Peter Grimm / 07.05.2020 / 15:00 / 26 / Seite ausdrucken

Eine Frage an den Staatsanwalt

Vielleicht haben Sie neulich diese Meldung auch gelesen und sich so ihre Gedanken gemacht:

„Nach einer Sexualstraftat in Auma-Weidatal (Landkreis Greiz) wird gegen den mutmaßlichen 13 Jahre alten Täter nicht weiter ermittelt. Der Junge sei strafunmündig, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera am Montag. Seinen Angaben zufolge bedrohte der 13-Jährige am Donnerstag die 42-Jährige mit einem Messer und vergewaltigte sie. Mit dem Ende der Ermittlungen ist der Fall nun juristisch abgeschlossen. Wahrscheinlich werde sich das Jugendamt im weiteren Verlauf mit dem Jungen befassen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.“

Nach dieser Meldung sind viele Spekulationen über den Täter verbreitet und diskutiert worden. Dabei ging es oft um die Herkunft und das wirkliche Alter des Täters. Die vielen Mutmaßungen und Gerüchte haben die Autoren dieser Meldung bestimmt nicht gewollt, als sie diese Angaben wegließen. Hierzulande glauben ja viele Medienschaffende und Meinungsbildner, man könne durch Informationsunterschlagung gegen Vorurteile oder einen Generalverdacht wirksam werden. Sie übersehen in ihrer fürsorglichen Routine dann im konkreten Fall, dass seit einigen Jahren auch in Thüringen ein paar Mitmenschen leben, deren Identität und Alter nicht geklärt sind. Die Altersangabe 13 ist zudem bei manch einem Neuankömmling recht beliebt, der schon sehr erwachsen aussieht. Deshalb wollen viele Medienkonsumenten genau die Information haben, die ihnen die Medienschaffenden nicht geben wollen. Das führt dann ohne entsprechende Klarstellung zu Gerüchten und Gedanken, die viel stärker zu jenem Generalverdacht verleiten, der doch vermieden werden soll.

Statt das Ungemeldete im Kopf zu ergänzen, kann man ja einfach mal beim amtierenden Pressesprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Gera nachfragen:

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Dr. S.,

wie den Agentur- und Pressemeldungen zu dem Vergewaltigungsfall in Auma-Weidatal zu entnehmen war, haben Sie die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen wegen dessen Strafunmündigkeit eingestellt. Nähere Angaben zum Tatverdächtigen, außer seinem Alter von 13 Jahren, gab es nicht. Wegen der vielen umlaufenden Spekulationen wäre natürlich doch noch eine Information zur Klarstellung relevant. Keine Angst, ich will Sie nicht nach der Herkunft des Tatverdächtigen fragen. Da aber vielen Menschen nun einmal die Fälle von angeblich 13-Jährigen in den Sinn kommen, die mit vermutlich falschen Altersangaben den Schutzstatus eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings anstrebten, ist es sinnvoll, noch einmal explizit auf die Frage einzugehen, ob das Alter des Tatverdächtigen durch Papiere oder anderweitig zweifelsfrei belegt ist. Um der Verbreitung von weiteren Spekulationen entgegenzuwirken, bitte ich Sie kurz um die Information, wie die Altersfeststellung erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Grimm

Und siehe da: Die Frage ist ganz leicht beantwortet:

Sehr geehrter Herr Grimm,

hinsichtlich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es am Alter des 13-jährigen Tatverdächtigen (deutscher Staatsangehöriger) keinerlei Zweifel gibt und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

So kurz, so einfach. Mit Offenheit kann man viele Gerüchte vermeiden.

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Leserpost

netiquette:

Anton Geiger / 07.05.2020

… dass es am Alter des 13-jährigen Tatverdächtigen (deutscher Staatsangehöriger) keinerlei Zweifel gibt …  +++  Auch diese Formulierung ist interpretierbar. Mercedes-Zetsche hatte ja auch keinen Zweifel an einem neuen deutschen Wirtschaftswunder durch die 2015ff Zugelaufenen.

Uwe Alt / 07.05.2020

“Deutscher Staatsangehörier” ist in diesem Zusammenhang wenig informativ - das weiß auch die Staatsanwaltschaft. Die Angabe z.B. ” der 13-jährige Holger S. (oder Murat B) ” würde dem erkennbaren Informationswunsch des Fragestellers deutlich eher gerecht. Seit dem die Deutsche Staatsangehörigkeit mit international unvergleichlicher Großzügigkeit verteil wird, ist die vorlliegende Antwort völig wertlos und wird einer Gerüchteentwicklung nicht entgegenwirken.

Petra Wilhelmi / 07.05.2020

Ich glaube, dass heutzutage JEDER weiß, dass solche Meldungen nur eines bedeuten: Täter war ein Migrant irgendeines Alters. Und jeder weiß heutzutage, dass Migranten sakrosankt sind, sich eben bei uns alles erlauben können, besonders gegen Frauen. Die deutsche Staatsangehörigkeit sagt gar nichts, da diese mit der Gießkanne an Krethi und Plethi aus aller Welt vergeben wurde.  Bei Biodeutschen steht es nämlich ganz klar da, oft noch mit dem Hinweis, dass der aus der rechten Szene stamme. Jeder kann heutzutage solche verdummende Artikel richtig lesen, aber unsere Medien werden das nie lernen oder nie lernen dürfen, auf Befehl von ganz oben.

Andreas Rühl / 07.05.2020

Ich lach mich schlapp

Dirk Bermanseder / 07.05.2020

Sehr geehrter Herr Grimm, die Sache mit dem Alter ist hier doch nur die Hälfte der Thematik. Die andere Hälfte ist für mich und vermutlich für viele Bürger noch viel unverständlicher, als es ein nicht unzweifelhaft ermitteltes Alter ist und dabei spielt die Staatsangehörigkeit oder der durch Ihre Frage dennoch nicht beantwortete kulturelle Hintergrund nur sekundär eine Rolle: weshalb ist ein Mensch, der in der Lage ist, einen solchen bewaffneten Überfall mit der nötigen körperlichen Kraft, mit der nötigen kriminellen Energie und mit der offensichtlichen Kaltblütigkeit eines Mehrfachtäters, nicht automatisch unabhängig vom biologischen Alter schuldfähig? Weshalb wird dieser Schuldunfähigkeitsunsinn immer noch so beibehalten, obwohl schon so oft bewiesen wurde, daß das an die heutige Realität angepasst werden müsste? Rechtsstaat hin oder her, aber daß sich “wahrscheinlich das Jugendamt mit dem “Jungen” befasst und es damit erledigt ist, kann nicht richtig sein.

Ricardo Thorsen / 07.05.2020

So einfach ist das leider nicht. Wichtig wäre noch zu erfahren, ob ein Migrationshintergrund vorliegt oder nicht.

Gerhard Döring / 07.05.2020

Es würde auch eine neutrale Meldung ausreichen um den siebenten Sinn der Bürger zu trainieren.“Ein minderjähriger Mensch hat einen Menschen Vergewaltigt,die Erlebende gab es zu.” Und so eine Sprache ist korrekt? Was geht hier gerade vor in Deutschland?

Volker Kleinophorst / 07.05.2020

Danke Herr Grimm. Entlarvende Antwort. Deutscher Staatsangehöriger? Wie lange schon? Jedenfalls kein Deutscher mit deutschen Wurzeln, kein “Rechter” und kein Reichsbürger. Danke für so viel Offenheit beim Statsanwalt. Wer vergewaltigen kann, dabei ein Messer benutzt, ist auch strafmündig. Meine Meinung. Ps.: Hanau, Volkmarsen. Wo sind die Ermittlungsergebnisse?

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