Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat entschieden, dass ein nach den Dublin-Regeln abgeschobener Syrer falsch behandelt wurde.
Im September 2018 wurde Haitham T., ein Syrer, an der österreichisch-deutschen Grenze von der Polizei gestoppt, berichtete Welt. Er wollte mit einem gefälschten, in Griechenland gekauften bulgarischen Pass nach Deutschland einreisen und hier Antrag auf Asyl stellen. Er wurde jedoch nach wenigen Stunden ohne Asylverfahren per Flugzeug nach Griechenland zurückgeschickt, da er dort erstmals EU-Boden betreten hatte und nach den Dublin-Regeln Griechenland für seinen Asylantrag zuständig war. Der Mann war in Griechenland eine Weile inhaftiert und erhielt schließlich dort Flüchtlingsstatus und reiste damit legal nach Deutschland ein, wo sein Bruder lebt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass sein Rücktransport eine Verletzung der Menschenrechte darstellte, da er im EU-Land Griechenland angeblich keinen fairen Prozess erwarten konnte. Haitham T. soll zudem eine Entschädigung von 8000 Euro von Deutschland und von 6500 Euro von Griechenland erhalten.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Debatte zur Asylpolitik, weil es Zurückweisungen an der Grenze und Abschiebungen erschwert. Es ist nicht das erste Mal, dass der EGMR zugunsten von abgelehnten Asylbewerbern entscheidet.
