Am selben Abend noch griff der amerikanische Justizminister Robert F. Kennedy in Washington zum Telefon. Er ordnete den umgehenden Einsatz von 150 FBI-Agenten aus New Orleans in der Kleinstadt Meridian in Neshoba County, Mississippi, an. Drei junge Bürgerrechtsaktivisten waren am Nachmittag des 21. Juni 1964 in Meridian spurlos verschwunden. Anders als vereinbart hatten sich nicht bei ihrer Einsatzzentrale im Büro des Congress of Racial Equality (CORE) zurückgemeldet, und ein paar Stunden später hatten zwei Indianer das noch brennende Auto der Bürgerrechtler am Rand einer Landstraße bei Meridian gefunden. Die drei jungen Bürgerrechtler, zwei Juden aus New York City und ein Schwarzer aus Mississippi, sollten dafür sorgen, dass sich die wahlberechtigten Schwarzen in Neshoba County in die Wählerlisten eintrugen – in den USA eine Voraussetzung dafür, bei Wahlen überhaupt seine Stimme abgeben zu dürfen.
Diese Unterstützung war bitter nötig, denn in den Südstaaten sorgten gut organisierte Teile der weißen Bevölkerung noch einhundert Jahre nach dem Ende des Bürgerkrieges und der Abschaffung der Sklaverei dafür, dass Schwarze nicht wählen würden – man hielt sie mit Drohungen und mit Gewalt davon ab, sich als Wähler zu registrieren. Man schlug sie zusammen, zündete ihre Kirchen an und schickte organisierte Lynchmobs gegen sie los. Seit der Verabschiedung des 15. Zusatzes zur amerikanischen Verfassung im Jahre 1870 waren Schwarze eigentlich ohne Einschränkungen wahlberechtigt.
Aber das hatte den gut organisierten Ku-Klux-Klan sowie dessen Schwesterorganisationen nicht davon abgehalten, geradedies mit allen Mitteln zu verhindern. Dabei fühlte man sich vollkommen im Recht. Denn der Zorn war gar nicht mal so sehr gegen die schwarzen Mitbürger gerichtet, sondern viel mehr noch gegen die Bundesregierung in Washington und den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, die den Südstaaten nicht nur die Sezession verwehrt hatten, sondern ihnen auch noch – so sah man das – per Bundesgesetz befahlen, wie sie ihre eigenen Angelegenheiten im Staat Mississippi regeln sollten. Dass der Umgang mit den dunkelhäutigen Nachfahren der früheren Sklaven „ihre“ Angelegenheit war, und dass Washington nicht befugt war, ihnen da hineinzupfuschen, stand für die meisten außer Zweifel.
Eine Mauer des Schweigens in der Bevölkerung und Polizeibehörden
Am Morgen des folgenden Tages schwärmten also auf Anweisung des Justizministers 150 Bundesagenten in Nehoba County aus, die ihre Anweisungen ausschließlich aus Washington erhielten. Da sie auf eine Mauer des Schweigens in der Bevölkerung und Polizeibehörden vor Ort stießen – keiner hatte irgendwas gesehen –, war ziemlich offensichtlich, dass etwas Schlimmes passiert war. Zudem kam jetzt heraus, dass in den vorangegangenen zwei Monaten acht Schwarze, darunter ein 14-Jähriger Junge und zwei Collegestudenten, ebenfalls spurlos verschwunden waren.
Die Polizeibehörden vor Ort hatten keinerlei Anstrengungen unternommen, nach ihnen zu suchen. Justizminister Robert F. Kennedy beorderte daraufhin mehrere Hundert Marinesoldaten und Marinetaucher der U.S. Navy nach Nehoba County. Sie unterstützten die FBI-Agenten dabei, das gesamte Gebiet sowie die nahegelegenen Sümpfe in Bogue Chitto zu durchkämmen. Als erstes stieß man auf die Leichen der schon vorher verschwundenen Schwarzen, die alle ermordet worden waren. Erst nach 44 Tagen fand man die in einem Erdwall verscharrten Leichen der drei Bürgerrechtler. Sie waren erschossen worden.
Es bestand der begründete Verdacht, dass nicht nur das Büro des Sheriffs in Meridian, sondern auch die anderen Polizeistellen in Nehoba County unmittelbar an den Morden beteiligt gewesen waren. Ein Zeuge hatte gesehen, wie eine Meute von Polizisten und anderen Bürgern dem Auto mit den Bürgerrechtlern gefolgt waren. Das letzte Lebenszeichen der drei war nämlich ihre kurzzeitige Verhaftung durch Nehoba County-Polizisten wegen zu schnellen Fahrens auf der Landstraße. Das war dokumentiert. Sie waren dann noch am selben Nachmittag wieder aus dem Gefängnis entlassen und danach angeblich von der Polizei nicht mehr gesehen worden. Auch war allgemein bekannt, dass etliche Polizisten Mitglieder des Ku-Klux-Klan und seiner erst vor kurzem gegründeten Schwesterorganisation, den White Knights of Mississippi, waren. Deshalb erstaunte es niemanden in den ganzen USA – über die Sache wurde mittlerweile bundesweit ausführlich im Fernsehen berichtet – , dass sich die Polizei in Nehoba County weigerte, in den Mordfällen auch nur zu ermitteln.
Der Staatsanwalt wollte die Sache aussitzen
Der Staatsanwalt wollte die Sache ebenfalls aussitzen. Weder erhob er Anklage, noch wies er die Polizei an, die Morde aufzuklären. Auch die übergeordnete Behörde, die Generalstaatsanwaltschaft des Staates Mississippi in der Landeshauptstadt Jackson, entschied sich, nicht einzugreifen. Und es bestand keinerlei Durchgriffsmöglichkeit für die Bundesregierung in Washington auf die Strafverfolgungsbehörden des Staates Mississippi. Das liegt an einer Besonderheit des amerikanischen Föderalismus, der viel stärker ausgeprägt ist als zum Beispiel der deutsche: „Gewöhnliche“ Straftaten sowie deren Verfolgung unterstehen der Hoheit der einzelnen Bundesstaaten. Mord und Totschlag, Diebstahl, Raub und Vergewaltigung sind allein Sache des Gesetzgebers und der Strafverfolgungs- und Justizbehörden von Mississippi.
Der Kongress in Washington war noch nie dafür zuständig, etwa einen Straftatbestand Mord als Bundesgesetz zu verabschieden. Deshalb kennt das amerikanische Bundesrecht auch den Straftatbestand des Mordes nicht. Und deshalb unterscheiden sich die Strafrechtsordnungen der amerikanischen Einzelstaaten auch zum Teil ganz erheblich voneinander – man kennt das: Es gibt Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt werden darf und andere, in denen das nicht geht; es gibt Staaten, in denen das Alkoholtrinken auf der Straße eine Straftat ist, für die man ins Gefängnis gehen kann und solche, in denen der Analverkehr zwischen Erwachsenen ein Verbrechen ist.
Man hatte also ein großes Problem – elf Mordopfer, und dem amerikanischen Justizminister waren die Hände gebunden. Er hatte keine Möglichkeit, irgendeine Behörde in Mississippi anzuweisen, wegen der Morde zu ermitteln und Anklage zu erheben. Das aber war nicht hinnehmbar. Auch Präsident Lyndon B. Johnson hatte sich inzwischen eingeschaltet, und es wurde nach einem juristischen Kniff gesucht, den extremen Föderalismus zu durchbrechen und so die Behörden in Mississippi dazu zu zwingen, die Mörder zu ermitteln und vor Gericht zu bringen. Die Juristen im Washingtoner Justizministerium wurden auch fündig: Die Bundesstaatsanwaltschaft durfte zwar nicht wegen Mordes ermitteln und anklagen, aber sie hatte die Befugnis, wegen eines Verstoßes gegen ein Bundesstrafgesetz eine Federal Grand Jury im Staat Mississippi einzuberufen, die in der Sache ermitteln und auch Anklage erheben konnte.
Eine Möglichkeit für die Einberufung einer Federal Grand Jury
Ein geeignetes Bundesstrafgesetz wurde gefunden: Nach 18 U.S. Code § 241 können „zwei oder mehr Personen, die sich verschwören, um andere Menschen an der Ausübung ihrer Grundrechte aus der Verfassung zu hindern, indem sie diese bedrohen, entführen, verletzen oder töten, mit bis zu lebenslanger Haft oder mit dem Tode bestraft werden“. Dieser Tatbestand war hier offenbar einschlägig, da die Bürgerrechtsaktivisten die wahlberechtigten schwarzen Bürger ja nur über ihre Rechte aufklärten und sie ermunterten, sich als Wähler zu registrieren. Sie hatten also ihr Grundrecht auf Redefreiheit nutzen wollen. Ein Pulk aus Polizisten und Klanmitgliedern hinderte sie daran, indem er sie entführte, ermordete und ihre Leichen verscharrte. Damit war die Möglichkeit für die Einberufung einer Federal Grand Jury eröffnet, sowie deren Unterstützung durch das FBI bei der Ermittlung der Tatumstände und der Täter.
Dennoch gelang es nicht, sämtliche Täter zu ermitteln, noch diejenigen zu verurteilen, gegen die überhaupt Anklage erhoben werden konnte. Schwarze und weiße Zeugen, die etwas wussten, wurden von den White Knights eingeschüchtert und bedroht, und das FBI bediente sich wohl einiger nicht ganz sauberer Techniken, um doch noch an Aussagen zu kommen. Im ersten Strafprozess, der acht Monate nach der Tat im Februar 1965 am Bundesgericht in Meridian eröffnet wurde, ließ der zuständige Bundesrichter, ein Verfechter der Rassentrennung, der vermutlich selbst Mitglied des Klans gewesen war, die Anklage gegen 16 der 18 Angeklagten mit fadenscheiniger Begründung fallen. Sie alle kamen auf freien Fuß. Im März 1966 hob der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten diesen Richterbeschluss wieder auf.
Die Geschichte wurde 1988 als Spielfilm verfilmt – unter dem Titel Mississippi Burning
Daraufhin war der Weg frei für einen neuen Prozess, der im Oktober 1967 in Meridian begann – allerdings vor demselben Bundesrichter. Der Hauptzeuge der Anklage wurde durch anonyme Todesdrohungen so eingeschüchtert, dass er einen Nervenzusammenbruch erlitt und zeitweise ins Krankenhaus musste. Mit Müh und Not gelang es am Ende, sieben der Angeklagten zu Haftstrafen zwischen drei und zehn Jahren zu verurteilen. Keiner von ihnen verbrachte mehr als sechs Jahre im Gefängnis. Im April 2005 wurde Edgar Ray Killen in Mississippi der Prozess gemacht, einem Sägewerksarbeiter und Baptistenpfarrer in Neshoba County, der zur Zeit der Morde Klanmitglied war. Killen galt als Kopf der Mörderbande und war mittlerweile 80 Jahre alt.
Diesmal konnte er wegen dreifachen Mordes vor einem Gericht des Staates Mississippi in Meridian angeklagt werden – der juristische Umweg über das Bundesstrafrecht und das Bundesgericht war 41 Jahre nach der Tat nun nicht mehr nötig. Eine Jury bestehend aus neun Weißen und drei Schwarzen verurteilte ihn am 21. Juni 2005, auf den Tag genau 41 Jahre nach den Morden, als Anführer – zwar nicht wegen Mordes aber wegen dreifachen Totschlags – zu 60 Jahren Gefängnis. Seitdem sitzt der heute 91-Jährige in einer Strafvollzugsanstalt des Staates Mississippi ein. Die Geschichte wurde 1988 als Spielfilm verfilmt – unter dem Titel Mississippi Burning. So hatte das FBI die Akten in diesem Fall beschriftet. Alan Parker, der Regisseur, gewann Gene Hackmann und Willem Dafoe für die Rollen der beiden leitenden FBI-Agenten.
Was hat das alles mit dem Brexit zu tun?
Warum habe ich das so breit ausgeführt, und was hat das alles mit dem Brexit zu tun? Das hat mit dem Brexit zu tun, weil dieses lange zurückliegende Geschehen in Mississippi sehr deutlich macht, dass ein Aufbegehren gegen eine mächtige und weit entfernte, zentralstaatliche Gewalt an einem fernen Ort durchaus nicht zwangsläufig nur edle Züge annehmen muss – von den wahren Motiven der Widerständler ganz zu schweigen. Wenn sich, wie im Fall Meridian, der widerständische Impuls gegen die Zentralgewalt vor allem aus dem unbändigen Hass auf diejenigen speist, die einen daran hindern wollen, mit Schwarzen nicht nur umzuspringen wie es einem beliebt und sie systematisch all ihrer Grundrechte zu berauben, sondern sie auch noch ungestraft verprügeln, verstümmeln, anzünden und ermorden zu können, dann bleibt gar nichts Begrüßenswertes von dem staatstheoretisch grundsätzlich sehr klugen Prinzip des Föderalismus oder der Subsidiarität mehr übrig.
Für das damalige Mississippi gilt: Man weiß nicht, was unter den Weißen stärker ausgeprägt war – der Hass auf die Schwarzen oder der Hass auf die „da oben“ in Washington; die Bürokraten mit fremder Mentalität – und beinahe auch fremder Sprache -, an die man auch noch Steuern abführen musste, die sie dann dazu verwendeten, sich in „unsere“ Angelegenheiten hier unten einzumischen, die sie gar nichts angehen und die sie auch überhaupt nicht verstehen.
Ich glaube, man darf das nicht unterschätzen. Das Gefühl umfassender Ohnmacht, das viele Menschen in den Südstaaten der USA seit ihrer Niederlage im Bürgerkrieg vor 150 Jahren bis heute prägt, ist ein psychologisch gesehen sehr wirkmächtiges. Der vermeintliche Autonomieverlust, den man als Bürger eines Staatenbundes mit (in den 1960er Jahren) 250 Millionen Einwohnern empfindet, ist ja auch nicht nur ein leerer und krankhafter Wahn, sondern ganz real. Im Fall der Südstaaten kommt noch dazu, dass sie sich nie freiwillig der Union angeschlossen haben, sondern als Kriegsverlierer zwangseingemeindet wurden. Dass seitdem 150 Jahre ins Land gegangen sind, spielt allenfalls eine geringe Rolle.
Narzisstische Kränkungen werden stets mythologisiert
Narzisstische Kränkungen werden stets mythologisiert und halten sich deshalb sehr lange in einer Bevölkerung – besonders dann, wenn diese im eher ländlichen Raum und in Kleinstädten lebt, wo über Jahrzehnte oder Jahrhunderte wenig Zuwanderung von außen stattfindet. Da man aber gegen die Zentralregierung nicht wirklich ankommt – der Preis wäre zu hoch! –, sucht und findet man stellvertretend ein anderes Ventil für seine Ressentiments und seinen Hass. Ob die Opfer dann die eigenen Ehefrauen (es sind überwiegend Männer, die ihren Hass durch Gewalt ausleben) und Kinder oder Schwarze oder Juden oder Polacken oder Muslime sind, ist dann schon fast egal und entscheidet sich letzten Endes an der jeweiligen Verfügbarkeit potentieller Opfersubjekte vor Ort – insofern ist es gut möglich, dass die noch nicht lange bestehende Möglichkeit, auf „sozialen“ Netzwerken im Internet ungehemmt pöbeln zu können, den beliebig ausgesuchten Opfern einiges erspart, weil ihnen dann wenigstens keine Gewalt angetan wird.
An den Vorfällen in Mississippi sieht man, dass zentralistischer Zwang – sei er nun ein nationaler oder auch ein supranationaler – nicht nur durchaus sein Gutes haben kann, sondern oft sogar die einzige Möglichkeit ist, um systematische – und immer und ausschließlich an Minderheiten ausgeübte – Gewalttaten vor Ort zu verhindern und zu unterbinden. Und selbst mithilfe der Zentralgewalt ist es ein langer und mühseliger Prozess, wie man in Mississippi sehen konnte: Nicht umsonst hat es 41 Jahre gedauert, bis die Tat vor einem örtlichen Gericht des Staates Mississippi verhandelt werden konnte.
Es dürfte nun deutlich geworden sein, dass ich sehr zögere, den möglichst kleinteiligen Dezentralismus oder Föderalismus für einen uneingeschränkten Segen zu halten. Dabei ist es egal, ob er entlang ethnischer, sprachlicher, religiöser, geographischer oder sonstiger Merkmale der kleinsten Einheiten verläuft. „Small is beautiful“ stimmt eben nur, solange auf Gemeindeebene über die Farbe des Gehwegpflasters und die Öffnungszeiten für das Schwimmbad entschieden wird. Fast alles, was darüber hinausgeht, sollte aus der Entfernung entschieden werden. Denn wenn die Kinder einer religiösen Minderheit am Ort durch Gemeindebeschluss von den anderen Schülern getrennt werden und den Winter im einzigen ungeheizten Raum der Schule verbringen müssen, dann wünsche ich mir, dass umgehend eine höhere Verwaltungsebene eingreift, die weiter weg ist; und wenn es sein muss eben auch die allerhöchste, die ganz weit entfernt sitzt. Ob die Bürokraten dort noch dieselbe Sprache sprechen, spielt keine Rolle. Menschenrechte entfalten universelle Geltung. In solchen Fällen lautet die Devise dann: „The bigger, the better!“
Ob uns Glühbirnen von Brüssel oder Berlin verboten werden, ist egal
Nicht zufällig habe ich als Beispiel gegen einen ausgeprägten Dezentralismus oder Föderalismus eine Verletzung von Grundrechten – noch dazu bei Kindern! – angeführt. Denn nur bei Verletzung von Grundrechten (was aber gar nicht so selten vorkommt) greift meine Föderalismuskritik überhaupt. Der Eingriff in Rechte muss allerdings die Erheblichkeitsschwelle überschreiten, damit er relevant wird. Deshalb finde ich es ganz grundsätzlich schwachsinnig, trotzdem aber nicht besonders erheblich, wenn zum Beispiel über die Frage, welche Leuchtmittel Menschen in ihren Wohnungen einsetzen, überhaupt politisch entschieden wird – und zwar egal auf welcher Ebene. Ob uns die Glühbirnen von Brüssel oder von Berlin aus verboten werden, spielt keine Rolle.
Hierbei handelt es sich gar nicht um ein Problem des Zentralismus versus Dezentralismus, sondern darum, dass überhaupt viel zu viele Gesetze gemacht werden – auf Landes-, auf Bundes-, sowie auf supranationaler Ebene. Ist die Rechtsverletzung dagegen erheblich, dann liegt es in der Natur der Sache, dass immer nur eine – zahlenmäßige – Minderheit von ihr betroffen ist. So gesehen, würde ich sagen, kann man den politischen Zentralismus in erster Linie auch als das einzige wirksame Instrument zum Schutz von Minderheiten vor Grundrechtseingriffen begreifen. Ich würde sogar noch weitergehen und sage: Große zentralstaatliche und supranationale Einrichtungen sind ALLEIN dadurch gerechtfertigt, dass nur sie die Rechte von Minderheiten wirksam schützen und gegebenenfalls gegen lokale Tyrannen und den Mob durchsetzen können. Das ist ihre vornehmste Aufgabe im modernen Rechtsstaat, der sie im Großen und Ganzen auch gerecht werden.
Sehr schön spiegelt sich das auch im gerichtlichen Instanzenzug, der für uns, die privilegierten EU-Bürger, glücklicherweise bis ganz zum EUGH reicht. Nicht wenige Menschen in der EU sind sehr froh darüber, dass der Europäische Gerichtshof den Behörden ihres Heimatlandes Eingriffe in ihre Grundrechte untersagt hat – wenn es auch im Einzelfall sehr lange gedauert haben mag. Bei ihren nationalen Gerichten jedenfalls waren sie bis dahin alle gescheitert.
Die Brexit-Befürworter haben die Sache mit der Autonomie falsch verstanden
Was nun den Brexit angeht, so will ich damit selbstverständlich nicht sagen, dass die falsch verstandenen Autonomiebestrebungen, die rund 35 Prozent der Abstimmungsberechtigten dazu verleitet haben, für den Austritt aus der EU zu stimmen, darauf gerichtet waren, dass man in Zukunft ungestraft Minderheiten im eigenen Land drangsalieren kann, ohne in der Folge irgendwelche Sanktionen aus Brüssel befürchten zu müssen. Falsch verstanden haben die Brexit-Befürworter die Sache mit der Autonomie nichtsdestotrotz. Der Austritt aus der EU führt nämlich nicht zu mehr Autonomie für jeden einzelnen Briten, sondern zu erheblich weniger Autonomie – ganz abgesehen davon, dass sie in Zukunft nicht mehr den EUGH werden anrufen können, um sich vor Rechtsverletzungen zu schützen, die ihnen die britische Krone zufügt.
Sie haben nämlich einen wesentlichen Punkt übersehen: dass sie sich selbst sowie allen ihren Mitbürgern damit auf einen Schlag ein ganz großartiges und weltweit sowie historisch wohl einmaliges Recht entzogen haben – das Recht auf die – fast bedingungslose – Freizügigkeit von Personen in einem Rechtsraum, der 28 Staaten mit über 500 Millionen Einwohnern umfasst. Vielleicht dämmert es ihnen langsam, aber das wird nun nicht mehr helfen. Und das sage ich ganz ohne Genugtuung oder Schadenfreude. Die Sache ist einfach zu traurig. Und mich betrifft es ja auch. Auch mir ist von den 35 Prozent mein Freizügigkeitsrecht zum Teil entzogen worden.
Bis vor einer Woche hätte ich von heute auf morgen beschließen können, von Hamburg nach London umzuziehen und da so lange zu leben, wie ich lustig bin. Ich hätte niemanden in England fragen müssen, ob ich das darf und hätte mich nicht einmal irgendwo anmelden müssen, weil Großbritannien im Unterschied zu Deutschland kein Melderecht kennt. Mein Umzug wäre genauso einfach oder so umständlich gewesen wie der von Hamburg nach Berlin oder nach München.
Das kann ich nun nicht mehr tun, denn ganz ohne irgendeinen Eingriff aus dem ihnen so verhassten Brüssel haben die 35 Prozent dafür gesorgt, dass meine Bewegungsfreiheit eingeschränkt worden ist. Das nehme ich ihnen ganz persönlich übel. Zumal ich die Freizügigkeit, die wir in der EU haben, nicht nur als eine schöne Angelegenheit oder Bequemlichkeit ansehe. Ich halte sie für ein Menschenrecht, das allerdings bedauerlicherweise bislang nur in der EU anerkannt wird und selbst hier nur für EU-Bürger gilt, nicht aber für Ausländer, die in der EU leben.
Die Geschichte entbehrt nicht einer gewissen Ironie
Trotz allem entbehrt die Geschichte auch nicht einer gewissen Ironie. Ich stelle mir vor, wie die 35 Prozent nun mit stolzgeschwellter Brust und einigermaßen verständnislos dastehen und ihren wütenden Mitbürgern zurufen: „Aber wir sind doch jetzt endlich wieder ein selbstbestimmtes Volk und ein souveränes Land! Worüber regt ihr euch denn auf? Brüssel kann uns doch nun nichts mehr vorschreiben! Wir haben jetzt doch endlich die Kontrolle darüber zurückgewonnen, wie wir leben und wie viele Ausländer wir ins Land lassen wollen! Was kann man denn daran auszusetzen haben?“
Ich stelle mir vor, wie einer aus der Menge der wütenden 65 Prozent zurückbrüllt: „Ganz toll! Dann kannst du jetzt ja Glühbirnen produzieren, die aber keiner mehr kauft, weil Halogenlampen sowieso besser sind und auch länger halten! Auch egal, weil ja keine Polen mehr kommen dürfen, um in deiner Glühbirnenfabrik zu arbeiten…Deine Kinder werden nicht mehr einfach nach Paris, Berlin oder Rom zum Studieren gehen können. Und wenn du nach Marbella fliegst, in dein Ferienhaus, dann machen sie dir jedes Mal einen Stempel in den Pass, und dann darfst du nie länger als drei Monate am Stück dableiben, und wenn du deinen Ruhestand da verbringen willst, dann musst du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen – wie jeder Nigerianer oder Chinese oder Inder auch! Ich wünsche dir und deinen Kindern viel Spaß auf dem Sofa im Licht eurer Glühbirnen!“ Man könnte auch sagen, die 35 Prozent hätten den – nur vermeintlichen – Teufel mit dem echten Beelzebub ausgetrieben.
Dieser Text erschien zuerst auf Eva Ziesslers Blog hier.