Ein „Büroversehen“ befreite die zuständigen Behörden aus dem Dilemma, die Frage beantworten zu müssen, ob Svenja Marla Liebich ins Frauen- oder Männergefängnis gehört.
Die aus dem verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich hervorgegangene Marla Svenja Liebich sorgte wieder einmal für Aufsehen, beziehungsweise der Umgang der deutschen Justiz mit den Folgen des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes und einem Provokateur, der selbiges Regelwerk so gnadenlos vorführt.
Wer sich als Mann selbst zur Frau erklärt, ist als Frau zu behandeln – außer wenn es um den Kriegsdienst geht, so ungefähr ist bekanntlich die neue deutsche Rechtslage. Und eigentlich ist es schon eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, eine selbsternannte Frau an ihre Vergangenheit als Mann zu erinnern. (Was selbstverständlich auch bei Geschlechtsänderungen in der Gegenrichtung gilt.) Im Falle von Marla Svenja Liebich ist das aber schwer zu umgehen. Wenn – um Einhaltung der neuen deutschen Geschlechterordnung bemüht – etliche Kollegen im Falle Liebich von der "Rechtsextremistin" schreiben und reden, ist das auch nicht richtig.
Denn verurteilt wurde Liebich für Taten als Mann, also als männlicher Rechtsextremist. Als Frau ist er vielleicht noch gar nicht diesbezüglich aufgefallen. Das würde zwar ins fortschrittliche Weltbild, nach dem Frauen einfach die bessere Hälfte der Menschheit sind, passen, doch wie soll man Liebich nun korrekt bezeichnen, als "Rechtsextremistin" oder als "Rechtsextremisten"? Die Frage ist ebenso ungeklärt wie die, ob Liebich nun in den Frauen- oder Männerknast gehört.
Ganz froh, als Liebich nicht zum Haftantritt erschien
Bekanntlich hat es Liebich vorgezogen, nicht zum Haftantritt zu erscheinen, sondern anderswo – berichtet wird von Russland – Unterschlupf zu suchen. Damit hat er es auch der Justiz erspart, die obige Frage zu beantworten. Den Irrwitz des Selbstbestimmungsgesetzes will kein politisch Verantwortlicher zum Thema machen, denn es könnte jemand auf die Idee kommen, dass es sich nach dem Regierungswechsel wieder rückabwickeln ließe. Deshalb waren zuständige Minister wie auch Behörden sicher ganz froh, als Liebich nicht zum Haftantritt im Chemnitzer Frauengefängnis erschien, zu dem er vor einigen Wochen geladen war.
An verdächtigen Orten wie dem deutschen Stammtisch waren daraufhin zuweilen böse Stimmen zu vernehmen, die orakelten, dass die Behörden Liebich haben bewusst fliehen lassen, um eine Fortsetzung der Farce zu vermeiden. Und jetzt liest man in den Medien das:
„Die gesuchte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich soll das Justizministerium von Sachsen-Anhalt vor dem geplanten Haftantritt darüber informiert haben, dass sie die Haft nicht antreten werde. Über ein entsprechendes Schreiben habe Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) im vertraulichen Teil des Rechtsausschusses informiert, wie mehrere Landtagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Weidinger habe in diesem Zusammenhang von einem 'Gnadengesuch' gesprochen.“
Und warum geschah dann nichts, um der Verurteilten habhaft zu werden? Genießen wir weiterhin den Originalton der bereits zitierten Meldung:
„Das Justizministerium teilte auf DPA-Anfrage zu dem Vorgang mit, es handle sich um eine vertrauliche Ausschusssitzung, die Beantwortung von Fragen dazu unterliege 'der gesetzlichen Vertraulichkeit'. Das Ministerium werde sich mit einem vertraulichen Schreiben an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses wenden.
Nach Angaben von Abgeordneten traf das Schreiben erst Tage nach dem geplanten Haftantritt bei der Staatsanwaltschaft ein. Weidinger soll in der Ausschusssitzung in der vergangenen Woche von einem 'Büroversehen' gesprochen haben.“
Ganz praktisch, so ein „Büroversehen“. Aber das kann keine Dauerlösung sein. Vielleicht sollte man wie bei den Toiletten neben Frauen- und Männerknästen auch Unisex-Haftanstalten für die geschlechtlich unentschlossenen Delinquenten bauen. Dafür findet sich doch bestimmt noch etwas Geld in irgendeinem Sondervermögen.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.
Beitragsbild: Employee/US Embassy Kabul Flickr via Wikimedia Commons

In der Fußgängerzone aus dem Koran vorlesen ist wohl eines seiner „rechten Verbrechen“.
Das muss sehr lange her sein, wer so etwas heute macht scharrt eigentlich nur ziemlich schnell begeisterte Anhänger um sich.
Nicht einmal diese Absurdität bringt unsere weisen Politiker dazu, noch einmal über das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz nachzudenken …
@Bernhard Piosczyk: So erfuhr ich auch erstmals von Liebich – geniale Aktion. Bekam den Hinweis von einem ostdeutschen Kollegen – im völlig weichgespülten Westen gibt es diesen schwarzen Humor nicht, da reicht’s nur für nur Primitiv-Karneval und billige Schenkelkopfer. Ich muss das wissen – komme selbst aus den „gebrauchten“ Bundesländern.
Nachtrag: Während der angeblichen „Corona-Pandemie“ hatte ich monatelang absolut nichts zu lachen als Ungeimpfter. Doch dann kam Liebich mit „Bringt eure Toten raus“. Danke nochmal an Marla an dieser Stelle. Ich hoffe, sie liest das… :-)
Es wird Zeit das Sie die Haft antritt und aus unerfindlichen Gründen, wurden 9 Monate später 10 kleine National Sozialisten geboren.
Wir leben in spannenden Zeiten.
Der erste Fall der geschlechtlichen Selbstbestimmung in Deutschland fand längst vor dem entsprechenden Gesetz statt, als die verhasste SED selbst als zuerst PDS, dann „Linke“ umbestimmt hat. Auch in diesem Fall ist es verboten, an die vorangegangene Identität dieser Partei zu denken und sie mit ihrem früheren Namen zu nennen. Das gigantische Vermögen aus ihrer vergangenen Existenz hat die Partei aber in die neue Existenz mitgenommen, denn pecunia non olet.
@Sabine Heinrich: Kannte ich gar nicht. Superklasse. Herzlichen Dank. MFG Roger