Von Gunnar Dieling
Der Zentralabteilungsleiter im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz erlebt derzeit einen heftigen Shitstorm in Presse , Öffentlichkeit und sozialen Netzwerken, weil er während eines privaten Urlaubs in Botswana einen Elefanten erlegt und Fotos von sich beim Posieren mit dem getöteten Tier an einen kleinen Kreis von Kollegen verschickt hat. Ich kenne den Betroffenen weder persönlich noch beruflich, jedoch haben mich die Vorhersehbarkeit der Empörung durch Politiker und ihre moralisierenden Argumente veranlasst, die Haltbarkeit derselben zu hinterfragen.
Dem Beamten wird in der Presse und von Vertretern der Oppositionsparteien im Thüringer Landtag im Wesentlichen folgendes vorgeworfen:
1. Irrtum: Das Erlegen eines Elefanten verstößt gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen
Die Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Thüringer Landtag Siegesmund fährt neben der gewohnten grünen Empörungspolemik schwerere Geschütze auf: „Ein Zentralabteilungsleiter im Umweltministerium darf nicht bewusst gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen. (TLZ)“ und „[…]sie [Siegesmund] finde es “geradezu grotesk”, dass sich ein Umweltbeamter einfach so über das Washingtoner Artenschutzabkommen hinwegsetze.(TA)“. Klingt gut, ist aber falsch. Zum einen drängt sich die Frage auf, warum ihm nur ein bewusster Verstoß untersagt sein soll und ob er aus dem grünen Schneider wäre, wenn er einen Verstoß unbewusst begangen hätte, aber darauf kommt es nicht an. Das Washingtoner Artenschutzabkommen verbietet die Jagd auf Elefanten nicht, sondern lediglich den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten und ihren Produkten (z.B. Elfenbein). Praktisch bedeutet das, Elefanten dürfen grundsätzlich (je nach Recht des betreffenden Landes) erlegt werden, aber der Verkauf des von dem erlegten Tier gewonnenen Elfenbeins ist verboten. Hintergrund des Abkommens war die Überlegung, dass ein Verbot des Handels mit Elfenbein Wilderern den wirtschaftlichen Anreiz für das illegale Bejagen von Elefanten entzieht. Und selbst wenn man der Meinung ist, dass ein solches Verbot die gewünschte Wirkung hat, die legale Jagd auf Elefanten wird durch das Abkommen nicht verboten. Im Gegenteil! Das Abkommen sieht Ausnahmen für zum privaten Zwecken erlegte Wildtiere vor, deren Trophäen unter bestimmten Voraussetzungen sogar legal nach Deutschland eingeführt werden dürfen, worauf auch das zuständige Bundesamt für Naturschutz auf seiner Webseite hinweist.
Der Beamte hat also weder gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen noch gegen andere Rechtsnormen verstoßen.
2. Irrtum: Die Jagd auf Elefanten verstößt gegen den Artenschutz
Diese Behauptung klingt sowohl in der Berichterstattung von TA und TLZ an, wenn bei der Benennung des Arbeitsplatzes des Beamten (Umweltministerium) eifrig nachgeschoben wird, dass das Ministerium auch für Artenschutz zuständig sei, als auch in der Empörungspolemik der sich zu Wort meldenden Politiker: „[…]denn es ist keinem Menschen,der sich für Artenschutz oder Tierschutz engagiert,zumutbar auf einen solchen Beamten zu stoßen oder Vorlagen,Verordnungen bzw Gesetzesentwürfe zu bearbeiten,wenn sie von so einem Beamten vertreten werden.[…] “ und „Abgesehen davon, dass es “abscheulich” sei, bedrohte Tiere zu jagen […] (Siegesmund).“ Auch hier sollte man sich zuerst die Fakten ansehen.
Elefanten sind nicht vom Aussterben bedroht. Ihre Zahl nimmt zu.
Botswana gehört zu den Gebieten mit der höchsten Dichte an Elefanten weltweit. In manchen Gebieten kommen 50 Exemplare auf einen Quadratkilometer. Diese Populationsdichte hat erhebliche Konsequenzen für die dort lebende Bevölkerung und die Umwelt. Ein Elefant frisst bis zu 200 Kilogramm Grünzeug pro Tag und und benötigt täglich mindestens 200 Liter Wasser. Aus diesem Grund warnen selbst Vertreter der Schutzorganisation Elephants without Borders vor einer Überbevölkerung durch Elefanten.
In den 1980er Jahren wurde in Simbabwe eine einfache aber wirkungsvolle Idee umgesetzt. Das Recht einen Elefanten (oder Büffel) zu erlegen, wurde an zahlungskräftige Europäer verkauft. Dies führte dazu, dass die vormals als Schädlinge bezeichneten Elefanten als Wertanlagen betrachtet und seitdem beschützt und gehegt wurden. Ein Teil des durch Jagdtourismus eingenommenen Geldes wird in Naturreservate investiert. Somit werden drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Die Bestände steigen, der Jagdtourismus verschafft den Einheimischen Einkommen und Nahrung und die illegale Wilderei von Elefanten wegen des Elfenbeins wird eingedämmt, weil es lukrativer und zudem legal ist, Abschüsse an zahlungskräftige Jagdtouristen zu verkaufen. Die Methode ist so erfolgreich, dass sie nicht nur von einer Vielzahl von afrikanischen Ländern übernommen wurde, sie führte auch dazu, dass sich die Bestände in Botswana, Uganda und Südafrika derart erholt haben, dass dort teilweise von einer regelrechten „Elefantenplage“ die Rede ist.
Zahlreiche Beispiele aus aller Welt zeigen, dass mit der zumindest teilweisen Privatisierung von Jagd und Handel mit Wildtieren enorme Artenschutzerfolge erzielt werden konnten: In Südafrika stiegen die Elefanten- und Nashornbestände an, seitdem die Farmer sie auf ihrem privaten Land beschützen. In Simbabwe, Botswana und anderen Ländern nahm die Zahl der Elefanten zu, seitdem diese in vertretbaren Umfang bejagd werden und das gewonnene Elfenbein legal verkauft wird. Gleiches gilt für verschiedene Wildarten (unter anderem Antilopen und Zebras) in Namibia und für Wapitihirsche sowie Weißwedelhirsche in den USA.
Im Ergebnis kann also erstens festgehalten werden, dass Elefanten in Afrika nicht bedroht sind, vor allem nicht in Botswana, weshalb ihr Bestand bereits tatsächlich kein Argument gegen den Abschuss von Elefanten ist. Zweitens sind Jagdtourismus, also das Erlegen von Wildtieren gegen Bezahlung, und Artenschutz kein Widerspruch. Im Gegenteil:
Jagdtourismus fördert den Artenschutz, so paradox dies auf den ersten Blick auf sein mag.
Der Vorwurf, der Beamte haben gegen den Artenschutz verstoßen, ist daher haltlos.
Hinzu kommen die Arroganz und die Überheblichkeit derjenigen, die wie selbstverständlich gegen die Jagd von Elefanten mobil machen. Sie fühlen sich mit ihrer Ansicht derart moralisch überlegen, dass sie über die Belange des souveränen Staates Botswana und seiner Bevölkerung hinweg die Jagd in diesem Land für artenschutzwidrig erklären. Das Spannungsfeld zwischen landwirtschaftlicher Nutzfläche, Ernährung, Bevölkerungszunahme und Elefantenpopulation in Botswana und in Afrika ist ihnen völlig gleichgültig. Im schlechten Stil einer populärer werdenden Empörungspolitik erheben sie den moralischen Zeigefinger über Nutzung von Land und Wildtieren in Botswana, indem sie dem Land das Recht absprechen, die Jagd auf Elefanten an Jagdtouristen zu verkaufen – auch wenn Jagd und Geld der Touristen einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und zur Wirtschaft des Landes leisten. Denn das funktionierende Prinzip, welches diesem scheinbaren Widerspruch zugrunde liegt, heißt Marktwirtschaft, und die hat bei Grünen und einem Großteil der Bevölkerung ein Imageproblem; bei Ramelow und den Linken sowieso.
Passend dazu ist ein Kommentar der Tourismusministerin Namibias Netumbo Nandi-Ndaitwah, die kein Verständnis für selbst ernannte Tierfreunde hat, die aus grundsätzlichen Gründen gegen die Jagd im südlichen Afrika mobilmachen. „Ich wünschte, diese Leute kämen mal hierher und schauten sich die Situation mit eigenen Augen an“, sagt die Ministerin: „Ich bin mir sicher, dann hätten wir zumindest ein Problem weniger.“
3. Irrtum: Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Zentralabteilungsleiter im Umweltministerium mit dem Hobby als Großwildjäger
An dieser Stelle werden die Vorwürfe vollends absurd. Denn zum einen ist das Hobby des Beamten weder illegal noch artenschutzwidrig, zum anderen ist fraglich, inwieweit eine grundrechtlich geschützte Privatangelegenheit eines Beamten nicht nur geeignet sein kann, an seiner Befähigung für das Amt zu zweifeln, sondern darüber hinaus sogar vom Umweltminister die Entlassung des betreffenden zu fordern. In vorderster Front Bodo Ramelow, der es unzumutbar findet, dass ein sich für Artenschutz engagierender Bürger auf einen Beamten mit einer abweichenden Meinung trifft. Das, lieber Herr Ramelow, gab es bereits in Deutschland. Zwischen 1933 und 1945 und im Osten bis 1989. Man nennt es Gesinnungsschnüffelei und es ist verfassungswidrig. Aber es wäre interessant zu erfahren, welche weiteren Meinungen ein Beamter im Umweltministerium nicht haben darf, oder noch besser, welche er haben sollte, etwa zur Atomkraft, zum Klimawandel, zu erneuerbaren Energien, zum Fracking und zur grünen Gentechnik – alles Themen, bei es denen üblicherweise mehr auf die „richtige“ Haltung ankommt als auf Fakten. Zudem ist das betreffende Ministerium auch für Jagd zuständig, so dass man mit der Argumentation Ramelows auch vertreten könnte, der Beamte sei für seinen Job besonders geeignet, weil er (Hobby-)Jäger ist.
Wer immer noch an der Vereinbarkeit der Großwildjagd mit einem Job als Abteilungsleiter im Umweltministerium zweifelt, dem sei ein Blick ins Beamtengesetz empfohlen. Die Gründe, wann ein Beamter, der kein politischer Beamter ist, von seinem Posten entfernt werden kann, sind dort abschließend geregelt. Die legale Jagd auf Elefanten in Botswana gehört ebenso wenig dazu wie die moralisierende Empörung darüber.
An der Aufregung über das Hobby des Zentralabteilungsleiters im Thüringer Umweltministerium ist also nichts dran. Weder rechtlich noch moralisch. Sie sollten daher als das betrachtet werden, was sie sind: substanzloser Krawall.