„Erklärung 2018“ siegt endgültig über Facebook

Nach Rückfrage bei der Registratur des Oberlandesgerichts Bamberg hat Facebook Ireland Ltd. gegen das Urteil des LG Bamberg, zugestellt am 07.09.2020, keine Berufung eingelegt. Damit ist auch das Hauptsacheverfahren, mit dem Facebook verboten wurde, die auf der Petitionsseite des Bundestages veröffentliche „Erklärung 2018“ als Hassrede zu löschen, rechtskräftig gewonnen. Diese Löschung war bekanntlich vor etwa zwei Jahren der Anlass, „Meinungsfreiheit im Netz“ zu gründen.

Vor zwei Jahren wurde dieser Fonds gegründet, um gegen Facebook zu klagen, weil das Unternehmen die auf der Petitonsseite des Deutschen Bundestages nach wie vor veröffentlichte „Erklärung 2018“ als Hassrede gelöscht und den Nutzer gesperrt hatte. Facebook löschte, so die FAZ, „mit politischer Schlagseite.“ Wir haben nicht nur im Eilverfahren gewonnen, jetzt ist auch die Hauptsacheklage entschieden und rechtskräftig (Landgericht Bamberg 23 O 68/19). Wir haben gewonnen! Danke für Ihre Hilfe!

Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Meinungsfreiheit immer wieder als schlechthin konstituierend für unsere freiheitlich-demokratische Ordnung. In Deutschland steht dieses Grundrecht von vielen Seiten massiv unter Beschuss.

„Das Anti-Hass-Gesetz der Bundesregierung könnte verfassungswidrig sein“, schreibt die Neue Zürcher Zeitung. „11,4 Millionen Videos – Was YouTube so alles wegfiltert“, schreibt die FAZ. Sogenannte Faktenchecker diffamieren Meinungen als falsch. Die Bundesjustiziminsterin will verfassungswidrige Gesetze durchpeitschen, die sich Bundespräsident Steinmeier bislang zu unterschreiben weigert. In den sozialen Medien ereignen sich täglich massenhafte, rechtswidrige Löschungen, Sperrungen und die Deaktivierungen von Profilen, obwohl die Inhalte von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. Jeder hat davon gehört. Und darum bitten wir Sie heute um ihre finanzielle Unterstützung für den Fonds „Meinungsfreiheit im Netz“.

„Meinungsfreiheit im Netz“ klagt vor Gericht gegen rechts- und verfassungswidrige Eingriffe. Und wir sind dabei ziemlich erfolgreich. Die Initiative lebt von Ihren Spenden. Und Ihre Unterstützung führt direkt zu greifbaren Ergebnissen.

Wie weit die „digitale Massenvernichtung freier Rede“ geht, rutschte YouTube in einem Schriftsatz an das Landgericht Stuttgart raus. Ein Nutzer wollte ein Video mit einem Kommentar von Henryk M. Broder hochladen. Dies wurde von YouTube blockiert, „nachdem die Inhalte des Videos von anderen Nutzern als ‚Hassrede‘ beanstandet worden waren“.

Ein unglaubliches Geständnis. Dies bedeutet nämlich nichts anderes, als dass Google/YouTube die Denunziation politischer Gegner – nicht etwa die gebotene eigene Prüfung – genügen lässt, um völlig legale Inhalte als „Hassrede“ zu löschen. Wenn der Betroffene dann nicht genügend Geld hat, um sich gegen die Übermacht der IT-Riesen zu wehren, wird die Meinungsfreiheit Opfer von Denunziation und Willkür.

Wir zeigen den Faktencheckern ihre Grenzen auf. Denn, so drückt es Prof. Dr. Alexander Peukert von der Goethe Universität in Frankfurt a.M. aus:

„Nicht zuletzt steht die fundamentale Frage im Raum, wer in einer offenen Gesellschaft legitimerweise über wahre/richtige und falsche Meldungen entscheiden soll.“ 

Bis Mai glaubten Faktenchecker wie Correctiv, diese Aufgabe fiele ihnen zu, sie seien die auserkorenen Richter über wahr oder unwahr, richtig oder falsch. Dieser Tweet mit verfrühtem Triumphgeheuel von Correctiv-Faktenchecker-Chef Schraven fügte sich nahtlos in andere Meisterleistungen des obersten Wahrheitsfinders ein. Im Mai 2020 verbot das OLG Karlsruhe in einem von „Meinungsfreiheit im Netz“ betriebenen richtungsweisenden Präzendenzfall einen „Faktencheck“. Correctiv hatte nicht etwa eine Tatsache, einen Fakt, sondern eine Meinung als „falsch“ bewertet und zensiert. Soviel zum dortigen Verständnis von Meinungsfreiheit. Das Brandmarken eines Berichts als „falsch“ hat für die Reichweite enorme Auswirkungen. Facebook setzt die Verbreitung eines so markierten Artikels innerhalb des Newsfeeds drastisch zurück, bei Wiederholungen droht sogar eine Profilsperre. 

Wir haben auch gegen Correctiv rechtskräftig gewonnen. Aber wir müssen, auch für „Die Achse des Guten“, Hassobjekt und Zielscheibe Nummer 1 für die selbstherrlichen Wahrheitsfinder, weiter klagen. Correctiv-Chef Schraven (hier vor der Niederlage in Karlsruhe) kann es wohl nicht verwinden, wenn „Die Achse“ ihm die Meinung geigt:

„Sein Geschäftsmodell, so würde es Claudia Roth sagen, ist die Denunziation im Dienste der Integration. So entsteht ‚tatsächliche Meinungsfreiheit‘. Wo und wann hat es etwas Ähnliches schon mal gegeben? Und wie hieß die segensreiche Organisation, die sich um die Freihaltung des Schrifttums von ungeeigneten und unzuverlässigen Elementen, also Gerüchten und falschen Informationen, sorgte? Richtig! Reichschriftumskammer!“ (Henryk M. Broder)

Ein Nutzer zitierte eine Schlagzeile der Bild-Zeitung („Wer klaut, darf bleiben“), „Hassrede“, Löschung und 30 Tage Sperre durch Facebook. Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Köln aufgehoben und unserer Klage stattgegeben. Das Urteil enthält eine für jeden Nutzer wichtige Passage. Denn die Sperre von 30 Tagen wäre auch dann unzulässig, wenn Facebook nicht beweist, dass der Nutzer vorher für kürzere Zeiträume in den read-ony-Modus versetzt worden ist. Also nicht gleich 30 Tage, sondern pro Verstoß, sondern eine langsame Steigerung (erst ein Tag, denn drei, dann sieben usw.). Noch ein wichtiger Sieg für die Nutzer also.

Insbesondere bei Facebook verschwinden plötzlich Freunde und Abonnenten. Wir sind davon überzeugt, dass hier mit Vorsatz manipuliert wird, um unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen, mindestens aber deren Reichweite zu drosseln. Wie konnte man in der FAZ lesen: „Facebook löscht mit politischer Schlagseite“). Umso wichtiger, dass uns auch, was das Löschen von Freunden oder Abonnenten angeht, vor einem Berliner Gericht ein Erfolg gelang, der dies untersagt.

Wir haben außerdem den Staatsminister im Auswärtigen Amt, Niels Annen (SPD), und das Außenministerium erfolgreich abgemahnt, als sie einen Journalisten der „Jerusalem Post“ auf Twitter sperrten.

BildSüddeutscheJerusalem Post, FAZ (Print), Meedia u.a. berichteten.

Die Berliner Senatorin Ramona Pop (Bündnis 90/Die Grünen) musste aus demselben Grund eine Unterlassungserklärung abgeben, der WDR die Sperre einer Gebührenzahlerin auf Facebook aufheben.

Eine Übersicht über unsere weiteren Fälle finden Sie hier.

„Der deutsche Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat sich unter anderem auf Fälle spezialisiert, bei denen Meinungsäußerungen im Internet willkürlich und zu unrecht gelöscht oder gesperrt wurden. Die Fälle sind durchaus interessant, weil an den Beispielen klar wird, dass entweder kontextlos auf Grund von Schlagwortlisten gelöscht wurde oder die Zensoren der Materie, die sie prüften, intellektuell nicht gewachsen waren,“ schreibt Ralf Schuler, Leiter der Parlamentsredaktion von BILD, im Vorwort zu „Zensiert“ von Paul Coleman (Leiter der Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom in Wien).

Wussten Sie, dass wir die Konten von SPD und CDU gepfändet haben, weil Facebook nicht rechtzeitig zahlte? Oder die Konten des „Beitragsservice“ (GEZ), der die Rundfunkgebühr eintreibt, weil der NDR vergaß, rechtzeitig für einen gerichtlich verbotenen unzulässigen Faktencheck der „tagesschau“ zu zahlen?

Auch wenn sich unsere Erfolgsbilanz wirklich positiv liest und die Erfolge richtungsweisend sind: Auf der Gegenseite stehen internationale Großkanzleien mit tausenden von Anwälten und den unbegrenzten finanziellen und personellen Möglichkeiten der IT-Riesen Google (YouTube), Facebook (Instagram) usw. Wenn wir gegenhalten wollen, brauchen wir finanzielle Unterstützung.

Denn manchmal wird man mit gerichtlichen Entscheidungen konfrontiert, die einen schlicht fassungslos und den Gang durch die Instanzen erforderlich machen. So der Beschluss einer Einzelrichterin am Landgericht Flensburg aus September 2020. Danach sei es, so wörtlich: „Hassrede“, wenn man die „Migrationspolitik der Bundesrepublik in negatives Licht rückt“ oder „…die Kanzlerin Angela Merkel, aber auch die deutschen Politiker an sich verspottet.“ Wäre das richtig, müsste ab morgen die „Heute Show“ verboten werden, Dieter Hildebrandt wäre nie zu Ruhm gelangt, Henning Venske, Gerhard Polt, Matthias Richling, Dieter Nuhr, alles Hassredner, deren Berufsausübung ein Ende fände, wenn diese groteske Entscheidung Bestand hätte. Wir haben Rechtsmittel eingelegt, der Fall liegt dem Oberlandesgericht Schleswig vor.

Wenn wir uns nicht weiter gemeinsam wehren, entwickeln sich die sogenannten „Gemeinschaftsstandards“ zu einer Art supranationalem Recht, das über unserem Art. 5 des Grundgesetzes (der Meinungs- und Pressefreiheit) rangiert. Geschaffen von der IT-Aristokratie im Silicon Valley, den weltweit zuständigen Wächtern über „Hate Speech“. Personen, die sich für offenbar moralisch so überlegen halten, dass sie sich ohne jede demokratische Legitimation anmaßen, die Wächter über die Kommunikationsgewohnheiten von 7 Milliarden Menschen zu sein.

Es sei denn, wir wehren uns gemeinsam. Darum bitten wir Sie heute um ihre finanzielle Unterstützung für den Fonds. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung, ohne die diese Erfolge nicht möglich gewesen wäre!

Foto: Steinhöfel

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beat schaller / 13.10.2020

@Hans Reinhardt Bin voll Ihrer Meinung. Es ist der Lokus der möchtegern Selbstdarsteller. Meiden und aushungern! Danke Herr Steinhöfel, Spende ist in Auftrag gegeben. b.schaller

F. Auerbacher / 13.10.2020

Gratuliere Herr Steinhöfel, es sieht so aus als würden Sie zum Jürgen Resch der Facebook-Hilfe. Da muss doch Kohle zu holen sein! Viel Erfolg! Und das meine ich gar nicht ironisch. manchmal muss man den Teufel mit Beelzebub austreiben.

Wolf Kull / 13.10.2020

Zitat:“ Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Meinungsfreiheit immer wieder als schlechthin konstituierend für unsere freiheitlich-demokratische Ordnung.“ Das Bundesverfassungsgericht nennt diese Ordnung immer freiheitliche demokratische Ordnung (oder auch Grundordnung). Das ist keine bloße sprachliche Feinheit. Das ist ein erheblicher inhaltlicher Unterschied, weil so das Epithetum freitheitlich auf die gesamte Ordnung bezogen wird und das ist gerade auch bezogen auf den hier zur Rede stehenden Fall von fundamentaler Bedeutung.

Rasio Brelugi / 13.10.2020

Wie ist das eigentlich, wenn einem, von Facebook oder sonst wem, fälschlich “Hassrede” unterstellt wird? Kann man die dann auf Entschädigung z.B. wegen seelischer Grausamkeit oder übler Nachrede verklagen? Kann man solch einen Post, der mit aller Wahrscheinlichkeit fälschlich gelöscht wird, den sozialen Medien auch so unterjubeln, dass man die in den USA auf Schadensersatz / Entschädigung verklagen kann, wo es sich richtig lohnt? Ich vermute, der Trump wartet schon sehnsüchtig darauf, dass es einen solchen Prozess gegen die (meinungsmachenden) Betreiber der sozialen Medien gibt.

Lisa Werle / 13.10.2020

Danke, Joachim Steinhöfel, danke achgut - die Spende ist überwiesen.

Rasio Brelugi / 13.10.2020

Die Prawda (ich meine jetzt die echte und nicht unsere Alpen-Prawda) hatte mal (wahrscheinlich in Absprache Chrustchow) ein Foto von ihm bei einem Besuch in einem Schweinezucht-Betrieb, wo allein Chrustchow inmitten von Schweinen zu sehen ist, mit der Bildunterschrift versehen: “Chrustchow, 2. von links, bei einem Besuch ...”. Mit diesem zugelassenen Spott über sich, wollte er deutlich machen, dass der Stalinismus nun vorbei sei. ... Und jetzt kommt also eine deutsche Richterin und meint, das Verspotten von Politikern sei “Hassrede”. Sieh mal einer an! Ich als Rechtsunkundiger kann daraus nur folgern, dass es in Deutschland extrem schwer sein muss, sich von inkompetenten Richtern zu trennen. Damit bin ich beim Thema: Das Kämpfen um jeden einzelnen gelöschten Post ist ein Fass ohne Boden und tut den Betreibern der sozialen Medien kein bisschen weh (ich teile hier die Ansicht des Foristen Walter Mumpa, 2. Kommentar von unten). Diese Richterin müsste eine Anzeige wegen Rechtsbeugung erhalten; DAS wäre ein Warnschuss für diese rot-grün regierungs-geschmeidige, meinungseinschränkende (wenn’s gegen den Zeitgeist geht!) Richterschaft. Damit wüssten solche Richter, dass es einen Fond gibt, der sich solch eine Anzeige (im Gegesatz zu einem Privatmenschen) leisten kann. Auch das Chebli hat sich schon lange eine Anzeige verdient, wo sie unentwegt Andersdenkende anzeigt und fälschlich einer Straftat bezichtigt. Langer Rede kurzer Sinn: Statt um jeden einzelnen gelöschten Post zu kämpfen, kann man den Hebel auch wirkungsvoller ansetzen.

Frances Johnson / 13.10.2020

Spende gebont. Danke für Ihren Einsatz.

Elko Prueller / 13.10.2020

Facebook et alii löschen keineswegs so tendenziös, um Kollisionen mit der Macht zu vermeiden oder sich der Macht als Unterstützer anzudienen. Was leider übersehen wird ist, dass diese Läden von exakt von der bescheuerten Woke Cancel, Gender und BLM Generation dominiert und gelenkt werden und nichts anderes als der lange Arm der Moralistengeneration im Internet ist, die u.a. denkt, man könnte etwas ändern, wenn man es anders nennt. Und dieser lange Arm ist inzwischen kaum weniger (wirk-)mächtig als der publizistische und je mächtiger er wird desto bedenkenloser wird er zensieren. Finger weg also von diesen Propagandasystemen heisst es für alle, die für ihr Anliegen Öffentlichkeit suchen, wenn es Kritik am moralistischen Idiotenzirkus enthält. Kann nicht klappen.

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