Günter Keil, Gastautor / 11.03.2013 / 12:00 / 0 / Seite ausdrucken

Energiewende Light (Teil 3):  Die Beendigung der großen Abzocke.

Von Günter Keil

Fortsetzung des Programms.
Das Erneuerbare Energien-Gesetz EEG ist Planwirtschaft pur. Es wirkt auf die Wirtschaft wie eine Krebserkrankung – schleichend und tödlich.  Deshalb beschäftigt sich das fiktive Programm „Energiewende Light“ ganz besonders mit diesem Zerstörungswerkzeug, das eine Mischung aus Ideologie, energiewirtschaftlichem Unwissen und Zwangsbeglückungs-Phantasien darstellt.  Weil das Programm „Energiewende Light“ aber keineswegs eine hundertprozentige Rückkehr zur Energiewirtschaft der 80er Jahre fordert,  werden auch sinnvollere und bislang vernachlässigte Anwendungen der regenerativen Energien – erneuerbare Energien gibt es leider nicht – vorgeschlagen. 

Das EEG
Das wichtigste für das aufziehende wirtschaftliche Desaster verantwortliche Gesetzesinstrument ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Mit ihm werden spezielle Stromerzeugungstechniken massiv gefördert, von denen die drei wichtigsten – Photovoltaik (PV), Windkraft und Biomassenutzung – entweder völlig unbrauchbar und sogar die Netzstabilität gefährdend (PV und Windkraft) oder durch riesigen Flächenverbrauch umweltschädlich sind (Biomassenutzung zur Stromerzeugung). Mit dem EEG wird einerseits die Stromversorgung destabilisiert und andererseits werden die Bürger und die Wirtschaft durch Zwangsabgaben („Umlagen“) ausgeplündert. Mehrere Teile dieses Gesetzes haben den Zweck, Abwehrmaßnahmen zu unterbinden: So die Anschluß- und Abnahmepflicht für den erzeugten Strom,  die Erschwerung von Abschaltungen bei Netzproblemen, die Entschädigungspflicht für die Nichtabnahme von überflüssigem EEG-Strom (Irrsinn in Gesetzesform) und die Abgabe überflüssigen EEG-Stroms zu „negativen Preisen“ – also nicht nur das Verschenken dieses Stroms, sondern die Zuzahlung, damit sich ein Abnehmer findet.

Die aktuellen Vorschläge zur Einführung eines Quotenmodells, nach dem die Netzbetreiber selbst die EEG-Stromeinspeiser mit den gerade niedrigsten Preisen im Rahmen einer vorgegebenen Ökostrom-Gesamtquote auswählen dürfen, sind zwar ein kleiner Schritt zurück in Richtung Marktwirtschaft, aber dennoch unbrauchbar. Denn die Wahl zwischen Solarstrom, Windstrom oder Strom aus Biomasse-gefeuerten Anlagen in Verbindung mit einer Abnahmepflicht einer nach Regierungsplänen viel zu großen Gesamtmenge wäre wegen der untragbaren Probleme, die diese Techniken mit sich bringen, gleichbedeutend mit der Wahl zwischen Pest,  Cholera und Typhus.
Nach Novellierung des EEG wäre ein Quotenmodell brauchbar (s.u.).

Das EEG ist zu novellieren
Das Erneuerbare Energien-Gesetz könnte zwar vollkommen abgeschafft werden, aber es wäre politisch klüger, es beizubehalten – allerdings nach dem Ziehen seiner Giftzähne.
Gestrichen wird:
Die Einspeisungspflicht der Netzbetreiber für angebotenen EEG-Strom
Die Entschädigung für EEG-Stromanbieter bei Ablehnung der Einspeisung
Die Zahlung der vollen Einspeisevergütung bei niedrigen Börsenpreisen

Alle bisher festgelegten quantitativen und terminlichen Ausbauziele für die „Erneuerbaren“ sind hinfällig.

Erneuerbare Energietechniken sollen einen behutsam wachsenden Anteil an der Energieversorgung erhalten. Dies betrifft aber nicht alle bisher geförderten Techniken: Der mit Einspeisevergütungen belohnte Zubau der Photovoltaik-Anlagen wird – mit Ausnahme von Anlagen mit eigenen Stromspeichern - beendet.  Alle durch den PV-Bestand in den Verteilungsnetzen ausgelösten Probleme und die Kosten für deren Behebung werden auf die PV-Betreiber umgelegt.

Ein behutsamer Ausbau der Windkraft wird zugelassen.  Dazu wurden die Voraussetzungen bereits erläutert (Ausbau nur mit Stromspeichern;  Ausbau nur bei Nachweis ausreichender Netzkapazitäten).

Biomassenutzung:  Siehe unten.

Auch nach der Novellierung des EEG ist darauf zu achten, daß in keinem neuen Energiegesetz marktfeindliche und planwirtschaftliche Elemente mehr vorkommen dürfen.

In Anbetracht der drohenden Verschandelung der Landschaft durch aufgegebene Windkraftanlagen (wie in den USA) müßte eine Vorsorgefinanzierung für ihren späteren Rückbau aus den Einspeisevergütungen erfolgen.

Vorrang für die Wärme-Bereitstellung mit Solarenergie und Erdwärme
Anstelle des bisherigen Vorrangs der Stromerzeugung durch Windkraft, Photovoltaik und Biogasverstromung wird der Wärmebereitstellung mittels Sonnenenergie und Erdwärme (mittels Wärmepumpen) sowie mittels der von anderen Erzeugern gelieferten Fernwärme durch ein Förderungsprogramm der Vorrang gegeben. Einen Schwerpunkt darin sollten große kommunale Solarwärmekollektoren und -speicher und ihr Anschluß an Nahwärmenetze bilden. Der Schwerpunkt der staatlichen Maßnahmen in diesem Bereich sollte sich auf die Technologieentwicklung, die Kostenverringerung durch automatisierte Großserienfertigung und auf darauf aufbauende große kommunale Pilotprojekte konzentrieren.
Die bereits in Deutschland existierenden Pilotprojekte großer kommunaler Solarwärmeanlagen, die auf frühere Förderprogramme zurück gehen, bewiesen bereits den großen Nutzen dieser Technik, bei der noch beträchtliche Verbesserungspotenziale erschlossen werden könnten.  Diesen Projekten ist aber nichts gefolgt, um dieser als rentabel und machbar erkannten Technik zu einem Durchbruch zu verhelfen. Dies sollte nun durch ihre technische Optimierung angegangen werden. 
Es ist zu erwarten, daß durch das Erreichen von wesentlich günstigeren Kosten dieser Technik eine dynamische Aufwärtsentwicklung der Solarwärmenutzung einsetzt und daß damit diejenige der sog. Erneuerbaren Energietechniken, die endlich einen beträchtlichen Nutzen für die Verbraucher verspricht, den ihr gebührenden Platz erhält, der ihr bisher durch die exzessive Förderung der Photovoltaik versperrt worden ist.  Bei einem Erfolg wären die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen beträchtlich: Mineralöl- und Erdgasimporte könnten deutlich verringert werden.

Zwangsmaßnahmen für Hauseigentümer
Auf alle staatlichen Maßnahmen der Ausübung von Zwang oder finanziellen Anreizen gegenüber Hauseigentümern, bestimmte Techniken für die Heizung einzuführen, wird verzichtet.  Es wird unterstellt, daß die Bürger imstande sind, selbst über die aus ihrer Sicht geeignetste Energieversorgung ihrer Häuser zu entscheiden.

Biomasse-Nutzung
Die Nutzung von weiteren landwirtschaftlich geeigneten Flächen für Energiepflanzen wird gestoppt. Eine Rückumwandlung von Anbauflächen für Energiepflanzen in landwirtschaftliche Nutzflächen wird begonnen. Absoluten Vorrang für die Biogaserzeugung erhält die Nutzung von Abfällen und Reststoffen wie Restholz, Müll, Gülle etc. ; nur derartige neue Anlagen werden noch zugelassen.

Weitere Förderung von regenerativen Energiequellen
Für den durch ein Quotenmodell gesteuerten weiteren behutsamen Zubau „erneuerbarer“ Energieerzeuger könnten Investitionszuschüsse aus staatlichen Mitteln bereit gestellt werden. Diese Zuschüsse dürfen nicht zur Erzielung von Renditen führen. Einspeisevergütungen entfielen in diesen Fällen. Für den Fall,  daß man Einspeisevergütungen als Förderungsinstrument wählt, werden diese   nur noch für maximal 6 Jahre garantiert.  Wie oben erläutert,  gibt es in diesen Fällen auch keine Bevorzugung bei der Stromeinspeisung und auch keine Entschädigungszahlungen bei Ablehnung der Stromeinspeisung durch die Netzbetreiber. Auch diese Vergütungen sollten nur eine anteilige finanzielle Unterstützung gewährleisten. Auch diese würden so festgelegt, daß durch die Förderung keine Renditen erwirtschaftet werden können.  Den Investoren verbleibt somit ein finanzielles Risiko. Damit würde dem spekulativen Zubau von an sich nicht rentablen Energietechniken ein Riegel vorgeschoben. Führt die weitere technische Entwicklung zu fallenden Investitionskosten und damit zu sinkenden Stromgestehungskosten, würde der Markt die Verbreitung dieser verbesserten Anlagen veranlassen.Beispiele für künftige Einspeisevergütungen: Neue Windkraft Onshore: 3,5 Cent/kWh.  Neue Windkraft Offshore:  5 Cent/kWh.  Neue Biomasseanlagen (nur Reststoffe): 4 Cent/kWh. Neue Photovoltaikanlagen erhalten keine Vergütungen zur Netzeinspeisung mehr; auch keine Investitionszuschüsse.  Zur Selbstversorgung der Erzeuger wird eine Vergütung von 3 Cent/kWh festgelegt, was den Gestehungskosten von Kohle- und Kernkraftstrom entspricht. Für große kommunale Solarwärmeanlagen (Kollektorfelder und Erdspeicher) kämen Investitionszuschüsse in Frage.

Unkonventionelle Erdgasvorkommen
Die Gewinnung von Erdgas aus tiefgelegenen Schichten („Shale Gas“) mit Hilfe des sog. Fracking-Verfahrens in Deutschland muß unter Beachtung einer umweltschonenden   Vorgehensweise verstärkt vorangetrieben werden, weil damit eine große nationale Energieträger-Quelle erschlossen werden kann. Der Einsatz dieser neuen heimischen Energiequelle würde vor allem im Wärmesektor (dort auch mit Gasmotor-betriebenen Wärmepumpen sowie Gas-Absorptions-Wärmepumpen) und im Verkehrssektor sinnvolle Anwendungen finden und im Übrigen teure Importe verringern helfen. Die Grünen haben jetzt dieses Fracking als ein willkommenes neues Angstthema entdeckt, das die ihnen abhanden gekommene Atomangst ersetzen soll. Außerdem befürchten sie, daß billiges Erdgas den sog. Erneuerbaren schaden würde – im Gegensatz zu ihrer früheren Bevorzugung von Erdgas als einziger für sie akzeptabler fossiler Energieträger.

Die Rückkehr zur Marktwirtschaft
Alle Maßnahmen zur Zurückdrängung des freien Marktes, d.h. planwirtschaftliche Maßnahmen werden zurückgenommen. So wird die Überwälzung der Haftungskosten für die Folgen unterbliebener oder verzögerter Netzanbindung von Offshore-Windkraftanlagen beendet. Es gibt keine Verpflichtung zum Weiterbetrieb unrentabler fossiler Kraftwerke.  Es gibt keinen Zwang zur Vorhaltung von ansonsten ungenutzten Kraftwerkskapazitäten. Es gibt keine Förderung von Kraftwerksneubauten – diese erfolgen ohne Förderung, wenn die Marktwirtschaft wieder in Kraft gesetzt wird. Die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Kernkraftwerke erschließt ohne neue Kosten ein mächtiges Potenzial an kostengünstiger Grundlastversorgung und macht planwirtschaftliche Fehlentwicklungen überflüssig. Es gibt keine Förderung für die Vorhaltung von Speicherkapazitäten, jedoch die Förderung ihrer Technologieentwicklung. Es gibt keine Markteinführungs-Finanzierungen für energietechnische Geräte und Anlagen und ebenso wenig Verschrottungsprämien für diese. Alle Versuche, den Energieverbrauch durch staatliche Zwangsmaßnahmen zu verringern, unterbleiben, da dies – wie schon immer – weitaus besser vom Markt geregelt wird.  Weil die Energiekosten seit jeher einen starken Antrieb für eine rationelle Energieanwendung darstellen,  sind alle staatlichen Zwangsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unnötig.Durch die Rückkehr zur Marktwirtschaft wird der frühere Zustand der Energiewirtschaft wieder hergestellt, in dem ausschließlich rationale und auf Effizienz abzielende Entscheidungen aller Marktteilnehmer teure Fehlentwicklungen verhindern, wie sie in der jetzigen Situation einer ideologisch begründeten, paralysierenden Staatswirtschaft typisch und unvermeidlich sind.

Nächste Folget: Die Austrocknung des Teichs der Ideologiefrösche -  und ein Blick in die nähere Zukunft“.

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