stellen für das zwingend erforderliche Öffnen der Fahrzeuge durch die Ermittlungsbehörden vermehrt eine unüberwindbare Hürde dar. Dabei ist etwa ein Drittel aller Fahrzeuge, Tendenz steigend, mit Alarm- oder Warnfunktionen ausgestattet. Die Mitwirkung der Hersteller bei der Überwindung von Diebstahlalarmanlagen oder anderweitiger Warnfunktionen durch Herausgabe der Schließcodes bzw. von Zweitschlüsseln ist daher unabdingbar", heißt es in der Vorlage von Gentges.
Die Autohersteller verweigern die Herausgabe dieser Daten aus Gründen der Vertraulichkeit. Aktuell fehlt eine gesetzliche Grundlage, die Autohersteller zur Kooperation verpflichtet, anders als bei Telekommunikationsanbietern. Sollte der Vorschlag auf der nächsten Justizministerkonferenz Zustimmung finden, müsste der Bundesjustizminister einen Regelungsvorschlag erarbeiten.
