Die verhinderte Verfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf bleibt das große Sommerthema ohne Lösung. Vielleicht liegt die ganz nah, quasi im engsten Kontaktschuld-Bereich, beim Ehemann.
Eigentlich, dachte ich, ist doch zu Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf alles gesagt. Jeder, der es wissen will, kennt die guten Gründe, sie sich nicht als Verfassungsrichterin zu wünschen. Sie selbst will so kurz vor Erreichen dieses Karriere-Höhepunkts nicht weichen, und die Genossen um Lars Klingbeil halten an ihr als Kandidatin in Treue fest, um die Unionsparteien wieder einmal zur Unterwerfung zu zwingen. Zumindest werden die Bekenntnisse zu dieser Personalie in einem Ton formuliert, der es eigentlich unmöglich macht, ohne Gesichtsverlust davon wieder abzurücken. Es sei denn, es gibt ganz viele Gegenleistungen.
Gibt es denn gar keine elegante Kompromissmöglichkeit mehr? Wahrscheinlich nur dann, wenn man die Nachrichten der letzten Tage über die derzeit mediendominante Personalie mit ganz viel Phantasie inhaliert.
Nein, ich meine damit jetzt nicht die zuletzt entdeckten Zitate von ihr, in denen sie beispielsweise die Vereinbarkeit von Vielehe – deren Legalität sich viele unserer islamischen Zuwanderer wünschen dürften – und Grundgesetz erklärt. Tagespost und jungefreiheit.de zitierten sie dieser Tage so:
„Eine Begrenzung des Verfassungsbegriffs der Ehe auf zwei Personen (Einehe) ist durch den Normenzweck des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz nicht geboten. Die Funktion der Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft kann grundsätzlich nicht nur von monogamen, sondern auch von polygamen Lebensgemeinschaften (Vielehe) erfüllt werden.“
Das mag die Ablehnung derer, die Frau Brosius-Gersdorf nicht im Verfassungsrichteramt sehen wollen, stärken, ist aber grundsätzlich keine neue Erkenntnis. Dass sie das Recht gern in einem von ihr ideologisch erwünschten Sinne interpretiert, ist bekannt. Wer Deutschlands höchstes Gericht möglichst wenig ideologisch beeinflusst sehen möchte, wusste schon zuvor genug, um zu wissen, dass sie in diesem Sinne eine klare Fehlbesetzung wäre.
Rechte Aussagen vom Ehemann?
Aber vielleicht stören sich manche Anhänger bald an etwas ganz anderem. Vielleicht wird bald eine ganz spezielle Kontaktschuld der Kandidatin zum Thema gemacht. Immerhin befinden sich unter ihren Anhängern viele, die gern auch als Kontaktschuld-Ankläger auftreten und mindestens öffentliche Distanzierungen vom jeweiligen Angeklagten verlangen.
Die interessierte Öffentlichkeit hatte durch den von Jens Spahn völlig amateurhaft instrumentalisierten Plagiatsvorwurf auch ihren Gatten, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, kennengelernt. Und der könnte im Bunde mit bösen Kräften stehen. Am Sonntagnachmittag schreckte tagesspiegel.de seine Leser mit folgender Schlagzeile auf: „‚Rechtsextremer als Maximilian Krah‘: Scharfe Kritik an Ehemann von Frauke Brosius-Gersdorf“. Unheil verheißend geht es im Teaser weiter: „Nach Frauke Brosius-Gersdorf gerät nun ihr Ehemann Hubertus in die Kritik – wegen eines Interviews in der rechten Zeitung ‚Junge Freiheit‘. Wie substanziell sind seine Thesen zu AfD und NGOs?“
Das klingt nach schwerer doppelter Kontaktschuld, also erst des Gatten der Kandidatin mit der bösen Jungen Freiheit und dann der Kandidatin mit ihrem Gatten, wegen der Positionen, die er dort vertreten hat. Was ist dran an den Vorwürfen? Der Tagesspiegel setzt eine Bezahlschranke vor ein weiteres Eindringen in seine Erkenntnislandschaft. Aber es ist ohnehin besser, in die ursprüngliche Quelle zu schauen.
Das inkriminierte Interview wurde mit ihm bereits geführt, als Gattin Frauke den meisten Bundesbürgern noch nicht namentlich bekannt gewesen sein dürfte, nämlich am 1. Juni 2025. Die Junge Freiheit kündigte es so an:
„In der Debatte um die AfD widerspricht nun der Leipziger Rechtswissenschaftler Hubertus Gersdorf dem Verfassungsschutz: Im JF-Interview erklärt er, warum ein ‚ethnisch-kultureller Volksbegriff‘ keineswegs verfassungsfeindlich ist – und überrascht damit, was unser Grundgesetz in Wahrheit zu der Frage sagt.“
Und Gersdorf selbst sagt dort Dinge wie:
„Also ein Staatsbürgerschaftsrecht, das darauf zielt, die ethnische, sprich soziokulturelle Homogenität eines Volkes zu wahren. Dagegen führt das 1999 verabschiedete, heutige Staatsangehörigkeitsrecht zur Veränderung dieser homogenen Einheit. Aber ebenso wie der Gesetzgeber sich 1999 für dieses entscheiden konnte, kann er in Zukunft auch wieder das vorherige Recht einführen, also zum Abstammungsprinzip zurückkehren.“
oder
„Denn wenn der Verfassungsschutz meint, ein ethnisch-kultureller Volksbegriff sei verfassungswidrig, dann muss man ihm die Frage stellen, ob er folglich der Auffassung ist, dass auch das Staatsangehörigkeitsrecht von 1949 bis 1999 verfassungswidrig war.“
Wer kann noch bestimmen, was realistisch ist
Schon im Mai war solches von ihm zu vernehmen, beispielsweise in einer Diskussionsrunde des MDR zum AfD-Verbot. Auch da erklärte er genau das Gleiche, ergänzte allerdings, dass es verfassungswidrig sein könne, wenn man zwischen verschiedenen Arten von Deutschen unterscheiden, also „Abstammungsdeutsche“ und „Passdeutsche“ ungleich behandeln will.
Klar ist, dass Herr Professor Gersdorf damit die derzeit häufigste inhaltliche Begründung aller AfD-Verbotsträume fundamental infrage stellt und offenbar zu anderen Rechtsauslegungen neigt als seine Gattin. Solche Interpretationsgegensätze sind in einer normalen Welt auch weder unter Juristen noch unter Eheleuten etwas Ungewöhnliches.
Den politischen Tugendwächtern beim Tagesspiegel scheint das Abweichlertum des Gatten von der klaren Haltung der Gattin etwas Anrüchiges zu haben. Aber wenn man etwas freier denkt, lässt sich auch eine Lösung des Problems darin entdecken.
Viele derjenigen, die Frau Brosius-Gersdorfs klare Positionierungen nicht teilen, kommen vielleicht mit der von Herrn Gersdorf besser klar. Vielleicht ließe sich eine quasi familieninterne Lösung in der Verfassungsrichter-Frage finden. Das einstmals als „Große Koalition“ bezeichnete Regierungsbündnis der Unionsparteien mit der SPD könnte im Vertrauen auf eine Art familiärer Koalition möglicherweise Hubertus Gersdorf statt Frauke Brosius-Gersdorf für das Verfassungsrichteramt nominieren. Der Vorschlag wäre doch immerhin originell und könnte den Koalitionsfrieden wiederherstellen, ohne dass jemand sein Gesicht verlieren müsste.
Natürlich ist das eine unrealistische Schnapsidee, und es wäre wohl besser, die Parteipolitiker würden auf eigene Nominierungen verzichten und sich bzw. dem Richterwahlausschuss – wie bei dem „CDU-Kandidaten“ schon geschehen – auch für die beiden „SPD-Plätze“ die geeigneten Kandidaten vom Bundesverfassungsgericht vorschlagen lassen. Aber wer kann heutzutage noch klar bestimmen, was realistisch ist?
Fotomontage: Frauke Brosius-Gersdorf und ihr Eheman Hubertus Gersdorf.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com

Ich kenne die Amis ganz gut. Und ich weiß, wie sie auf Kommunisten reagieren. Ob ich ein Kommunist bin? Warum fragen Sie nicht Scholz, Merkel, Merz, Steinmeier, Schröder, Joseph, Analena etc? Joseph Fischer würde wahrscheinlich behaupten, daß ich ein Kind mißbraucht hätte. Er fragt sich wahrscheinlich, warum ich noch auf freiem Fuße bin. Deshalb Joschka! Du und Danny, Ihr gehört mir. Wenn die UN Euch nicht will, kommt in meinen Keller. Das wird lustig. Auch das gehört zur BRD. Dumme Grüne sollten sich nicht nicht angesprochen fühlen. Es sei denn, sie tragen Waffen. Joschka, Du willst Wehrpflicht für alle? Für mich bist Du die niedrigste Lebensform.
„Die Funktion der Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft kann grundsätzlich nicht nur von monogamen, sondern auch von polygamen Lebensgemeinschaften (Vielehe) erfüllt werden.“ -- Und wann wird daraus folgend die Legalisierung der diesbezüglichen „Kinderehe“ offiziell verkündet?? Michel Houellebequ ua haben in ihrer Literatur den Zusammenhang zwischen „diesem und jenem“ und die daran hängende Familiengestaltung aus Sicht der die genannte Gesellschaft dominierenden Männer hinlänglich beschrieben.
„Die Berliner Polizei verharmlost den Vorfall rund um das Sommerinterview, wenn sie lediglich wegen einer nicht angemeldeten Versammlung ermitteln sollte.
Nach dem Gesetz über befriedete Bezirke der Verfassungsorgane des Bundes sind Demonstrationen und Aufzüge jeglicher Art an dem Ort, an dem die Demonstranten aktiv wurden und der Lautsprecherwagen stand, grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn das Bundesministerium dies zulässt und zuvor die Zustimmung der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundestages eingeholt wurde – was hier ersichtlich nicht der Fall war.
Insofern handelten alle Beteiligten rechtswidrig.
Die “Demonstration„ hätte also sofort m aufgelöst und die Lautsprecheraktion unterbunden werden müssen.
Der Vorfall kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro geahndet werden.“ |Das schrieb Kubicki auf X ==> „Gesetz über befriedete Bezirke der Verfassungsorgane des Bundes“ ist leicht obline zu finden
Diese Nazi-Lömmel werden immer perfider! Jetzt verstecken sie sich schon unter dem regenbogen-farbenem Rock ihrer Eheliebsten! Dort vermutet man sie nicht; aber der Tagesspiegel gräbt sie trotzdem aus. Das nenn ich mal ein gelungenes Beispiel von revolutionär-tschekistische Wachsamkeit. Professorin Frauke kann natürlich weiter Verfassingsrichterin werden. Jetzt erst rechts! Schließlich gibt es in ‚unserer Demokratie‘ keine Sippenhaft. Allerdings: ‚distanzieren‘ von diesen angebräunten und rechts-lastigen Aussagen dieses klassenfremden ‚Versöhnlers‘ sollte sich die Frau Professor schon!
Ich glaube, da ist eine Scheidung im Anmarsch. Der hat die Nase voll von der Ambrosia.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 25 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. – Wer weiß, was im Völkerrecht drinnen steht? Ich habe das Gefühl übe das Grundgesetz wird mehr im sportlichen Rahmen gesprochen, als in einem juristichen. / Auch deshalb sind nicht nur der der Maastricht Vertrag und der Art. 23 illegal, sondern damit auch die Regierungsverantwortlichen seit 1991. Die haben sich mit dem Art. 23 selber delegitimiert. Gerade mit den massiven Eingriffen in die Grundrechte, wozu der Art. 16, Asylrecht zählt, die schlicht und ergreifend verboten waren.
natürlich kann und wird niemand absolut neutral sein. jeder Mensch hat schliesslich seine Ansichten, Werte und Überzeugungen. ein Richter, besonders an dieser letzten Instanz, muss jedoch zweifelsfrei fähig und bereit sein, diese zurück zu stellen und unvoreingenommen nachvollziehbar begründete Urteile fällen zu können. wenn sich ein Kandidat bereits nachweislich öffentlich und deutlich zu Sachverhalten positioniert, die im tRahmen dieses Amtes bewertet müssen, dann ist somit schlicht und einfach die Voraussetzung, dieses Amt zweifelsfrei mit persönlicher Neutralität auszuführen, nicht mehr erfüllt. so wie Polizei und Bundeswehr blitzsaubere Führungszeugnisse und Sicherheitsüberprüfungen erfordern. die Frau ist aufgrund ihrer öffentlichen Äußerungen für dieses Amt verbrannt und nicht geeignet. Schluss, Ende, da gibt es nichts zu diskutieren, besonders nicht von irgendwelchen Parteien die mit der Besetzung ihre Interessen durchsetzen wollten. sollte die Dame überhaupt nochmals zur Wahl aufgestellt und gar bestätigt werden, wäre das der ultimative Ausdruck, dass die beteiligten Politiker und Parteien nicht nur scheinbar sondern tatsächlich außerhalb von Demokratie und Rechtsstaat stehe und agieren.