Carlos A. Gebauer, Gastautor / 10.02.2020 / 12:00 / Foto: achgut.com / 79 / Seite ausdrucken

Entweder erlaubt oder verboten. Und nichts dazwischen

Es gibt nach unserer Rechtsordnung nur eine Institution, die verbindlich entscheidet, ob eine Partei verfassungswidrig ist oder nicht. Und das ist das Bundesverfassungsgericht.

Der Bundestag hat es jederzeit in der Hand, ein Verfahren zur Klärung der Verfassungswidrigkeit der AfD oder auch der Linken einzuleiten. Bundestagsabgeordnete, die einer Partei Demokratiezerstörung vorwerfen, zugleich aber nicht eine Bestätigung ihrer Darstellung durch das Bundesverfassungsgericht zu erwirken versuchen, verhalten sich widersprüchlich.

Eine Partei ist also entweder erlaubt oder verboten. Tertium non datur. So lange sie nicht verboten ist, hat sie mit und von anderen Parteien gleich behandelt zu werden. Wer sie ungleich behandelt, ohne ein Verbot von dem verfassungsrechtlich zuständigen Organ erwirkt zu haben, der handelt nicht in den Grenzen unseres Grundgesetzes.

Ich erwarte von jedem Politiker, der einer anderen Partei definitiv und aus voller innerer Überzeugung Demokratiezerstörungsabsichten zuschreibt, daß er im Sinne einer verfassungsgerichtlichen Klärung aktiv wird. Das Argument, eine Klärung werde scheitern, verfängt nicht. Denn wenn man schon weiß, daß die Fakten für ein Verbot nicht hinreichen, dann darf man sich auch nicht so verhalten als wenn sie es täten.

Alle Akteure sind dringend daran zu erinnern, daß wir uns mit diesem Staat nicht in einem luftleeren Raum bewegen, sondern innerhalb rechtlicher Regeln. Wer diese verfassungsrechtlichen Grundlagen übergeht, der legt die Axt an unser staatliches Gemeinwesen und damit an genau die Institutionen, die geschaffen wurden, um aus den fatalen Erfahrungen der Vergangenheit ein für alle Mal Lehren für eine bessere Zukunft zu ziehen.

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Martin Stumpp / 10.02.2020

Frau Merkel hat schon ganze Arbeit geleistet. Viel gibt es nicht mehr an das die Axt angelegt werden könnte.

Rudi Knoth / 10.02.2020

@R. Ahrens Dann hätte ein Verbotsverfahren möglicherweise Erfolg, weil diese Anstalten fast Verfassungsrang haben.

Paul Mittelsdorf / 10.02.2020

@ Peer Munk Genau meine Meinung!

Ilona Grimm / 10.02.2020

Völlig richtig, Herr Gebauer, und – eigentlich – bestechend klar. ABER: Was verfassungskonform ist und was nicht, entscheidet Merkel und deshalb würden die obersten Verfassungsrichter stets im Sinne der Großen Vorsitzenden entscheiden. Leider ist mein Vertrauen in die deutsche Justiz auf NULL abgerutscht.

Peter Holschke / 10.02.2020

Wer Gesetze macht, beansprucht diese jederzeit zu suspendieren. Es ist eine Frage der Vernunft und dem Vertrauen in Traditionen, sich an Regeln zu halten. Wo soll das in Deutschland gewachsen sein?

Ulla Schneider / 10.02.2020

BESTEN DANK!! Genau so ist es. Alles Andere ist Hexenjagd.

Rudi Knoth / 10.02.2020

Ein Artikel, der die Sachlage klarstellt. Tatsächlich gab es zwei “erfolgreiche” Verbotsverfahren in den 50ern (SRP und KPD). Später vermied man dies mit der DKP und führte den Radikalenerlass ein. Bei der NPD ging dies einmal wegen des Verfassungsschutzes schief und zuletzt war diese Partei zu unbedeutend. Ob die in dem Medien vorgebrachten Argumente (z.B. Dresdner Rede von Höcke)für ein verbot ausreichen, muß sich dann zeigen.

R. Ahrens / 10.02.2020

So wie die ÖR Medienlandschaft weiß,das sie im Falle eines Eintretens der AFD in die politische Mitverantwortung kräftig zurückgestutzt würde,ist auch den Altparteien klar das die Zeit der in 16 Jahren gewachsenen Seilschaften ihrem Ende zuginge. Das ist der Grund für die mediale Verteufelung der AFD und Ihrer Wähler. Salopp ausgedrückt die Journaille schreibt um’s überleben.

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