Als Einspeisemanagement-Maßnahmen werden kurzfristige Änderungen im Kraftwerkseinsatz beziehungsweise Abregelungen der Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bezeichnet, die Überlastungen der Übertragungs- und Verteilnetze verhindern sollen. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im deutschen Bundestag zeigt, dass das Volumen dieser Noteingriffe in den vergangenen zehn Jahren sehr stark angestiegen ist.
So wurde im Jahr 2009 Ausfallarbeit im Umfang von 73,7 Gigawattstunden (GWh) durch Einspeisemanagement-Maßnahmen verursacht. Im Jahr 2018 waren es hingegen ganze 5402,7 GWh. Im Vorjahr war das Volumen sogar noch höher: 5518,0 GWh. Aus den Abbildungen, die der Antwort beigefügt sind, geht deutlich hervor, dass eine starke Zunahme bei der Windenergie der Haupttreiber hinter dem rasanten Anstieg der Ausfallarbeit insgesamt ist. Bei der Solarenergie und der Biomasse ist das Volumen der Noteingriffe nahezu gleich geblieben. Für die Zeit vor 2009 und für die Anzahl der Maßnahmen liegen nach Angaben der Bundesregierung keine Daten vor.
Die Energieerzeuger werden für die Einspeisemanagement-Maßnahmen stets finanziell entschädigt. Auch diese Kennzahl ist erwartungsgemäß stark angestiegen. So wurden im Jahr 2009 Entschädigungszahlungen im Umfang von 6,0 Millionen Euro geleistet. 2017, dem letzten Jahr, für das der Bundesregierung Daten vorliegen, waren es 573,6 Millionen Euro.