Frau Merkel hat schon ganze Arbeit geleistet. Viel gibt es nicht mehr an das die Axt angelegt werden könnte.
@R. Ahrens Dann hätte ein Verbotsverfahren möglicherweise Erfolg, weil diese Anstalten fast Verfassungsrang haben.
@ Peer Munk Genau meine Meinung!
Völlig richtig, Herr Gebauer, und – eigentlich – bestechend klar. ABER: Was verfassungskonform ist und was nicht, entscheidet Merkel und deshalb würden die obersten Verfassungsrichter stets im Sinne der Großen Vorsitzenden entscheiden. Leider ist mein Vertrauen in die deutsche Justiz auf NULL abgerutscht.
Wer Gesetze macht, beansprucht diese jederzeit zu suspendieren. Es ist eine Frage der Vernunft und dem Vertrauen in Traditionen, sich an Regeln zu halten. Wo soll das in Deutschland gewachsen sein?
BESTEN DANK!! Genau so ist es. Alles Andere ist Hexenjagd.
Ein Artikel, der die Sachlage klarstellt. Tatsächlich gab es zwei “erfolgreiche” Verbotsverfahren in den 50ern (SRP und KPD). Später vermied man dies mit der DKP und führte den Radikalenerlass ein. Bei der NPD ging dies einmal wegen des Verfassungsschutzes schief und zuletzt war diese Partei zu unbedeutend. Ob die in dem Medien vorgebrachten Argumente (z.B. Dresdner Rede von Höcke)für ein verbot ausreichen, muß sich dann zeigen.
So wie die ÖR Medienlandschaft weiß,das sie im Falle eines Eintretens der AFD in die politische Mitverantwortung kräftig zurückgestutzt würde,ist auch den Altparteien klar das die Zeit der in 16 Jahren gewachsenen Seilschaften ihrem Ende zuginge. Das ist der Grund für die mediale Verteufelung der AFD und Ihrer Wähler. Salopp ausgedrückt die Journaille schreibt um’s überleben.
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