Einige Menschen haben sich in den Jahren 2015 und 2016 dazu verpflichtet, die Lebenshaltungskosten von Flüchtlingen zu übernehmen. Dadurch wurde damals Tausenden Syrern geholfen, legal nach Deutschland einzureisen. Viele der sogenannten „Flüchtlingsbürgen“ hatten allerdings offenbar nicht damit gerechnet, auch tatsächlich die Kosten übernehmen zu müssen, zu deren Übernahme sie sich verpflichteten. Die Folge war eine große Überraschung, als sie von den Arbeitsagenturen hohe Rechnungen erhielten.
Bereits im November letzten Jahres wurde bekannt, dass sich die Forderungen der Arbeitsagenturen auf mindestens 21 Millionen Euro belaufen. Im Januar erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), dass der Bund und die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen die Bürgschaften jeweils zur Hälfte übernehmen würden. Diese drei Bundesländer hatten zeitweise eine irrtümliche Rechtsauffassung vertreten, demnach die Bürgen nur so lange zahlen müssten, bis der von ihnen eingeladene Ausländer einen Schutzstatus erhält. Viele Bürgen fühlten sich aus diesem Grund falsch beraten.
Wie das Handelsblatt berichtet, beläuft sich die Gesamtsumme der durch Bund und Länder erstatteten Kosten offenbar auf über 37 Millionen Euro. Zu dem bereits festgesetzten Erstattungsvolumen von circa 21,2 Millionen Euro käme ein weiteres mögliches Erstattungsvolumen von rund 16,5 Millionen Euro, schreibt das Wirtschaftsmagazin mit Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer.