Ein „Büroversehen“ befreite die zuständigen Behörden aus dem Dilemma, die Frage beantworten zu müssen, ob Svenja Marla Liebich ins Frauen- oder Männergefängnis gehört.
Die aus dem verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich hervorgegangene Marla Svenja Liebich sorgte wieder einmal für Aufsehen, beziehungsweise der Umgang der deutschen Justiz mit den Folgen des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes und einem Provokateur, der selbiges Regelwerk so gnadenlos vorführt.
Wer sich als Mann selbst zur Frau erklärt, ist als Frau zu behandeln – außer wenn es um den Kriegsdienst geht, so ungefähr ist bekanntlich die neue deutsche Rechtslage. Und eigentlich ist es schon eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, eine selbsternannte Frau an ihre Vergangenheit als Mann zu erinnern. (Was selbstverständlich auch bei Geschlechtsänderungen in der Gegenrichtung gilt.) Im Falle von Marla Svenja Liebich ist das aber schwer zu umgehen. Wenn – um Einhaltung der neuen deutschen Geschlechterordnung bemüht – etliche Kollegen im Falle Liebich von der "Rechtsextremistin" schreiben und reden, ist das auch nicht richtig.
Denn verurteilt wurde Liebich für Taten als Mann, also als männlicher Rechtsextremist. Als Frau ist er vielleicht noch gar nicht diesbezüglich aufgefallen. Das würde zwar ins fortschrittliche Weltbild, nach dem Frauen einfach die bessere Hälfte der Menschheit sind, passen, doch wie soll man Liebich nun korrekt bezeichnen, als "Rechtsextremistin" oder als "Rechtsextremisten"? Die Frage ist ebenso ungeklärt wie die, ob Liebich nun in den Frauen- oder Männerknast gehört.
Ganz froh, als Liebich nicht zum Haftantritt erschien
Bekanntlich hat es Liebich vorgezogen, nicht zum Haftantritt zu erscheinen, sondern anderswo – berichtet wird von Russland – Unterschlupf zu suchen. Damit hat er es auch der Justiz erspart, die obige Frage zu beantworten. Den Irrwitz des Selbstbestimmungsgesetzes will kein politisch Verantwortlicher zum Thema machen, denn es könnte jemand auf die Idee kommen, dass es sich nach dem Regierungswechsel wieder rückabwickeln ließe. Deshalb waren zuständige Minister wie auch Behörden sicher ganz froh, als Liebich nicht zum Haftantritt im Chemnitzer Frauengefängnis erschien, zu dem er vor einigen Wochen geladen war.
An verdächtigen Orten wie dem deutschen Stammtisch waren daraufhin zuweilen böse Stimmen zu vernehmen, die orakelten, dass die Behörden Liebich haben bewusst fliehen lassen, um eine Fortsetzung der Farce zu vermeiden. Und jetzt liest man in den Medien das:
„Die gesuchte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich soll das Justizministerium von Sachsen-Anhalt vor dem geplanten Haftantritt darüber informiert haben, dass sie die Haft nicht antreten werde. Über ein entsprechendes Schreiben habe Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) im vertraulichen Teil des Rechtsausschusses informiert, wie mehrere Landtagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Weidinger habe in diesem Zusammenhang von einem 'Gnadengesuch' gesprochen.“
Und warum geschah dann nichts, um der Verurteilten habhaft zu werden? Genießen wir weiterhin den Originalton der bereits zitierten Meldung:
„Das Justizministerium teilte auf DPA-Anfrage zu dem Vorgang mit, es handle sich um eine vertrauliche Ausschusssitzung, die Beantwortung von Fragen dazu unterliege 'der gesetzlichen Vertraulichkeit'. Das Ministerium werde sich mit einem vertraulichen Schreiben an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses wenden.
Nach Angaben von Abgeordneten traf das Schreiben erst Tage nach dem geplanten Haftantritt bei der Staatsanwaltschaft ein. Weidinger soll in der Ausschusssitzung in der vergangenen Woche von einem 'Büroversehen' gesprochen haben.“
Ganz praktisch, so ein „Büroversehen“. Aber das kann keine Dauerlösung sein. Vielleicht sollte man wie bei den Toiletten neben Frauen- und Männerknästen auch Unisex-Haftanstalten für die geschlechtlich unentschlossenen Delinquenten bauen. Dafür findet sich doch bestimmt noch etwas Geld in irgendeinem Sondervermögen.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.
Beitragsbild: Employee/US Embassy Kabul Flickr via Wikimedia Commons

Ganz offen gestehe ich, dass mir die Eulenspiegelei von Marla Svenja Liebich ausgesprochen gut gefällt; sie begeistert mich geradezu. Den Irrwahn des „Selbstbestimmungsgesetzes für das soziale Konstrukt des Geschlechts“ hätte niemand besser vorführen können. Alles Gute für die Zukunft in einem zukunftsfähigen Land, liebe Marla, lieber Sven. (Von deinen rechtsextremistischen Verbrechen weiß ich nichts.) Verzeih mir bitte die Duzerei.
Vielleicht sollte damit begonnen werden, ob unter nüchtern-sachlich-objektiver Bewertung die verhängte Strafe gerechtfertigt war. Erfolgte die Verurteilung und deren Höhe entsprechend obiger Kriterien einwandfrei – dann ab mit ihm in den Knast. Aber schon ein sehr oberflächlicher Blick, auf das, was Politiker und rotgrüne Demonstranten so tagtäglich ungestraft oder gar gerichtlich zugelassen von sich geben, zeigt die Doppelstandards der heutigen Justiz in Deutschland.
Na wenn man es ganz genau nimmt, ist doch die Marla Svenja Liebich gar nicht verurteilt worden, sondern der Sven. Wenn man sie nicht mit ihrer Vergangenheit in Verbindung bringen darf, dann wäre das ja so, oder? Damit könnten sich doch die Gesetzentwerfer und die Rechtsverdreher mal auseinandersetzen. Also was nun?
Den einen Schritt sind Sie nicht ganz im Artikel gegangen. Bei Ihrer Kritik am Selbstbestimmungsgesetz, der hier sicher eine Mehrheit der Achse-Leser ruhigen Gewissens folgen kann, stellt sich die Frage im Falle Liebichs nach der Plausibilität eines „Rechtsextremisten“? Was soll denn das sein? Verteilte Liebich Hakenkreuze in der Fußgängerzone als Indische Sonnenzeichen? Oder gar Davidssterne? Seit neuestem ja auch in Frage gestellt… Kann mich noch daran erinnern, daß Liebich im Corona-Faschismus im Stadtzentrum aus der Landesverfassung vorlas & dafür von der Polizei brutal vom Fahrrad gerissen wurde. Da fragte man sich schon, wer hier der Oben- oder Untenextremist ist?
Man sollte T-Shirts drucken: „Liebich? Lieb ich!“
Ich finde, wenn sich ein Mann zur Frau erklärt, ist es das mindeste, ihn von seinen Phallus zu befreien.
„…außer wenn es um den Kriegsdienst geht,“, Selbst dafür gibt es eine einfache Lösung. Zur Musterung fahren und sprechen: „Guten Tag, Sie haben mich zur Musterung eingeladen. Schön Sie kennen zu lernen. Ich bin Rechtsextremist. Auf Wiedersehen.“ Rechtsextremismus in der Bundeswehr geht gar nicht. Thema Bundeswehr erledigt.