Carlos A. Gebauer, Gastautor / 10.02.2020 / 12:00 / Foto: achgut.com / 79 / Seite ausdrucken

Entweder erlaubt oder verboten. Und nichts dazwischen

Es gibt nach unserer Rechtsordnung nur eine Institution, die verbindlich entscheidet, ob eine Partei verfassungswidrig ist oder nicht. Und das ist das Bundesverfassungsgericht.

Der Bundestag hat es jederzeit in der Hand, ein Verfahren zur Klärung der Verfassungswidrigkeit der AfD oder auch der Linken einzuleiten. Bundestagsabgeordnete, die einer Partei Demokratiezerstörung vorwerfen, zugleich aber nicht eine Bestätigung ihrer Darstellung durch das Bundesverfassungsgericht zu erwirken versuchen, verhalten sich widersprüchlich.

Eine Partei ist also entweder erlaubt oder verboten. Tertium non datur. So lange sie nicht verboten ist, hat sie mit und von anderen Parteien gleich behandelt zu werden. Wer sie ungleich behandelt, ohne ein Verbot von dem verfassungsrechtlich zuständigen Organ erwirkt zu haben, der handelt nicht in den Grenzen unseres Grundgesetzes.

Ich erwarte von jedem Politiker, der einer anderen Partei definitiv und aus voller innerer Überzeugung Demokratiezerstörungsabsichten zuschreibt, daß er im Sinne einer verfassungsgerichtlichen Klärung aktiv wird. Das Argument, eine Klärung werde scheitern, verfängt nicht. Denn wenn man schon weiß, daß die Fakten für ein Verbot nicht hinreichen, dann darf man sich auch nicht so verhalten als wenn sie es täten.

Alle Akteure sind dringend daran zu erinnern, daß wir uns mit diesem Staat nicht in einem luftleeren Raum bewegen, sondern innerhalb rechtlicher Regeln. Wer diese verfassungsrechtlichen Grundlagen übergeht, der legt die Axt an unser staatliches Gemeinwesen und damit an genau die Institutionen, die geschaffen wurden, um aus den fatalen Erfahrungen der Vergangenheit ein für alle Mal Lehren für eine bessere Zukunft zu ziehen.

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Detlef Fiedler / 10.02.2020

Werter Herr Gebauer, dass hier irgendjemand - um beim Beispiel der AfD zu bleiben - im Sinne einer verfassungsgerichtlichen Klärung aktiv wird, halte ich für ausgeschlossen. Gesetzt dem Fall eine Entscheidung würde herbeigeführt und das Gericht würde bestätigen, dass die AfD auf dem Boden des Grundgesetzes steht und nicht verfassungsfeindlich ist, dann würde eine solche Entscheidung die gesamte Strategie der Etablierten schlagartig zum Einsturz bringen. So aber kann man die AfD weiter mit Dreck bewerfen ohne Ende, denn einfach nur behaupten kann man viel, jederzeit und alles. Und ob sich da jemand an die Linke ran traut, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Schliesslich wird eine Vielzahl von Unterorganisationen der Linken bereits vom Verfassungsschutz beobachtet und in dessen Berichten explizit als verfassungsfeindlich eingestuft. Hier wäre der gleiche Effekt zu beobachten, die permanent verbreitete Mär von der angeblich in der Welt der Demokratie angekommenen Kommunisten würde sich einfach nur in CO² auflösen.

Marcel Seiler / 10.02.2020

“Entweder erlaubt oder verboten.” Ein frommer Wunsch. Schon seit einigen Jahren werden Repräsentanten der AfD wie Untermenschen behandelt. Bernd Lucke, dem ersten Vorsitzenden, wurde sofort Nazi-Nähe nur wegen seiner Kritik am Euro unterstellt. Es steigerte sich im Laufe der Zeit so sehr, dass jetzt gegen AfD-Politiker und -Anhänger Gewalt geduldet und gebilligt, ja, ich glaube das kann man inzwischen sagen: stillschweigend gefördert wird. – Nichts hat mich so von unserem Gemeinwesen entfremdet wie dies.

Johannes Hammann / 10.02.2020

Soweit so richtig Herr Gebauer. Dann aber bitte eine Klärung des Sachverhalts mit pensionierten Verfassungsrichtern bitte.

Thomas Weidner / 10.02.2020

Grundgesetz - Bundesverfassungsgericht (zuerst hatte ich “Bundesvergasungsgericht” getippt - Freudscher Vertipper bei dieser Inflation der Nazi-Beschimpfungen, bei welchen die Dimension der Ehrabschneidung und Diffamierung der so Bezeichneten völlig untergeht: Wer Merkel kritisiert - ist ein industriell-mordender Psychopath?!)? Da fallen mir zwei Sprüche ein: “Legal-illegal-sch…egal”. Und: “Ist der Ruf erst ruiniert…”.

Rainer Niersberger / 10.02.2020

D’akkord. Insbesondere finde ich es gut, dass der Autor die Antwort implizit gleich mitgeliefert hat und die Schlussfolgerung daraus, die man nun personalisieren koennte/sollte, auch wenn es vor allem die “Oberdemokratin” Frau Merkel selbst trifft. Aber auch die DDR war ja eine “Demokratie”.

Robert Krischik / 10.02.2020

Ja so sehe ich es auch. Aber die etablierten Parteien scheinen ein Problem mit der Demokratie zu haben, sobald es mal ein wenig eng wird. Statt mit demokratischen Mitteln und guter Politik die AfD in die Schranken zu verweisen, wird ein Demokratienotstand zelebriert und vielleicht auch bald ausgesprochen. Ich mache mir langsam Sorgen, wo das hinführen mag.

Dr. Karl Walter / 10.02.2020

Stimmt! So einfach ist das. Aber worüber soll man sich dann denn noch aufregen? Fakten, Logik, Argumente - viel zu schwierig und anstrengend.

Rolf Mainz / 10.02.2020

Tja, in einem Staat, in dem geltendes Recht anerkannt wird, wäre die Sachlage tatsächlich klar. Aber spätestens seit dem Jahr 2015 steht objektiv fest, dass die deutsche Regierung massiv und wiederholt gegen geltendes Recht verstösst. Es geht Merkel & Co. gar nicht um ein Verbot der AfD - zu gut weiss man (frau), dass dies aussichtslos ist. Es geht allein darum, den einzigen politischen Gegner durch Vorwürfe zu diskreditieren - und es funktioniert leider sogar. Deutsche Wähler/innen lassen sich halt schnell bange machen - und merken nicht, dass sie vielmehr jene fürchten müssten, welche derart gegen die AfD austeilen.

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