Euckens Erbe beschreibt bei den FdoG, welche Konsequenzen mittelfristig auf den Steuerzahler zukommen, sollte das VW-Gesetz völlig gegen Recht und Gerechtigkeit tatsächlich erneuert werden.
“Als Porsche sich bei VW engagierte, wurde das Investment allseits goutiert. Der Stuttgarter Musterknabe Wolfgang Wiedeking hatte den maroden Porsche-Konzern saniert, die Beschäftigtenzahl verdoppelt, ein Werk in Leipzig gebaut, ohne die allseits üblichen Subventionen zu kassieren, weil er dies für ein so profitables Unternehmen wie Porsche für unmoralisch hielt. Doch nun ist der Mann zuweit gegangen. Und deshalb wird der Konzern nun enteignet.
Die seltene Koalition der Besitzstandswahrer aus VW-Betriebsrat, CDU-Landesregierung und SPD-Justizministerin hat sich nun auf die Erneuerung des VW-Gesetzes geeinigt, dass die im Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs nicht explizit genannten Kartellbildungen zwischen Betriebsrat und dem Minderheitseigentümer Land Niedersachsen erhalten soll, damit zu Lasten der Arbeitnehmer in Ingolstadt, Neckarsulm (Audi), Spanien, Südamerika und der Slowakei die unproduktiven Hochlohnstandorte Wolfsburg, Hannover und Emden erhalten bleiben. Statt dem Mehrheitseigner, dem mit Expertise ausgestatteten Porsche-Clan das Sagen zu überlassen, will der Rechtsanwalt und berufsunerfahrene Berufsschwiegersohn das Heft in der Hand behalten, ohne aus dem strukturellen Versagen der Mitbestimmung etwas gelernt zu haben.”
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