Der Weg zur Hölle ist bekanntlich mit guten Vorsätzen gepflastert, nicht mit schlechten. Gute Vorsätze hatten die Gründer des Hamburger Vereins https://herberge-fuer-menschen.de/ zweifellos, als sie sich dazu entschlossen, auf eigene Faust, eigene Kosten und eigenes Risiko Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland zu holen. Denn alles, was die deutsche Regierung diesbezüglich unternehme, sei bei weitem nicht ausreichend, im Gegenteil, sie betreibe „Flüchtlingspolitik wie Schädlingsbekämpfung“, so einer der Gründer in der ARD-Sendung „Gott und die Welt“.
Nun lassen sich Schädlinge (deren Ausdruck, nicht meiner!) in den seltensten Fällen dadurch bekämpfen, dass man ihnen Sicherheit und Freiheit bietet, sie unterbringt, ernährt, ihnen Sprachunterricht erteilt und ihnen Jobs besorgt. Den Vereinsgründern muss das irgendwie entgangen sein. Im letzten Jahr sind rund 1,1 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Im Januar 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 52.103 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von 108,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Januar 2015. Davon wurde beinahe die Hälfte von Syrern gestellt. Das reicht der „Herberge für Menschen“ natürlich vorn und hinten nicht. Denn die Flüchtlinge könnten alle ihr Leben verlieren, wir in Europa hingegen höchstens einen Teil unseres Vermögens. Oder auch einen großen Teil. Im schlimmsten Fall durchaus auch alles, was wir besitzen, aber das ist nicht schlimm, sondern noch relativ gut. Schließlich ertrinken andere im Mittelmeer. Wenn man deswegen Nachts nicht mehr ruhig schlafen kann, schafft „Herberge für Menschen“ schnell Abhilfe.
Mit ihrer Initiative sollen Bundesbürger dazu angeregt werden, für Flüchtlinge eine sogenannte Verpflichtungserklärung zu übernehmen. Oder Menschen, die eine solche unterschrieben haben, mit Spenden zu unterstützen. Eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz ist, notabene, die private Einladung eines ausländischen Bürgers. Damit verpflichtet man sich, für die Dauer seines Aufenthaltes den gesamten Lebensunterhalt dieses Menschen aus eigener Tasche zu bestreiten. Das Land Hamburg hat sich aufgrund der momentanen Flüchtlingskrise dazu bereit erklärt, die Krankenkosten für solche Menschen zu übernehmen. Den Rest aber zahlt der Verpflichtungsgeber.
Wenn es nach dem Verein „Herberge für Menschen“ ginge, dann könnte jeder Singlehaushalt mit einem monatlichen Nettoeinkommen von € 1650.- schon problemlos einen Flüchtling versorgen, vorausgesetzt man kann einen Wohnraum für ihn zur Verfügung stellen oder ein Untermietverhältnis für ihn bestreiten. Soweit, so gut.
Eine Partie Russisches Roulette gefällig?
Aufgrund zahlloser desaströser Erfahrungen in der Vergangenheit, besonders häufig im Fall von Einladungen potentieller Ehepartner nach Deutschland, hat man sich dazu durchgerungen, die Dauer der Verpflichtungserklärung auf fünf Jahre zu begrenzen. Aber in fünf Jahren kann genug passieren. Mir ist persönlich ein Fall bekannt, wo ein Ärztepaar sich den netten Bellboy aus dem afrikanischen Urlaubsland mitbrachte. Der junge Mann, für den sie bürgten, arbeitete ein paar Monate schwarz, konsumierte reichlich Drogen und brach eines Tages bei der Arbeit zusammen. Das Ehepaar raste umgehend zum Krankenhaus, zerrte das lebende Souvenir aus dem Bett und schleifte ihn zur nächsten Maschine zurück nach Mombasa. Nicht gerade sehr gastfreundlich, aber so konnten sie wenigstens Haus und Hof behalten.
Juristen raten in der Regel eindringlich davon ab, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Denn dass eingegangene Risiko ist schlicht unkalkulierbar. Hat man einmal eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, ist diese praktisch unwiderruflich. In Bundesländer, in denen nicht automatisch die Krankheitskosten von der Allgemeinheit getragen werden, zahlt der Verpflichtungsgeber nicht nur Wohnung und sämtliche Lebenshaltungskosten, sondern muss auch eine Krankenversicherung tragen. Verzichtet man auf dieselbe, ist es, als würde man eine Partie Russisches Roulette spielen. Eine lebensrettende Operation plus sechs Wochen Reha – da wird man mit 1650.- € monatlich noch im selben Monat an seine Grenzen kommen.
Sollte sich die (in der Regel komplett unbekannte) Person gar strafbar machen oder ins europäische Ausland absetzen, wird man sich wünschen, man hätte vorher besser mal nachgedacht. Oder man wäre nie geboren worden. Da kann es unter Umständen noch besser sein, wenn der Eingeladene schnell wieder abgeschoben werden muss. Für die Kosten muss man als Verpflichtungsgeber selbstverständlich auch aufkommen, aber in solch einem Fall bleiben sie nur im fünfstelligen Bereich.
Einer der Gründerväter von „Herberge für Menschen“ hat auf diese Art einen syrischen Staatsbürger importiert und in seinem Haus untergebracht. Zu diesem gehören eigentlich noch eine Frau und fünf Kinder. Das sechste ist schon unterwegs. Die schwangere Frau und die Kinder müssen leider in der Türkei bleiben, bis Papa genug Geld in Deutschland verdient, um acht Menschen zu ernähren. Wie sagte der bekannte Bibelübersetzer und Antisemit Martin Luther? Bürgen sollte man würgen.