Ein „Büroversehen“ befreite die zuständigen Behörden aus dem Dilemma, die Frage beantworten zu müssen, ob Svenja Marla Liebich ins Frauen- oder Männergefängnis gehört.
Die aus dem verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich hervorgegangene Marla Svenja Liebich sorgte wieder einmal für Aufsehen, beziehungsweise der Umgang der deutschen Justiz mit den Folgen des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes und einem Provokateur, der selbiges Regelwerk so gnadenlos vorführt.
Wer sich als Mann selbst zur Frau erklärt, ist als Frau zu behandeln – außer wenn es um den Kriegsdienst geht, so ungefähr ist bekanntlich die neue deutsche Rechtslage. Und eigentlich ist es schon eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, eine selbsternannte Frau an ihre Vergangenheit als Mann zu erinnern. (Was selbstverständlich auch bei Geschlechtsänderungen in der Gegenrichtung gilt.) Im Falle von Marla Svenja Liebich ist das aber schwer zu umgehen. Wenn – um Einhaltung der neuen deutschen Geschlechterordnung bemüht – etliche Kollegen im Falle Liebich von der "Rechtsextremistin" schreiben und reden, ist das auch nicht richtig.
Denn verurteilt wurde Liebich für Taten als Mann, also als männlicher Rechtsextremist. Als Frau ist er vielleicht noch gar nicht diesbezüglich aufgefallen. Das würde zwar ins fortschrittliche Weltbild, nach dem Frauen einfach die bessere Hälfte der Menschheit sind, passen, doch wie soll man Liebich nun korrekt bezeichnen, als "Rechtsextremistin" oder als "Rechtsextremisten"? Die Frage ist ebenso ungeklärt wie die, ob Liebich nun in den Frauen- oder Männerknast gehört.
Ganz froh, als Liebich nicht zum Haftantritt erschien
Bekanntlich hat es Liebich vorgezogen, nicht zum Haftantritt zu erscheinen, sondern anderswo – berichtet wird von Russland – Unterschlupf zu suchen. Damit hat er es auch der Justiz erspart, die obige Frage zu beantworten. Den Irrwitz des Selbstbestimmungsgesetzes will kein politisch Verantwortlicher zum Thema machen, denn es könnte jemand auf die Idee kommen, dass es sich nach dem Regierungswechsel wieder rückabwickeln ließe. Deshalb waren zuständige Minister wie auch Behörden sicher ganz froh, als Liebich nicht zum Haftantritt im Chemnitzer Frauengefängnis erschien, zu dem er vor einigen Wochen geladen war.
An verdächtigen Orten wie dem deutschen Stammtisch waren daraufhin zuweilen böse Stimmen zu vernehmen, die orakelten, dass die Behörden Liebich haben bewusst fliehen lassen, um eine Fortsetzung der Farce zu vermeiden. Und jetzt liest man in den Medien das:
„Die gesuchte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich soll das Justizministerium von Sachsen-Anhalt vor dem geplanten Haftantritt darüber informiert haben, dass sie die Haft nicht antreten werde. Über ein entsprechendes Schreiben habe Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) im vertraulichen Teil des Rechtsausschusses informiert, wie mehrere Landtagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Weidinger habe in diesem Zusammenhang von einem 'Gnadengesuch' gesprochen.“
Und warum geschah dann nichts, um der Verurteilten habhaft zu werden? Genießen wir weiterhin den Originalton der bereits zitierten Meldung:
„Das Justizministerium teilte auf DPA-Anfrage zu dem Vorgang mit, es handle sich um eine vertrauliche Ausschusssitzung, die Beantwortung von Fragen dazu unterliege 'der gesetzlichen Vertraulichkeit'. Das Ministerium werde sich mit einem vertraulichen Schreiben an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses wenden.
Nach Angaben von Abgeordneten traf das Schreiben erst Tage nach dem geplanten Haftantritt bei der Staatsanwaltschaft ein. Weidinger soll in der Ausschusssitzung in der vergangenen Woche von einem 'Büroversehen' gesprochen haben.“
Ganz praktisch, so ein „Büroversehen“. Aber das kann keine Dauerlösung sein. Vielleicht sollte man wie bei den Toiletten neben Frauen- und Männerknästen auch Unisex-Haftanstalten für die geschlechtlich unentschlossenen Delinquenten bauen. Dafür findet sich doch bestimmt noch etwas Geld in irgendeinem Sondervermögen.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.
Beitragsbild: Employee/US Embassy Kabul Flickr via Wikimedia Commons

Was hat denn Marla Liebich falsch gemacht, dass man sie nicht als „gesicherte“ Rechtsextremistin bezeichnen darf? Soll sie etwa ins Gefängnis, weil sie nicht „gesichert“ ist?
Die gute Nachricht des Tages ist, dass die Slowakei einer Verfassungsänderung zugestimmt hat, demnach gibt es nur zwei biologische Geschlechter. Nach und nach kehrt in den USA und in Europa die Vernunft zurück, nur in Deutschland nicht, hier will man jetzt über den Bundesrat den Schutz „sexueller Identität“ ins Grundgesetz schreiben, obwohl Juristen schon seit langem warnen, dass dann auch Pädophile darunter fallen könnten. (Nicht umsonst pushen pädophile Gruppen diese Grundgesetzänderung). Man hätte ja auch „sexuelle Orientierung“ schützen können (also Homo- und Bisexualität), entschied sich aber bewusst für den Begriff „sexuelle Identität“. (Honi soit qui mal y pense.) Es wird jetzt das passieren, was auch beim berüchtigten Selbstbestimmungsgesetz passiert ist: man setzt sich eiskalt über berechtigte Kritik hinweg, und wird dann in zwei, drei Jahren völlig erstaunt tun („Konnte ja niemand ahnen!“), wenn die ersten Pädophilen wegen angeblicher Diskriminierung vors Verfassungsgericht ziehen werden. Es ist so widerlich. Zudem: diese neue Klausel wird es vermutlich auch erschweren, Männer aus Frauenfitnesstudios, Frauengefängnissen etc. auszuschließen. In die neuen Verfassungsrichter habe ich diesbezüglich jedenfalls kein Vertrauen.
Tja, die korrekte Benennung dieses Lebewesens ist schwierig, wenn alles nach woken Regeln ablaufen soll. Wie wäre es mit „ens Rechtsextremendes“?
Sollte passen …
Im allgemeinen mag ich keine Extremisten, weder rechte noch linke. Aber der „Marla“ ist mir – im Gegebsatz zu dem Maja in Ungarn – irgendwie ans Herz ngewachsen. Den irrwitzigen woken Staat mit seinen irrwitzigen woken Regierungen und – falls eine Steigerung überhaupt möglich ist – den idiotischsten Gesetzen weit und breit, dermaßen vorzuführen, ist unglaublich. Kein Schrifsteller hätte sich eine solche Satire ausdenken können!
Liebich hat keine rechtsextremen Verbrechen gegangen, er hat sich als Imam verkleidet und den Leuten zum Erwachen die Suren des Koran vorgelesen, um sie vor der Unterwerfung zu warnen, er hat seine gesellschaftliche Botschaft um vor der kommenden Katastrophe zu warnen verkündet, wenn er dafür auch schon mal mit dem Megafon auf den Dach eines Caddys geklettert ist und die Omas gegen Rechts, krächz keiften wie die Wilden, ließen eine 15 Jährige ein Schild halten „Omas gegen Rechts“ während viele Bürger schwiegen, sie dürften seiner Meinung gewesen sein und er hat offen gegen Merkel demonstriert. Meinungsfreiheit existiert seit der Ära Merkel nicht mehr, jedenfalls nicht die von vernünftig denkenden Leuten. Ich drücke Ihm/Ihr die Daumen.
Ich würde dieses Selbstbestimmungsgesetz als ein aufforderndes Gesetz zum Identitätsdiebstahl sehen, wo Afrikaner wie der Anton Wilhelm Amo, der in Wirklichkeit andere fremdländische gebürtige Namen besitzt, als deutschen Staatsbürger verklären zu können. Liebisch der seine frei Meinung äußerte und gegen Merkel demonstrierte wurde als rechtsradikaler Mann abgestempelt, eigentlich ein politisches Urteil gegen ihn, den Gewaltstraftaten hat er nie begangen, nur eben seine Meinungsfreiheit genutzt, aber unsere „untadelige Königin“ Merkel darf niemand kritisieren. Da ja das Selbstbestimmungsgesetz auch ein Identitätswechsel ist, müsste Liebisch die gleiche politische Meinungskundgebung wiederholen , das hat er aber nicht, Königin Merkel wurde inzwischen abgedankt. So hat Svenja Liebisch soweit mir bekannt ist keine politische Straftat begangen und damit ist sie frei zu sprechen.
@Karsten Dörre: Das sächsische Justizministerium hätte die Möglichkeit gehabt, Liebich in den Männerknast zu schicken, die gesetzlichen Möglichkeiten hätten das hergegeben (es gibt keinen Automatismus, dass ein biologischer Mann* in den Frauenknast kommt, weder vor noch seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes). Es erfolgt stets eine Einzelfallprüfung; leider wurden in der Vergangenheit jedoch dennoch sogar Sexualstraftäter in Frauengefängnisse geschickt (mit den erwartbaren Folgen, siehe etwa Vorfälle in der JVA Chemnitz u.a.; in NRW wurde sogar ein Frauenmörder (!) gemeinsam mit Frauen im Gefängnis untergebracht), was meines Erachtens den Tatbestand der Folter erfüllt (für die betroffenen Frauen). Im vorliegenden Fall hatte man wohl Angst, wegen „Diskriminierung“ von Liebich bis vors Bundesverfassungsgericht gezerrt zu werden, und hat gleich von vorneherein klein beigegeben. Unter einer CDU-Regierung!Liebich hat im übrigen, anders als L. vorgeworfen wird, das Selbstbestimmungsgesetzt nicht „missbraucht“, sondern nur wie alle anderen zu eigenen Gunsten genutzt. Letztlich muss es dazu kommen, wie der Autor vorschlägt, dass man eigene Unterbringungsmöglichkeiten für transidente Gefangene schafft. Von Seiten der Transbewegung wird argumentiert, so viele transidente Gefangene gäbe es ja gar nicht, aber ein einzelner Mann im Frauentrakt reicht ja schon, eine ganze Gruppe von Frauen in Angst und Schrecken zu versetzen (zzgl. der dort arbeitenden Justizbeamtinnen). In den USA haben z.B. Frauen, die mit Vergewaltigern eingesperrt wurden, rundum abwechselnd Wache gehalten. Bis Trump dem ganzen Spuk ein Ende gesetzt hat, etwas, was ich ihm hoch anrechne. (*Laut Bundesverfassungsgerichtsurteil ist jemand, der als Mann amtlich zu einer „Transfrau“ „transitioniert“, weiterhin als biologischer Mann zu betrachten. Vgl. auch die kürzliche Entscheidung des britischen Supreme Courts hierzu im selben Tenor.)