Aus den bisherigen Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen den Täter von Halle hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dieser Kontakte zu regionalen und überregionalen rechtsextremen Kreisen oder Kontakte zu internationalen rechtsextremen Personen oder Kreisen unterhielt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16163) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15332). Die bisherigen Ermittlungen hätten auch keine Hinweise auf ein mögliches Telefonat des Täters während der Tat erbracht. Der Beschuldigte B. habe nach den bisherigen Ermittlungen lediglich finanzielle und sonstige materielle Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung durch seine Eltern erhalten.
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