Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel erwirkt für achgut.com einen entsprechenden Beschluss vor dem Landgericht Karlsruhe.
Am 7. Dezember 2021 erschien hier auf achgut.com ein Bericht zur Corona-Lage von Dr. Gunter Frank, in dem es um die 7.800 Euro Kopfprämie geht, die deutsche Krankenhäuser für jeden stationär aufgenommenen Patienten bekommen, der positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Knapp drei Wochen später nahmen sich auch andere Medien dieser Geschichte an. Es gab Schlagzeilen wie „Fehler bei Hospitalisierungsrate?", „Viele ‚Corona-Patienten‘ NICHT wegen Corona in der Klinik“ oder „Wird schon stimmen, irgendwie“.
Doch nicht nur das bestätigte Gunter Franks Corona-Bericht. Auch die sogenannten Faktenchecker von Correctiv, die offenbar eigentlich Gründe für die Sperrung dieses Beitrags auf Facebook liefern wollten, kamen nicht umhin, Frank im entscheidenden Punkt zu bestätigen und sogar weitere Belege zu liefern.
Dennoch versuchte Facebook, die Verbreitung dieses Beitrags zu erschweren und zu verhindern, auch unter Verweis auf Recherchen von Correctiv.
Das ist ja inzwischen leider nichts Neues, dennoch kann man es sich nicht gefallen lassen. Und so zog Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, wie schon so oft, vor Gericht und erwirkte wieder einmal eine Einstweilige Verfügung gegen Facebook.
Das Landgericht Karlsruhe hat nun in einem Beschluss (Aktenzeichen 23 O 61/21) verkündet, dass es Facebook unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro verboten ist, den oben erwähnten Beitrag zu löschen, dessen Reichweite einzuschränken oder „zu behaupten und/oder zu verbreiten ‚Laut unabhängigen Faktenprüfern bei Correctiv könnten Informationen in achgut.coms Beitrag aufgrund des fehlenden Kontextes irreführend sein – Correctiv Faktenprüfung‘ und/oder den Beitrag ‚mit einem entsprechenden Hinweis‘ zu versehen“.